Muss ich eine Drehkonsole mit TÜV Gutachten eintragen lassen??

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  • Hallo!
    Ich habe mir eine Drehkonsole von Drehkonzept zugelegt. Ein TÜV Gutachten war mit dabei. Nun meine Frage, muss ich die Konsole extra beim TÜV eintragen lassen oder reicht es wie bei einer ABE, dass ich den Papierkram im Auto mitführe? ?(
    Danke Euch
    Grüße
    Conny

  • Müssen drehkonsohlen überhaupt eingetragen werden ?
    Meine beiden, wollte noch nie ein tüver sehen.

  • keine ahnung, deshalb frag ich ja ;)
    hab schon gegoogelt aber irgendwie sagt jeder was anderes ;(

  • Hab fuer meine ne ABE mitbekommen.
    Als kleines BUCH!
    Wollte aber auch noch nie jemand sehen.
    Noch nicht einmal in der Polizei-Ausbildungs-Kontrolle....

  • Eigentlich glaube ich schon. Wenn du eine ABE hättest, bräuchtest du das nicht. Du veränderst hier die Befestigung deines Sitzes, daher glaube ich muss es abgenommen werden. Einfach bei TÜV anrufen und nachfragen.

  • Wenn Du eine ABE für die Drehkonsole hast, dann nicht. Bei einem Teilegutachten ja.


    Soweit ist das auch richtig;
    es sei denn, dass in der ABE steht, dass die eine Abnahme durch einen aaS zusätzlich noch erforderlich ist.

    Wenn jedoch lediglich ein Teilegutachten vorhanden ist, dann ist die zusätzliche Einzelabnahme obligatorisch.

    Ob die Konsole überhaupt jemandem auffallen wird, das steht auf einem anderen Papier Blatt. ;)

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • hm o.k..... klar dachte auch schon daran, dass die konsole wahrscheinlich keinem auffällt aber es ist halt immer die frage, was ist falls mal was passiert :whistling:
    im gutachten steht leider nicht drin, ob ich die konsole eintragen lassen muss oder nicht. es ist aber auch kein allgemeines gutachten, sondern speziell für den T5....bin ja seit kurzem mit dem upgrade vom T4 unterwegs ;)
    werde die tage mal beim netten GTÜ mann vorbeifahren und fragen....fragen kostet ja nichts ;)
    danke euch schon mal soweit. sobald ich mehr weiß, werde ich berichten :D

  • Direkt nachzufragen ist immer eine gute Idee.

    Und was die Geschichte "nach einem Unfall" betrifft, da muß es auch immer zusätzlich einen Zusammenhang geben.
    Bricht Dir also bei einem Unfall die Konsole ab und ist deshalb anzunehmen, dass die Konsole ursächlich für Folgeschäden oder vielleicht sogar Auslöser war, dann ist eine vorherige technische Abnahme sicherlich hilfreich um nachzuweisen, dass man als Laie vorab nicht mehr hätte tun können.

    Ist die Konsole jedoch überhaupt nicht betroffen, dann wird sich wohl keiner überhaupt für die Konsole interessieren.

    Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (22. August 2013 um 08:17)

  • Bei den Drehkonsolen von Sportscarft ist es einfach

    Drehkonsole T4 bis Baujahr 01/96 Gutachten muss eingetragen werden
    Drehkonsole T4 ab Baujahr 01/96 ABE muss nicht eingetragen werden

    Die billigheimer haben in der Regel keine ABE im besten Fall ein Materialgutachten.
    Bei den günsten kommt es oft zu Problemen bei der Passgenauigkeit der Bohlöcher-

  • aaaaalso ich war gestern beim netten GTÜ mann, weil ich da gerade eh ums eck war und habe da mal nachgefragt. der war zuerst ziemlich ratlos und nach dem durchlesen des prüfberichtes war er irgendwie auch nicht wirklich schlauer. seiner meinung nach muss ich die konsole aber nicht eintragen lassen, solange ich den prüfbericht mitführe....so wirklich überzeugt kam er mir aber nicht vor ?(

  • seiner meinung nach muss ich die konsole aber nicht eintragen lassen


    Namen notieren, Gesprächsnotiz anfertigen und für den Fall der Fälle parat haben.
    Von einem Bürger kann man nicht erwarten, dass er eine ingenieurmäßige Ausbildung hat und gesteht ihm zu, dass er sich bei den dafür vorgesehenen Stellen informiert, und sich dementsprechend verhält.

    Sollte die Konsole dennoch eintragungspflichtig sein, macht man zwar immer noch was falsch, aber man geht im Rechtsfall wenigstens straffrei aus.
    Man macht das nachweisbar weder vorsätzlich, noch fahrlässig.
    Der Gesetzgeber nennt das "unvermeidbarer Verbotsirrtum", wie folgt definiert:
    Der Täter befindet sich in einem Verbotsirrtum, wenn sein nach dem Gesetz mit Strafe bedrohtes Verhalten für erlaubt hält.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Lass die Konsole einfach eintragen und dann ist doch alles in Butter.

    Bei meiner Sportskraft-Drehkonsole war ein zeitlich begrenzte ABE oder Teilegutachten dabei, müsste nachsehen was es war, bin zum TÜV habe eine Eintragung machen lassen und die Angelegenheit war erledigt.

    gude.... un servus vom Zickenbändiger

  • Hi

    um es noch etwas zuverkomplizieren:
    Meine Sortscraftkonsole ohne Gutachten oder sonstwas wurde ,obwohl der TÜV Onkel andere Eintragungen gemacht hat ,nicht eingetragen. Gesehen hat er sie.
    Wurde wohl mit den Worten : "Braucht nicht eingetragen werden" kommentiert
    Er hat sogar mein Lenkrad (mit ABE) eingetragen , was garnicht im "Auftrag" stand. Teurer wurde es ja eh nicht.
    Ist ein paar Jahre her ,ich meine im Grunde ging es um die Fischer Bremsleitungen (damals noch ohne ABE)

    Gruß
    Urs

  • Wieder mal zeigt sich, dass man sich viel zu viel Gedanken über diese Eintragerei macht. :rolleyes:

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)