Sonntagsfahrverbot für T4 mit LKW Zulassung???

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo!
    Habe gerade mit einem Freund telefoniert, der sagte, dass er von einem Sonntagsfahrverbot gehört hätte.
    Er meinte, dass z.B. aufgelastete Geländewagen, die dann LKW seien am Sonntag nicht fahren dürften.

    Gilt dies auch für T4 mit LKW Zulassung?

    Wer weiss was?

    Gruß
    Thorsten

  • Ja , sobald Du über mit Anhänger über 3,5 t kommst .

    Einmal editiert, zuletzt von lelo (17. März 2007 um 17:32)

  • sers,

    also bis 3,5t ( evtl sogar auch bis 7,5 t) :nixpeil: gesamt gewicht darfst du sonntags fahren, jedooch keinen hänger ziehen. willst du mit einem hänger fahren hast du als lkw egal wie schwer fahrverbot.

    ich fahre mit meinem lkw immer und habe noch nie wa sgegenteiliges gehört, hänger ziehen kann ich ohne kupplung natülich nicht.

    also gute fahrt

    Einmal editiert, zuletzt von hardcore_t4 (17. März 2007 um 13:26)

  • Hallo!!!!!!!!!!

    ab 7,5 Tonnen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    sonst müsste ich immer ne Sondergenehmigung haben, wenn ich mit unserem Thater-LKW unterwegs bin!!

    Aber der Hänger kann noch so klein sein....

    also sogar ein LKW zugelassener Postgolf darf Sonntags nicht mit Hänger fahren!!!!!!

    Die Leute sollen mal LESEN, bevor sie REDEN! :fresse:
    [SIZE=7]ich weiss, ich manchmal auch ...[/SIZE]

    :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
    gruss
    empire

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Zitat

    Original von Möms-chen
    Man sollte lesen können :D

    Habs editiert ;)

    JUNGE..... du treibst mir die Schweißperlen
    auf die Stirn :iek:

    Gut das es berichtigt wurde.

    Gruß
    Sven

  • Zitat

    Original von Möms-chen

    Immer locker bleiben :D

    weißt ja...wer lesen kann ist klar im Vorteil :]

    :achtung:

  • Zitat

    Original von T4Surfer
    Danke für die schnellen Antworten, klasse!

    Antworten, ich dachte hier find ein Glaubenskrieg statt.:devil: :iek: :tear:

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Zitat

    Original von Möms-chen

    Immer locker bleiben :D

    weißt ja...wer lesen kann ist klar im Vorteil :]


    So is dat :lol: :lol: :lol: :kratz: :kratz:

  • Diesen Thread auf Grund einer aktuellen Diskussion --> klick <-- mal wiederbelebt.

    ADAC --> Lkw Fahrverbot: Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?

    ....

    Auszug:

    Hat der Lkw ein zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t, dann fällt er gar nicht erst nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt weder einer geschäftsmäßigen noch einer entgeltlichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    4 Mal editiert, zuletzt von Else (27. Mai 2021 um 22:12)

  • Ja, die Diskussion kommt immer mal wieder irgendwo auf, weil manche einfach Änderungen auch nicht mitbekommen. Auch nach Jahren nicht.

    Hat ja bei der Stehhöhe für Wohnmobile auch immer noch nicht alle erreicht. Ist ja auch erst 2012 geändert worden. :P

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling: