Steuerbescheid neuzugelassener T4 AJA / bin ich ein LKW oder PKW

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  • So wie du das Auto beschreibst (rundum Fenster) ist es definitiv kein LKW und somit hohe Steuer. (...)

    Fenster und LKW-Zulassung schließen sich gegenseitig aus?

    Gruß[/quote
    bei manchen Prüfern , Ja, da schliesst sich das aus und bei manchen nicht.....da ist jea auch noch mehr...zB. Gurtgewinde zuschweissen oder einer will Trennwand, der nächste nicht

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda


  • Hallo Multi-Fanfare

    Falls du mit "Prüfer" den KFZ Sachverständigen (TÜV / Dekra) meinst, den meine ich nicht. Oft muss man seinen, vom KFZ-Sachverständigen geprüften und für gut befundenen, "LKW" dem Zoll (früher dem Finanzamt) vorführen, und die haben zuweilen eine ganz eigene Meinung dazu..... leider... ;) Da habe ich, je nach Bundesland und Wohnort schon unterschiedliches erlebt...
    lg
    joe

    3 Mal editiert, zuletzt von nowayray (22. September 2018 um 14:02)

  • Zu 5 ist es ein PKW.
    Kann leider momentan kein Bild hoch laden, sind immer zu groß...
    Wie gesagt, irgendwas stimmt da nicht.

    Probiere auf Motorradtransporter zu pochen, da ist eine Trennwand zum verzurren nur hinderlich.
    Mal sehen...

    Irgendwie habe die beim Zoll und früher bei KFZ-Steuer Amt zuviel Zeit und wollen so viel Geld wie möglich erpressen ....lege Widerspruch ein ...und verweise auf die Schlüsselnummer ... und was steht bei dir unter Nr. 5 in der Zulassung ... LLKW ? oder was anderes ?

  • Probiere auf Motorradtransporter zu pochen,


    Da kannst du pochen soviel du willst... er ist als PKW zugelassen, der Rest interessiert den Zoll nicht.
    Einen "Motorradtransporter" gibt es zulassungstechnisch sowie so nicht.
    Fahr zur Prüfstelle, frag, was du für ne LKW-Umschreibung machen sollst, stimme dich mit dem Zoll ab und rüste um.
    Dann hast du einen echten LKW und zahlst wenig Steuern.

    .................................................

  • Okay anders gesagt.
    Im jetzigen Zustand ist dieses Fahrzeug nur zum Transportieren von Dingen nutzbar, trotz fehlender Scheiben oder Trennwand.
    Fehlende Trennwand kann nämlich zum verzurren auch einige Vorteile haben, da man gescheit z.B. an die Motorräder dran kommt. So war das mit Motorradtransporter gemeint (klar, dass es das nicht als Fahrzeugart gibt).

    Wer sagt eigentlich, dass die Emissionsklasse 0653 falsch ist und nicht das "Personenkraftwagen"?
    Werde mich mal beim TÜV und der Zulassung schlau machen.

  • Zu 5 ist es ein PKW.


    o.k dann haben wir das Problem ...da macht der Zoll aber auch die Zulassungsstelle einen PKW draus ...daher hilft nur bei TÜV zum LKW umschreiben ...oder dem Verkäufer wegen Täuschung zurück geben.
    Denn der wusste das ja, denn auch er hat wohl PKW Steuern bezahlt, diese T4 aber als LKW verkauft.

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • Gehe doch einfach mal zur Zulassungsstelle. Die haben dort das Gutachten vorliegen. Wird doch immer eingescannt. Dort steht drauf, ob vom PKW zum LKW oder umgekehrt. Danach muss die Zulassung verbessert werden. Wenn tatsächlich vom LKW zum PKW, dann zu einem aaS und ändern lassen.
    Ist doch alles ganz einfach. :rolleyes:
    Im Moment sucht sich der Zoll die teuerste Variante aus - der Staat benötigt Geld !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Im Moment sucht sich der Zoll die teuerste Variante aus - der Staat benötigt Geld !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Das ist absolut richtig.

    Umgekehrt ist es aber so, dass auch Fahrzeuge welche as LKW zugelassen sind durchaus als PKW besteuert werden können, wenn sie die Merkmale eines PKW erfüllen.
    Dazu gibt es Richtlinien, auch beim BFH.

    Bitte bei Interesse z.B. hier nachlesen:

    https://dejure.org/dienste/vernet…=2%20K%20786/09
    http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal…aramfromHL=true

  • 0653 (ab 2801 kg und höher) Die Kfz-Steuer für LKW Wohnmobil beträgt jährlich 440 Euro.


    Woher kommen die verschiedenen Beträge ?
    Ich zahle schon seit jahren 290€ an Steuern, habe aber auch die 0603 als Schlüssel.
    Versicherung sind bei mir (mit TK) 388€ . Geht es noch wesendlich billiger?

  • Moin!

    Ich denke auch, dass es keinen Sinn macht, sich mit der Zulassungsstelle oder dem Zoll auseinander zusetzten. Die gehen doch nur nach dem, was in den Papieren steht. Und dass es da irgendwelche Spielräume geben soll, sodass LKW als PKW besteuert werden, glaube ich nicht.
    Das Hauptmerkmal für einen LKW ist wohl die Ladefläche (ohne irgendwelchen Ausbau-Klimbim), welche von der Kabine abgetrennt sein muss. Also etwas trennwandartiges da einbauen, zum TÜV und Umschreiben lassen.
    Trennwände gibts in der Bucht. Man könnte idealerweise vorher beim TÜV vorstellig werden und mit dem Prüfer schonmal klären, ob es Blech sein muss oder eine OSB-Platte reicht.
    Ich denke, jeder als LKW zugelassene Bulli hatte irgendwann mal eine Trennwand. Aber viele Bullis haben ja schon ein bewegtes Leben mit vielen kreativen und handwerklich begabten Besitzern hinter sich :D

    Für die jährliche Ersparnis von mehreren hundert Euro lohnt sich der Aufwand schon, denke ich.

    Gruß, Andi

  • Ich denke auch, dass es keinen Sinn macht, sich mit der Zulassungsstelle oder dem Zoll auseinander zusetzten. Die gehen doch nur nach dem, was in den Papieren steht. Und dass es da irgendwelche Spielräume geben soll, sodass LKW als PKW besteuert werden, glaube ich nicht.
    Das Hauptmerkmal für einen LKW ist wohl die Ladefläche (ohne irgendwelchen Ausbau-Klimbim), welche von der Kabine abgetrennt sein muss. Also etwas trennwandartiges da einbauen, zum TÜV und Umschreiben lassen.


    Ich habe öfter mit dem Thema zu tun.
    Glauben hilft hier nix. Aber Du musst mir nichts glauben, du kannst dir die von mir extra für die ubgläubigen verlinkte Quelle mit dem verweis auf das BFH Urteil
    durchlesen.

    Es kommt sehr oft vor, dass FA bzw Zoll die Nutzung des Fahrzeugs als LKW nicht anerkennen und du es dir anhand der objektiven Bewertungskriterien (siehe Quelle) erstreiten bzw beweisen musst.

    Bei einem T4 bus der von pkw auf lkw umgeschrieben wird, wird ziemlich sicher nachgefragt.

    objektiv leicht nachzuweisen zum Beispiel:keine Sitzreihen außer der ersten, befestigungslöcher für weitere Sitzreihen und weitere Gurte verschweißt, Fenster verschlossen/verschweißt und eine Trennwand.

    Die restlichen Faktoren wie Motorleistung Höchstgeschwindigkeit und zuladung sollten von Haus aus im Rahmen sein.

    Es geht nicht darum nachzuweisen, dass das Auto als Lastkraftwagen geeignet ist, es geht darum nachzuweisen, dass das Auto nicht mit wenigen Handgriffen zum personentransport umgebaut werden kann.

  • Oh ha, ich wollte dir nicht zu nahe treten :wacko:

  • Alles gut :) :prost:

    Wir leben halt leider wie schon zuvor geschrieben in einem Land, in dem einfach nur noch versucht wird dem gemeinen Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen.
    Auf eine Aussage einer offiziellen Stelle kann man sich bei der nächsten offiziellen Stelle nicht mehr verlassen:

    Beispiele:

    EURO Abgasnorm wird eingeführt um in ganz Europa Abgasvorschriften einheitlich zu machen.
    Was macht Deutschland ? Nur Fahrzeuge der Tabellenzeile I) werden nach der jeweiligen Euronorm besteuert.
    Nur in Deutschland gibt so einen Unfug, dass ein Euro2 Auto nach Euro1 besteuert wird oder ein Auto das Euro3 erfüllt nach Euro2 besteuert wird (Tabellenzeile II und III)

    Nächster Unsinn: Auto ist als PKW zugelassen, das Finanzamt bzw. der Zoll hat die Möglichkeit sich darüber hinwegzusetzen und einfach nach PKW zu besteuern.
    Passiert bei T4 nicht so oft, aber bei Doppelkabinen, Geländewagen, Sonderumbauten usw. immer wieder. Man muss sich jeden cm erkämpfen.

    Und dann gibts noch so lustige Sachen wie Eintragungen die ungültig werden, z.B. eingetragenen Geländestoßstangen oder "Bullenfänger" oder Xenon sind auf einmal ungültig, trotz valider Tüv Eintragung.

    Daher kann ich nur raten, nutzt die Möglichkeiten voll aus mit den minimal gestellten Anforderungen.
    Bei einer "Umtragung" von PKW auf LKW wird auf jeden Fall nachgefragt/kontrolliert.

  • Oh, da sind ja noch einige Antworten dazugekommen.

    Habe nun einen Brief vom Zoll. Die berufen sich auf die 0653 was EG III entspricht und somit über 600 Euro Steuer ausmacht.

    Werde morgen mal zum TÜV fahren und meine Papiere prüfen lassen.
    Könnten mir AJA Fahrer vielleicht eine Kopie oder Foto ihres Scheines schicken, damit ich mal sehe was bei euch drin steht? Gerne auch als private Nachricht. Vielleicht bringt mich das weiter.

    700 Euro Steuern können einfach nicht hin kommen.

    Übriges, habe legal eine grüne Plakette bekommen.
    Denn PKW und Feld 14.1 die letzten beiden Ziffern 53 bedeuten grüne Plakette.... :thumbup:

  • Hallo,

    0653 ist NUTZFAHRZEUG und nicht PKW. Da ist wohl mal was falsch gelaufen.

    Deshalb ist die grüne Plakette auch falsch, normalerweise nur Rote !!! Da hat aber jemand ueberhaupt keine Ahnung gehabt den Schein zu lesen.
    Sei froh, jetzt hast du die Plakette wenigstens....
    Siehe 0653 Schadstoffgruppe 2, Euro 2 mit Besteuerung nach Euro 1.

    0453 wäre die Grüne, das ist richtig.


    Geh zum Tüv und lass ihn auch offiziell als LKW umtragen, dann Besteuerung nach Gewicht und es wird wesentlich billiger.
    Besprich die Nutzung als Motorradtransporter mit deinem Prüfer. Evtl findet er eine Lösung ohne Trennwand.
    Die Gurtschlösser hinten und Befestigungen für Sitze wirst du aber zuschweissen müssen.

    PKW und 06er Schluesselnummer passt nicht zusammen.

    Einmal editiert, zuletzt von reimo (18. Oktober 2018 um 00:35)