Hallo zusammen,
wir fahren einen T4 von 94, also vor GPA. Wir fahren 215/75R15 BF Goodrich AT auf den Stahlfelgen vom T4 nach GPA; Für diese Kombination haben wir auch ein Gutachten bzw. eine Eintragung.
Bei der letzten TÜV-Prüfung wurde uns aber gesagt, dass der Reifen vorne am Unterfahrschutz schleift und wir die Plakette nur ohne den Unterfahrschutz bekommen. Soweit kein Thema: Unterfahrschutz ab, Plakette dran, Unterfahrschutz wieder dran.
Wir haben uns das Ganze dann später mal im Detail angeschaut und dabei hat sich gezeigt, dass der Reifen - beim Volleinschlag - an beiden Seiten schleift, also vorne am Unterfahrschutz, aber auch hinten im Radkasten (innen). Wir als Laien haben den Schluß gezogen, dass das an den unterschiedlichen Einpresstiefen liegt. Die Originalfelge für unser Baujahr hat ja ET44, die neuere ET55.
Dementsprechend war die Lösung für uns ganz einfach: Wir brauchen die Felgen für unser Baujahr, basteln die drauf und haben das Problem gelöst. Durch die ET44 sitzt das Rad weiter außen und schleift nicht mehr. (Abgesehen davon, dass das Gutachten nur für eine bestimmte Reifen-/Felgen-Kombination ist.)
Jetzt kommt der Punkt, an dem die Verwirrung einsetzt:
Wir haben die ET44-Felgen in den Bus gelegt und in die Werkstatt gegeben, damit die die Reifen umziehen und wir das Problem dann gelöst haben. Die Werkstatt sagt aber, dass das nicht funktioniert. Wenn wir die Reifen auf die ET44-Felge packen würden, würden die Reifen dann an der Spurstange schleifen, weil der Reifen durch die schmalere Felge höher wäre als auf der ET55-Felge.
Ergibt für mich keinen Sinn: Laut T4-Wiki haben beide Felgen dieselben Maße Stahl 6Jx15H2. Dementsprechend sollte sich, außer eben der Einpreßtiefe, an den Felgen doch nichts unterscheiden?!
Kann mich hier mal jemand aufklären? Redet die Werkstatt Mist oder kapiere ich es einfach nicht?