Danke für die Anregungen. Ich werde wahrscheinlich bei Einschalten des Fernlichts via Relais LED Ablendlicht einschalten.
Ist im H4-Booster noch Platz für Relais
Danke für die Anregungen. Ich werde wahrscheinlich bei Einschalten des Fernlichts via Relais LED Ablendlicht einschalten.
Ist im H4-Booster noch Platz für Relais
Danke für die Anregungen. Ich werde wahrscheinlich bei Einschalten des Fernlichts via Relais LED Ablendlicht einschalten.
Ist im H4-Booster noch Platz für Relais
Keine Schanze
Liebe Forianer,
ich habe noch den Satz im Hinterkopf:
"Alle installierten Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren!"
So frage ich mich:
Wenn wir bei einem H4 Scheinwerfer das Fernlicht stilllegen, wird dann ein Teil der vorgeschriebenen Funktion nicht mehr erfüllt?
Ist das legal?
Ist das legal?
Ich hab mit einem Tüvler gesprochen, Er wollte sich nicht festlegen, sondern verwies auf das gute Fernlich von LEDs. "Dann können Sie Zusatz abbauen"
(sinngemäß)
Ich muss mal weiter suchen...
Alles anzeigenLiebe Forianer,
ich habe noch den Satz im Hinterkopf:
"Alle installierten Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren!"
So frage ich mich:
Wenn wir bei einem H4 Scheinwerfer das Fernlicht stilllegen, wird dann ein Teil der vorgeschriebenen Funktion nicht mehr erfüllt?
Ist das legal?
Oder-Schaltung, innen umschaltbar. Dann funktionieren alle vorhandenen, aber nicht gleichzeitig. Alle Aspekte der stvzo erfüllt...
(Die dritte schaltstellung ("alles an") einfach nicht erwähnen )
Alles anzeigenAlles anzeigenLiebe Forianer,
ich habe noch den Satz im Hinterkopf:
"Alle installierten Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren!"
So frage ich mich:
Wenn wir bei einem H4 Scheinwerfer das Fernlicht stilllegen, wird dann ein Teil der vorgeschriebenen Funktion nicht mehr erfüllt?
Ist das legal?
Oder-Schaltung, innen umschaltbar. Dann funktionieren alle vorhandenen, aber nicht gleichzeitig. Alle Aspekte der stvzo erfüllt...
(Die dritte schaltstellung ("alles an") einfach nicht erwähnen )
Ich denke, dass man mit einem regulären Fahrzeug, als normaler Fahrzeugführer keine Berechtigung hat, reguläre Fernscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren.
Es gibt keinen legalen Grund, Zusatz(fern)scheinwerfer am Fahrzeug zu haben, wenn man die Referenzzahl 100 bereits mit den regulären Scheinwerfern erreicht.
Das was wir hier machen ist doch, uns die Gesetze/Vorgaben zurecht zu biegen.
Deswegen stelle ich mir die Frage, ob man an sich nur 3 Optionen hat:
1. Man demontiert die Zusatzscheinwerfer (völlig legal)
2. Man legt die Zusatzscheinwerfer tot und deckt die diese ab (völlig legal)
3. Man lässt die Zusatzfernscheinwerfer aktiv. Wenn die Zusatzfernscheinwerfer vorher legal montiert waren und den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, dann ist der einzige Knackpunkt die Fußnote in der AGB der H4 LED Leuchtmittel, dass die Referenzzahl auf 50 angehoben wurde. Die 17,5 (beim LV) bleiben weiterhin auf dem Scheinwerferglas stehen. Das ist dann nicht legal, aber es sind zumindest legale LED Leuchtmittel in den Scheinwerfern...
Alles anzeigenIch denke, dass man mit einem regulären Fahrzeug, als normaler Fahrzeugführer keine Berechtigung hat, reguläre Fernscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren.
Es gibt keinen legalen Grund, Zusatz(fern)scheinwerfer am Fahrzeug zu haben, wenn man die Referenzzahl 100 bereits mit den regulären Scheinwerfern erreicht.
Das was wir hier machen ist doch, uns die Gesetze/Vorgaben zurecht zu biegen.
Deswegen stelle ich mir die Frage, ob man an sich nur 3 Optionen hat:
1. Man demontiert die Zusatzscheinwerfer (völlig legal)
2. Man legt die Zusatzscheinwerfer tot und deckt die diese ab (völlig legal)
3. Man lässt die Zusatzfernscheinwerfer aktiv. Wenn die Zusatzfernscheinwerfer vorher legal montiert waren und den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, dann ist der einzige Knackpunkt die Fußnote in der AGB der H4 LED Leuchtmittel, dass die Referenzzahl auf 50 angehoben wurde. Die 17,5 (beim LV) bleiben weiterhin auf dem Scheinwerferglas stehen. Das ist dann nicht legal, aber es sind zumindest legale LED Leuchtmittel in den Scheinwerfern...
Schau einfach Mal in die ECE 48, die definiert die Kennzahl.
Zitat6.1.9.1. Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf
430 000 cd (das entspricht einem Wert (Kennzahl) von 100) nicht überschreiten.
Da steht explizit, dass sich die Zahl auf die gleichzeitig einschaltbaren Fernscheinwerfer bezieht. Angebaut dürfen unabhängig davon 4 sein. Also, Schalterstellungen so wählen, dass die Norm eingehalten ist, fertig.
Alles anzeigenAlles anzeigenIch denke, dass man mit einem regulären Fahrzeug, als normaler Fahrzeugführer keine Berechtigung hat, reguläre Fernscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren.
Es gibt keinen legalen Grund, Zusatz(fern)scheinwerfer am Fahrzeug zu haben, wenn man die Referenzzahl 100 bereits mit den regulären Scheinwerfern erreicht.
Das was wir hier machen ist doch, uns die Gesetze/Vorgaben zurecht zu biegen.
Deswegen stelle ich mir die Frage, ob man an sich nur 3 Optionen hat:
1. Man demontiert die Zusatzscheinwerfer (völlig legal)
2. Man legt die Zusatzscheinwerfer tot und deckt die diese ab (völlig legal)
3. Man lässt die Zusatzfernscheinwerfer aktiv. Wenn die Zusatzfernscheinwerfer vorher legal montiert waren und den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, dann ist der einzige Knackpunkt die Fußnote in der AGB der H4 LED Leuchtmittel, dass die Referenzzahl auf 50 angehoben wurde. Die 17,5 (beim LV) bleiben weiterhin auf dem Scheinwerferglas stehen. Das ist dann nicht legal, aber es sind zumindest legale LED Leuchtmittel in den Scheinwerfern...
Schau einfach Mal in die ECE 48, die definiert die Kennzahl.
Zitat6.1.9.1. Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf
430 000 cd (das entspricht einem Wert (Kennzahl) von 100) nicht überschreiten.
Da steht explizit, dass sich die Zahl auf die gleichzeitig einschaltbaren Fernscheinwerfer bezieht. Angebaut dürfen unabhängig davon 4 sein. Also, Schalterstellungen so wählen, dass die Norm eingehalten ist, fertig.
Ich stelle in Frage, dass die Abschaltung der Fernlichtfunktion der H4 LED Lampen legal ist.
Ein Ausschalten der kompletten H4 Lampe um bei eingeschaltetem Zusatzfernlicht nicht die 100(Referenzzahl) zu überschreiten, ist ggf möglich, aber dann hätten einige T4 hier keine Lampen mehr im Betrieb, die es ermöglichen, den T4 als "zweispuriges Fahrzeug" zu identifizieren...
Edit: wobei das ggf egal ist, weil man Fernlicht nur dann einschaltet, wenn eh keiner einem entgegenkommt... ?
In dem Fall lässt man natürlich das Abblendlicht brennen (was beim Fernlicht außerhalb der H4 Scheinwerfer sowieso anbleibt).
Muss man halt mittels eines Relais lösen.
dann hätten einige T4 hier keine Lampen mehr im Betrieb, die es ermöglichen, den T4 als
Ja.
Diese einige dürfen das dann halt nicht.
Ebenfalls diejenigen nicht, die keine Zusatzfernlichter haben.
Alle installierten Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren!
Da würde mich mal interessieren wo das steht.
Nach meinen Erkenntnissen ist es durchaus zulässig, ein vorhandenes Leuchtmittel abzuschalten, wenn dieses durch ein anderes ersetzt wird,
beispielsweise der Fernlichtteil einer Zweifaden-Glühlampe, wenn stattdessen ein anderes eingesetzt wird.
Ein Abdecken ist ja zudem technisch gar nicht möglich.
Daher wiederhole ich meine Idee, einfach auf das H4-LED-Fernlicht zu verzichten, wenn der Fernlichtjob durch (bei PKW) bis zu 4 andere Fernscheinwerfer übernommen wird.
Alle installierten Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren!
Da würde mich mal interessieren wo das steht.
(...)
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
"(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.(...)"
Quelle:
Alles anzeigenDa würde mich mal interessieren wo das steht.
(...)
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
"(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.(...)"
Quelle:
Nochmal: ein Umschalter reicht völlig aus!
Dann sind alle betriebsfertig und die ECE 48 bezüglich Kennzahl ist auch eingehalten, weil alles gleichzeitig einschaltbaren nicht heller als erlaubt sind.
Alles anzeigen§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
"(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.(...)"
Quelle:
Nochmal: ein Umschalter reicht völlig aus!
Dann sind alle betriebsfertig und die ECE 48 bezüglich Kennzahl ist auch eingehalten, weil alles gleichzeitig einschaltbaren nicht heller als erlaubt sind.
Ich habe es nun verstanden.
Es wird nicht die Fernlichtfunktion im Scheinwerfer/an der Lampe stillgelegt.
Beim Aktivieren des Fernlichts über den Lenkstockhebel bekommt die H4 Lampe kein neues/anderes Signal.
Es leuchtet einfach weiterhin lediglich das Abblendlicht.
Beim Aktivieren des Fernlichts über den Lenkstockhebel bekommt die H4 Lampe kein neues/anderes Signal.
Es leuchtet einfach weiterhin lediglich das Abblendlicht.
Das ist meine Idee.
Wird jetzt zur Referenzzahl auch das Abbleindlicht dazugerechnet?
Ja. Warum auch nicht?
Ja. Warum auch nicht?
und wie hoch ist die?
Ja. Warum auch nicht?
Nein. Abblendlicht hat keine Referenzzahl.
Da darf man eh nur 2 haben und die Leuchtstärke wird bei der Zulassung des Scheinwerfers geprüft.
Beim Aktivieren des Fernlichts über den Lenkstockhebel bekommt die H4 Lampe kein neues/anderes Signal.
Es leuchtet einfach weiterhin lediglich das Abblendlicht.Das ist meine Idee.o
Wird jetzt zur Referenzzahl auch das Abbleindlicht dazugerechnet?
Ja. Warum auch nicht?
Die Referenzzahl bezieht sich ja lediglich auf das Fernlicht.
Somit bin ich mir Sicher, dass die Referenzzahl 17,5 / 50 nicht von Bedeutung ist, wenn kein Fernlicht über die regulären Scheinwerfer eingeschaltet werden kann.
Tüv-Nord
ZitatAlles anzeigenMoin aus dem Norden!
Ich fahre einen T4 Bj 1998, der zusätzlich zugelassene Fernlichtscheinwerfer hat.
Es gibt jetzt für dieses Modell H4-LED:
Philips Ultinon Pro6000
Genehmigungsnummer: K 2006*05
Nr. des Prüfberichts: 53511658/1
Die Fernlichtkennzahl ist jetzt auf 50, d.h. Zusatzfernlichtscheinwerfer sind nicht zulässig.
Mir gefällt dessen nur punktuelle Ausleuchtung der Fahrbahn nicht. Ist es zulässig, die Fernlichtfunktion der LED stillzulegen und weiterhin meine Zusatzscheinwerfer zu nutzen?
Über eine verbindliche Aussage(Polizeikontrolle, HU) würde ich mich freuen.