ACV m. DPF: Probleme bei der Plakettenzuteilung (grün)

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  • Hallo,

    nachdem ich gestern Probleme hatte, bei meiner Zulassungsstelle nach Einbau eines OM-DPF in einen T4 Carthago mit ACV-Motor und zulässigem Gg. von über 2500kg aber unter 2800kg die grüne Plakette zu bekommen, konnte ich die Situation relativ schnell durch die Vorlage einer "Infopost" vom TÜV klären, bei der der Mitarbeiter die entscheidenden Punkte zur Klärung markiert hat. Nach dem ganzen zeitraubenden Zinnober vorher incl. Einschalten des Zulassungsstellenleiters, der mir partout nur eine gelbe Plakette zuteilen wollte, hat mich die extrem schnelle Wendung der Situation nach Vorlegen dieses Papers überzeugt.

    Ich habe es als Anhang beigefügt - vielleicht hilft's ja noch anderen ...

  • intercamp:
    Ich verstehe das Problem nicht, aber Du wirst es mir sicherlich erläutern können.

    Dein ACV gehört vermutlich in die Emissionsgruppe 96/69/EG I und hat als WoMo unter 2,8t den PKW Schadstoffschlüssel 0427 in seinen Papieren stehen.
    Mit diesem Schlüssel bekommt man mit dementsprechenden Partikelfilter eine grüne Plakette zugeteilt.

    Aus welchem Grund wollte man das nun bei Deinem Auto nicht machen?
    Stimmen meine Annahmen nicht oder übersehe ich da etwas in Deinen Informationen?

    Mit dem Zettel der Dampfkessel-Prüfgesellschaft kann ich so jedenfalls nichts anfangen. ?(
    Der zitiert ja lediglich die entsprechende EG-Richtlinie, an die sich die Behörde zu halten hat.

    CU, Axel

    Nachsatz:
    AdscheT: Du müsstest bei Deinem Auto erst mal von S-ARM EURO2, G:92/97 auf 96/69/EG I umschlüsseln, was sicherlich mehr Aufwand bedeutet als einem unwissenden Verwaltungsmitarbeiter nachzuweisen, dass er einen Fehler macht oder gemacht hat.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (16. Mai 2017 um 20:42)

  • Hallo axelb

    ich habe das Problem sowenig verstanden, wie Du. Die Verwaltungsmitarbeiter waren mehrere Minuten angestrengt im PC am Suchen um mir mitzuteilen, dass es nur die gelbe Plakette gibt. Ich hatte einen Auszug aus dem T4-Wiki dabei, in dem die Situation m.E. ausreichend klar dargestellt wird - der wurde mit einem amüsierten Lächeln zurückgewiesen - so eine "Meinungsäußerung" könne nicht berücksichtigt werden - ich bräuchte ein TÜV-Gutachten, um sie ggf. umzustimmen. Die Leute vom TÜV haben mir dann nach ausführlichem Kopfschütteln das Papier im Anhang gegeben. Mit diesem Zettel vor Augen hat mir der TÜV innerhalb weniger Augenblicke ohne weitere Diskussion die grüne Plakette zugeteilt.
    Ich vermute, dass sich wegen evtl. Software-updates nicht immer alle Sonderfälle aus der Vergangenheit problemlos für die Mitarbeiter finden lassen - vielleicht ist es auch die Unlust mit einigen Extra-Klicks einer Sache auf den Grund zu gehen - wie auch immer: mit diesem Papier waren sofort alle Türen offen.

  • Wahrscheinlich hast Du sie mit Deinem Übereifer erst durcheinander gebracht

    Ich hatte einen Auszug aus dem T4-Wiki dabei, in dem die Situation m.E. ausreichend klar dargestellt wird - der wurde mit einem amüsierten Lächeln zurückgewiesen - so eine "Meinungsäußerung" könne nicht berücksichtigt werden - ich bräuchte ein TÜV-Gutachten, um sie ggf. umzustimmen.


    Was Du da herausgesucht hattest, gilt eben für Deinen Bus gerade NICHT - für Deinen Bus ist es schon immer eindeutig gewesen.

  • Natürlich haben sich die Behördenmitarbeiter nicht an "Meinungsäußerungen" zu halten, sondern an die geltenden Gesetze.
    Diese besagen aber auch eindeutig, dass per Ausnahmeregelung für PKWs, bzw. alle Fahrzeuge mit 0427 bei vorhandenem (geeigneten) DPF und Einhaltung bestimmter Kriterien (zGG zwischen 2,5 und 2,8t) ausnahmsweise die grüne Plakette zugeteilt wird.

    Das sind die gesetzlichen Fakten.

    Weder ein "Infoblatt" des Dampfkessel-Prüfvereins", noch ein Ausdruck aus der T4-Wiki schafft da irgendwelche Voraussetzungen oder "Verpflichtungen", liefert aber die Hinweise auf die Rechtslage, die die Behördler dann im Zweifel eben selbstständig in Augenschein nehmen müssen.
    Genau das ist ihr Job da im Amt, und falls es Zweifel gibt, dann haben die sich eben zu informieren und entsprechend zu agieren.
    Eine Ablehnung haben die ganz genau zu begründen und dürfen nicht einfach nur erklären: "das ginge so nicht".

    Die Behörde erteilt die Betriebserlaubnis und kümmert sich um behördliche und rechtliche Belange.
    Der Sachverständige liefert ggf. Gutachten, soweit das erforderlich ist, was beim 0427 übrigens überhaupt nicht der Fall ist, denn die Rechtslage ist eindeutig.

    Es ist dem Bürger nicht zuzumuten, dass er dem "Fachmitarbeiter" des Amtes erklärt wie der seinen Job zu erledigen hat.
    Letztlich hätte eine Beschwerde bei der aufsichtsführenden Stelle (auch der Dienststellenleiter hat einen Vorgesetzten!) ebenso zum Erfolg geführt.

    intercamp hat hier den Weg des geringsten Widerstandes beschritten, was sicherlich am schnellsten zum Erfolg führt, aber mit zusätzlichen Wegen und Zeitaufwand verbunden ist.
    Dafür habe ich natürlich vollstes Verständnis.

    Kein Verständnis hingegen habe ich für derartig bornierte und arrogante Behördenmitarbeiter, über die ich mich ganz bestimmt noch im Nachhinein beschwert hätte.
    Denen gehört gewaltig einer auf den Deckel gegeben, sonst versuchen die mangels irgendwelcher Folgen auch zukünftig den Bürger zu übervorteilen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ja axelb, hast Du gut beschrieben.
    aus eigener erfahrung kommt mir das sehr bekannt vor. aufgrund von lesen in 2 Foren wurde ich seinerzeit auf die Möglichkeit einen ACV legal auf "grün" zu bekommen aufmerksam. Die vorgeschriebenen Massnahmen habe ich erledigt inkl. dem "papierkram" und vorab Absprache beim SV des TÜV. Nun am Tag der Abnahme war ein Kollege der "Wachhabende". Es gab nur gelb. schriftlich Widerspruch eingelegt und nochmals auf den vorab Schriftverkehr verwiesen. Und Tage später der Anruf, bitte nochmals vorbei kommen, es hat sich geklärt sie bekommen eine "grüne". Ein gründliches einlesen in die Geschichte hat uns erwogen die neue Plakette zu zu erteilen.
    Auch die Optimierung zum ACV+ wurde später Dank "Gutachten" anstandslos eingetragen, erstaunt waren die das bei der Messung vor Ort einige Werte deutlich besser waren als ihre Standard Parameter ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von WBX21 (18. Mai 2017 um 02:06) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • ja ! und die waren besser als die vorherigen. Da ich seit Jahren immer die selbe Prüfstelle aufsuche ist das in deren Archiv nach voll ziehbar.

  • Gerade der hängt von so vielen Faktoren ab. Deswegen ist der auch so weit gefasst vom Wert.

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    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Auch wenn es ein Schreibfehler ist... Der Fuß spielt da definitiv eine Rolle. ;)

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  • Leerlauf Drehzahl
    Abregel Drehzahl
    K-Wert (Trübung)

    Kein Wunder das der mit DPF geringere Werte hat, der Sammelt ja erstmal.

    Bei der 3 AU gibt es dann ja auch noch 3 freie Beschleunigungen auf Abregeldrehzahl, da bläst er dann erstmal alles gesammelte raus (wie bei voller Beschleunigung aus dem Kreisverkehr^^), danach wird gemessen. Und warscheinlich sammelt das Ding dann auch schon wieder.^^

    Wirkliche Bestandteile des Abgases werden nicht getestet.

    Henk : :S ^^ 714067.png :D ;)verkauft !

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    Golf Plus 1,6 FSI von Papa ;( ...aber Mama fährt ihn jetzt allein weiter :S