Umstieg auf LED. Was ist mit den Zusatzscheinwerfern?

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  • Oder-Schaltung, innen umschaltbar. Dann funktionieren alle vorhandenen, aber nicht gleichzeitig. Alle Aspekte der stvzo erfüllt...


    (Die dritte schaltstellung ("alles an") einfach nicht erwähnen :P )

  • Ich denke, dass man mit einem regulären Fahrzeug, als normaler Fahrzeugführer keine Berechtigung hat, reguläre Fernscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren.

    Es gibt keinen legalen Grund, Zusatz(fern)scheinwerfer am Fahrzeug zu haben, wenn man die Referenzzahl 100 bereits mit den regulären Scheinwerfern erreicht.

    Das was wir hier machen ist doch, uns die Gesetze/Vorgaben zurecht zu biegen.

    Deswegen stelle ich mir die Frage, ob man an sich nur 3 Optionen hat:

    1. Man demontiert die Zusatzscheinwerfer (völlig legal)

    2. Man legt die Zusatzscheinwerfer tot und deckt die diese ab (völlig legal)

    3. Man lässt die Zusatzfernscheinwerfer aktiv. Wenn die Zusatzfernscheinwerfer vorher legal montiert waren und den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, dann ist der einzige Knackpunkt die Fußnote in der AGB der H4 LED Leuchtmittel, dass die Referenzzahl auf 50 angehoben wurde. Die 17,5 (beim LV) bleiben weiterhin auf dem Scheinwerferglas stehen. Das ist dann nicht legal, aber es sind zumindest legale LED Leuchtmittel in den Scheinwerfern...

    :/

  • Schau einfach Mal in die ECE 48, die definiert die Kennzahl.

    Zitat

    6.1.9.1. Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf

    430 000 cd (das entspricht einem Wert (Kennzahl) von 100) nicht überschreiten.

    Da steht explizit, dass sich die Zahl auf die gleichzeitig einschaltbaren Fernscheinwerfer bezieht. Angebaut dürfen unabhängig davon 4 sein. Also, Schalterstellungen so wählen, dass die Norm eingehalten ist, fertig.

  • Ich stelle in Frage, dass die Abschaltung der Fernlichtfunktion der H4 LED Lampen legal ist.

    Ein Ausschalten der kompletten H4 Lampe um bei eingeschaltetem Zusatzfernlicht nicht die 100(Referenzzahl) zu überschreiten, ist ggf möglich, aber dann hätten einige T4 hier keine Lampen mehr im Betrieb, die es ermöglichen, den T4 als "zweispuriges Fahrzeug" zu identifizieren...

    Edit: wobei das ggf egal ist, weil man Fernlicht nur dann einschaltet, wenn eh keiner einem entgegenkommt... ?

  • Alle installierten Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren!

    Da würde mich mal interessieren wo das steht. :/

    Nach meinen Erkenntnissen ist es durchaus zulässig, ein vorhandenes Leuchtmittel abzuschalten, wenn dieses durch ein anderes ersetzt wird,

    beispielsweise der Fernlichtteil einer Zweifaden-Glühlampe, wenn stattdessen ein anderes eingesetzt wird.

    Ein Abdecken ist ja zudem technisch gar nicht möglich.

    Daher wiederhole ich meine Idee, einfach auf das H4-LED-Fernlicht zu verzichten, wenn der Fernlichtjob durch (bei PKW) bis zu 4 andere Fernscheinwerfer übernommen wird.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Alle installierten Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren!

    Da würde mich mal interessieren wo das steht. :/

    (...)

    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

    "(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.(...)"

    Quelle:

    StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen, >

  • Nochmal: ein Umschalter reicht völlig aus!

    Dann sind alle betriebsfertig und die ECE 48 bezüglich Kennzahl ist auch eingehalten, weil alles gleichzeitig einschaltbaren nicht heller als erlaubt sind.

  • Ich habe es nun verstanden.

    Es wird nicht die Fernlichtfunktion im Scheinwerfer/an der Lampe stillgelegt.

    Beim Aktivieren des Fernlichts über den Lenkstockhebel bekommt die H4 Lampe kein neues/anderes Signal.

    Es leuchtet einfach weiterhin lediglich das Abblendlicht.

    :)

  • Beim Aktivieren des Fernlichts über den Lenkstockhebel bekommt die H4 Lampe kein neues/anderes Signal.


    Es leuchtet einfach weiterhin lediglich das Abblendlicht.

    Das ist meine Idee.

    Wird jetzt zur Referenzzahl auch das Abbleindlicht dazugerechnet?

  • Beim Aktivieren des Fernlichts über den Lenkstockhebel bekommt die H4 Lampe kein neues/anderes Signal.


    Es leuchtet einfach weiterhin lediglich das Abblendlicht.

    Das ist meine Idee.o

    Wird jetzt zur Referenzzahl auch das Abbleindlicht dazugerechnet?

    Ja. Warum auch nicht?

    Die Referenzzahl bezieht sich ja lediglich auf das Fernlicht.

    Somit bin ich mir Sicher, dass die Referenzzahl 17,5 / 50 nicht von Bedeutung ist, wenn kein Fernlicht über die regulären Scheinwerfer eingeschaltet werden kann.

  • Tüv-Nord