Verständnisfrage / Deutung Teilegutachten, Traglast

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  • Na dann sollte einer Eintragung ja nichts im Wege stehen.

    Bin mal gespannt, was draus wird und ob wir auf dem Laufenden gehalten werden.

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  • Hab noch was ergänzt, lies das mal noch, bitte.

    Ganz ehrlich, muß ich nicht.

    Du hast einiges richtiges geschrieben, aber ein Teilegutachten besteht nicht nur aus den Reifenauflagen.

    Wenn du dir mal die Auflagennummern rechts davon durchliest, fällt dir sicher der Punkt "75I" auf.

    Schaust du nun auf Seite 6 der Anlage 13 VW, steht da:

    "

    75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage

    angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein."


    Nun überdenke bitte deine Aussagen von oben. Ich glaube nicht, das man das passend gerechnet bekommt ;)

    Es bleibt eine Passat/Sharan-Felge , die auch auf die genannten T4 eingetragen werden kann, sofern deren Achslast ausreichend klein ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (28. Oktober 2021 um 23:48)

  • Mach das.

    Nach Möglichkeit sollte er aber die gesamte Anlage 13 haben.

    Die Lage ist aber klar.

    Der gewünschte Reifen ist mit 2065mm Abrollumfang sogar noch größer als die Angabe zu den 705kg ( 1967mm),

    dann gelten sogar nur die 700kg.

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    3 Mal editiert, zuletzt von red.cargo (29. Oktober 2021 um 00:37)

  • So…

    Also in dem Fall versteht er nicht, wieso der T4 im Gutachten aufgeführt ist.

    Die Felge wird bei der Biegeumlaufprüfung getestet wie lange sie bei welcher Belastung hält und ab wann sie bricht.

    Das ist in dem Fall angegeben mit x Kg bei x Abrollumfang.

    Die 700kg sind in der Tat maßgeblich, trotz dessen dass der T4 explizit mit der Felge im Gutachten aufgeführt ist.

    In dem Falle muss der Hersteller der Felge (was er wohl nicht tut) eine Freigabe für das Fahrzeug auf Nachfrage erteilen.

    red.cargo

    Punkt an Dich, bin da doch einer falschen Spur aufgesessen.

    TurnipExpress

    Frag beim Hersteller an und teile denen mit, dass du ne Freigabe für deinen T4, wie im Gutachten gelistet, brauchst.

    Bekommst die nicht, is die Felge raus und nicht abnahmefähig.

  • Dass die Tragfähigkeit einer Felge vom Reifen-Abrollumfang abhängig ist und somit bei verschiedenen Reifengrößen variiert, dürfte verständlich sein.

    Je größer das Rad, desto geringer die Traglast der Felge (damit müssen sich die OffRoader mit ihren 215/75R15 ständig auseinandersetzen).

    Was an dem Gutachten unschlüssig ist, ist die Angabe der 1.600kg Achslast, die ja einer Traglast von 800kg gleichzusetzen wäre.

    Die gewünschten 245/45R18 haben einen statischen Abrollumfang von 2060mm und (wie red.cargo schon schrieb) würde die Tragfähigkeit der Felge damit bei etwa 700kg liegen.

    Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass der Felgenhersteller hier einen Fehler gemacht hat, sondern vermute eher, dass die beiden Gutachtenseiten nicht zusammen gehören, aber das wäre mit dem Felgenhersteller zu klären und dieser zur schriftlichen Stellungnahme aufzufordern.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich bin völlig baff, beim lesen hab ich mich zu Beginn geärgert, dann doch gefreut und nun bin ich gespannt was der Hersteller sagt, hatte ja schließlich direkt und freundlichen Kontakt. Ich werde gleich mal hin mailen. Ein 7DB Multivan wird doch niemals ne achslast von unter 1500 Kilo haben.

    Ich will gleich mal schauen, in der E-Mail waren für die Felge noch mehr Freigaben/ teilegutachten für Montage an anderen Herstellern. Vermutlich dann mit Adaptern oder so.

    Ich meld mich

  • Ganz einfach, weil der Hersteller dem Prüfinstitut (hier TÜV Süd) das in Auftrag gegeben hat.

    Und die machen nix anderes, als die Auflagen für die jeweiligen Fahrzeuge zusammenzustellen. (Sind alles Textbausteine und werden am Schreibtisch nur passend sortiert)

    Wenn dadurch keine Eintragung möglich wird, steht das Fahrzeug trotzdem im Gutachten. Könnte verkaufsfördernd sein und hat ja auch hier funktioniert. ;)

    Der Hersteller wird im nachhinein keine Freigabe erstellen, dazu fehlt ihm auch schlicht die Befugnis.

    Btw.: Hast du mal so eine Biegeumlaufprüfung live miterlebt? Am besten dabei Licht aus und eine Stroboskoplampe an.

    Unfassbar, wie sich Felgen dabei verformen. Nach Stillstand der Maschine ist alles wieder gerade, und mit Glück sind keine Mikrorisse entstanden.


    Was an dem Gutachten unschlüssig ist, ist die Angabe der 1.600kg Achslast, die ja einer Traglast von 800kg gleichzusetzen wäre.

    Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass der Felgenhersteller hier einen Fehler gemacht hat, sondern vermute eher, dass die beiden Gutachtenseiten nicht zusammen gehören, aber das wäre mit dem Felgenhersteller zu klären und dieser zur schriftlichen Stellungnahme aufzufordern.

    Die Gutachtenseiten gehören natürlich zusammen. Ich habe das 80-seitige Gutachten ganz zufällig hier.

    Und der Felgenhersteller hat ja auch keinen Fehler gemacht, weil das Gutachten hat ja der TÜV Süd erstellt und nicht der Hersteller.

    Und formell ist doch alles richtig:

    Lastindex 100 des Reifens ist für max. 1600kg Achslast (Reifenauflage pro forma)

    Und 700kg ergeben eben max. 1400kg zul. Achslast. (Felgenauflage aufgrund ermittelter Festigkeit)

    Ich kann da keinen Fehler erkennen.

    Man muss eben Reifen und sonstige Auflagen auseinanderhalten.

    Wenn sich aus den Auflagen eben keine Eintragung realisieren lässt, ist das Pech für den Kunden. Oder der Händler war nicht auf Zack und wollte nur verkaufen.

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  • So wie beschrieben wurde.

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Das beschriebene Rad hat maximal 705kg geprüfte Radlast.
    Im Gutachten mit Auflage 75I ist die Verwendung entsprechend eingeschränkt.


    - also passt nicht zur achslast.

    So sind die Felgen nun damit final raus oder kann ich meinen Bus auf 1410 ablasten- bzw wenn ja mach ich’s nicht denn mir geht’s eher darum ob die Felgen generell halten.

    Ich mein was da für Kräfte wirken- das kann ja nicht gleich auseinander fliegen nur weil 50 kg Radlast fehlen.

    Hat schon jemand mal einen 7DB syncro an der Vorderachse gewogen?

  • Va Ablasten an der VA ist inzwischen so eine Sache .

    Hatte erst echte Probleme von 1520 auf 1460 zu kommen .

    Mir wurde mehrfach gesagt (TÜV) : Geht nicht auf der VA.

    Habe dann einen Prüfer gefunden TÜV) der sich reingekniet hat . Wenn vorne keine Dreierbank ,kann er das machen .

    Habe die gewogene Achslast nicht mehr im Kopf , aber wenn vorn zwei kräftige Leute sitzen und noch welche auf der Mittleren Stizbank (beim MV Backtoback)

    Wird es eng.

    Man muss bedenken das beim Bremsen die Belastung der VA ja deutlich nach oben geht. Klar sind eine Menge sicherheiten eingerechnet...

    Aber wann enden die ?

    Als ich meinen Bus bekommen habe waren auf der VA 1300 kg eingetragen , keine Ahnung werd das gemacht hat . Ist im Zuge der Sache mit dem Kombinationsfahrzeug

    natürlich wieder auf 1520 gestezt worden.

    Gruß

    Urs

  • Also redet man hier bei den Dimensionen eher nur von der Eintragbarkeit und weniger davon dass die Felge n Abgang macht?!

    Ich glaub ich fahr mal zum Schrotti stell mich mit der VA mal auf die Waage und entscheide für mich dann wie ich das mache. Ich bin recht schwer, und gehöre zu den Leuten die ihren Tank auch vollmachen. Fürs grobe Gelände hab ich ohnehin andere Felgen/Reifen.

    Sollte quasi nur als Alltagsfelge sein um die AT reifen n bisschen zu schonen.

  • Ausfall bei einer zwei teiligen Felge...

    Kurzstory: ein Kumpel und ich hatten mal eine Freundin, die hat einen futsch neuen a6 Kombi, firmenschaukel ( Sitzheizung hinten etc sowas ) bekommen. Der ging plötzlich zu Bruch, weil sie eine Abfahrt zu flott genommen hat. Die Bilder vergess ich nie. An der Vorderachse war nur noch der innere Felgenstern an der Nabe montiert. Der Rest lag wo anders. Das war vlt ein Anblick. Das Auto kam direkt ab Werk. Unglaublich sah das aus....

    will sagen: Alu Felgen sind vlt ab und an und an doch Nach Gefühl einzustufen. Diese hatten ihre korrekte traglast und das Fahrzeug wurde ersetzt,- dennoch... das war krass

  • Mal was anderes, kann das eine Felge nur für die Hinterachse sein und für vorne gibt/gab/hätte es geben sollen eine andere Felge?

    Grüße Simon

    Die Frage ist doch ein Scherz, oder?

    Sowas gibt es schon, in diesem Fall aber nicht. Diese Auflage steht nicht in dem Gutachten.

    I.d.R. gibt es dann pro Felge ein separates Gutachten, die zueinander in Bezug stehen und in dem die Verwendung entweder auf der VA oder HA beschränkt wird.

    Dann sind meist aber die Felgen unterschiedlich dimensioniert, hinten breiter und andere ET und mit anderer Reifengröße.

    Manchmal auch vorne nur in Verbindung mit Distanzscheiben/Montageringen, wenn es mit der Bremse oder dem Federbein eng wird.

    Das interessanteste, was ich gesehen habe war mal: vorne breitere Reifen als hinten (255 vorne und 235 hinten ) :)

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