Sind die jetzt vollkommen behämmert? Soll jetzt der letzte Cent aus einem rausgepresst werden, oder wie soll ich so ein Urteil werten?
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
hat festgestellt, dass auch auf
dauerhaft genutzte Wohnmobile sowie
Wohn- und Campingwagen Zweitwohnungssteuer
erhoben werden darf. Dass
viele Wohnmobile sehr einfach ausgestattet
sind und beispielsweise nicht mit
einer Kochgelegenheit und sanitären
Einrichtungen versehen sind, störte die
Richter nicht. Im Zweitwohnungssteuerrecht
stehe nicht so sehr die bauliche
Ausstattung der jeweiligen Wohnung im
Vordergrund, sondern es komme darauf
an, ob die Wohnung tatsächlich genutzt
werden kann, und welcher Aufwand
hierfür betrieben wird. Der Besteuerung
stehe auch nicht entgegen, dass nicht alle
Campingplätze für das ganzjährige
Camping geeignet sind. ddp
Grüße Kurti