Sorry das ich jetzt auch noch mit einem Thread nerve wo ich die doch selber nicht mehr lesen kann/will.
Kurzer Hintergrund.
Nach Kauf eines langen 2003er ACV habe ich meinen 97er kurzem LKW meinem Nachbarn verkauft und gesagt daß er problemlos eine grüne Plakette mit DPF erhält. Nun behauptet seine Stammwerkstatt daß es nicht möglich ist den auf grün umzurüsten.
Das Fahrzeg hat die Schlüsselnummer 0633 und ich habe ein Schreiben von VW daß er die Grenzwerte der Schlüsselnummer 27 erfüllt.
Im Wiki steht folgendes
0427/0633 (Abgasnorm: 96/69/EG I)
Diese Abgasnorm gilt für ACVs welche zwischen dem 01.01.1997 und dem
31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und
man erhält die rote Plakette. Mit der Schlüsselnummer 0427, der
Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über
2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.
Was stimmt den jetzt?
Denn wie gesagt behauptet die AU Werkstatt daß eine Umrüstung nur möglich ist wenn er als PKW zugelassen wird.