Ich hab heute von meinem Finanzamt ein interessantes Urteil vom Bundesfinanzhof bekommen.
BFH, Urteil vom 24. 2. 2010 - II R 6/ 08
Darin steht leider sinngemäß, daß nur noch Fahrzeuge mit mehr als 2800kg zulässigem Gesamtgewicht und mehr als 800kg Nutzlast als anderes KFZ nach Gewicht besteuert werden können.
Leitsatz
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.
Unser geliebter T4 wurde von VW ab Werk ohne große Unterschiede als PKW und LKW ausgeliefert. Ich gehe davon aus, daß die Rechtsprechung auch sagen wird, daß die LKW Versionen mit Trennwand noch weitgehend der PKW Version entsprechen und daher nur nach Gewicht versteuert werden können, wenn ein ZGG von mehr als 2,8to und mehr als 800kg Zuladung vorhanden ist. Also Leute - lastet Eure LKWs auf, ansonsten kommt irgendwann eine böse Überraschung.
Das Urteil ist eine deutliche Verschärfung der bisherigen Rechtsprechung, und bedeutet NICHT, daß die früheren Kombinations KFZ und vergleichbare Fahrzeuge durch Auflasten wieder nach Gewicht versteuert werden müssen, sondern es bedeutet nur, daß diese Fahrzeuge, welche bisher wegen Trennwand, Ladefläche usw. nach Gewicht besteuert wurden dieses Privileg nur erhalten, wenn sie schwer genug sind und genügend Zuladung haben.
Selbstverständlich betrifft diese Geschichte auch die seltenen Fälle, in denen ein unechtes WoMo als anderes KFZ nach Gewicht versteuert wird.
Der BFH weicht hier erstmals von seiner bisherigen Praxis - keine Kriterien die exklusiv eine Besteuerungsart erzwingen oder ausschließen - ab, und führt zwei Killerkriterien ein (ZGG, Zuladung). Er führt jedoch explizit an, daß diese Kriterien nicht für Fahrzeuge mit Ladepritsche gilt.
Macht es bitte nicht wieder so, wie viele leider nach der letzten großen Änderung (Juhu - ich hab noch nen Bescheid über 172Eur, ein paar Monate später dann Hilfe, was soll ich tun? Finanzamt will 1500Eur KFZ Steuer von mir haben). Lastet bitte Eure T4 LKW auf, und wenn das nicht möglich ist, oder nicht ausreicht, rüstet bitte zumindest bei den Diesel Versionen einen Kat nach.
Für die seltenen Benziner LKWs, die als PKW weniger Steuer kosten, als als LKW sind das hingegen gute Nachrichten.