LKW-Gutachten, Zollamt berechnet nur PKW-Steuer - aktuell Kontopfändung

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  • Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, fruchtlos) ist bloß ein Weg, dem anderen Zeit zu stehlen. Im Endeffekt wird das abgeschmettert. Oder glaubt irgend jemand, heutzutage würde ein Mitarbeiter an den Anweisungen von oben vorbei arbeiten? Alles, was kommt, kommt von ganz oben - und die MA haben viel zu viel Angst, den Job zu verlieren.

    Das ist nicht richtig. Denn darauf muss innerhalb einer Frist reagiert werden und dann dürfte auffallen das etwas falsch läuft. Wenn nicht sollte eine Begründung aufgeführt werden.

    Ich hatte einen Polo 86cf. War ein ehemaliges Telekomfahrzeug mit verblechten Scheiben, ohne Rücksitzbank etc.

    War also als LKW zugelassen und sollte auch so versteuert werden.

    Ich habe vorab (vorm Kauf) beim Zoll angefragt welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Fahrzeug als LKW versteuert wird.

    Nachdem ich den Steuerbescheid über die PKW Steuer erhalten habe, habe ich eine "nette" Email mit dem Hinweis auf die beantwortete Anfrage gesendet und klar gestellt, dass ich den Zoll (sollte nicht schleunigst der Steuerbescheid geändert werden) auf Schadensersatz verklagen werde. Denn ich habe ein Fahrzeug gekauft, in der Annahme das es als LKW versteuert wird und nun wird es nicht anerkannt.

    Hatte ziemlich zügig einen geänderten Steuerbescheid.

  • Hallo Berncd,

    mir ist da was nicht klar:
    Du hast geschrieben: "!!! Dieser Betrag (172 Euro) wurde vom Zollamt auch schriftlich bestätigt !!!"
    Was heißt das? Du hast doch scheinbar einen Bescheid über diesen (Steuer) Betrag erhalten. Wie sonst / anders soll das "bestätigt" worden sein?

    Wenn dem so ist, besteht scheinbar kein Problem was die Anerkenntnis des LKW und seiner Besteuerung angeht, sondern ein technisches Problem, dass ein falscher Betrag abgebucht wird (?).

    Den Umgang mit dem Zoll finde ich auch manchmal "gewöhnungsbedürftig", aber dass sie nicht ans Telefon gehen bzw. nicht antworten ... das kenne ich nicht.

    In deiner Nähe muss es eine Stelle geben, wo du das vor Ort klären kannst. Wenn du schreibst, dass sie seit Jahren den zu hohen Betrag abbuchen, dann wird's doch Zeit!

    Grüße
    Martin

  • Einspruch gegen Kfz-Steuerbescheid


    Fahrzeughalter
    Anschrift
    Zuständiges Hauptzollamt
    Anschrift
    Ort, Datum
    Bescheid über die Kfz-Steuer vom _____________
    Kraftfahrzeugsteuernummer: _____________________

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Bescheid vom _________ setzen Sie die Kfz-Steuer für mein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ___________ auf ______ Euro jährlich fest.
    Mit dieser Steuerfestsetzung bin ich nicht einverstanden und lege deshalb Einspruch gegen den Bescheid ein.
    Begründung:
    __________________ (schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, was an dem Bescheid nicht stimmt; mögliche Gründe können z.B. sein, dass das Datum der Erstzulassung, das Gewicht, die Emissionsklasse oder der Hubraum falsch erfasst wurden. Oder dass eine Vergünstigung nicht berücksichtigt wurde. Kann der Fahrzeughalter seine Ausführungen belegen, sollte er die Nachweise (z.B. Kfz-Brief, Kaufvertrag, Schwerbehindertenausweis usw.) in Kopie beilegen.) ______________________________________________________________________
    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • lege deshalb Einspruch gegen den Bescheid ein.


    wenn der "Einspruch" dann noch in "Widerspruch" geändert wird, dann könnte ein Schuh darauf werden.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo Leute.

    Ich habe mir vor kurzem einen T4 Transporter gekauft. Dieser hatte beim Vorbesitzer eine LKW Zulassung. Bei mir wollen die den als PKW besteuern, wegen einem Zusatzeintrag zu S.1. Eingetragen sind 3 Sitze, im Zusatz steht wahlweise 2 - 8 Sitze. Habe gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt. Der Bearbeiter meinte ich soll es bei der Zulassungsstelle austragen lassen. War also bei der Zulassungsstelle, hat sich den Fahrzeugschein angeschaut, mit dem Alten vom Vorbesitzer verglichen. wurde 1:1 übertragen. Steht auch LKW drin. Die meinte, dass mein Bus ein LKW ist und der Eintrag nicht rausgenommen werden müsste. Habe ihr das erklärt, wegen dem Steuerbescheid. Sie hat gesagt. Steht doch drauf, dass es ein LKW ist (also im Fahrzeugschein), und das S.1 wichtig ist und nicht der Zusatz. Stand ja beim Vorbesitzer ja auch drin. Habe das dem Zoll mitgeteilt. Warte jetzt auf Antwort. Wenn bis morgen nichts kommt, dann werde ich den noch mal Anrufen. Kann ja nicht sein, dass der vorher schon als LKW Besteuert wurde und bei mir nur wegen dem Zusatzeintrag als PKW. Habe dem Bearbeiter auch auf die Gesetztesänderung vom 12.12.12 aufmerksam gemacht und ihm die PDF mitgeschickt. Auf den Bildern von meinem Bus sieht man eindeutig, dass ich D-Ösen drin hab mit Spanngurten. Mal schauen was kommt. Ich lass mich doch nicht von denen Verarschen.

  • Kann ich die Austragung des Zusatzeintrages, was 70€ sind eigentlich vom Zollamt wiederholen?

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  • wenn der "Einspruch" dann noch in "Widerspruch" geändert wird, dann könnte ein Schuh darauf werden.

    Sorry, aber im Finanzgerichtsweg ist der "Einspruch" der richtige Terminus. Steht zumindest so in den §§ 347 ff der Abgabenordnung :weissnix:


    Aber nun zurück zum Thema:

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann werden liegt aktuell dem jetzigen Besitzer gegenüber ein Steuerbescheid über 401€ vor. Der Vorbesitzer zahlte dagegen nur 172€.

    Wenn dem so ist, dann entspricht die Abbuchung dem aktuellen Steuerbescheid und ist grundsätzlich erst einmal rechtens.


    Der T4 sollte als Kastenwagen eine LKW-Zulassung haben, welche wohl vorliegt. In dem Fall müsste gegen den Kfz-Steuerbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Wurde das getan?


    Wenn ja, welche Antwort erfolgte?


    Schreib mal Bitte was zu den Fragen, dann kann ich Dir weiter helfen.


    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Aus eigener kürzlich gemachter Erfahrung, die Doka wurde auch als PKW besteuert, dann habe ich schriftlich Widerspruch/Einspruch eingelegt und gleichzeitig
    um Aussetzung der Steuer bis Klärung des Falles gebeten, 2 Tage nach dem schriftlichen Einspruch hatte ich ein nettes Telefonat und habe ein Termin beim
    Zollamt gemacht, dort wurde vor Ort über eine Vermessung des Fahrzeuges und einer Dokumentation in Bildern festgehalten das die Doka ein LKW ist und bleibt.

    Alles sehr unkompliziert, freundlich und für ein Amt schon wahnsinnig schnell.

    2 Wochen später lag der geänderte Steuerbescheid im Briefkasten.

    Gruß
    Olli

  • zumindest bei uns kann man den Zoll durchaus problemlos per Telefon erreichen; sogar per E-Mail wurde in kürzester Zeit geantwortet.
    Das ist doch das Einfachste, um Probleme aus der Welt zu schaffen? Wenn es später evtl wirklich mal hart auf hart kommt, ist es sicher nicht verkehrt, wenn du zumindest versucht hast, den Zoll zu kontaktieren.

  • Bei mir ist es in Niedersachsen. Habe dem Zollamt mehrmals erklärt, was die mir bei der Zulassungsstelle gesagt haben (per E-Mail) und die sagen mir, dass ich das mit der Zulassungsstelle nicht in Anspruch nehmen würde und machen den Einspruch fertig mit Sach- und Rechtstand. Habe denen das dann nochmal erklärt. Kopie Fahrzeugbrief und Versicherungsschein angefügt. Seit 2 Tagen keine Antwort

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  • Die Taugen einfach nichts. Den Thread hatte ich aucb gelesen gehabt
    Die stellen sich echt nur wegen den Zusatz zu S.1 wahlweise 2 bis 8 an

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  • Habe den Bearbeiter auch auf das Gesetz aufmerksam gemacht und ihm sogar die PDF mitgeschickt. Trotzdem bestand er auf die PKW Zulassung

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  • wenn morgen nichts da ist, dann rufe ich montag da an und mache druck

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  • Hallo Berncd, mir ging das mit meiner Doka ebenso, daher weiß ich aus eigener Erfahrung, was das für ein Irrsinn ist! Doch ich habe einen Weg gefunden, der zumindest bei mir gefunzt hat. Allerdings hatte ich zwei Vorteile, erstens eine Rechtschutzversicherung mit voller Deckungszusage und zweitens ein Pfändungsschutzkonto. Mit diesem Hintergrund kostete mich der ganze Zauber nur ein paar Briefmarken und sehr, sehr viel Zeit! Es gibt klipperklare Gesetzesvorlagen, Texte, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen usw., die legen ganz genau fest, wann ein Fahrzeug ein LKW ist und wann nicht! Allerdings sind sie schwer zu finden und noch schwerer zu interpretieren! Wie gesagt, sehr viel Zeit! Nach umfangreichem Intensivstudium dieser Gesetze und Regeln habe ich dann schriftlich ( Einschreiben mit Rückschein ) mit entsprechenden Fotos den unumstößlichen Beweis bei dem komischen Gangsterverein geführt, daß mein Auto vom Hersteller als LKW konzipiert und produziert wurde, schon immer vom FA. als LKW versteuert wurde und, ACHTUNG, JETZT KOMMT`S, schon in den letzten zwei Jahren vom HZA ebenfalls als LKW besteuert wurde! Und hastdunichtgesehen wurde auf wundersame Weise, ohne irgendeine Änderung, aus einem LKW ein PKW! Mit der Bemerkung und nach vorheriger Absprache mit meiner Versicherung hätte ich, wenn meinem Widerspruch nicht stattgegeben würde, dieses Spiel bis zum Verfassungsgericht gespielt! Und schon hatte ich wieder, ohne ein Wort der Entschuldigung, einen Steuerbescheid als LKW. Wenn man über diesen Betrug weiter nachdenkt und sich ausmalt, wenn von zehn Leuten sich nur zwei wehren und die anderen acht bezahlen, dann braucht sich niemand mehr über dieses Land mit seinem unfaßbaren Beamtentum zu wundern!
    Ob Du die in 2017 zuviel bezahlte Kohle je wiedersiehst, bezweifele ich sehr, doch Du hast genügend Zeit der Vorbereitung, um Dich beim nächsten Mal zu wehren. Siehe auch Antwort von w201olli, die trifft vollinhaltlich korrekt zu!
    Gruß, Dokakutscher

  • Ganz so dringend scheint das Problem nicht zu sein.....


    Zitat

    Letzte Aktivität Freitag, 14. Juli 2017, 20:52

    Oder es ist was passiert ?


    :nixpeil:


    .

    Wenn einer, der mit Mühe kaum
    Geklettert ist auf einen Baum,
    Schon meint, daß er ein Vogel wär,
    So irrt sich der.

    Wilhelm Busch