Hallo!
Ich habe mir eine Drehkonsole von Drehkonzept zugelegt. Ein TÜV Gutachten war mit dabei. Nun meine Frage, muss ich die Konsole extra beim TÜV eintragen lassen oder reicht es wie bei einer ABE, dass ich den Papierkram im Auto mitführe?
Danke Euch
Grüße
Conny
Muss ich eine Drehkonsole mit TÜV Gutachten eintragen lassen??
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Hopsi -
20. August 2013 um 13:10
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Müssen drehkonsohlen überhaupt eingetragen werden ?
Meine beiden, wollte noch nie ein tüver sehen. -
keine ahnung, deshalb frag ich ja
hab schon gegoogelt aber irgendwie sagt jeder was anderes -
Ich habe meine Konsole ohne TÜV-Gutachten auch nicht eintragen lassen ...
Hat noch nie jemanden interssiert - Busse haben naturgemäß Drehkonsolen (zu haben). -
Hab fuer meine ne ABE mitbekommen.
Als kleines BUCH!
Wollte aber auch noch nie jemand sehen.
Noch nicht einmal in der Polizei-Ausbildungs-Kontrolle.... -
Ein TÜV Gutachten war mit dabei
Vielleicht steht da ja mal was zu drin. Schon durchgelesen?
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Eigentlich glaube ich schon. Wenn du eine ABE hättest, bräuchtest du das nicht. Du veränderst hier die Befestigung deines Sitzes, daher glaube ich muss es abgenommen werden. Einfach bei TÜV anrufen und nachfragen.
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Wenn Du eine ABE für die Drehkonsole hast, dann nicht. Bei einem Teilegutachten ja.
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Wenn Du eine ABE für die Drehkonsole hast, dann nicht. Bei einem Teilegutachten ja.
Soweit ist das auch richtig;
es sei denn, dass in der ABE steht, dass die eine Abnahme durch einen aaS zusätzlich noch erforderlich ist.Wenn jedoch lediglich ein Teilegutachten vorhanden ist, dann ist die zusätzliche Einzelabnahme obligatorisch.
Ob die Konsole überhaupt jemandem auffallen wird, das steht auf einem anderen
PapierBlatt.CU, Axel
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hm o.k..... klar dachte auch schon daran, dass die konsole wahrscheinlich keinem auffällt aber es ist halt immer die frage, was ist falls mal was passiert
im gutachten steht leider nicht drin, ob ich die konsole eintragen lassen muss oder nicht. es ist aber auch kein allgemeines gutachten, sondern speziell für den T5....bin ja seit kurzem mit dem upgrade vom T4 unterwegs
werde die tage mal beim netten GTÜ mann vorbeifahren und fragen....fragen kostet ja nichts
danke euch schon mal soweit. sobald ich mehr weiß, werde ich berichten -
Direkt nachzufragen ist immer eine gute Idee.
Und was die Geschichte "nach einem Unfall" betrifft, da muß es auch immer zusätzlich einen Zusammenhang geben.
Bricht Dir also bei einem Unfall die Konsole ab und ist deshalb anzunehmen, dass die Konsole ursächlich für Folgeschäden oder vielleicht sogar Auslöser war, dann ist eine vorherige technische Abnahme sicherlich hilfreich um nachzuweisen, dass man als Laie vorab nicht mehr hätte tun können.Ist die Konsole jedoch überhaupt nicht betroffen, dann wird sich wohl keiner überhaupt für die Konsole interessieren.
Axel
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Bei den Drehkonsolen von Sportscarft ist es einfach
Drehkonsole T4 bis Baujahr 01/96 Gutachten muss eingetragen werden
Drehkonsole T4 ab Baujahr 01/96 ABE muss nicht eingetragen werdenDie billigheimer haben in der Regel keine ABE im besten Fall ein Materialgutachten.
Bei den günsten kommt es oft zu Problemen bei der Passgenauigkeit der Bohlöcher- -
aaaaalso ich war gestern beim netten GTÜ mann, weil ich da gerade eh ums eck war und habe da mal nachgefragt. der war zuerst ziemlich ratlos und nach dem durchlesen des prüfberichtes war er irgendwie auch nicht wirklich schlauer. seiner meinung nach muss ich die konsole aber nicht eintragen lassen, solange ich den prüfbericht mitführe....so wirklich überzeugt kam er mir aber nicht vor
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seiner meinung nach muss ich die konsole aber nicht eintragen lassen
Namen notieren, Gesprächsnotiz anfertigen und für den Fall der Fälle parat haben.
Von einem Bürger kann man nicht erwarten, dass er eine ingenieurmäßige Ausbildung hat und gesteht ihm zu, dass er sich bei den dafür vorgesehenen Stellen informiert, und sich dementsprechend verhält.Sollte die Konsole dennoch eintragungspflichtig sein, macht man zwar immer noch was falsch, aber man geht im Rechtsfall wenigstens straffrei aus.
Man macht das nachweisbar weder vorsätzlich, noch fahrlässig.
Der Gesetzgeber nennt das "unvermeidbarer Verbotsirrtum", wie folgt definiert:
Der Täter befindet sich in einem Verbotsirrtum, wenn sein nach dem Gesetz mit Strafe bedrohtes Verhalten für erlaubt hält. -
Lass die Konsole einfach eintragen und dann ist doch alles in Butter.
Bei meiner Sportskraft-Drehkonsole war ein zeitlich begrenzte ABE oder Teilegutachten dabei, müsste nachsehen was es war, bin zum TÜV habe eine Eintragung machen lassen und die Angelegenheit war erledigt.
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zeitlich begrenzte ABE
Dazu täte mich mal näheres interessieren. -
Dazu täte mich mal näheres interessieren.Muss ich mal auf die Suche gehen, wie geschrieben Teilegutachten oder ABE. Ist schon einige Jahre her, werde dann genaueres schreiben.
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Ich habe meinen Cate-Träger auch eintragen lassen, ob es nun erforderlich war oder nicht, auch darüber gibt es im Forum einige Beiträge mit dem für und wieder.
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Hi
um es noch etwas zuverkomplizieren:
Meine Sortscraftkonsole ohne Gutachten oder sonstwas wurde ,obwohl der TÜV Onkel andere Eintragungen gemacht hat ,nicht eingetragen. Gesehen hat er sie.
Wurde wohl mit den Worten : "Braucht nicht eingetragen werden" kommentiert
Er hat sogar mein Lenkrad (mit ABE) eingetragen , was garnicht im "Auftrag" stand. Teurer wurde es ja eh nicht.
Ist ein paar Jahre her ,ich meine im Grunde ging es um die Fischer Bremsleitungen (damals noch ohne ABE)Gruß
Urs -
Wieder mal zeigt sich, dass man sich viel zu viel Gedanken über diese Eintragerei macht.