Steuerbehörde muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart halten ... oder doch nicht.

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  • Wäre mal interessant zu erfahren, auf wessen Anweisung die das so gemacht hat.
    Die Sachbearbeiter der Zulassungsstellen arbeiten immer nach Dienstanweisungen und nicht eigenmächtig, also muß es dazu etwas geben.

    Heißt also erst mal: nochmal hingehen, Auskunft verlangen, Chef verlangen.

  • Wäre mal interessant zu erfahren, auf wessen Anweisung die das so gemacht hat.


    War bei mir ganz banal: Die Dekra hatte gepennt und vergessen, den Eintrag für die Sitzplatzanzahl im Langtext "Wahlweise irgendwas mit 8/9 Sitzen" auch zu ändern (hatte also nur das Feld Sitzplatzanzahl geändert). Das Feld ist leider auf Deinem Foto nicht ganz ersichtlich.
    Musste dann nochmal zur Dekra, nochmal zur Zul.stelle, hat aber nur Zeit gekostet ;)

  • F.1 = zul. Gesamtgew. 2730KG und G = Leergew. 1799KG .

    2730KG - 1799KG - 5 x 75KG = 556KG

    Dann müsste es doch hinkommen, oder?

    Laut der Rechnung stimmt und der Beweis ist erbraucht, das die verbleibende Nutzlast größer ist als das Gewicht der zu befördernden Personen.

    Aber ich wage zu bezweifeln, das das Fahrzeug wirklich 1799kg wiegt.

    Bei Deutscher Auslieferung steht unter 22 bzw 33 also unten im Textfeld meist: zu G: von XXXX bis XXXX je nach Ausführung

    Wiegt er nur 180kg mehr, passt die Rechnung nicht mehr.


    MfG der Kay

  • Laut der Rechnung stimmt und der Beweis ist erbracht, das die
    verbleibende Nutzlast größer ist als das Gewicht der zu befördernden
    Personen.


    Aber ich wage zu bezweifeln, das das Fahrzeug wirklich 1799kg wiegt.


    Bei Deutscher Auslieferung steht unter 22 bzw 33 also unten im Textfeld meist: zu G: von XXXX bis XXXX je nach Ausführung


    Wiegt er nur 180kg mehr, passt die Rechnung nicht mehr.


    MfG der Kay

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    Unter FZsch.-Punkt 22 habe ich nichts stehen, was sich auf den Auslieferungszustand bzw. auf Punkt G, bezieht!


    .

    3 Mal editiert, zuletzt von T4-Jürgen (3. Februar 2017 um 08:26)

  • egal, geh ihn mal wiegen, denn das tun die im Zweifel auch!

    Zur not muss man den halt für diese offizielle wiegung mal etwa strippen...

    Ok, ich werde gleich noch auf eine Waage fahren, bevor es heute zum Termin, geht.
    Allerdings, wüsste ich nicht was ich ausbauen sollte, um an Gewicht zu sparen.
    Sollten, wie auf den Fotos meines ersten Posts(145) die Ersatzteile, ne leergut Kiste und Putzzeugs für´s Auto evtl. raus genommen (Gesamt keine 30KG), werden?

    Einmal editiert, zuletzt von T4-Jürgen (3. Februar 2017 um 09:46)

  • Alles rausschmeißen was lose drin rum liegt und nicht reingehört.

    Vor dem wiegen voll tanken, nach Möglichkeit auf der Waage ein Bild vom Kombiinstrument machen auf dem man sieht dass der Tank voll ist.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • Ich würde alles rauswerfen, was nicht niet und Nagelfest ist! Oder gewicht hat
    reserverad, wagenheber, fußmatten, drehkonsole sehe ich bei dir nicht, alle fächer leer, 2. Batterie?

    warum?


    Weil das Leergewicht des Fahrzeugs inkl. Fahrer und mit vollem Tank genommen wird.
    Dies ist als Leergewicht eines Fahrzeugs definiert

    Mein Verbrauch

  • Weil das Leergewicht des Fahrzeugs inkl. Fahrer und mit vollem Tank genommen wird.
    Dies ist als Leergewicht eines Fahrzeugs definiert

    und ihr meint, dass man erst mal Tanken geschickt wird, sollte der Prüfer das feststellen!? Da würde ich es drauf ankommen lassen (zur not mal eben zur Tanke sollte ja kein problem sein...)

    Als meiner zwecks womo umschreibung gewogen wurde (was ich vorher gar nicht wusste) hat da keiner drauf geachetet...

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • Zitat

    und ihr meint, dass man erst mal Tanken geschickt wird, sollte der Prüfer das feststellen!? Da würde ich es drauf ankommen lassen (zur not mal eben zur Tanke sollte ja kein problem sein...)

    Als meiner zwecks womo umschreibung gewogen wurde (was ich vorher gar nicht wusste) hat da keiner drauf geachetet...

    Bei meiner Umschreibung in 2005/06 oder wann das war wurde darauf definitiv geachtet
    Musste dann zum Schrottplatz neben dem TÜV fahren weil die Waage beim TÜV kaputt war und als ich mit der wiegekarte wieder kam haben sie auf die Tankanzeige geguckt und beim schrotti angerufen ob ich drin gesessen habe


    Sent from my pocket

    Mein Verbrauch

  • Bitte Kurve kriegen und BTT

    Geht hier ja nicht darum wie man am sinnvollsten das Leergewicht ermittelt :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Auf der Waage, hat es 1820KG angezeigt allerdings nur 3/4 Voll und ohne meine Wenigkeit.
    Beim Zoll, haben sie gestern nicht danach gefragt. Sondern, nur das FZ ausgemessen und mir keine konkreten Angaben dazu machen wollen.
    Einfach gesagt, sie würden nur für´s Ausmessen zuständig sein und Bescheid wird aus Münster, kommen.
    Gemessen wurde, von der Trennwandscheibe bis Heckklappe (zu) und vorne bis zum Pedal.
    Ist das Richtig, gemessen ?( :thumbdown:

  • Die Messung kann definitiv nicht richtig sein.
    Bemessungsgrundlage ist die Bodenfläche. Die Messung hätte also lotrecht von der Trennwand bis zur Heckklappe auf dem Boden erfolgen müssen.
    Da der T4 nach oben enger wird könnte es sein das entscheidende drei oder 4 cm fehlen.

    Da du bestimmt nicht den kompletten Fred gelesen hast, hast du auch garantiert nicht auf die Messmittel geschaut.
    Ich würde drauf wetten dass es sich nicht um geeichte Messmittel handelt.

    Sollte die LKW Zulassung abgelehnt werden, würde ich mir mit dem Einspruch Schreiben schon mal das Eich Protokoll der Messmittel mit übersenden lassen.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • Ich würde drauf wetten dass es sich nicht um geeichte Messmittel handelt.

    Natürlich benutzt der Zoll ein geeignetes Meßmttel zum Ausmessen der Ladefläche, nämlich einen Zollstock :lol:

    Und wer sich einen handelsüblichen Gliedermaßstab, also einen Zollstock mal genauer anschaut, der wird darauf einen Hinweis auf die Meßgenauigkeit des Teils vorfinden.
    Also doch ein "geeichtes" Meßmittel.

    Es ist eher die Frage ob die an der richtigen Stelle gemessen haben, nämlich (wie Kay schon schrieb) auf dem Boden der Ladefläche.
    Die Trennwand "verschenkt" einiges an Ladefläche, zumal sie auch noch nach hinten abgeschrägt ist.
    Am oberen Ende der Trennwand ist die "Ladefläche" am kleinsten, und das gilt es eigentlich zu vermeiden.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Natürlich benutzt der Zoll ein geeignetes Meßmttel zum Ausmessen der Ladefläche, nämlich einen Zollstock :lol:

    Und wer sich einen handelsüblichen Gliedermaßstab, also einen Zollstock mal genauer anschaut, der wird darauf einen Hinweis auf die Meßgenauigkeit des Teils vorfinden.
    Also doch ein "geeichtes" Meßmittel.

    Es ist eher die Frage ob die an der richtigen Stelle gemessen haben, nämlich (wie Kay schon schrieb) auf dem Boden der Ladefläche.
    Die Trennwand "verschenkt" einiges an Ladefläche, zumal sie auch noch nach hinten abgeschrägt ist.
    Am oberen Ende der Trennwand ist die "Ladefläche" am kleinsten, und das gilt es eigentlich zu vermeiden.

    Messgeräte: Lasermaß, Bandmaß und Wasserwaage

    Aber, im Laderaum definitiv nicht den Boden gemessen!

  • im Laderaum definitiv nicht den Boden gemessen!


    Na bitte ... dann hat man wenigstens noch eine zweite Chance, sprich eine Widerspruchsmöglichkeit. ;)
    Jetzt erst mal abwarten ...

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)