Hallo!
Ich möchte mir Zusatzbeleuchtung für mehr Licht beim rückwärts fahren anbauen um besser auszuleuchten was hinten los ist.
Was ist da machbar und wie?
Und was ist erlaubt?
Zusatzscheinwerfer (LED) hinten beim rückwärts fahren welche und wo?
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
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Die DEKRA hat mir ohne weiteres zwei zusätzlich Scheinwerfer (Nebler) unter der Stoßstange genehmigt. Einzige Bedingung war, dass sie mit dem Rückwärtsgang gekoppelt sind. Begründung: Hebung der Verkehrssicherheit...
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Hamme:
Hast Du Bilder
Bei deinem Umbauthaerd (Hamme Edtion) gibts keine Bilder davon. -
vernünftige LED Birnen gehen auch, sind aber nicht ganz STVZO Konform. Die Rechte Neblerattrape hab ich durch eine Weiße Leuchte ersetzt. Bringt deutlich mehr Licht da diese Tiefer ist wie die Original. Nachteil, zusatzlicht nur rechts. Bei mir reicht ess da ich rechts immer so eine blöde Bordsteinecke zum Carport umschiffen muss. Leider gehört diese Ecke meinem Nachbarn sonst wäre schon längst die Flex drangewesen .
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Hab keine Nebelattrape mehr die ist seid Jahren durch eine richtige Nebelschlußleuchte ersetzt worden..
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Ich hab mir auch LED Lampen eingebaut, anstatt den original Leuchtmitteln in den Rückfahrleuchten. Die machen schon gut hell. Im Frühjahr wird ja dann der Arbeitsscheinwerfer aufm Dach angeschlossen, dann wird's richtig hell
Bilder gibt's in meiner Bus-Doku.
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Fubar:
Das heißt du hast nur die Rücklichter getauscht.
Bei LED Leuchten ist das Leuchtmittel für Rückfahrlicht und Blinker eine Glühbirne. -
Ich hab nur die 2 Glühlampen gegen LEDs mit Glühlampensockel getauscht. Sonst nix. War in 5min erledigt. Meine Rückleuchten sind ja keine mit LED.
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Solche oder solche ?
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https://www.t4forum.de/index.php?page…12182f2fe78366c
Die hab ich genommen.
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Moin moin, ich habe noch Tagfahrlichter, ich denke es spricht nichts dagegen, wenn man die zusammen mit dem Rückwärtslicht koppelt?
Gruß, Jörg -
Ich hab nur die 2 Glühlampen gegen LEDs mit Glühlampensockel getauscht.
Soo viel bringt das aber nicht - denn der originale Rückfahrscheinwerfer hat hinter der Streuscheibe keinen Reflektor - da wird schon mal per Definition die Hälfte des Lichts verschwendet.
Es macht schon etwas heller als original, vor allem wenn man zwei davon hat - aber richtig hell wird es dabei hinten nicht.Ich habe hinten zwei 15 Watt LED-Balken angebracht und über einen Dreifachschalter so mit dem Rückfahrscheinwerfer gekoppelt, dass ich wählen kann:
- Ein
- Aus
- Mit dem Rückfahrscheinwerfer zusammen ein.
Das breite und helle Licht möchte ich vor allem bei schlechtem Wetter und im Gelände nicht mehr missen.
Gruß, Jörg
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https://www.t4forum.de/index.php?page…12182f2fe78366c
Die hab ich genommen.
Danke für den Tipp
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vernünftige LED Birnen gehen auch, sind aber nicht ganz STVZO Konform.
ich denke es spricht nichts dagegen, wenn man die zusammen mit dem Rückwärtslicht koppelt
Nur fürs Protokoll: rein rechtlich (StVZO) ist der Anbau von mehr als 2 paarweise montierten Rückfahrleuchten an PKWs nicht zulässig.
Das gilt ebenso für den Einbau von nicht zugelassenen Leuchtmitteln, beispielsweise dieser LEDs.Sowas kann also jederzeit von Mitarbeitern der Untersuchungsunternehmen oder Ordnungsbehörden als Mangel angeprangert werden.
In der Praxis sieht es aber so aus, dass diese Mitarbeiter die Änderungen nicht bemängeln, sofern nicht irgendwelche markanten Nachteile erkennbar sind.
Für LKWs sind zusätzliche Rückfahrscheinwerfer erlaubt, übrigens auch seitlich.
Weshalb der Gesetzgeber hier eine Unterscheidung macht, dass weiß wohl nur der Gesetzgeber selber.Gesetze macht übrigens unsere Bundesregierung nach Durchlauf eines bestimmten Verfahrens, in dem sämtliche unserer gewählten Politiker beteiligt sind.
Ansprechpartner für Gesetze und deren Änderung sind demnach unsere Bundespolitiker (Bundestagsabgeordnete etc.).
Ich denke mal, dass jeder von uns wenigstens einen Bundestagsabgeordneten kennt und diesen auf eventuelle Missstände hinweisen und mit seinen (des Volkes) Wünschen konfrontieren kann. -
Da gebe ich dir absolut recht, dass einiges an Licht verpufft, weil der Reflektor fehlt, ich finde aber dennoch, dass die Lichtausbeute eine deutliche Steigerung zu den originalen Leuchtmitteln ist. Mit den Teilen muss ich bei mir im Hof nun nicht mehr die NSL zuschalten, oder das Fenster runter machen muss, um raus zu schauen, was hinten los ist
Jetzt geht das auch nur mit Spiegelfahrt, und das war mein Ziel
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axelb: Meine Doku ist ja ein LKW, da sollte das doch erlaubt sein?
Mit den Funzeln an der Doka kann man rückwärtsfahren im Dunkeln absolut vergessen. Man sieht so gut wie nichts. Hab schon ein bisschen Zaun mitgenommen. 5 Schrauben später war er aber wieder heil. Die Dame hieß Merkel, die wollte einen Zaunmonteur kommen lassen.
Hat mir extra noch das Aussenlicht angemacht, sodass ich gar nichts sehen konnte.
Gruß, Jörg -
da sollte das doch erlaubt sein?
Nur mal auf die Schnelle:"Anstelle der nach ECE-R 23 genehmigten Rückfahrscheinwerfer (AR) dürfen an Kfz der Klassen N2, N3, M2, M3 ein oder zwei nach ECE-R 19 genehmigte Nebelscheinwerfer (B) für weißes Licht angebaut sein."
Das besagt schon mal, dass bei diesen Fahrzeugen anstelle der geprüften Rückfahrleuchten auch Nebelscheinwerfer diesen Job übernehmen dürfen.
Das man mehr als 2 Leuchten anbauen darf sagt das aber nicht.Das steht dann woanders:
"Zusätzlich zu den (1 oder 2) nach ECE-R 23 genehmigten Rückfahrscheinwerfern (AR) dürfen an Kfz der Klassen N2, N3, M2, M3 ein oder zwei nach ECE-R 19 genehmigte Nebelscheinwerfer (B) für weißes Licht als zusätzliche Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. "Unsere T4 LKWs dürften in die ECE-Klasse N1 gehören, würden also ohnehin nicht darunter fallen.
Somit wären Nebelscheinwerfer oder ein zweiter Satz Rückfahrscheinwerfern auch an T4-LKWs nicht erlaubt.Um die Anbau- und Schaltungsvorschriften zu umgehen empfehle ich immer den Anbau von Arbeitsscheinwerfern.
Diese benötigen keine Bauartgenehmigung und man kann alles anbauen was man möchte.
Arbeitsscheinwerfer dürfen während der Fahrt nicht benutzt werden.
Bleibt die Frage ob Rückwärtsfahren auch "Fahren" im Sinne dieser Vorschrift ist, oder ob man das als "Arbeit" bezeichnen kann und man die Arbeitsstelle beleuchtet.Juristen, also die meisten unserer Gesetzgeber und deren Berater, können sich oft nicht vorstellen wie es draußen in der Wirklichkeit aussieht.
Man kann es ihnen aber beibringen, indem man darauf hinweist; nur so werden die Politiker "bürgernah". -
Ein einfacher Blick in die StVZO gibt übrigens auch Aufschluß:
[quote=StVZO §52a Rückfahrscheinwerfer]
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.
(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriss hinausragen.
(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.
(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
(6) --- schnipp ---
(7) --- schnipp --- -
also ich hab da so ein paar billige China LED Leuchten dran. Aber da ist dann Dunkelheit kein Thema mehr. In der Zuleitung von den originalen Rückfahrscheinwerfern hab ich dann noch nen Schalter drin. Zur HU werden die dann abgeschaltet. Wobei ich das letztes mal vergessen hatte - hat auch keinen gestört.
angeschraubt hab ich sie mittels Flacheisen an bei mir vorhandenen Schrauben der Stossstange. Also direkt unter der Stossstange? -
Hamme:
Hast Du Bilder
Bei deinem Umbauthaerd (Hamme Edtion) gibts keine Bilder davon.
Leider nicht. Sind zwei Hella FF 35 (??) Nebelscheinwerfer unter der Stoßstange. -