T4 gegen Touareg .... 11 Monate und einen Tag später... :)

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  • Wenn ich mir Bild 2 anschaue, würde mich mal interessieren, wer oder was da mit dem Kopf in die Scheibe geknallt ist.

    Das stimmt mich nachdenklich.... ?(

    2 Mal editiert, zuletzt von Dagobert (25. Juni 2012 um 08:54)

  • das mit dem Kopf ist jetzt aber Spekulation
    Beifahrerairbags sind doch groß und stürtzen sich an der Scheibe ab
    wundert mich zwar auch, daß es die Scheibe dadurch zerstört, aber die beifahrerin hätte, wenns ihr Kopf gewesen wäre, dort wohl heftigere Verletzungen als an den Armen gehabt

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Wenn der Themenstarter schreibt, dass der Defekt der Frontscheibe durch den Airbag verursacht wurde und die Beifahrerin angeschnallt war,
    dann ist das zunächst mal nicht anzuzweifeln. :!:

    Selbst wenn das nicht stimmen würde, sind Schuldzuweisungen diesbezüglich nicht hilfreich und auch bestimmt nicht Thema der Diskussion, finde ich.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ah, OK. Hatte ich total überlesen.
    Außerdem hab ich nur nachgefragt.

    Für Schuldzuweisungen und Vermutungen sind hier Andere zuständig.

    Bye

  • Na dann will ich mal nen kleinen Zwischenstand geben

    Strafrechtlich bin ich raus aus der Sache, die Polizei hat nach ihrem Erkenntnisstand festgestellt, das die vorausfahrende Schuld hatte!!! Die Akte geht zwar trotzdem noch Pflichtmäßig zur StA aber wird von dort wieder zurück kommen und dann ist das ganze diesbezüglich für mich erledigt. Meine Unfallgegnerin wird ein Owi bekommen.

    Versicherungstechnisch sieht die ganze Sache aber anders aus X(

    Die gegnerische Versicherung stützt sich nicht auf den Kenntnisstand der Polizei und lehnt jegliche Schuld Ihres Versicherungsnehmers bzw. der Fahrerin ab und ist der Meinung das ich Schuld habe. Von daher wurde die regulierung des Schaden abgelehnt!!! :cursing: :cursing: :cursing:

    Da wir ja in einer Demokratie leben, haben natürlich auch Versiucherungen das Recht sich eine eigene Meinung zu bilden und dem entsprechende Entscheidungen zu treffen. Von daher wird mein "Rechtsbeuger" den Weg vors (jüngste) Gericht wählen und die Versicherung in meinem Namen verklagen!!! Aber das wird natürlich Zeit brauchen und nur allein der Restwert des Bus wäre es kaum wert aber es zählt ja auch noch das Schmerzengeld für 4 Personen und Tageausfallgeld für den Bus mit rein und da summiert sich einiges zusammen!!!

    Naja, warten wir es ab, ich bin jung, ich hab Zeit!!! :D :D :D

    Der Bus selber, naja, was soll ich sagen, mich hat die Zerstörungswut gepackt...


    ... nee, keine Angst, er ist noch da, nur ich nutze den Unfall und werde ihn nun restaurieren und wieder aufbauen!!!

    Aber dafür war erstmal zerlegen angesagt!!! (siehe Bilder)

    Ich habe mit Erstaunen festgestellt, das er für seine 12 Jahre relativ wenig Rost hat, hinter den vorderen Kotflügeln etwas, Scheibenrahmen so gut wie gar nicht (von innen ist der sogar noch komplett blau), der Boden innen nur ein wenig oberflächig aber keine Durchrostungen!!!

    Wenn es wieder ans aufbauen geht, werde ich das mit Bildern festhalten und wenn gewünscht euch gerne teilhaben lassen!!!


    in diesem Sinne

  • Viel Glück bei allem.

    Vergiss nur nicht, dass beim Gang vor Gericht hohe zusätzliche Kosten auf Dich zukommen können. Bedenke auch, dass dein Anwalt gutes Geld verdient, wenn du vor Gericht gehst. Er wird dir schon aus eigenem Interesse raten vor Gericht zu gehen, im Zweifelsfall bist du der Dumme, der dann für das Gerichtsabenteuer aufkommen wird.

    Meinem Chef ist sowas passiert. Hat sich ein Jaguar gebraucht gekauft, hatte irgendeinen Getriebemängel, Händler wollte nicht umtauschen bzw zurücknehmen. Chef geht zum Anwalt, der empfhielt vor Gericht zu gehen und dort stellen Sie fest das die ganze Angelegenheit schon verjährt war.Absolut lächerlicher Vorgang, sowas hätte jeder hier nach der zweiten Jura-Vorlesung erkennen müssen.

    Dem Anwalt wars egal, hat sich halt bissl blamiert und halt schönes Ged vedient, Cheffe durfte für die Dummheit des Anwalts zahlen...

  • und nein, es stimmt nicht, dass automatisch der der hinten drauf fährtSchuld hat. Es gab da ein Urteil einer nicht nachvollziehbaren Bremserei auf der AB, wo der bremser haften mußte. Inwieweit jetzt Zeugen etc. da vor Gericht gehört wurden usw. weiß ich nicht, müsste man mal recherchieren. grüße der Jo

  • Ich finde es zunächst einmal gut, dass hier anscheinend nicht pauschal entschieden wurde: "Wer auffährt ist schuld!".

    Letztlich hat die StA bzw. das Gericht die Entscheidung zu treffen, auch im öffentlichen Teil, denn der scheint ja nun doch noch nicht so ganz abgeschlossen zu sein.
    Erst wenn der Einstellungsbescheid dazu da ist, bist Du aus der Nummer raus.

    Die zivilrechtliche Geschichte wird sich sicherlich daran orientieren; weshalb auch nicht.
    Und da es um die Durchsetzung von voraussichtlich berechtigten Forderungen geht, ist der Gang zum Gericht ein nächster Schritt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bin auch mal einem hinten reingefahren, weil der 10 Meter VOR der roten Ampel plötzlich stoppte und stehenblieb.

    Keine Chance, hat keinen interessiert -- bzw. war halt schon nach zwei Minuten nicht mehr zu beweisen.

    "Wer hinten reinfährt, hat Schuld" -- das gilt von vorneherein bei Polizei, Versicherung, Gericht! Das etwaige Gegenteil muss man (ggf. mit Riesenaufwand) vom Anwalt herausarbeiten (lassen). Und falls man es nicht BEWEISEN kann, hilft es trotzdem nichts. Leider.

    Nützlich kann es sein, eine saubere, kommentierte Unfallzeichnung auf einen Google Maps Ausschnitt zu machen (geht echt gut mit dem Vektorlinien-Werkzeug in MS Word). Auf die Weise hab ich schon diverse Skiunfälle "gewonnen".

    Grüße Kurt

  • die Polizei hat nach ihrem Erkenntnisstand festgestellt, das die vorausfahrende Schuld hatte!!! Die Akte geht zwar trotzdem noch Pflichtmäßig zur StA aber wird von dort wieder zurück kommen und dann ist das ganze diesbezüglich für mich erledigt. Meine Unfallgegnerin wird ein Owi bekommen.


    Da würd es mich jetzt wirklich interessieren, ob die Versicherung da wirklich die Schuld anders sehen darf. Wer Schuld hat, kommt für den Schaden auf, das ist auch in einer Demokratie so.
    Ich hab übrigens eine Frontkamera drin. Ob die als Beweis gilt, weiss ich auch nicht genau, aber es beruhigt ungemein, find ich.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

  • Hi.

    hat denn der Unfallgegner einen Anspruch an Deine Versicherung gestellt ?

    Gruß Frank

  • Man muß grundlegend auch unterscheiden zwischen dem strafrechtlichen Aspekt und dem zivilrechtlichen Aspekt

    strafrechtlich betrifft die Polizei, die StA, Unfallgegner und mich in Bezug auf die Körperverletzung an mir, meiner lebensgefährtin und unseren Kindern.

    Das paradoxe ist, das eine zivilrechtliche Entscheidung sich nicht an die strafrechtliche binden muß!!! Genau so handhabt es halt die Versicherung!!!

    Dagegen muß ich halt in Widerspruch gehen und das werde ich auch. Was die Prozesskosten angeht, so habe ich eine gute Rechtschutzversicherung die gleich ein paar Tage nach meinem Unfall informiert wurde und die Kosten für Anwalt und eventuellen Prozess übernimmt.

    @B.Rude: Ja mein Unfallgegner hat Ansprüche an meine Haftpflicht gestellt, die haben auch pro forma 2/3 des entstandenen Schaden reguliert. Ich war darüber zwar nicht begeistert, aber das ist grundlegend erstmal ein normales Prozedere unter Versicherungen!!! Mein Anwalt meinte nur das wenn wir vor Gericht gehen und ich das ganze gewinnen (sollte) meine Versicherung sich ihre Ansprüche automatisch bei der gegnerischen Versicherung dann wieder zurück holt und meine eventuell dann erfolgte Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse auch wieder zurück genommen wird.

    Aber wie die das dann unter einander klären ist mir vom Prinzip her auch egal, ich will halt nur meine Ansprüche beglichen haben und alles andere interessiert mich dann auch nicht.


    In diesem Sinne

    Einmal editiert, zuletzt von michmeiner (31. Juli 2012 um 13:31)

  • Hi,

    wenn die eigene Versicherung 2/3 Regelt kann man sich ungefähr ausrechnen wohin die Reise grob geht, also Richtung 1/3 des eigenen Schadens. Vielleicht schafft man es ja mit einem Anwalt einen Vergleich auszuhandeln. Versuchen würd ich es.

    Gruß Frank

  • grundlegend hast du Recht und wenn man nicht weiter agieren würde wäre das dann wahrscheinlich zum abschluß das endgültige ergebnis!!!

    aber da ich grundlegend "streitfreudig" bin geht das ganze halt vor gericht, denn ich will dass das ganze sich mindest so umkehrt bzw. der Unfallgegner das zu 100% aufgebrummt bekommt!!! :D

    ist halt alles immer eine frage der argumentation :prof: :stooges: :punish:

    und wie heisst es immer so schön...

    "recht bekommt der den teureren anwalt hat!!!" :D :D :D

  • Hi,

    kann gut verstehen das man den entstandenen Schaden ersetzt haben möchte wenn jemand völlig grund- und planlos in die Bremse latscht und man nicht damit rechnet. Andrerseits kann ich mir schwer vorstellen das man ohne Teilschuld davon kommt ...

    Viel Glück, Gruß

    Frank