Sonstiges KFZ Wohnmobil mit wie vielen Sitzplätzen möglich?

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  • Sollte ein AXG sein


    Ist naheliegend ...
    und könnte man vermutlich auf dem Aufkleber auf dem oberen Schließblech vorne rechts unter der Motorhaube ablesen. ;)

    und wenn man da mal die oben genannte Formel einsetzt:
    Dann müsste das zGG betragen:
    2150 kg + (7-1)*75 kg + (4,79 + 7)*10 kg = 2717,9 kg

    Zum zGG von 2.660kg fehlen 57,9kg; das kann deshalb so nicht zugelassen werden und bedarf einer Auflastung.
    So sagts der Gesetzgeber. :prof:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (28. Oktober 2016 um 08:23)

  • Aber zum Glück kennt nicht jeder Prüfer alle Richtlinien so genau, und bei der Erstellung der neuen Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsbehörde kommt es mal zu Fehlern...

    genau, meiner wurde auch gewogen auf 2135kg leer, aber sitzplätze hat er alle 9 auf wunsch belassen... :)
    Und die Zulassungsstelle hat das neue leergewicht nicht eingetragen...

    Aber mal davon ab, dass es eh ein farse ist, mein Umbau wiegt komplett ca 30kg... und die berechnete zuladung sollte ja in etwas auch für nen caravelle herhalten... damit dürfte mein caravelle eigentlich auch als PKW keine 9 sitzplätze haben...

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • Jupp ... die Damen und Herren in den Straßenverkehrsämtern übersehen gerne mal ein paar Dinge und übernehmen aus den Gutachten nicht alles.
    Passiert natürlich "aus Versehen". :whistling:
    Klar ... sind ja auch keine Kfz-Sachverständigen, auch wenn die manchmal so tun als ob ...

    Auch die Sachverständigen von TÜV und Co. arbeiten da gelegentlich nicht ganz gesetzeskonform,
    aber immerhin haben die dann ein Gutachten erstellt, in dem das so drin steht.

    Korrekt ist das alles aber dann immer noch nicht,
    wobei der Fahrzeughalter zumindest nicht für die Fehler vom Amt bestraft werden kann, denn er kann es ja nicht besser wissen als die Behörde ihm die Betriebserlaubnis erteilt :D

    Was passieren kann ist, dass der Fehler im Nachhinein korrigiert wird und man dann eben doch noch einige Sitzplätze gestrichen bekommt.
    Ich würde da schön meine Klappe halten.

    Hier im Forum weiß ich zwar vieles besser, aber wenn es zu meinem Vorteil ist, dann lasse ich anderen (Sachverständigen und Behörden) gerne mal den Vortritt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich kenn Leute die haben ihre Eintragung vom "Leergewicht" genau deshalb im Vorfeld besorgt, mit ohne Fahrer und leerem Wassertank. :whistling:

    Geht bei jedem landwirtschaftlichen Lagerhaus mit der geeichten gespannwaage...

    t6016.gif Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

    Es ist verboten die Putzfrau durch klicken bei ihrer Arbeit zu stören!

  • Bloß gut, dass hier mal irgendwann berichtet wurde, dass bei der WoMo-Abnahme die vorgestellte Sitzkonfiguration eingetragen wird.
    Wäre ich mit meiner Sommer-Konfiguration da angetanzt, hätte ich jetzt nur noch zwei Sitzplätze. :wacko:
    Mit der verschieblichen MV-Bank, einem Elektrokocher und sichtlichem Wohlwollen für clevere Funktionslösungen war es am Ende eine Sache von 15min.

    Habemus Wohnmobilum :hurra:

  • In meinem damaligen T3 (ehemals Transporter der BW), den ich zum Wohnmobil umgebaut habe, hatte ich sogar 9 Sitzplätze obwohl nur noch 4 vorhanden (Fahrer-/Beifahrersitz + 2 Plätze auf der Schlafbank).


    Zitat


    Das ist aber mal ganz sicher falsch.
    Für
    rückwärts oder quer eingebaute Sitze sind überhaupt keine
    Sicherheitsgurte vorgeschrieben, sondern ausschließlich für die in
    Fahrtrichtung.

    TÜV-Nord schreibt folgendes dazu:

    Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach

    • der möglichen Zuladung
    • dem zulässigen Gesamtgewicht und
    • dem Erstzulassungsdatum des Wohnmobils sowie
    • der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.

    Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt:


    Sie brauchen an allen Sitzplätze geeignete Haltemöglichkeiten, beispielsweise

    • bauartgenehmigte
      Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit
      für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten
      befinden
    • geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze
    • Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.

    Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals angemeldet wurden, benötigen

    • bauartgenehmigte
      Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in
      Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze. Für die Plätze vorn außen
      brauchen Sie Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze langen Beckengurte,
    • bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen.
      Kennzeichnen Sie die Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen.

    Bei
    Wohnmobilen, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals gestartet wurden,
    benötigen Sie an allen Sitzplätzen in Fahrtrichtung bauartgenehmigte
    Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten und zwar

    • vorn außen Dreipunktgurte
    • an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.

    Seit dem 1. Oktober 1999 benötigen neu zugelassene Wohnmobile:

    • 3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
    • 3-Punkt-Automatikgurte
      auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige
      Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt
    • bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.

    Mit Erstzulassung ab 01.01.2004 werden erforderlich

    • Automatik-Dreipunktgurte für alle Sitze; (gilt nur für Sitze, die für den üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind)

    Mit Tag der ersten Zulassung ab dem 20.10.2007 sind Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung nicht mehr zulässig.


    Verzichten Sie auf Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung, da diese zu unsicher sind.

    Gruß aus Köln

    Malte

  • Gut dass unsere T4 Busse übicherweise zwischen 1990 und Ende 2003 zugelassen sind.
    Insofern werden auch noch Längssitze oder Rückwärtssitze zugelassen und da regelmäßig über 2,5t zGG genügen den WoMos auf den hinteren Plätzen auch Beckengurte.

    :thumbup: Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bloß gut, dass hier mal irgendwann berichtet wurde, dass bei der WoMo-Abnahme die vorgestellte Sitzkonfiguration eingetragen wird.


    Kann ich mal so bestätigen. Mir wurde 1998 beim AAB bei der Womo-Eintragung die Sitzanzahl von 9 auf 8 reduziert. Die Ansage vom Prüfer dazu. Er kann nur Eintragen was verbaut ist. Beifahrerdoppelsitz hatte ich gerade keinen :D
    Übrigens muss man zur normalen HU auch alle eingetragenen Sitze eingebaut haben, da der Prüfer sonst die Gurte nicht prüfen kann. Gilt aber allgemein, nicht nur für Womo.

    und da regelmäßig über 2,5t zGG genügen den WoMos auf den hinteren Plätzen auch Beckengurte


    Bestätige ich auch mal. Bei meinen eingetragenen Sondersitzen in 2. und 3. Reihe haben auch die Mittleren nur Beckengurte. Das war beim AAB bei Womo und ist bei meinem ACV als PKW so.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

    Einmal editiert, zuletzt von joey104 (18. November 2016 um 14:18)

  • Er kann nur Eintragen was verbaut ist. Beifahrerdoppelsitz hatte ich gerade keinen :D
    Übrigens muss man zur normalen HU auch alle eingetragenen Sitze eingebaut haben, da der Prüfer sonst die Gurte nicht prüfen kann. Gilt aber allgemein, nicht nur für Womo.


    Irgendwie Unsinn.
    Beim Cali, ehemals als PKW zugelassen, sind 2 wahlw. 6 Sitzplätze eingetragen.
    Die Zusatzbank hatte ich nie.
    Wenn der Prüfer mir eine bezahlt, nehme ich die.
    Bei der HU war ich auch schon einige Male, keinen der Prüfer hat das interessiert.
    Ein mal war ich mit flach gelegter Rückbank beim TÜV, da mußte ich rückbauen.
    Aber nur daß der Sachverständige an die Gasbuddel kam um die zu prüfen...
    ZulBesch_Teil1-KFZ-Schein.jpg

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi