ABL - Euro 2 ohne technische Änderungen

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  • Also hat der Prüfer die Regelung für Direkteinspritzer berücksichtigt ?

    Herzlichen Glückwunsch !!!


    Danke.. :D


    Diese Tabelle war es gar nicht.
    Sondern die Verbindung des Herstellernachweises, dass der ABL in Euro 1 fällt. Die dort angegebene EG-Norm von 93 in Verbindung mit der Liste, wo diese EG-Norm in Verbindung mit 96/69 aufgezeigt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von tiffy123456 (23. September 2018 um 13:55)

  • Guten tag

    Ich hole das hier mal aus der Versenkung.

    Ich habe ein T4 mit den ABL.

    bj 93 ez 95,

    In den Papieren steht drin, daß er 94/12/EG I ist,

    Entspricht das Euro 1 oder Euro 2,

    Schlüssel ist 018

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

  • 94/12/EG

    Es dürfte sich dabei um ein Nutzfahrzeug handeln, also ein LKW, oder?
    Bei den PKW habe ich diese Emissionsgruppe nicht gefunden; bei den LKWs wäre das dann 0660 oder 0661 und ist in beiden Fällen S2 was bei PKWs EURO 2 entspricht.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • 94/12/EG

    Es dürfte sich dabei um ein Nutzfahrzeug handeln, also ein LKW, oder?
    Bei den PKW habe ich diese Emissionsgruppe nicht gefunden; bei den LKWs wäre das dann 0660 oder 0661 und ist in beiden Fällen S2 was bei PKWs EURO 2 entspricht.

    Die 3018 zeichnet ihn als PKW aus,

    Als ehemaliger 9 spitzer, bzw jetzt 2 spitzer wäre er ein Nutzfahrzeug, aber die Prüfer sagen sie könnten ihn nicht als Nutzfahrzeug umschlüsseln, da es 95 nur Lkw oder Pkw gab, und als LKW muss er eine trennwand haben.

  • nicht als Nutzfahrzeug umschlüsseln, da es 95 nur Lkw oder Pkw gab,

    Ähm ... Nutzfahrzeug IST LKW ...

    Von VW wurden LKWs auch ohne Trennwand ausgeliefert und mit entsprechenden Papieren versehen.

    Es kann sich also durchaus um einen LKW handeln, auch wenn die Prüfer damit heute ihre Schwierigkeiten haben.

    Die Regelung "Trennwand muß vorhanden sein", ist auch eher eine Forderung von den Finanzbehörden, nicht von der Zulassungsordnung, was die Prüfer gerne mal durcheinander bringen.

    Das Problem hatten wir damals schon bei der Stehhöhe in Wohnmobilen, die zulassungstechnisch niemals vorgeschrieben war, beim FA aber zur Besteuerung eine Voraussetzung darstellte.

    Wenn bei Dir in den Papieren als Abgasschlüssel nur was von 3018 steht und die Emissionsgruppe als 94/12/EG ausgewiesen ist, dann scheinst Du noch den alten Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief zu haben, oder?
    In der Zulassungsbescheinigung jedenfalls steht unter dem Abgasschlüssel entweder 04xx oder 06xx.

    und da steht auch die Fahrzeugart.

    Ach ja ... steht da wirklich 94/12/EG I :/
    In der einschlägigen Literatur finde ich diese Emissionsgruppe nicht, sondern lediglich 94/12/EG (M)

    Mich würde mal interessieren wie das in Deinem Fall aussieht ... Bildchen möglich?

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (11. Januar 2020 um 18:43)

  • Euro-2-Kat: nicht bei VW, sondern aus dem Zubehör

    konkret ist meiner vom Hersteller HJS und 2012 bei teile2go.de (die ich im Moment nicht aufrufen kann, weil unsicher?) gekauft

    dürfte aber auch andere Anbieter geben für diesen kat und vielleicht auch welche von anderen Herstellern

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • In den Papieren steht drin, daß er 94/12/EG I ist,

    Entspricht das Euro 1 oder Euro 2,

    Aber um mich nochmals auf Deine eingangs gestellte Frage zu beschränken und nicht weiter zu philosophieren:

    Die Euronormen basieren auf den Richtlinien des Europäischen Rates wie folgend:

    • Euro 6 - Verordnung (EU) 2016/646 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emission von leichten PKW und Nutzfahrzeugen
    • Euro 5 - Verordnung 715/2007/EG mit den ergänzenden Verordnungen Nummer 692/2008 (EG), Nr. 595/2009 (EG), Nr. 566/2011 (EU) und Nr. 459/2012 (EU)
    • Euro 4 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG
    • Euro 3 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG
    • Euro 2 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 94/12/EG
    • Euro 1 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 91/441/EG

    Wie ich schon in #88 schrieb, ist das EURO 2

    ..

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  • diese Richtlinie ist von März 94 und sorgte dafür, daß ab 96 die Fahrzeuge Euro 2 erfüllen mußten

    und die soll ein 93er Modell ABL als PKW erfüllen?

    und mein 94er Modell ABL als PKW nicht?

    wundert mich

    irgendwas ist da eigenartig

    ist da schon ein Nachrüstkat verbaut worden?

    meine Schlüsselnummern poste ich nicht, da eh Wohnmobil über 2,8t und nicht vergleichbar mit PKW unter 2,8t

    die Fahrzeuge mußten ab 1.1.96 Euro 2 haben und Altbestände Euro 1 durften noch bis 31.12. 1996 zugelassen werden

    das war ein ziemlicher Akt, meinen 94er Mitte 1997 Erstzugelassen zu bekommen, weil die Übergangsfrist abgelaufen war, ohne daß das Autohaus ne Tageszulassung der Standuhr gemacht hat

    https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm#PKW

    Gruß Tilo

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    2 Mal editiert, zuletzt von TiloS (11. Januar 2020 um 19:38)

  • und die soll ein 93er Modell ABL als PKW erfüllen?

    das vermag ich nicht zu beurteilen, beziehe mich aber auf die Angabe von BlackT.

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • schon klar

    Modell 93 paßt aber nicht zu einer Bestimmung, die erst 94 verabschiedet wurde zur Geltung ab 96

    das können wir aber nicht aufklären, sondern allenfalls BlackT anhand seiner Unterlagen

    Gruß Tilo

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  • Vielleicht ist das ja so wie bei meinem Auto ... der Ende 99 gebaute 2000er erfüllt (jetzt) die erst 2001 heraus gegebenen Anforderungen nach 98/69/EG III;A ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • interessant finde ich in dem Zusammenhang, daß bei mir im Brief nie die 91/441/EG-Bezeichnung stand, sondern >schadstoffarm E2<

    und jetzt steht im Schein nicht 94/12/EG, sondern:> schadstoffarm Euro 2<

    Gruß Tilo

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  • Ich habe bzw hatte auch RL94/12/EG I im Schein stehen. Ich habe versucht von VW eine Bestätigung zur Umschlüsselung zu bekommen, wie es andere erhalten haben. VW teilte mir nur mit, dass dies Euro 1 entspräche und nicht umgeschlüsselt werden kann. Jetzt habe ich einen Nachrüstkat verbaut, die gibt es manchmal noch gebraucht zum stolzen Preis...