Wohnmobilzulassung was muss ich beachten?

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  • Um über RMV eine Wohnmobilversicherung abzuschließen, braucht man ja den Neupreis des Bus. Ich berichte mal meine Erfahrungen mit der Suche nach dem Preis.

    Zuerst habe ich im Internet gesucht (s.u.), leider ziemlich vergeblich. Dann habe ich den VW-Händler vor Ort angerufen. Der hat zuerst erklärt, sie könnten nur für Fahrzeuge, die bei ihnen gekauft worden sind, den Preis raussuchen. Nach einem netten Gespräch konnte er aber doch anhand der FIN mit dem DAT-Schätztool einen Neupreis ermitteln (35 Tsd. + 5 Tsd. für die Sonderausstattung, herrjeh, such much).

    Ich vermute, dies DAT-Schätztool hat auch der Versicherer und werde deshalb mit diesem Preis meinen Versicherungssantrag stellen.
    Gruß
    Jürgen


    Und das hat alles nicht geholfen:
    http://autokatalog.autoscout24.de/
    Super Angebot. Man findet viele Informationen (inkl. Neupreise) für Fahrzeuge früherer Baujahre, aber leider nix für VW-Nutzfahrzeuge.

    http://www.vwpix.org/archiv/
    Eine Seite mit vielen Prospekten und Preislisten für Bullis, leider nicht fürs Baujahr 2002.

    https://www.volkswagen-classic.de/modelle/t4-bulli
    Hier findet man viele interessante Informationen über den T4, aber leider keine Preise.

    Nach dem Gespräch mit VW hier vor Ort, habe ich übrigens noch bei der Kundenbetreuung von VW-Nutzfahrzeuge in Hannover angerufen (0511-7981292). Den Tipp hatte mir der VW-Mann gegeben. In Hannover können die den ehemaligen Brutto-Verkaufsspreis raussuchen, wollen dafür aber eine beglaubigte Kopie (!) des Fahrzeugbriefes sehen. Ansonsten haben die mich an den Händler vor Ort verwiesen. Die Händler könnten nach Vorlage der Zulassungsbescheinigung auch den Preis raussuchen. Hatte ich das nicht 15 Minuten zuvor genau andersherum gehört. :nixpeil:

  • Hier gibt es alte Preislisten:http://www.vwpix.org/T4

    Für die Versicherung benötigst Du den Neuwert nicht centgenau.
    Je nach Ausstattung werden es ca.40.000 € sein.

    Edit: Hattest den Link schon , hatte ich übersehen. ;(


    Hier bei Autobild 03/2002 gibt es einige Hinweise:


    VW Multivan 2.5 TDI syncro Panamericana - autobild.de

    Zitat:
    Das Panamericana-Paket mit Höherlegung, 16-Zoll-Leichtmetallrädern, Unterfahrschutz, Edelstahlschmuck und Xenon-Scheinwerfern kostet 7151 Euro und ist für viele T4-syncro-Ausführungen lieferbar. Egal ob ein neunsitziger Caravelle-Bus oder schlichter Kombi mit Riesenstauraum gefragt ist, der T4 bietet da schier unendlich viel Auswahl - allerdings zu gepfefferten Preisen. Die Basis unseres Testfahrzeugs - ein Multivan mit Klapptisch und Fondbank, die sich aber nur schwer und zu einer etwas unebenen Liegefläche ausziehen ließ - kostet als TDI-syncro bereits in der Grundausstattung 35.038 Euro. Nimmt man das Panamericana-Paket dazu, sind 42.189 Euro fällig. Da hat man aber immer noch keine Klimaanlage, keine zweite Batterie, kein Schiebefenster hinten, keine Hinterachssperre, kein Radio, keine Nebelscheinwerfer und keine Standheizung. So kann man für einen im Grunde seines Wesens schlichten VW-Transporter locker 50.000 Euro und mehr ausgeben, ohne dass irgendjemand merkt, wie viel Geld im Auto steckt.

    Als Schnäppchen geht der T4 syncro nicht gerade durch. Unbedingt mitbestellen: die 100-Prozent-Hinterachssperre für 731 Euro.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (5. Oktober 2017 um 17:52)

  • Der in der Auto Bild genannte Preis ist ziemlich genau der Preis, den mir auch der VW-Mann hier vor Ort genannt hat. 35 Tsd. ohne Sonderausstattung, das ist schon eine Ansage. Aber wir sollen nicht klagen.
    Das Plus in der Versicherungsprämie, das aus diesem recht hohen Anschaffungspreis resultiert. ist relativ zu all den kleinen Aufmerksamkeiten, die wir unseren Bussen sonst noch zukommen lassen, doch eher zu vernachlässigen. :drive:

  • Also mein TÜV Prüfer war zunächst gar nicht Überzeugt davon, dass ein Mutivan ein Wohnmobil sein soll. Er hats am Ende abgenommen, allerdings mit einem Elektrokocher, der fest auf einem Küchenschrank montiert war. Den Gaskocher hat er trotzdem Zündsicherung nicht genommen, da er nicht für den Innenraum zugelassen ist. Das steht leider auch in der Bedienungsanleitung. Es gibt auch keine Gaskartuschenkocher mehr auf dem Markt mit Innenraumzulassung, wenn ich das richtig sehe....

  • axelb Vasco Da Gama
    Der Steuerbescheid liegt mir jetzt vor: 280.- Euro Jahressteuer. Also alles gut (und wie von euch vorhergesehen). Darauf werden wir einen trinken :prost:

    Gruß
    Jürgen


    @martin234: Einen Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung hat der TÜV bei mir auch nicht akzeptiert. Wir haben den jetzt natürlich trotzdem benutzt (wenn man wild steht, gibt es keinen 220 Volt-Anschluss), aber man muss schon ziemlich aufpassen. Viel Platz um die offene Flamme hat man nicht.

  • Cool :thumbup:

    Ehrlich, ich würde den Gaskocher gar nicht im Innenraum nutzen.
    Wasserdampf, Kocharomen im Bus und Brandgefahr an den Baimex-Gardinen brauche ich nicht.
    Und schon gar nicht bei geschlossenen Türen und Fenstern wg. CO.
    Wir kochen immer draußen. :)

  • nansen2: Ende gut :thumbup:

    und dann haben wir auch noch im nächsten Jahr einen Monat lange ein Bild Deines Boliden über dem Schreibtisch anzuschauen :thumbup:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich finde es auch deutlich angenehmer, draußen zu kochen , z.B. so
    https://photos.google.com/share/AF1QipNy…2puczQtTl9UQW9R
    (oder auch einfach auf einem Tisch). Aber wenn es kalt ist (oder regnet), kann man sich morgens seinen Kaffee schon drinnen kochen. Das wärmt und gemessen an der Feuchtigkeit, die man zu zweit nachts abgibt, finde ich das bisschen Wasser kochen auch nicht so schlimm.
    Man muss halt wirklich aufpassen, dass genügend Abstand zu brennbaren oder empfindlichen Materialen hält, aber das geht schon.


  • War gestern beim Tüv wegen der Abnahme meines Ex-Krankenwagen zum Wohnmobil nach ziemlich genau zwei Monaten Umbauzeit.
    Hat alles supergut geklappt, trotz Spirituskocher... Ich wollte keine Gasflasche nur wegen Kocher im Fahrzeug. Geheizt wird mit Eberspächer Standheizung. Aber, wie schon in einem anderen Beitrag beschrieben; 3 verschiedene Prüfstellen, 3 verschiedene Anforderungen!!!
    Der Prüfer hat alles genau fotografiert und dann seinen Segen erteilt :) . Es ist scheinbar wirklich vom Prüfer abhängig. Bei mir hat allein der anruf bei 3 Prüfstellen ausgereicht damit ich gewusst habe wo ich hinfahre.
    Jetzt kanns also losgehen, freu mich schon auf die erste Reise mit meinem neuen Flugmobil.... ich war bisher mit Wohnwagen unterwegs, war mir auf Dauer aber doch zu umständlich.
    Grüße Wolfi

  • Was sollte denn auch gegen einen Spirituskocher sprechen :nixpeil:

    Haben den die beiden anderen Prüfstellen schon von vornherein abgewunken oder was war der Grund für die Entscheidung ausgerechnet zu dem Einen zu fahren?

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Eine Prüfstelle hat gesagt dass der Spirituskocher zu gefährlich ist, würden sie auf keinen Fall abnehmen, die nächste hat gemeint, nur mit Gas gibt es eine zulassung...
    Die 3. hat gemeint dass nirgends steht wie gekocht werden soll... Hauptsache Kochmöglichkeit. Da war ich dann auch.

  • Ah ja ... ein Spirituskocher ist also "zu gefährlich".
    Ist schon interessant was so manche Prüfinscheniöre von sich geben.

    Spirituskocher waren über ganz viele Jahre lang Standard als Kocher in Wohnwagen und vor allem Wohnmobilen.
    Die ersten Calis waren so ausgerüstet (eine solche Küche werkelt in meinem Bus) und auch Dehler hat recht viel Spirituskocher verwendet.
    Diese Kocher sind auch für Innenräume zugelassen und es bestehen überhaupt keine Bedenken die in Wohnmobilen einzusetzen.

    Demnächst werden von den selben Prüfern wohl auch keine benzinbetriebenen Autos mehr zugelassen werden.
    Man stelle sich mal vor wie gefährlich erst die 80 Liter hochexplosiver Kraftstoff in einem ACU sein könnten :whistling:


    @all
    Keine Gedanken über derartige Aussagen machen :!:
    Auch mit Spirituskocher einfach zur Abnahme fahren.
    Die Verweigerung zur Abnahme von zugelassenen Spirituskochern ist durch nichts zu rechtfertigen.

    Der Weg des geringsten Widerstandes, also das vorherige Abfragen der TÜV-Stellen, ist sicherlich hilfreich,
    jedoch möchte ich hier nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Prüfer sich an Regeln zu halten haben,
    und diese lassen durchaus auch Spirituskocher als Kochgelegenheit gelten.

    CU, Axel

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich klinke mich hier auch mal ein .... :D

    Haben jetzt auch nen Multivan und stehen vor der gleichen Frage, wie man am einfachsten die WoMo-Zulassung bekommt. Auch wenn ich hier im Forum mittlerweile mitbekommen habe, dass es anscheinend (leider :rolleyes: ) primär vom Prüfer abhängt, wollte ich doch nochmal fragen, ob eine Spüle nun gebraucht wird oder nicht :?:

    Sitz- und Schlafmöglichkeit, wohnlichen Charakter und Gardinen (:D) hat der MV ja schon, ein Kochstelle nachrüsten muss man in jedem Fall (auch wenn hier noch etwas offen bleibt, ob fest oder nicht und welche Art nun erlaubt ist).

    Aber wenn ich in die Auflistung beim TÜV-Nord schaue, ist da wieder von einer Spüle die Rede, die, wenn ich das richtig verstanden habe, hier laut diesem Thread doch anscheinend nicht unbedingt notwendig ist, oder?!

    https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde…hnmobil-tuning/

    Danke für einen Tipp zur Aufklärung ^^ !

    Grüße aus dem Rheinland!

  • Zitat

    Essen auf Rädern
    Die wichtigen Zutaten fürs leibliche Wohl: Spüle, Gaskocher, Abwasserführung. Wichtig ist, dass Sie auch auf kleinem Raum gut hantieren können und auch für die Küchenutensilien Platz finden. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, benötigen Sie einen sicherheits- und bedientechnisch geeigneten Platz im Wohnbereich. Der Kocher muss für Innenräume zugelassen sein.

    ;)

  • OMeany Wichtig ist, dass du einen Schrank hast. Die Spüle wurde von meinem Prüfer (wohlwollend) mit der Bemerkung zur Kenntnis genommen, dass die ja nicht erforderlich sei. Das scheint der TÜV Nord anders zu sehen.

    Ruf den TÜV an und frage die, was sie sehen wollen oder noch besser, lass dir einen Termin geben, und fahr hin, damit die sich auch daran erinnern, was sie dir gesagt haben.
    Mein Prüfer hat sich z.B. bei seinem älteren Kollegen vergewissert, wie das mit dem Kocher ist. Der hat meinen Gaskartuschenkocher abgelehnt und einen fest eingebauten Elektrokocher vorgeschlagen. Bevor ich den eingebaut habe bin ich noch mal hingefahren, nachdem ich alle Teile besorgt hatte, und habe noch mal im Detail besprochen, ob das alles so abgenommen wird. Insbesondere der Außenstromanschluss hinter dem Rückstrahler.

    In diesem Gespräch hat der Prüfer dann auf den Festeinbau des Kochers verzichtet. Und so hat der jüngere Kollege meine nicht fest eingebauten Induktionskochplatte dann auch abgenommen (ein wenig kopfschüttelnd, aber 'ober sticht unter').

    Fazit: Es gibt definitiv Entscheidungsspielraum und das persönliche Gespäch kann hilfreich sein.

    Viel Glück

  • Danke für deine ausführliche Antwort!

    Schon verrückt, dass es da je nach TÜV Unterschiede gibt, was gefordert wird und dann noch jeder Prüfer nach eigenem Gusto entscheidet... ?(

    Wird wohl am sinnvollsten sein, sich einfach persönlich zu erkundigen, was nötig ist und das dann umzusetzen bzw. sich einen anderen Prüfer zu suchen :D !

    2 Mal editiert, zuletzt von OMeany (31. Oktober 2017 um 18:03)

  • Der TÜV Nord hat bei meiner WoMo-Umschreibung auch keine Spüle gefordert ..... da war nicht mal ansatzweise die Rede von.

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Die meisten Prüfingenieure halten sich nach wie vor an das Merkblatt 740 des VdTÜV.
    Darin steht unter 6.1 "Mindestausstattung für den Wohnteil" folgendes:

    Um ein Fahrzeug als SO.KFZ.WOHNMOBIL bezeichnen zu können, muß folgende Mindestanforderung für den Wohnteil vorhanden sein:

    • Sitzgelegenheit mit Tisch

    • Schlafplätze (auch aus Sitzen umgebaut)

    • Küche bzw. Kocheinrichtung

    • Schrank bzw. Stauraum


    Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein.
    Der Wohnteil muß den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und er muß den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen.

    Das Merkblatt ist schon recht alt, nämlich aus September 1992, aber es gibt eben noch kein neues und es ist somit nach wie vor gültig, auch wenn sich nicht mehr alle Prüfingenieure daran halten.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass es sinnvoll ist, die Prüfer auf das Vorhandensein einer "Arbeitsanweisung" hinzuweisen und zu erwähnen, dass man dieses kennt.
    Der Ablehnung aufgrund des Alters kann man entgegenwirken, indem man eine aktualisierte Version einfordert (die es nicht gibt!) oder sich die Grundlagen für eine Beurteilung vorlegen lässt.

    So einfach "aus dem Bauch heraus" dürfen auch die Damen und Herren Sachverständigen der Prüforganisationen nicht entscheiden.
    Es gibt zu allen Gutachten auch gesetzliche Anforderungen und Richtlinien, nach denen die sich zu richten haben.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)