reicht die PDf datei vom t4 peter hal für den tüv ? Oder gibt es da noch etwas anderes ? Würde auch gerne auf 2500kg Anhängelast und 5 Tonnen Zuggewicht kommen. Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t (oder mehr) "Beschreibung"
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idR hat der Gutachter (Dekra,TÜV)in seiner Prüfstelle selbst Zugriff auf die VW Freigabe Daten/Unterlagen .
Dem entsprechend wird daraus auch die Auflastung vorgenommen. -
Soooo, gestern beim Tüv gewesen und heute bei der Zulassungsstelle gewesen. Zuhause ist mir dann aufgefallen, dass die alte Eintragung von Zuggewicht 4,5tonnen sowie die neue 5tonnen im schein eingetragen stehen. Die alte Angabe wurde also nicht gestrichen. Ist das ein Problem ?
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Ist das ein Problem ?
Da wir nicht für die Formulierung der Texte in der ZB zuständig sind, ist sowas nach meiner Einschätzung generell kein Problem.Die Damen und Herren in der Zulassungsstelle wissen oft gar nicht was sie da tun.
Genau genommen hätte der Sachverständige oder Prüfer bei der technischen Prüfstelle auf die Streichung der Zeilen hinweisen müssen.
Aber: er ist der Fachmann, wir sind die Laien. -
.... das die 4,5t nicht gestrichen werden ist richtig.
Falls die gestrichen werden, dürftest Du selbst mit 701kg am Haken Max 8% Steigung am Berg befahren.
Sind die nicht gestrichen bezieht sich dieser Passus der bei der Anhängelast Erhöhung auf 2.5t eingetragen wird, nur auf eine tatsächliche Anhängelast von 2001 bis 2500kg.
Mit freundlichen Grüßen der Kay
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Ah okay! Das klingt natürlich logisch. Danke für die Erläuterung Kay
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Grade beim TÜV gewesen wegen Felgen eintragen, auf die 2,5t angesprochen sagte der Sachverständige, das Gutachten wäre von VW zurückgezogen und er könnte das nicht mehr " so einfach eintragen".
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das Gutachten wäre von VW zurückgezogen und er könnte das nicht mehr " so einfach eintragen".
Warum sollte eine von der KBA gnehmigte Freigabe zurgezogen werden.
Wage ich bis zur schriftlichen Bestätigung der Rücknahme von VW selbst noch zu bezweifeln.Zur Not direkt bei VW ne Anfrage zur Erhöhung der AHK Last starten, die sollen Dir die richtigen Unterlage zukommen lassen.
Weiterhin einfach mit den verlinkten Unterlagen als Ausdruck zum Dekra fahren, Mit Freigaben dürfen di auch solche Änderungen bescheinigen.
Die werden Dir das eher absegnen (und wird uU auch günstiger sein). -
das Gutachten wäre von VW zurückgezogen
Sorry ... so eine Aussage klingt eher wie eine Schutzbehauptung des Sachverständigen.
VW kümmert sich schon seit Jahren nicht mehr um Änderungs- und Nachtragsgutachten für den T4, insofern ist die Einlassung des TÜVers unglaubwürdig.Er trägt das auch nicht "so einfach" ein, sondern bezieht sich auf eine Freigabe des Herstellers, ohne eigene Verantwortung für die Berechnung.
Er hat lediglich die restlichen Bedingungen zu überprüfen (D-Wert etc.).Würden die existierende Freigabe auf Falschberechnungen basieren und womöglich gefährlich sein, dann wäre wohl eher eine Rückrufaktion fällig, oder?
Axel
PS:
Gibts mal nen Namen und die Prüfstelle zu dem Vorgang?
Gerne auch per PN.
Ich würde das gerne mal klären lassen. -
Ja klingt es. Aber was will man machen wenn einem der "Sachverständige" erzählt das würde er nicht mehr machen können weil zurückgezogen usw. Angeblich weil es wohl Schadenfälle gegeben hätte wo Leuten der Träger hinten rausgerissen wäre...
Er hat ja gerade mein Einzelgutachten für die Inspiration angefertigt, ob ihm diese Eintragung dann zuviel Aufwand bedeutete, keine Ahnung. Das Thema war für ihn aber definitiv nicht neu, er kannte den T4 ganz genau und sagte auch das es einen Hersteller gibt der so ein Gutachten hat machen lassen, aber auch mit diesem musste er jemandem "neulich" die Eintragung verwehren.
Ich war heute in Nordhorn, TÜV Nord.
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Hi,
Fahr zum nächsten.
Wenn einem die AHK abreisst liegt es wohl ehr am Träger, der gerne durch rostet. Und das ist ja wohl kaum das Problem des aaS, sondern eine Frage der Fahrzeugpflege und Instandhaltung durch den Eigner...
Grüße und DAnk
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wo Leuten der Träger hinten rausgerissen wäre...
da wird aber einiges durchgerostet gewesen sein.Es handelt sich also um ein Korrosionsproblem, nicht aber ein Mangel an Stabilität beim T4.
Wenn der Prüfer bei der HU nicht ordentlich nachschaut, dann kann sowas aufgrund von Materialschwächung durchaus passieren.
Hat aber nichts mit der Gültigkeit des Gutachtens zu tun. -
Ich war vor 3-4 Wochen beim TÜV und bei der DEKRA um für meinen Caravelle AET syncro auch 2.5 t Anhängelast einzutragen. Das Teilegutachten war immernoch aktuell und von beiden Prüfern im System gefunden worden! Leider war mein Fahrzeugtyp 70X12C im Teilegutachten nicht mitaufgeführt und ich konnte die erhöhte Anhängelast nicht erhalten !!!
IKARUS BASTI
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schreib ich doch, einfach zur Dekra fahren.
Die wollen wenigstens noch arbeiten... -
Fahrzeugtyp 70X12C
stimmt aber 70X12A und 70X12B stehen drin ...
und da könnte der Prüfer (wenn er denn wollte) durchaus interpretieren und das dennoch eintragen.Ich denke mir auch, dass eine Anfrage bei VWN hilfreich wäre
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Ja vielen Dank an VWN zu schreiben ist vielleicht noch eine Möglichkeit !! Über die beiden Prüfer möchte ich mich nicht beklagen sie haben sich wirklich Zeit für mich genommen und waren sehr freundlich ! Sie haben halt nur Dienst nach Vorschrift gemacht auch wenn ich die Gründe für das Ablehnen meines T4 nicht genau nachvollziehen kann.
IKARUS BASTI
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Hallo
Wo bekomme ich alle Unterlagen um meinen t4 1.9 td von 1400kg auf 2500kg auf zu rüsten
Und um mit der Schnauze tiefer zu gehen????Danke
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Nirgendwo.
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PN müste da sein.
Könnte ich auch den Scan des Gutachtens für den 70X12C bekommen ?
In den hier verlinkten Dokumenten steht der leider nirgends drin.Danke schonmal
Grüße
Ricardo
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In Göttingen ist der TÜV Nord nicht in der Lage das Gutachten in ihrem PC zu finden.
Dekra will noch nicht mal danach suchen.
Lächerlich soetwas.Diese Bürokratensch.... sollen mal hoffen das mir im Arbeitsleben nicht mal vor dem Schreibtisch sitzen.
Sorry aber das musste mal raus.
Werde ich es in einer anderen Stadt mal versuchen.
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