Steuerbescheid neuzugelassener T4 AJA / bin ich ein LKW oder PKW

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  • Richtig, 0653 und PKW passt nicht. Und da wäre mal interessant, wie das zustande gekommen ist. Da muss ja in seinem Leben schon mal eine Umschreibung stattgefunden haben, wo jemand nicht aufgepasst hat.
    Lkw ohne Trennwand ist übrigens grundsätzlich möglich, gab's so original ab Werk.
    Und das die Plakette falsch ist, weil da jemand gar keine Ahnung hatte, ist auch klar.

    Gruß XLspecial.
    Gesendet von meinem Gameboy Color

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • kenne das insbesondere von umschreibungen von ehemaligen sonstigen kfz (Feuerwehr, Polizei, Pannenhilfe usw.)
    da kommt so ein fehler schon mal vor.

    umschreibung auf lkw sollte bei der steuer sowieso das billigste sein, also hopp hopp, jeder monat kostet richtig geld !

    Einmal editiert, zuletzt von reimo (18. Oktober 2018 um 15:41)

  • So wie du das Auto beschreibst (rundum Fenster) ist es definitiv kein LKW und somit hohe Steuer.


    Dazu hat der Bundesfinanzhof aber bereits ganz andere Entscheidungen getroffen.
    Die Fenster alleine sind ganz sicher nicht geeignet eine Nutzfahrzeugzulassung abzulehnen.

    Also Fakt ist ja, dass in meinen Papieren irgendetwas nicht stimmt.


    Das ist ja schon mal sicher ... Fahrzeugart Personenkraftwagen und Abgasschlüssel mit 06xx schließen sich aus.

    Brief vom Zoll. Die berufen sich auf die 0653 was EG III entspricht


    Das ist nicht schlüssig ... was meinst Du mit EG III in diesem Zusammenhang? Euro 3 kann es jedenfalls nicht sein.
    Und 96/69/EG III ist bei einem Nutzfahrzeug/LKW tatsächlich 0653, beim PKW hingegen 0429; aber das ist auch gar nicht das Diskussionsthema.

    Die Frage an den Zoll muß lauten: Weshalb versteuert die Finanzbehörde ein Fahrzeug mit Nutzfahrzeug-Abgasschlüssel wie PKW?

    Ich würde aber zunächst mal die Papiere korrogieren lassen.
    Das würde ich aber nicht bei der Zulassungsstelle veranlassen (nach dem Motto: Da hat jemand einen Fehler gemacht), sondern würde zum TÜV fahren und um eindeutige Einstufung als Nutzfahrzeug bitten.
    Das kostet dann Geld ... jawohl ... ist aber ganz sicher einfacher als irgendeiner Behörde einen Fehler nachzuweisen und dann auch noch sicherzustellen, dass der Fehler in Deinem Sinn korrigiert wird.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Das würde ich aber nicht bei der Zulassungsstelle veranlassen (nach dem Motto: Da hat jemand einen Fehler gemacht),

    Das kann ich unterschreiben.
    Den Fehler hatte ich ein einziges Mal gemacht, bei mir hatte jemand den Buchstaben zur ABE falsch eingetippt, A/E/K verwechselt.

    Unmöglich für ein Amt in Niederbayern den Fehler eines Amtes im Altenburger Land zu korrigieren.
    Die ganze Aktion hat mich mehrere Stunden gekostet, bis das Auto zugelassen werden konnte....

  • Die Frage an den Zoll muß lauten: Weshalb versteuert die Finanzbehörde ein Fahrzeug mit Nutzfahrzeug-Abgasschlüssel wie PKW?

    Die Frage ist eigentlich recht einfach zu beantworten und mir bereits öfters untergekommen.
    Der Zoll/Finanzamt versteuert nach der tatsächlichen Nutzung.

    Wenn z.B. ein Auto als Nutzfahrzeug (also 06er Schluessel und "LKW GESCHL. KASTEN") im Schein steht,
    geht normalerweise alles durch.

    Bei manchen Fahrzeugen, insbesondere Pick-Ups mit Doppelkabine, wird dann TROTZDEM vom Finanzamt/Zoll gebockt und nach PKW versteuert.
    Da kannst du dann teilweise bis vor den BFH klagen.

    Wenn natürlich in den Papieren schon "Personenkraftwagen" steht, dann wirst du garantiert zum Opfer der Besteuerung nach tatsächlicher Nutzung.
    Und da jetzt wieder rauszukommen wird echt schwierig, denn der Zoll/FA weiss ja über dieses Auto schon Bescheid.

    Jetzt wirst du die vorher schon mehrfach verlinkten Kriterien zur Anerkennung alle erfüllen müssen und sie nicht nur dem TÜV gegenüber, sondern auch dem Zoll/FA gegenüber belegen müssen.

    Das Thema mit 96/69/EG III haben wir schon bis zur Vergasung durchdiskutiert.

    96/69/EG III ohne Buchstabe A oder B bedeutet erstmal Euro 2. Die III hat nix mit Euro 3 zu tun sondern
    die römisch III bedeutet Tabellenzeile III für die erhöhten Abgasgrenzwerte bei Fahrzeugen mit höherem Gewicht.

    In Deutschland werden nur Autos nach Euro 2 besteuert, welche die niedrigsten Euro 2 Abgasgrenzwerte nach 96/69/EG I erfüllen,
    mit wenigen Ausnahmen (Direkteinspritzer).

    Der AJA ist ein Wirbelkammermotor und fällt somit nicht in die Ausnahmen der Direkteinspritzer,
    das wurde aber bei anderen Forenmitgliedern sogar vom Tüv auch schon übersehen....

    96/69/EG II und III werden in Deutschland nach Euro 1 besteuert.

  • War gerade beim TÜV, leider hatten die gerade keine Zeit für mich, sonst hätte ich vielleicht neue Infos.

    reimo: das ganze Zeug mit 96/69 hin oder her:
    Fahrzeuge mit Baujahr 2000 und neuer müssen doch Euro 2 erfüllen, da sonst gar keine Erstzulassung. Mein Bus ist nach Zulassungsdatum und Fahrzeug Ident Nummer neuer als 2000. Somit Euro 2, oder?

    Ich wurde in Euro 1 oder sogar Euro 0 eingestuft. Mir geht es nicht darum 10 Euro im Jahr zu sparen, sondern die Hälfte.

    Anders gefragt, was zahlen denn AJA Fahrer für Ihr Auto als PKW?
    Das müssten doch 385 bzw. 370 Euro sein, richtig?

    Bei mir sollen es aber knapp 700 Euro sein, also liegt auf jeden Fall ein Fehler vor. Welcher kläre ich hoffentlich später.

  • Genau, die Zurrösen Idee hatte ich auch schon.
    Aber sollte ich auf LKW umschreiben müssen sind die Gewinde wohl das kleinste Problem (Trennwand, Fenster).
    Aber da arbeiten zwei junge Prüfer bei der TÜV Stelle, ich hoffe mal die sind etwas lockerer... Ich Berichte

  • Das ganze Theater habe ich auch schon mit meinem damaligen Postgolf durch.

    Dein Problem ist, dass dein Abgasschlüssel auf Euro1 hindeutet und dein Fahrzeug im Schein als PKW eingetragen ist.

    Das bedeutet PKW mit Euro 1 Besteuerung.

    Jetzt hast du 2 Möglichkeiten.

    1. Entweder du lässt dir den Bus als LKW (mit Auflagen) umschreiben. Dann hast du die LKW Besteuerung von 148-160€ (je nachdem wie die eingetragene Nutzlast deines T4s ist), oder

    2. du besorgst dir ein, zu deinem Fahrzeug passendes, COC von VW und lässt die Papiere korrekt auf PKW umändern. Damit hättest du die PKW Euro2 Besteuerung mit 385€.

    EDIT:
    Mein Fensterbus hat auch eine LKW-Zulassung. Eingetragen ist noch eine halbhohe Trennwand. Die Verschraubungspunkte für die Gurte wurden nicht verschweißt.

  • Natürlich trägt hier keine Antwort zu der Lösung bei, da es einfach ein Problem bei irgendwelchen Umschreibungen gab.

    Falls dieser Beitrag irgendwann mal von jemandem gelesen wird möchte ich ihn vollständig halten.

    Habe nun herausgefunden, dass mein Fahrzeug früher mal ein Sond.KFZ Vermessung war, also Fahrzeug des Vermessungsamtes.
    Das wurde wohl geändert, als das Fahrzeug von einer Privatperson übernommen wurde. Der Fehler liegt also wohl schon über 10 Jahre zurück.

    Ich berichte dann vom TÜV

  • War gerade beim TÜV, leider hatten die gerade keine Zeit für mich, sonst hätte ich vielleicht neue Infos.

    reimo: das ganze Zeug mit 96/69 hin oder her:
    Fahrzeuge mit Baujahr 2000 und neuer müssen doch Euro 2 erfüllen, da sonst gar keine Erstzulassung. Mein Bus ist nach Zulassungsdatum und Fahrzeug Ident Nummer neuer als 2000. Somit Euro 2, oder?

    Ich wurde in Euro 1 oder sogar Euro 0 eingestuft. Mir geht es nicht darum 10 Euro im Jahr zu sparen, sondern die Hälfte.

    Anders gefragt, was zahlen denn AJA Fahrer für Ihr Auto als PKW?
    Das müssten doch 385 bzw. 370 Euro sein, richtig?

    Bei mir sollen es aber knapp 700 Euro sein, also liegt auf jeden Fall ein Fehler vor. Welcher kläre ich hoffentlich später.

    Hallo Marek,

    ich versuche es noch mal vereinfacht zu erklären.

    Dein Auto erfüllt Euro2 Grenzwerte nach Tabellenzeile III.
    Somit erfüllt es die Euro2 Vorschriften für die Zulassung.

    Die BESTEUERUNG erfolgt in Deutschland für Fahrzeuge der Tabellenzeile II und III nach Euro1.

    Du wurdest nicht in Euro1 eingestuft. Dein Auto wird nach "Euro 1 oder vergleichbare" besteuert !


    Bei PKW wäre die Zuordnung 96/69/EG III 0429, bei Nutzfahrzeug ist sie 0653.

    Die Berechnung ist korrekt für PKW mit 0429 , 96/69/EG III bei 656 EUR / Jahr

    Mit Nutzfahrzeug, Schluessel 0653 somit S1 und 2810 kg wärst du bei 172 EUR / Jahr

    Die Schlüsselnummer ergibt sich aus dem Text "96/69/EG III" welcher sich aus den Abgaswerten der CoC ergibt.
    Nicht umgekehrt.

    Kann dir nur raten, schnellstens als LKW ummelden und dem Zoll/FA Bescheid geben mit Nachweis, dass es tatsächlich ein LKW ist, am besten ein Foto mit Motorrad drinnen verzurrt und hoffen einen korrigierten Bescheid zu bekommen.

  • 2. du besorgst dir ein, zu deinem Fahrzeug passendes, COC von VW und lässt die Papiere korrekt auf PKW umändern. Damit hättest du die PKW Euro2 Besteuerung mit 385€.

    Absolut korrekt, wenn die CoC die Werte hergibt, dass dann 96/69/EG I im Schein steht wird auch nach Euro2 besteuert.

  • Natürlich trägt hier keine Antwort zu der Lösung bei, da es einfach ein Problem bei irgendwelchen Umschreibungen gab.

    Falls dieser Beitrag irgendwann mal von jemandem gelesen wird möchte ich ihn vollständig halten.

    Habe nun herausgefunden, dass mein Fahrzeug früher mal ein Sond.KFZ Vermessung war, also Fahrzeug des Vermessungsamtes.

    Schon bisschen frech von dir, genau das habe ich in Beitrag #42 erwähnt:

    Steuerbescheid neuzugelassener T4 AJA / bin ich ein LKW oder PKW

    Und die beste Lösung steht hier seit Wochen. Auf LKW anmelden, als LKW nutzen und richtig Kohle sparen.

    Und NOCHMAL:

    Die Ausnahmeregelung für Direkteinspritzer mit erhöhten Abgaswerten trotzdem die 96/69/EG I zu bekommen geht beim AAB und beim AJA NICHT, da es sich nicht um Direkteinspritzer handelt.
    Wenn dir ein Tüv das trotzdem einträgt ist es eigentlich nicht korrekt.

    Aber wie du schon gesehen hast, sind ja genug Leute unterwegs die das nicht kapieren. Du hast ja auch eine grüne Plakette bekommen weil jemand nur auf die "53" geschaut hat und nicht auf die "06".......

    Mich würds auf jeden Fall sehr freuen, wenn das bei dir auch klappt ! Wollte nur auf die Tatsachen hinweisen.

  • Irgendwie funktioniert das Zitieren bei mir nicht, liegt vielleicht am Handy.
    reimo: wieso frech? Ich bin für jede Antwort sehr dankbar, nur kann mir hier keiner Helfen, weil es ein durcheinander bei Umschreibungen gab. Bisher läuft alles auf Spekulationen hinaus, die LKW Lösung wäre natürlich der Favorit.

    #42 habe ich gelesen und du hast damit natürlich recht.
    Hatte ich auch nie in Frage gestellt. Ich wollte nur noch mal bestätigen, dass ich nun zu 100% weiß dass es als Sonderkfz eingetragen war, ergänzen Sonderkfz Vermessung.

  • Irgendwie funktioniert das Zitieren bei mir nicht, liegt vielleicht am Handy.
    reimo: wieso frech? Ich bin für jede Antwort sehr dankbar, nur kann mir hier keiner Helfen, weil es ein durcheinander bei Umschreibungen gab. Bisher läuft alles auf Spekulationen hinaus, die LKW Lösung wäre natürlich der Favorit.


    Ich weiss nicht was du meinst mit "nur kann mir hier keiner helfen" und "Spekulationen".

    Bereits in Beitrag #4 wurde dir die komplette Palette an Lösungen offenbahrt.

    Steuerbescheid neuzugelassener T4 AJA / bin ich ein LKW oder PKW

    Du zahlst nicht zu viel. Du hast nur noch nicht akzeptiert oder verstanden wie in Deutschland die Besteuerung von Fahrzeugen eine totale Verarschung ist, trotz EG/EWG Richtlinien ;)

    Wenn jemand anders einen AAB/AJA mit 96/69/EG I hat, dann heisst das ja noch lange nicht, dass deiner das auch automatisch auch bekommt.
    Es gibt Unterschiede je nach Fahrzeugausführung, Schalter, Automatik, Synchro und so weiter.
    Ich sag ja nicht, dass das alles damals immer korrekt gemacht wurde, ich sage nur wie es ist.

    Das einzige aussagekräftige wäre die fahrzeugspezifische CoC. Bei einem Sonderfahrzeug ist dann auch noch mal die Frage, ob der Umbau durch VW erfolgte oder nicht.
    Das Gewicht etwaiger Einbauten spielt neben dem Antrieb ja auch eine Rolle bei den Abgaswerten. Welches Gewicht bzw. Ausbau bei der CoC angenommen wurde.
    Jetzt ist das Auto ja leer.

    Ich würde daher gar nicht lange versuchen das Auto mit VW CoC und PKW irgendwie hinzudeichseln auf 96/69/EG I, sondern viel mehr auf LKW gehen, weil es ja sowieso ein LKW sein soll.

    Helfen kann dir (in Bayern) jeder Tüv, in anderen Bundesländern die jeweilig authorisierte Prüforganisation.

    Hingehen, als LKW umtragen, Versteuerung S1 und nach Gewicht, 170 Euro zahlen und freuen.
    Die grüne Plakette am besten erst danach kleben. (Mein Tip, ein Tüv der die Umtragung hinbekommt, check das nämlich auch, dass die Plakette nicht passt)

    Warum würde ich direkt zum Tüv ?
    Wenn du zu deiner Zulassungsstelle gehst und sie korrigieren das Fahrzeug auf PKW 0429, dann brennst du trotzdem die vollen 650 EUR.

    Wenn du zu deiner Zulassungsstelle gehst und sie korrigieren das Fahrzeug auf LKW Geschlossener Kasten 0653, dann fragt das Finanzamt bzw. Zoll zu 99% nach was das soll und will Belege.
    Dann musst du zum Tüv laufen und die Änderung nachträglich bestätigen lassen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass du auf der Zulassungsstelle erst mal jemanden finden musst, der das Problem versteht, sich dafür interessiert und es korrigieren will.
    Abgasnorm "korrigiert" dir auf der Zulassungsstelle niemand auf 96/69/EG I einfach so , ohne Tüv Gutachten/Änderungsantrag.

    Deshalb geh einfach gleich zum Tüv, dann hast du auch einen "Beleg" für den Einspruch gegen den Steuerbescheid, Fristen hier bitte unbedingt beachten !

  • Achsooo, so meintest du das.
    Dann hast du mich falsch verstanden, denn jedem der sich 5 Minuten für mein Thema Zeit nimmt bin ich sehr dankbar.

    Mit keiner kann mir helfen war gemeint, dass es jetzt an mir liegt die gewonnen Informationen umzusetzen.

    Ihr könnt ja nicht für mich zum TÜV. Deswegen muss sich keiner von euch die Arbeit machen, solange ich nicht endlich ein Gespräch mit dem TÜV hatte.

    Dass mit den EG Richtlinien raffe ich tatsächlich nicht. Da ist die Vorgabe für das Jahr 2000, dass jedes Fahrzeug Euro 2 schaffen muss, man muss aber weiterhin Euro 1 oder schlechter zahlen.

    Ich fahr jetzt gleich noch mal zum TÜV und gucke wegen LKW Zulassung.
    Komme übrigens aus der Region Mannheim/Heidelberg, also Baden Württemberg, falls hier jemand einen entspannten TÜV kennt :thumbup:


    reimo: also bitte nicht falsch verstehen, danke dir und den anderen. Aber mehr als mir Infos geben könnt ihr nicht, alles weitere liegt jetzt wohl beim TÜV.

  • Hallo, ich habe das Thema ein wenig verfolgt und kann nochmal schnell meinen Senf dazu geben, bevor du von deinen Erkenntnissen bei Onkel-TÜV berichtest.
    Mein langer Syncro war mal in DD ein Sonder-KFZ der Polizei. Wurde vor Kauf auf meinen Wunsch auf LKW umgeschrieben.

    Zustand zu diesem Zeitpunkt:

    - 4 Sitzplätze - sprich: 2 EInzelsitze vorn, 1 Doppelbank hinten, mit halb hoher Trennwand

    - Fenster ringsum
    - alle Gurtaufnahmen vorhanden
    Steuer-Bescheid des Finanzamtes eragb dennoch eine Besteuerung nach PKW mit ca. 700€ (EURO 1 - ACV -Syncro - Bj 2000 - soviel zum Baujahr)Nach vielen kurzen und verwirrenden Telefonaten mit dem FA war klar, ich werde Widerspruch einreichen.
    Am Ende kam es auf eine Vermessung des Laderaums hinaus, dieser muss grösser sein, als die Personen-Beförderungs-Fläche. Jedenfalls war das alles, was den Beamten vom FA interessierte.

    Weder die Aufnahmen für Sitze und Gurte, noch die Fenster, noch die halbe Trennwand wurden bemängelt, geschweige denn bemerkt.
    Nun zahle ich 160 € Steuern, habe 4 Sitze und keine Trennwand mehr, da diese nirgends eingetragen ist.
    Ich wünsch dir maximale Kampferfolge bei deiner Eintragung! Es gibt Hoffnung! :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Beefheart211 (19. Oktober 2018 um 00:11)

  • Hallo,

    ich war gestern noch beim TÜV. Sehr netter Typ, der sofort an "Personenkraftwagen" und "0653" gesehen hat, dass da etwas nicht stimmt.
    Nach dem er meinen Fahrzeugschein ins System eingegeben hat kam heraus, dass einige Werte nicht stimmen. Er meinte dazu, dass früher Behörden gerne etwas getrickst haben, um billiger davon zu kommen ?(


    Die 0653 würde dann einer 0429 entsprechen und gleich teuer bleiben :thumbdown:


    Jedenfalls will er eine Trennwand mindestens bis zu den Rückenlehnen, dann das Auto noch mal wiegen und würde ihn dann umschreiben.
    Aufnahmen für Sitze soll ich irgendwie verschließen und gut ist.


    So werde ich das am Wochenende machen und hoffen, dass das passt.
    Habe eine Trennwand im Angebot, gab es da irgendwann Änderungen, oder kann man jede für den T4 nehmen?
    Würde die dann mit Nietgewinden befestigen.