Teilegutachten für 215/75 R15 gesucht

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  • Moinsen an Alle.

    Ich weiß dies wurde bestimmt schon X-mal angesprochen aber über die Suchfunktion suche ich mich wohl DUMM und vielleicht kann mir einer sehr schnell dabei helfen.


    ICH suche ein Gutachten ( Teilegutachten ) für die Reifenkombination 215 75 R15 ohne Höherlegung ( bsp. Seikel ) für mein Syncro DIEGO.


    Und ich weiß ich könnte per einzelabnahme mit reifenfreigabe Tachoprüfung ... dies bei nem Prüfer mit §21 abnehmen lassen aber dies möchte ich gerne umgehen.

    Wenn jemand sowas hat dann würde ich mich über eine Antwort freuen. Wenn jemand dies schon erfolglos gesucht hat dann kann er gerne bescheid sagen.

    Probleme mit Eurem T4 oder doch eher ein Eintragung für AT-Bereifung? Dann meldet euch gerne bei mir, für euch hab ich immer ein offenes Ohr.

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    Einmal editiert, zuletzt von JonY-HL (14. August 2018 um 10:21)

  • dies bei nem Prüfer mit §21 abnehmen lassen aber dies möchte ich gerne umgehen.

    Was denn nun? 215/70R15 wie in der Überschrift oder 215/75R15 wie im Text ? ?(


    Meines Erachtens müsstest du selbst mit (Selkel-) Gutachten eine Einzelabnahme nach §21 machen lassen.
    Eine ABE oder ein Gutachten, dass 215/75R15 auf dem T4 nur mit Mitführen der ABE
    oder als Änderungsabnahme nach §19 (3) ermöglicht,
    ist mir nicht bekannt und gibt es nach meiner Kenntnis auch nicht.

  • entschuldigung man sollte nicht mehrere Sache gleichzeitig machen. :whistling:

    Ich suche für 215/75 R15 eine um nach §19 abnehmen zulassen.

    Hab leider nur für 205/70R15 eins gefunden.

    Das das Seikel nach §21 abgenommen werden muss weiß ich, liegt ja daran das 2 Bestandteil eines Fahrwerks getauscht werden.

    ABER ICH AHNE SCHON DAS WIRD NIX :thumbdown:;(

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  • Die einzige Möglichkeit 215/75R15 mit einer Änderungsabnahme eingetragen zu bekommen,
    wären ja 15-Zoll Zubehörfelgen mit einem Gutachten für Deinen T4 (z.B. 7DB, 7DZ oder 7X0),
    in dem die 215/75R15 aufgeführt sind.

    Solche Felgen sind mir nicht bekannt.
    Für originale VW-Felgen mit der Bereifung wäre immer eine Einzelabnahme erforderlich.


    Edit2: Deswegen ja auch dieser Faden: A/T Reifen 215/75R15 - 225/70R15 "Beschreibung"


    Edit3: Hier gibt es noch viele Infos: 215/75R15 & Höherlegung - eine Bastelgeschichte....


    Edit1: Verlinke doch bitte mal das Gutachten für 205/70R15. Wäre bestimmt für einige hier auch interessant. :)

    4 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (2. Juli 2018 um 16:11)

  • Das Gutachten einmal für 205/70 15 wurde auch schonmal hier geteilt :Dhttp://www.offroadreifen.com/gutachten/0…fil-xx-vw01.pdf HABS JA AUCH VON HIER :D:D

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  • Mal eine andere Frage: Warum möchtest Du die Einzelabnahme umgehen?


    Viele Syncronauten fahren die 215/75R15 und mir scheint, der Aufwand die Teile zu legalisieren, macht diesen "Club der Großfüßigen" nur noch exklusiver. ;)


    Interessant wäre, ob Deine Caravelle 195/70R15 in der ZB eingetragen hat (oder auch in der CoC) oder 205/65R15.
    Wenn der aaS nämlich den 205er als Referenzbereifung heranzieht, liegst Du mit 215/75R15 schon jenseits der magischen 8%-Regelung,
    die ein erneutes umfangreiches Abgasgutachten erforderlich machen würde.
    Das würde die Eintragung unnötig erschweren, bzw. man sollte darauf vorbereitet sein und irgendwie belegen können,
    das die 195er zur Berechnung der Änderung des Abrollumfangs herangezogen werden können.

    Einmal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (2. Juli 2018 um 16:58)

  • Okay. Das ist eine Auskunft. Die ich vielleicht nicht hören wollte aber zumindestens eine. Die man akzeptieren kann....

    Ja ich wollte die Einzelabnahme umgehen um Zeit nerven und Geld zu Sparen. Und der Tüv Bei uns ist sowas von Bingelig. Mein Eigendlicher Prüfer ist ein GUTER Bekannter und somit wäre vieles Einfacher. Aber der darf halt keine §21 Abnehmen.

    Somit nem ich dann woll doch die 205 und leg ihn etwas höher.

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  • ICH suche ein Gutachten ( Teilegutachten ) für die Reifenkombination 215 75 R15 ohne Höherlegung ( bsp. Seikel ) für mein Syncro DIEGO.

    aber dies möchte ich gerne umgehen.

    Ich suche für 215/75 R15 eine um nach §19 abnehmen zulassen.

    So etwas gibt es nicht, zumindest ist mir kein derartiges Gutachten bekannt, mit dem die gewünschte Größe "grundsätzlich" freigegeben ist.
    Richtige Gutachten gibt es zu der Größe überhaupt nur von Seikel bzw. ProjektZwo, die dann jeweils von der Verwendung der Bauteile aus dem entsprechenden Hause abhängig gemacht sind.
    Das waren die Einzigen, die überhaupt diese Größe in Ihren Gutachten haben prüfen lassen.

    Während Seikel eine §21 Abnahme im Gutachten stehen hat, schreibt das ProjektZwo Gutachten eine solche nach §19 vor (weshalb auch immer).

    Aber auch beim ProjektZwo Gutachten ist zwingend deren Felge (7Jx15 ET45) erforderlich, sowie die Höherlegung aus deren Produktion und eine Bestätigung, dass der Tacho noch korrekt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anzeigt.

    JonY-HL: Du scheinst Dich mit der Materie auseinander gesetzt zu haben und ich schätze mal, dass Dir auch eine Einzelabnahme nach §21 nicht fremd sein dürfte.
    Bisher kenne ich hier niemanden, dem die 215/75R15 "einfach so" eingetragen wurden; das klappt bisher immer nur per Einzelbegutachtung.

    Mit Serienfelgen ist das Ganze zudem schwierig einzutragen, weil deren Traglast mit zunehmendem Reifendurchmesser proportional abnimmt.
    Dementsprechend ist auf die Achlasten zu achten.

    Ohne Höherlegung könnte klappen, wenn die Freigängigkeit der Pneus gegeben ist.
    Ganz bestimmt sind ordentliche Stoßdämpfer erforderlich, die das spontane Einfedern der Räder abbremsen.
    Sollte Dir das gelingen, kannst Du uns ja mal auf dem Laufenden halten.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich danke schonmal für die Auskünfte.

    Ja ich habe mich schon sehr häufig mit E-Prüfnummer, abes und Gutachten beschäftigt (beruflich) und ja man sollte es dann vielleicht wissen.
    Aber mit dem THEMA Größere Reifen auf Serienfelge und ähnliches hab ich mich noch nie beschäftigen müssen. Daher frage ich gerne nach und lass mich gerne DARIN belehren.

    Aber wenn es so aufwendig ist dann nehm ich lieber den einfacheren WEG mit den 205 70 15 und spar mir vieles. :thumbdown:

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  • Hab den Beitraglink für die 205 70 15 nocheinmal eingefügt.

    https://www.t4forum.de/board19-techni…nd-eingetragen/


    Der korrekte und aufrufbare Link steht hier im Beitrag von Schwöppi (sagt der Mod.)

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    Einmal editiert, zuletzt von axelb (6. Juli 2018 um 08:45)

  • Noch eine Anmerkung:

    Es handelt sich übrigens bei der verlinkten PDF lediglich um die Anlage zum Teilegutachten 07-00248-CP-FIL-xx.
    Es fehlt demnach das Teilegutachten selber :!:

    Einen Link dazu habe ich bisher nicht gefunden.

    ..

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  • So ich war mal so frei und hatte einwenig langeweile.

    Und nach dem mich axelb darauf aufmerksam gemacht hat das die PDF nur ein Anhang war, das Teilegutachten gesucht und gefunden und als Anhang angehängt.

  • als Anhang angehängt


    und wenn Du das jetzt noch gleich als PDF einscannst (so wie ich das mal mit Deinen jpgs hier gemacht habe), dann wäre das sogar noch hübscher.

    Bei der Umwandlung von jpgs zu pdf geht immer recht viele Qualität verloren, weshalb das am Besten direkt gemacht wird.

    Darüberhinaus dürftest Du das Gutachten ja bereits als PDF aus dem Jimny-Forum gedownloadet haben, es Dir also sogar vorliegen, sodaß Du es nicht erst auszudrucken und wieder einzuscannen bräuchtest. :whistling:

    Das war nämlich auch meine Idee, allerdings lässt meine Anmeldung im Jimny-Forum auf sich warten und ich kam bisher an das PDF nicht heran.

    und nochwas ... die 215/70R15 entsprechen im Abrollumfang ziemlich exakt der oft in Gutachten erwähnten Größe 235/60R16.
    Bei dem anderen T4 hier im Haushalt ging die technische Abnahme sehr unproblematisch auch ohne irgendwelche Gutachten, nachdem die 235er bereits eingetragen waren.

    Im Gutachtenanhang geht es jedoch im die 205/70R15 :!:

    Dateien

    ..

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    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (6. Juli 2018 um 10:40)

  • Das Gutachten (PDF vom Axelb bzw die Bilddatein von mir) sagen aus das in verbindung mit dem anhang (BEITRAGVERLINKUNG) (da steht die Reifenkombi mit felgendrin) mit erfüllung der verweise und Auflagen im Gutachten eine Abnahme möglich ist.

    Somit steht die reifengröße im Anhang.

    Was es Bringt: Man spart sich somit die einzelabnahme . Wenn du die Auflagen erfüllst kann der Prüfer nach seinem Ermessen nach §19 abnehmen.

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    Einmal editiert, zuletzt von JonY-HL (6. Juli 2018 um 16:03)