T4 2,5 Tdi 0603 Dpd ?

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  • Mojn zusammen

    Ich hab mal das Forum durchwühlt , bin aber nicht so richtig schlau geworden .

    Uii , mein erstes Posting hier :rolleyes: .


    Frage an die Experten : ich kann sehr günstig an einen 96er T4 kommen .
    Aber ich bin sehr unsicher , weil : Auto hat LKW Zulassung und Rote Plakette !
    Typ Schlüssel 0603 .
    Ich denke die Grüne Plakette würde ich wohl bekommen ( hoffe ich ) aber wie ist das mit Versicherung, Sonntagsfahrverbot und so ?
    Oder soll ich die Kiste lieber als PKW umschlüsseln ? Wenn ja , wie geht sowas ?
    Wenn das alles zu aufwändig wird , lass ich die Finger vom T4 :S

    Herzlichen Dank.


    Gruß Sven

  • Hallo;

    Im neuen Fzg schein(Zulassungsbescheinigung Teil2) steht unter Pos. 2.1 der Hersstellerschlüssel; also bei dir für VW 0603.
    unter der Pos. 2.2 steht der Typschlüssel der ist wichtig für die Zuteilung einer Feinstaubplakette.

    Mal unabhängig von dem Typschlüssel gibt es viele möglichkeiten ein Fzg. nachzurüsten.
    Es ist aber wie immer die Frage, was du mit dem Fzg machen willst, oder wo du die meiste Zeit unterwegs bist.
    Selbst wenn du den Bus auf eine grüne Plakette bekommst ist es immer noch max. ein Euro 3 fzg.

    Gruß Udo

  • Hmm , was müsste ich den machen um die Kiste auf PKW umzustellen ?

    Ich wollte das Auto eigentlich als tägliches Vortbewegungsmittel nutzen .
    Täglich ca 30km .

    Gruß

  • Typ Schlüssel 0603 .


    Dass das der Herstellerschlüssel ist, das wurde ja schon gesagt.
    Sämtliche T4s hier wurden mit einem der VWN (VW Nutzfahrzeuge) Herstellerschlüssel ausgeliefert, also 0600 oder 0603.

    Der Abgasschlüssel des LKWs beginnt mit 06xx.
    Die zugehörige Emissionsgruppe dieses Baujahrs könnte 96/69/EG III sein, was die grüne Plakette nach PKW-Zulassung ermöglicht

    Ein T4 LKW mit dem Baujahr wird eher keine grüne Plakette bekomme; das schaffen erst die ab 2001.
    Als PKW mit der schon genannten Emissionsgruppe wäre dann aufgrund einer Ausnahmeregelung die Zuteilung einer grünen Plakette (nach DPF Nachrüstung) möglich.
    Die LKWs sind nicht in der Ausnahmeregelung erfasst.

    was müsste ich den machen um die Kiste auf PKW umzustellen ?


    Eigentlich ganz einfach ... die Vorschriften zur Zulassung als PKW erfüllen, beispielsweise mehr Fläche für den Personentransport als für die Lasten.
    Ist etwas schwierig, wenn man einen geschlossenen Kasten besitzt, möglicherweise auch noch mit Trennwand.
    Aber das wissen wir hier ja alles noch gar nicht ... es fehlt also an Input.

    Auch den momentanen Abgasschlüssel bzw. die Emissionsgruppe zu wissen wäre nützlich um die Glaskugel nicht übermäßig zu strapazieren.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Zitat von »Svingo«



    Typ Schlüssel 0603 .

    Dass das der Herstellerschlüssel ist, das wurde ja schon gesagt.
    Sämtliche T4s hier wurden mit einem der VWN (VW Nutzfahrzeuge) Herstellerschlüssel ausgeliefert, also 0600 oder 0603.

    Hallo Axel
    Herzlichen Dank . Ich hab derzeit nur ein Bild vom Brief . Den Schein kann ich am Montag mal abknipsen .

    Der Abgasschlüssel des LKWs beginnt mit 06xx.
    Die zugehörige Emissionsgruppe dieses Baujahrs könnte 96/69/EG III sein, was die grüne Plakette nach PKW-Zulassung ermöglicht

    Ein T4 LKW mit dem Baujahr wird eher keine grüne Plakette bekomme; das schaffen erst die ab 2001.
    Als PKW mit der schon genannten Emissionsgruppe wäre dann aufgrund einer Ausnahmeregelung die Zuteilung einer grünen Plakette (nach DPF Nachrüstung) möglich.
    Die LKWs sind nicht in der Ausnahmeregelung erfasst.

    Zitat von »Svingo«



    was müsste ich den machen um die Kiste auf PKW umzustellen ?

    Eigentlich ganz einfach ... die Vorschriften zur Zulassung als PKW erfüllen, beispielsweise mehr Fläche für den Personentransport als für die Lasten.
    Ist etwas schwierig, wenn man einen geschlossenen Kasten besitzt, möglicherweise auch noch mit Trennwand.
    Aber das wissen wir hier ja alles noch gar nicht ... es fehlt also an Input.

    Tja , das könnte der Knackpunkt sein !
    Derzeit ist da eine geschlossene Trennwand drin . Seitenscheiben hat er nicht , nur eine Heckscheibe .
    Das Auto wurde die letzten Jahre mehr als Camper genutzt . Vorher war er ein reiner Transporter Ist aber seit Erstzulassung in der gleichen Firma angemeldet , also erste Hand .
    Vorne ist er Dreisitzer .

    Auch den momentanen Abgasschlüssel bzw. die Emissionsgruppe zu wissen wäre nützlich um die Glaskugel nicht übermäßig zu strapazieren.

    Das versuche ich mal morgen raus zu bekommen. Im Brief finde ich nichts .

    CU, Axel

    Nochmal Danke für die Unterstützung!

  • Wo steht denn, dass ein PKW keine größere Ladefläche haben darf?

    Alternativ lassen sich nach entfernen der Trennwand auch hinten Sitze nachrüsten.
    Wenn keine Gurtaufnahmen vorhanden sein sollten, gehen auch ein zwei Pilzkopfsitze mit Bauchgurten.
    An der C-Säule an der Schiebetür sind allerdings fast immer Gewinde für einen Dreipunktgurt vorhanden.
    Seitenscheiben sind hinten nicht unbedingt notwendig, aber gerne gesehen.

  • Einen geschlossenen Kasten auf PKW umrüsten ist aufwändig


    und ich kann mir nicht vorstellen wie das funktionieren soll; die Ladefläche wird immer überwiegen.

    Im hinteren Bereich gibt es keinerlei Möglichkeiten einen Sicherheitsgurt zu platzieren, jedenfalls nichts VW vorgesehenes in Dreipunktversion.
    Beckengurte wären möglich, wenn man die vorgestanzten Punkte in der Bodenplatte nimmt und die Verstärkungsbleche unterlegt.
    Genügt für den PKW aber m.W. nicht, allenfalls für ein Wohnmobil, wenn man unbedingt zusätzliche Sitzplätze benötigt.

    Womit wir bei der Alternative zum PKW wären, die zudem noch günstiger in Steuer und Versicherung sein dürfte.

    Wohnmobil bis 2,8t zGG wird abgastechnisch wie PKW eingestuft und somit wäre es möglich eine grüne Plakette zu bekommen.
    Beim WoMo braucht man sich eigentlch gar keine Gedanken über irgendwelche Sitzplätze hinten zu machen, weil die ja nicht vorgeschrieben sind.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hmm , schade ! ;(

    Das wird mir zu aufwändig.

    Dann wird das leider nix mit T4 :S


    Ich danke euch aber vielmals für die Beiträge.


    Gruß Sven

  • So schwer würde ich es mir eigentlich nicht vorstellen.
    In der Schiebetür und/oder gegenüber eine Scheibe reinfriemeln dürfte nicht allzu schwer sein. Zur Not gegen eine Schiebetür mit Scheibe austauschen. Dann einfach eine Doppelsitzbank an 4 Pilzköpfe befestigen (dafür müssten wahrscheinlich Gegenhalter am Unterboden befestigt werden) und die Sitzbank mit 2 Beckengurten ausrüsten (meistens bei Behördenbullis der Fall). Schon hat man mind. 5 Sitzplätze und die Nutzfläche ist kleiner als wie die Personenbeförderungsfläche.
    Ab zum TüV, DEKRA ... und auf PKW umschlüsseln. Kostet aber erstmal über 200€ mehr an KFZ-Steuern im Jahr.
    Lohnt sich eigentlich nur, wenn der T4 im guten Zustand und preiswert im Einkauf ist.

  • und die Sitzbank mit 2 Beckengurten ausrüsten


    Ne ne ... so einfach ist das auch nicht.
    Wenn ich mich recht erinnere, ist bei der Ausstattung der äußeren Fahrzeugrücksitze seit 1988 der Dreipunktgurt vorgeschrieben.

    @Svingo: den Rat von Maciek könntest Du ja vorab mal annehmen und Dich dort mal schlau machen.
    Sie SK-Leute sind bekannt dafür, dass sie so manchesmal ein wenig "unkonventionelle" Lösungen parat haben.

    Die Umschreibung von LKW zu Wohnmobil dürfte aber auch nicht so wahnsinnig problematisch sein.
    Hier gibt es sicherlich Leute, die da die notwendigen Mittel erläutern und ggf. vielleicht auch für den ersten Schritt ausleihen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Das beste wäre , wenn jemand sagt : Komm vorbei , ich mach dir das 8)
    Da geb ich gerne etwas Geld aus .

  • Zitat von »Bulli500«
    "und die Sitzbank mit 2 Beckengurten ausrüsten"
    ---------------------------------------------------------------
    Ne ne ... so einfach ist das auch nicht.
    Wenn ich mich recht erinnere, ist bei der Ausstattung der äußeren Fahrzeugrücksitze seit 1988 der Dreipunktgurt vorgeschrieben.


    Ich habe in der 2.Reihe besagte Doppelsitzbank (mehr mittig) mit zwei Beckengurte. Vielleicht liegt es daran, dass ich 2 Schiebetüren habe. Aber genaugenommen sind beide Sitze die jeweils äußeren.
    An der C-Säule habe ich allerdings die Aufnahmen für Rollgurte (sind/waren noch nie welche drin) und hinten (3.Reihe) die ganz normale Dreierbank mit äußeren Dreipunkt- und mittigen Beckengurt.

    PS: Als Schmankerl kann ich die Sitzbank (2.Reihe) auch entgegen der Fahrtrichtung einbauen - incl. Eintragung.

  • So , so ganz aufgegeben hab ich noch nicht !

    Ich hab mal die Firma SK wie hier empfohlen wurde angeschrieben .

    Schauen wir mal was passiert.

    Danke euch .

  • Aber daran denken, auch in einer Polizeikontrolle kann es passieren das diese die Fahrzeugart mit der Realität vergleichen, und da muss die Trennwand raus, mindestens Scheiben im vorderen Bereich und entsprechende Rückhaltesysteme für die verbauten Fahrzeugsitzgelegenheiten

    Eine Eintragung nur per teurem Gutachten kann da zum Bumerang werden