Tuningteile nicht mehr "mit Materialgutachten" anbieten

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  • Da könnten wir ja mal bei Ebay gucken (wir alle mein ich), wem wir da den Link so alles schicken müssen...

    Hut ab sag ich da nur!
    Danke für den Link!! Sehr interessant!

  • Zitat

    Original von Andi_111kw
    Danke für den Link!! Sehr interessant!


    Den Dank gebe ich gerne an unseren "Verdunster " weiter, er hatte diesen Link gepostet, den ich so interessant fand, dass ich ihn hier immer erreichbar festgepinnt habe. ;)

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

    Garage103.de

  • Das betrifft aber nur gewerbliche Anbieter.

    Als Privatmann daarf ich reinschreiben was ich will.

    Lars aka Lovejoy

    Hubraum ist durch nichts zu Ersetzen,. . . ...außer durch mehr Hubraum.
    . . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

    "RAUM"-Gleiter: Multivelle-lang, VR6-Automat

  • Das ist nicht ganz richtig!!! Du musst das reinschreiben was du verkaufts/versteigerst. Tust du das nicht (also täuschst du falsche Tatsachen vor) bist du verpflichtet, auch als Privatverkäufer, den Artikel zurückzunehmen bzw. das anzubieten was du beschrieben hast.

    Gruß Frank

    "Eine Husqvarna ölt nicht ... sie markiert ihr Revier"

    ...passt zum T4 aber irgendwie auch

  • bin bissi hin und hergerissen.

    einerseitsfind ichs schon ok, dass man die verbraucher schützt.


    aber wer seinen pc für ebay verwenden kann, sollte doch auch den unterschied von abe zu materialgutachten rausfinden,oder?
    (wobei der name materialgutachten doch schon viel aussagt)

    immer schön bei ebay sparen wollen und dann weinen, wenn man schrott kauft.

    :rolleyes:

    servus!

    thomas alias maniac

    Einmal editiert, zuletzt von maniac (30. April 2006 um 01:43)

  • Das hört sich ja gut an , wenn es auch nicht unbedingt richtig ist.
    Aber wenn ich ---------------------------


    Selber ein teil ---Z.B. aus kunststoff herstelle ,und es an eine, fahrzeug
    anbaue , dann muß ich es beim "baurat " vorführen .

    und der will in diesem falle ein MAZERIALGUTACHTEN haben.
    wegen zb. splitterwirkung .

    das teile gutachten besagt doch nur das es geprüft wurde,
    was bei einem eigenbau ja nicht der fall ist .

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Schreib ich aber "Materialgutachten" und der Käufer versteht darunter "ABE" ist das sein Problem.

    Der Artikel stammt aus einer Branchenzeitschrift des KFZ-Gewerbes.

    Stellt ein gewerblicher Händler, der wissen muß (oder sich entsprechend informieren, dafür ist er Unternehmer) das ein Matrialgutachten keine ABE ist und dem Kunden rein gar nichts nützt., so ist das Irreführend (Irreführende Bewerbung eines Produkts) und darauf hin könnten andere Händler (die werden das aber kaum tun, da der Aufwand nicht lohnt) die Verbraucherschutzverbände oder irgendwelche dubiosen Verbraucherschutzvereine, die nur das Ziel haben Abmahnungen zu verschicken sich auf dieses Urteil berufen.

    Wem mit dem Urtiel letztendlich geholfen ist - dem Verbraucher oder wieder irgendwelchen dubiosen Abmahnvereinen sei mal dahin gesetellt.
    Letztendlich wäre wieder die Frage ob sich ein Gericht bei der Urteilsfindung auf diese Urteil beruft oder anders herum entschiedet.

    Lars aka Lovejoy

    Hubraum ist durch nichts zu Ersetzen,. . . ...außer durch mehr Hubraum.
    . . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

    "RAUM"-Gleiter: Multivelle-lang, VR6-Automat

  • Letztendlich wollte ich mit diesem Hinweis auch nur etwas sensibilisieren. Wer etwas kaufen möchte, sollte sich darüber im klaren sein, dass ein Materialgutachten nicht zwangsläufig die Garantie für einen Eintrag beim TÜV ist. Und wer etwas verkaufen will, sollte so fair sein, dass er genau darauf auch hinweist, damit man nicht auf die Idee kommen kann, dass er die Käufer bewusst irreführen möchte. Genau dies aber wird bei ebay leider des öfteren versucht.

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

    Garage103.de

  • @ Maniac

    sehe ich ganz genau so !!!


    Neuerdings ist man als Verkäufer bei ebay schon beim Einstellen des Artikels ein Betrüger...

    Es kursiert ja auch die Meinung, dass eine fehlende ABE ein Anzeichen für ein gestohlenes Teil ist...

    Dieses ständige Mißtrauen allem und allen gegenüber ist langsam lächerlich...

    Warum kaufen denn die Leute eine Sache wenn Sie nicht wissen was sie tun ?

    Das ist nicht der Sinn von Verbraucherschutz das die Kaufreue zu lasten des Verkäufers geht der zum Dank noch alle entstandenen Kosten tragen darf !

    Schöne neue Welt !

  • Ich muss zugeben, dass ich mit ziemlicher Sicherheit da wohl auch hereingefallen wäre. Gutachten nimmt jeder wahr, der das Angebot liest, und das suggeriert bei vielen, eben auch bei mir irgendwie ABE. Daher finde ich es Klasse von Wolfgang, dass er darauf hinweist.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Teilegutachten: Fahrzeugspezifisch, TÜV-geprüftes Teil. Problemlose Eintragung nach §19.3 bei jeder beliebigen Prüfstelle.

    ABE/Gutachterliche Stellungnahme: Fahrzeugspezifisch, Tüv-geprüftes Teil. Keine Eintragung erforderlich. Papiere müssen nur mitgeführt werden.

    Materialgutachten: Gutachten über das verwendete Material. Materialgutachten sind in keiner Weise mit Teilegutachten gleichzusetzen. Es ist eine Sonderabnahme nach §21 erforderlich.

    jetzt liest man sowas
    * Erklärung zum Begriff "mit Materialgutachten". Sofern im Angebot die Aussage "mit Materialgutachten" für von uns vertriebene Produkte enthalten ist, stellt dies keine Zusicherung auf den Erhalt/Erwerb der ABE des Fahrzeuges oder die Eintragungsfähigkeit gem. StVZO, StVO dar, sondern weist entsprechend dem Wortlaut einzig und allein auf das Vorliegen eines Materialgutachtens für das Produkt hin, welches bei Erwerb des Produktes mit Ware übersandt wird. Bei Artikeln, die nicht extra gekennzeichnet sind, liegt kein bzw. nur ein Materialgutachten vor. Wir geben keine Garantie, dass Sie die Teile eingetragen bekommen. Sie kaufen auf eigenes Risiko, bitte also vorher wegen Abnahme bei der Tüv-Prüfstelle informieren.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    3 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (12. Februar 2009 um 22:35)

  • ich denke diese etwas krasse regelung hat folgenden hintergrund:

    wenn ein verkäufer ein teil anbietet und ganz eindeutige aussagen dazu trifft ob und wenn ja was für ein gutachten vorliegt, hat kein kunde ein problem. jeder geschäftstüchtige bürger solte materialgutachten und teilegutachten auseinanderhalten können, da gebe ich maniac und co recht.
    problem ist nur wiedereinmal der mist den gewisse betrügerisch veranlagte verkäufer damit anstellen. das werden möglichst schwammige beschriebungen geschrieben, so das nicht einmal der versierte käufer mehr weiß was denn nun los ist. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

    da man mit der regelung ohne großartige ausnahmen alle schützen will also dieser weg. entweder klare aussage teilegutachten bzw abe oder nix.

    trifft nicht jedermanns geschmack, aber ich kanns verstehen. :] :] :]

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • :D :D :D :D :D
    natürlich ist das interessant
    aber der fred ist auch schon fast 3 jahre jung
    :D :D :D :D :D
    und dran halten tut sich trozdem keiner ;)

    gruss andre