Geschwindigkeitsbegrenzung

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW 30 kmh hat man mich geblitzt und jetzt soll ich 25,00€ zahlen.

    Ist das Rechtens? Ich fahre doch ein Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil über 2,8 tonnenund bezahle doch auch vielmehr Steuern als bei

    einer LKW Zulassung.


    Harzerin

    Einmal editiert, zuletzt von Harzerin (27. Dezember 2013 um 18:16) aus folgendem Grund: schreibfehler

  • Hatte auch erst bei der Polizei nachgefragt da bei uns die B10 für LKW´s auf 60km/h beschränkt ist. Und wie schon erwähnt gilt das erst ab 3,5 Tonnen...laut deren Aussage. Aber nachdem Du ja wohl ein WOMO hast gilt das eh nicht für Dich.

    In meinem Bus arbeiten nur 68 Pferde und ein Esel ! Also laaaaangsaaam.
    Edit: 1 Esel noch da. Pferde wurden etwas aufgestockt ;)

  • Ein Lkw kann auch ein Golf sein....Bei der BW oder Post gabs den Lkw 0.5 Tonnen...augenscheinlich aber ein..damals Golf 2.
    Ich würde behaubten das da ins Blaue geblitzt wurde. Ein T4 könnte als Lk zugelassen sein, dann wäre es rechtes...einfach Einspruch einlegen und ne Kopie vom Schein dazu....feddich.


    Gesendet von meinem GT-I9205 mit Tapatalk 2

    Grüße Nick

    2015 Edersee # 185
    2016 Edersee 032
    2017 Edersee fällt aus
    2018 Edersee fällt aus
    :sauber:

  • es kommt auch darauf an , wie die Strecke beschildert ist. Z.B. Elzer Berg A3 Richtung Frankfurt. Rechte Spur 40 km/h , da spielt es keine Rolle ob PKW oder LKW. Wer dort über 40 fährt ist dran . Wenn auf der oben genannten Strecke an dem Temposchild der Zusatz 2,8t stand , ist die Knolle erstmal richtig. Man muß also den Nachweis der SO.KFZ bringen. Also Wiederspruch ausfüllen und abschicken . Ich vermute mal das die Ordnungsbehörde die Halterabfrage nur halbherzig gemacht hat. Man hat wohl den Halter und das Gewicht ermittelt , aber die Fahrzeugart übersehen

  • Ist auf der A5 Kassel/Frankfurt, nach der Abfahrt Alsfeld West auch ab und zu. Da wird auf 60 beschränkt, aber die Beschränkung gilt dann dort für alle Fahrzeuge. Hat nen Kollege auch nicht geglaubt, bis der Blitzbescheid kam mit 3Punkten und nem netten Bußgeld.


  • Wieso nicht?
    Bis jetzt wissen wir weder, wieviel sie gefahren ist, noch, ob es nicht vielleicht doch ein LKW ist (Schlüsselnummer).

    Ich denke, das deine Aussage nicht zutreffend ist.

    Denn
    1. Spielt es eine Rolle wenn es blitzt, ob sie in einer 30 iger Zone für LKWs 50 oder 100 km/h mit einem Nicht LKW gefahren ist ?
    Ich denke eher nein!
    2. Sollte der Beamte der Meinung sein, dein Auto wäre ein LKW so kannst Du das ja entkräften.
    3. Da wir nicht wissen, ob es ein Stationärer Blitzer war oder einer von Menschenhand, so kann es durchaus sein, das da gar kein "Beamter" geblitzt hat, sondern ein Dritt - Dienstleister.

    Ich würde in Widerspruch gehen und warten was passiert.

    Hier bei uns hat man einfach mal den normalen stationären Blitzer falsch programmiert, so das alle Fahrzeuge, die über 30 km/ h gefahren sind, geblitzt wurden.
    Das hatte für viele Folgen, diese wurden aber alle wieder storniert, da vor dem Blitzer ein Schild stand auf den stand 30 KM/h nur für LKWs.
    Ich bin bei der AKTION da auch mit geschmeidigen 52 km/h geblitzt worden. ;)

    mfg Frank
    KFZ - Techniker - Meisterbetrieb / Fahrzeugreparaturen/ Autogasanlagen, Rep. v. Wohnmobilen, Wohnmobilvermietungen, Handel
    Jetzt preiswert auf Autogas umrüsten - Bei Fragen bitte als Erst-Kontakt gleich die E - Mail nehmen! f.schroeder@freenet.de
    Unsere Kontaktmöglichkeiten: 03521 45 66 44 oder wenn es fix gehen muss : 0173 91 18 812

  • Erst einmal genau lesen, was einem vorgeworfen wird: sie fuhren am an der stelle , wo ein schild die regelung §... festlegt. dann Googlen , was der § aussagt. Dann äußern.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Alles Spekulationen.

    Erst mal genau angeben, welche Verkehrszeichen angegeben waren. Sonst wird das ein Ratespiel

    Ich vermute mal Zeichen 274 "Zul. Höchstgeschwindigkeit" 30 in Verbindung mit Zeichen 1048-12 "Zusatzzeichen mit Symbol LKW", gilt aber auch für Womo, ab 3,5t, nur PKW umd KOM sind ausgenommen !!

    Dann dürfte nix bezahlt werden. War aber das Gewicht evtl. auf 2,8t runtergesetzt oder war ein Anhänger am Auto, sieht es anders aus.

    Gruß

    .................................................

  • 1. Spielt es eine Rolle wenn es blitzt, ob sie in einer 30 iger Zone für LKWs 50 oder 100 km/h mit einem Nicht LKW gefahren ist ?
    Ich denke eher nein!

    Ich denke aber doch - wenn die 30er Beschränkung für LKW in einer 50er-Zone liegt und sie 70km/h gefahren ist ? :whistling:
    Mal sehen, ob wir es noch erfahren.

  • Gibt es überhaupt einen T4 mit über 3,5T


    Fast jeder hat ein Zuggewicht von 4,5To. Geht schon, bei sonstigen KFZ oder LKW mit Anhänger. Reicht schon der Kleine 710kg, auch wenn weder im Fahrzeug noch im Hänger was geladen ist. Ausgenommen sind natürlich PKW :D

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

    Einmal editiert, zuletzt von joey104 (27. Dezember 2013 um 20:58)

  • Bedeutet das dass ich mit 1,2 T Anhänger und mit 2,68 T zul. Eigengewicht
    Als LKW im Sinne der Beschilderung unterwegs bin ?
    Würde ich dann nicht auch Mautpflichtig werden ?


    Es gilt für Dich dann halt jedes Schild, wo das Zusatzschild LKW drunter steht. Wer erhebt in D Maut ab 3,5To?

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug