Sitzeinbau Back to Back hinter dem Fahrersitz T4 Kasten mit Fenster - LKW Zulassung

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  • Hallo liebes Forum,

    ich habe schon viel mitgelesen und super viel hilfreiche Infos gefunden. Für meinen speziellen Fall jetzt aber leider nicht so die präzise Antwort. Alles ist ähnlich aber nicht genau so.....

    Mein Problem oder Herausforderung:

    Ich habe einen T4 Kasten mit Fenster, 96er BJ von der Bundeswehr. Saugdiesel 77PS 2.4L. Kurzer Radstand

    Dieser hat 3 eingetragene Sitzplätze als LKW. Hinten ist eine Ladefläche mit Schienen drin zum Transport. Die Schienen sind grundsolide. Die Trennwand ist nur halbhoch. D.h. ich kann von dem Fahrerraum auch einfach nach hinten klettern....

    Durch Familienzuwachs benötige ich jetzt einen weiteren Sitzplatz.

    Am liebsten wäre mir ein Back2back Sitz hinter dem Fahrersitz, da der Großteil der Ladefläche immer noch verfügbar wäre. Da würde ich dann ein Podest auf die Ladefläche bauen. Hatte ich so schonmal....

    Ist für mein Verständnis damit noch gegeben, dass ich den T4 als LKW beibehalten könnte? Da: Ladefläche immernoch deutlich größer als Sitzplätze.


    Alternativ wäre für mich auch in Ordnung eine Sitzbank hinten mit 3 Sitzplätzen oder 2 Sitzplätzen. Eigentlich egal. Wichtig ist, dass ich mit der Familie in den Urlaub kann mit dem t4.....

    Ich möchte das Auto ungern als PKW zulassen, da unendlich teuer in der Steuer. WOMO wäre noch für mich möglich und in Ordnung.

    vielen Dank und beste Grüße

  • Der Sitz wäre ja mit der halben Trennwand gar nicht montierbar.... Und wenn, müsste er wiederum eine Trennung zum Laderaum haben...

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Ist für mein Verständnis damit noch gegeben, dass ich den T4 als LKW beibehalten könnte? Da: Ladefläche immernoch deutlich größer als Sitzplätze.

    Du kannst aber halt niemanden in die Ladefläche setzen, weil...ist ja die Ladefläche. Welche wiederum durch ne Trennwand vom Fahrgastraum getrennt sein muß. Entscheidend ist wohl die Länge (wie so oft), in dem Fall vom den Pedalen zur Trennwand (Fahrgastraum), das muß kleiner sein als der Laderaum dahinter, dann ist es ein LKW.

  • Die Trennwand sollte nicht zwingend ein Problem sein. Und das Verhältnis Lade- zu Personenraum auch nicht.

    Viel eher seh ich die Hürde darin, das

    wirklich als Sitzplätze zugelassene und eingetragene Sitze vor allem auch über zugelassene Dreipunkt-Gurtanlenkpunkte verfügen müssen.

    Die müsstest Du halt schaffen.

    Das geht am Boden zum Beispiel auch über entfernbare, in Airlineschienen gesicherte Gurtpeitschen, und an der Seitenwand über die üblichen Punkte.

    (Hab ich z.B. so, da meiner mal ein Rollstuhltransporter war)

    Für sowas würd ich vorher mit nem zuständigen Prüfer sprechen, der Dir den Aufwand dann im Nachhinein auch abnickt.

  • Viel eher seh ich die Hürde darin, das

    wirklich als Sitzplätze zugelassene und eingetragene Sitze vor allem auch über zugelassene Dreipunkt-Gurtanlenkpunkte verfügen müssen.

    Die müsstest Du halt schaffen.

    Das geht am Boden zum Beispiel auch über entfernbare, in Airlineschienen gesicherte Gurtpeitschen, und an der Seitenwand über die üblichen Punkte.

    … das ist nicht ganz richtig. Wenn ein Rückwertiger B2B Sitz aus dem Multivan bis 99 verwendet wir braucht es keine 3 Punktgurte, wenn einer danach verwendet wird sind diese im Sitz integriert.

    Wenn nur Kinder hinten mitfahren sollen würde ich eine 2er Sitzbank hinten auf Polizei Schienen gut 15cm nach vorn versetzt einbauen. Das ganze mit einem Ladungsschutz und den Originalgurten versehen, noch auf 2,8 t aufgelastet und man erfüllt immer noch legal alle Auflagen der LKW Zulassung. In dieser Variante wären sogar 5 legale Sitzplätze mit LKW Zulassung möglich.

    Ich denk mal eher das Projekt wird bei Dir daran scheitern dass dafür der Boden raus muss um in die Bohr/ Schraubt bzw. Schweißpunkte zu kommen. Das gleiche Problem wirst du haben wenn du einen Rückwärts gerichteten B2B Sitz aus dem Multivan einbauen möchtest.

    Wenn du das nicht selber machen kannst dürfte das den finanziellen Aufwand den du bereit bist zu leisten definitiv übersteigen!

    Je nachdem was für Schienen die Bundeswehr verbaut hat und wie breit diese sind gibt es auch entsprechende Sitzkonsolen mit Sitzen dafür. Aber ich denke auch diese Variante dürfte aufgrund der aufgerufenen Preise für die Sitze bei dir ausfallen.

  • amicar:

    "Wenn ein Rückwertiger B2B Sitz aus dem Multivan bis 99 verwendet wird braucht es keine 3 Punktgurte"

    ? Das versteh ich grad nicht, warum ist das denn so?

  • Hallo Pogo, Danke für die Aufklärung...

    Dann stellt sich mir die Frage, wer einem heute wirklich eine Eintragung eines zusätzlichen Sitzplatzes erteilt, weil man sich ne 23 Jahre alte Bank ins Auto schraubt, welche den heutigen Bestimmungen nicht entspricht.

    Da zweifle ich doch sehr.

    Von der eigenen Einschätzung zur Eignung einer solchen Bank für den Nachwuchs mal abgesehen.

  • Hallo Pogo, Danke für die Aufklärung...

    Dann stellt sich mir die Frage, wer einem heute wirklich eine Eintragung eines zusätzlichen Sitzplatzes erteilt, weil man sich ne 23 Jahre alte Bank ins Auto schraubt, welche den heutigen Bestimmungen nicht entspricht.

    Da zweifle ich doch sehr.

    Von der eigenen Einschätzung zur Eignung einer solchen Bank für den Nachwuchs mal abgesehen.

    … Weil die Bank ein Original Teil ist, originalbefestigungspunkte am Fahrzeug nachgerüstet werden können, sie für das FZ und den Zweck der Personenbeförderung gebaut wurde!

    Davon abgesehen muss sie heutigen Bestimmungen nicht entsprechen sondern den Bestimmungen am Tag der Zulassung des Fahrzeuges! Ist ein Himmel weiter unterschied!

  • amicar:

    "Wenn ein Rückwertiger B2B Sitz aus dem Multivan bis 99 verwendet wird braucht es keine 3 Punktgurte"

    ? Das versteh ich grad nicht, warum ist das denn so?

    Weil es die serienmäßig nur mit Beckengurt gab.

    … Ich nehme mal an du hast noch nie ein B2B Sitz aus einem Multivan in natura gesehen?

    Dann wäre dir aufgefallen dass die B2B Sitze bis 99 immer rückwärts gerichtet sind. Und rückwärts gerichtet macht Dreipunktgurt nicht wirklich viel Sinn!

  • Meine Güte... kommt mir der "Tonfall" nur so gereizt vor, oder was ist der Grund?

    Na, vielleicht täusche ich mich ja auch.

    Die von Dir im ersten Absatz genannten Punkte sind ja durchaus zutreffend, haben jedoch mit dem von mir angesprochenen Stolperstein an der Sache leider nichts zu tun. Da nützt auch kein Ausrufezeichen.

    Denn im zweiten Absatz "beisst" es sich in sofern, als das ein Prüfer ohne Zucken die Ansicht vertreten kann, das die Bestimmungen am Tag der Zulassung

    (Lesart hier: Änderungsdatum, und NICHT die Erstzulassung) eben NICHT erfüllt werden.

    Mit der Argumentation Richtung "Bestandsschutz" hat man echte argumentative Schwierigkeiten, wenn es um eine erstmalige Umwidmung eines Fahrzeuges geht.

    Aber ich hab ja oben bereits geschrieben, das eine vorherige und umbaubegleitende Absprache mit dem späteren Prüfer am hilfreichsten wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von Grautier (16. April 2022 um 18:35)

  • Weil es die serienmäßig nur mit Beckengurt gab.

    … Ich nehme mal an du hast noch nie ein B2B Sitz aus einem Multivan in natura gesehen?

    Dann wäre dir aufgefallen dass die B2B Sitze bis 99 immer rückwärts gerichtet sind. Und rückwärts gerichtet macht Dreipunktgurt nicht wirklich viel Sinn!

    Oooch Leute....

    B2B impliziert als Begriff schon ein ganz kleines Bisschen, wie die Montagerichtung aussieht, meinst Du nicht?

    (Im übrigen funktioniert die b2b Position zumindest bei mir auch prima mit der ganz normalen Bank - wenn man möchte.

    Auf die aufgeworfene Frage, ob man seinen Nachwuchs ernstlich dort per Bauchgurt sichern möchte ( insofern der Kindersitz selbst nicht schon den Dreipunktgurt verlangt) ist sicher aus gutem Grunde keiner mehr eingegangen.

    Und Deine Äusserung über die Sinnhaftigkeit von Becken- oder Dreipunktgurt in der Position... da denk am besten nochmal in Ruhe drüber nach, bevor Du eine solche pauschalisierte Aussage triffst, die m E. in lediglich einem einzigen Unfalkszenario - dem Frontalzusammenstoss- ihre Richtigkeit hat.

    Irgendwie wünsche ich mir grad ein bisschen mehr Genauigkeit und Stichhaltigkeit in Bezug auf (auch sicherheitsrelevante) Aussagen, die man im Brustton der Tatsachenverkündung öffentlich postet.

    Halte ich im Rahmen von Verantwortungsbewusstsein für erstrebenswert.

    3 Mal editiert, zuletzt von Grautier (16. April 2022 um 19:19)

  • … ich habe kein Problem mit der rechtlichen Argumentation beim Prüfer, da ich mich dahingehend meist vorbereitet habe und manchmal mehr stichhaltige Argumente habe als der Prüfer.

    Auch lasse ich mich nicht bei einer Änderungsabnahme wieder wegschicken wenn ich der Meinung bin alle rechtlichen Vorgaben erfüllt zu haben und bestehe dann auf einer negativen Begutachtung. Diese kann man dann wenn man Lust dazu hat von einer anderen Prüforganisation mal rechtlich prüfen lassen.

    Ich glaube ich bin einer von 2 hier im Forum, die eine Änderungsabnahme ohne eine „Hollandtrennwand“ für den kurzen Radstand mit LKW Zulassung und 5 Sitzplätzen haben, welche auch noch vor dem KFZ Steuerbescheid des Zolls Bestand hat.

    Davon abgesehen steht jedem frei wo er seine Kinder hinsetzt. Wenn man unbedingt in einem T4 mit LKW Zulassung und Trennwand als Familie mit zwei Kindern fahren möchte, dafür aber wenig Aufwand betreiben möchte, dann ist es vielleicht sinnvoll die Kinder vorne auf die Doppelsitzbank zu setzen und hinten auf den Rückwertigen B2B Sitz den Erwachsenen.

    Über die Sinnhaftigkeit der ganzen Aktion brauchen wir hier nicht zu reden, mir ist es ein Rätsel wie man auf einer Doppelsitzbank mit einem Erwachsenen und Kindersitz länger als 45 Minuten sitzen kann. Meine Holde hat mir schon vor 25 Jahren bei meinem ersten Caravelle gesagt „Entweder bekomme ich vorn einen Einzelsitz oder Du kannst Dir eine andere Frau suchen“. Einzelsitz war deutlich günstiger als Scheidung :)

    Aber vielleicht liegt es auch daran dass wir nicht nur 10 mit dem Fahrzeug zum Kindergarten gefahren sind sonder alle 14 Tage mindestens 5h am Stück.