Ich würde mich auch für das 2,5t Gutachten per PN interessieren
Das Gutachten ist von jedem TÜVer in seinem Online-System auffindbar und muß nicht extra vorgelegt werden.
Ich würde mich auch für das 2,5t Gutachten per PN interessieren
Das Gutachten ist von jedem TÜVer in seinem Online-System auffindbar und muß nicht extra vorgelegt werden.
das stimmt, AAAAber ich habe schon erlebt das die es trotz Bemühungen nicht finden konnten, und die wollten wirklich... da ist man mit dem Schriebs in der Hand besser aufgestellt
Es haben ja einige, vll könnte mir es einfach jem. schicken... als Suchhilfe für den Prüfer!
Bei mir hat es auch nur mit dem Gutachten in der Hand geklappt
In meiner Freigabe ist die FIN aufgeführt, das hilft allgemein dann nicht.
Hallo,
dann würde ich mich auch mit einreihen. Ich hätte es wenn möglich auch gerne.
Wenn ich einen Syncro jetzt höher lege und andere Räder drauf mache kann ich den dann immernoch auf 5t Gesamtgewicht zulassen?
Oder muss ich das dann mit einer Einzelabnahme machen?
Die "krasseste" Anhängekupplung die ich gefunden habe waren 2,9t. Mehr geht nicht oder?
mein Bus ist höher gelegt, hat größere Reifen und alles wurde zusammen mit der Anhängelasterhöhung abgenommen und eingetragen... Einzelabnahme ist aber in jedem Fall notwendig. Die Zulassungstelle trägt das ein, was die DEKRA bzw. der TÜV vorgibt. Wichtig ist der DN-Wert auf der AHK, mit der werksseitigen geht 2,5t auf jeden Fall
3 Tonnen wenn der Prüfer nicht so genau hinschaut
Die "krasseste" Anhängekupplung die ich gefunden habe waren 2,9t. Mehr geht nicht oder?
2,8 Tonnen hat man mir angeboten.
Der Bus ist halt nicht schwerer.
Zuggesamtgewicht dem entsprechend 5,6 Tonnen.
Hab das mal durchgerechnet:
Bei meinem jetzigen Anhänger mit 2,5To ZgG kann ich den sogar noch mit 100 km/h ziehen.
Müsste ich mienen Bus neu wiegen lassen und den AH mit anderer Kupplung ausrüsten.
Das ist schon interessant.
2,9 t
siehe Link
http://www.sk-handels-gmbh.de/shop/verstaerk…t4-2.5-tdi/9976
Denke das Diesel ist irrelevant bei höherem Gesamtgewicht.
Die AHK hab ich auch seit 2 Jahreb (allerdings immernoch nicht eingebaut)
In der Bucht verkauft SK die um vieles günstiger
Gekauft
Wenn ich einen Syncro jetzt höher lege und andere Räder drauf mache kann ich den dann immernoch auf 5t Gesamtgewicht zulassen?
Oder muss ich das dann mit einer Einzelabnahme machen?Die "krasseste" Anhängekupplung die ich gefunden habe waren 2,9t. Mehr geht nicht oder?
... auch 2,9t gehen nicht legal in Deutschland. Maximal 2,890t am CE mit TDI Motor, bringt Dir aber nicht wirklich was, da das Zuggewicht bei 5000kg bleibt und der CE über 2,5t lehr wiegt.
MfG der Kay
Aber wer nun schon 7 Tonnen Zuggesammtgewicht hat
Ok, und was ist dann das Maximum am Syncro / Benziner und Tdi? Die 2,5t? Weil es steht ja auch "oder mehr" dran...
Meiner hat 2,8 tonnen ZgG.
Das selbe wollte man mir als Anhängelast eintragen und das Zuggewicht auf 5,6 Tonnen erhöhen.
Das ist alles was geht und damit wäre ich rundum zufrieden.
Besser geht nicht.
2,8 Tonnen hat man mir angeboten.
Der Bus ist halt nicht schwerer.
auch 2,9t gehen nicht legal in Deutschland.
Wie kommt Ihr eigentlich zu diesen Aussagen
Zitat von StVZO § 42 - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und LeergewichtAlles anzeigen
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.
Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
Ein T4 Syncro kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus das 1,5fache des zGG als Anhängelast eingetragen bekommen.
CU, Axel
Mit der Geländewagen Zulassung , wie bei Ulf seinem Crafter
Mit der Geländewagen Zulassung
Die Dein Auto (mit seinen 2 Sperren) wohl recht problemlos bekommen dürfte
sofern der hintere Böschungswinkel nicht wieder alles durcheinander bringt