ABE und Windabweiser: Eine Sache aus dem Reich der Legenden?

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  • Moin zusammen,

    beim Thema Windabweiser und ABE fällt mir auf, dass viele der Leute welche Windabweiser ohne ABE nutzen, noch nie nach eben dieser gefragt wurden. Weder TüV noch Polizei interessierten sich in vielen Fällen für die Dinger.

    Und immer wenn jemand der Meinung ist man braucht eine ABE oder muss die Teile eintragen lassen, dann kommt auf Nachfrage immer nur der Standard-Text der Firma ClimAir, welcher natürlich aussagt, man müsse eine ABE haben:

    "Bestehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf geprüfte Qualität. Fast alle, von ClimAir für den europäischen Markt gefertigten Windabweiser verfügen über die gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderliche allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die Verwendung der Windabweiser im öffentlichen Straßenverkehr.

    Windabweiser ohne ABE müssen gesondert vorgeführt werden und bringen nachträgliche Kosten von ca.80 - 200,- € mit sich.

    Die o.g. Ausschnitte sind Wort wörtlich vom Kraftfahrt Bundesamt und liegen in schrftl. Form vor. Jeglicher Text über diesem hört sich aber null nach offizieller Auskunft des KBA an!?!?

    Genauso die Prüfungen die unser Windabweiser erfahren musste wie z.b. die Splittersicherheit- und Entflammbarkeitsprüfungen.

    Hier wurden die positiven Prüfergebnisse im Messprotokoll festgehalten!

    Material: Hochwertig, gegossenes Acrylglas in dezent getönt/rauchgrau oder als ClimAir Sport stark getönt mit silbernen Schriftzug.


    Brauche ich nun eine ABE?
    Ja. Für alle vorderen Windabweiser wird eine ABE benötigt, da ansonsten die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug erlischt. US-Fahrzeuge sind ausgeschlossen."

    Es soll wirklich die komplette Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlöschen, wegen zwei Plastikblechen im nicht sicherheits-relevanten Bereich!?

    Sorry, für mich hört sich das nach Verkaufsgelaber an, mehr nicht. Wo ist der Nachweis, die Richtlinie, der Gesetzestext zu dieser Behauptung? Wenn VW nun auf seiner Homepage schreibt, die Behörden sagen, man darf nur noch VW fahren, wer würde das glauben? Und wenn man nach dem Beweis fragt, kommt einfach jeder mit dem Text der VW-Homepage...

    Bei tieferer Recherche wird manchmal das Merkblatt 744 des VdTÜV erwähnt, dieses behandelt den Umgang mit "Luftleiteinrichtungen" (LLE). Angeblich wird dort gesagt, dass Windabweiser von der Abnahmepflicht ausgenommen sind.

    Lieder ist dieses Merkblatt nirgends umsonst zu finden, soll immer um die 20€ kosten. (Regeln, Vorschriften und Gesetze, die man nicht befolgen kann weil man sie nicht kennt, außer man zahlt dafür!?!?)

    Mir zumindest erscheint das Thema suspekt. Die Dinger werden nicht geklebt, nicht verschraubt. Ich kann sie ohne Werkzeug sofort spurlos entfernen. Sie machen sich bei fachgerechter Montage nicht selbstständig.

    Nach der allgemeingültigen Argumentation, dass man "etwas am Fahrzeug angebracht hat", was dieses "verändert", müsste man auch einen Aufkleber beim TÜV abnehmen lassen. Der könnte sich ja auch lösen und einem Motorradfahrer aufs Visier wehen... Nicht auszudenken ;)

    Kann das irgendwer stichhaltig und nachvollziehbar herleiten, ohne einfach nur irgendwelche mal gehörten Geschichten zu rezitieren?

    Andere Beteiligung, wenn sinnvoll und dieses Thema bereichernd, ist natürlich ebenfalls herzlich gern gesehen :)

  • Wirklic habschließend kann ich da nichts zu beitragen, aber zwei Gedankenanstöße geben:

    Die Dinger werden nicht geklebt, nicht verschraubt. Ich kann sie ohne Werkzeug sofort spurlos entfernen. Sie machen sich bei fachgerechter Montage nicht selbstständig.

    Aber die Dinger können bei einem Unfall splittern und dir schön das Gesicht zerschneiden. Deswegen wird vermutlich mindestens als Grundlage der ABE ein Splittergutachten für das Mazterial gebraucht werden ... (aber das ist nur geraten!)

    (Regeln, Vorschriften und Gesetze, die man nicht befolgen kann weil man sie nicht kennt, außer man zahlt dafür!?!?)

    Dann frag mal nach was einen Elektriker die VDE bzw die entsprechende DIN - Vorschriften kosten, die er braucht um sie umzusetzen ... da reichen die 20,- € nicht ganz ...

    Gruß, Jörg

  • Was kosten die Clim Air 50€!? Also wie du schon schreibst, man braucht sie weder zu kleben noch mit Metallklipsen oder Schrauben befestigen. Alles, meiner Meinung nach, gute Argumente für die Teile.

  • Tatsächlich ist es bei den neueren von Heko (nicht Climair) so, dass sie außen aufgeklebt werden. Das würde ich nicht haben wollen.
    Die Heko die ich drin habe, werden wie die Climair eingesetzt müssen aber zusätzlich noch mit Klammern befestigt werden. Also auch nicht so fest, wie die Climair. Die von Heko haben auch keine ABE. Lediglich ein Teilegutachten, womit man sie eintragen lassen könnte, wenn man denn wollte...
    Wie es bei anderen Herstellern aussieht? :weissnix:

  • Habe das dazu gefunden

    https://www.certipedia.com/keywords/110?locale=de

    und telefoniere mal jetzt mit meinem Tüvprüfer ob er das da hat. :D

    Habe ich auch schon gefunden, das ist aber (anscheinenend) nicht vollständig. Ich habe im Motor-Talk-Forum folgende Aussage gefunden, die aber natürlich nicht rechtsverbindlich sein muss:

    Zitat:

    Ich schließe daraus: Windabweiser ist kein LLE, benötigt somit keine Abnahmem, keine ABE.

    Also lieber TE geh doch einfach mal zu deinem Prüfer und lass ihn in das Merkblatt 744-LLE des VdTÜV schauen."

    Was kosten die Clim Air 50€!? Also wie du schon schreibst, man braucht sie weder zu kleben noch mit Metallklipsen oder Schrauben befestigen. Alles, meiner Meinung nach, gute Argumente für die Teile.

    Ja, aber mir geht es nicht um das Für und Wider oder Argumente bzgl. ClimAir, mir geht es um eine "verbindliche" Aussage ob Windabweiser im Allgemeinen einer Eintragung oder ABE bedürfen oder eben nicht. Die soll hier natürlich keiner treffen, aber vllt finden wir ja zusammen den Weg in die richtige Richtung.

    Ganz ehrlich, ja die können splittern. Das kann meine billige Schutzkappe für die Anhängerkupplung aber ja vllt auch wenn ich damit beim Rückwärtsfahren einen Fußgänger erwische. Trotzdem käme da nie jemand auf die Idee dass das Teil eine E-Nummer, ABE oder Eintragung braucht. Die steckt man drauf und fertig.

    Zusatzantennen, Radzierblenden, Scheibenwischer, ein Fuchschwanz, dieser ganze Kram, den baut man an und Feierabend.

    Ich habe eine Liste gefunden, die ist allerdings für Motorräder, auf der stehen solche Dinge die nicht eingetragen werden müssen und keiner ABE bedürfen (Quelle http://www.Motorradonline.de:(

    Zitat:

    "Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden
    müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

    Batterie
    /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel
    /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
    /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss
    Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei
    identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche
    /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel
    /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne
    /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren
    /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank
    (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius
    beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt
    werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen
    (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)"

    Und wenn wir jetzt hier von Splitterschutz reden, dann verstehe ich nicht warum ich Handprotektoren, Gabelprotektoren, Motorschutzwanne usw anbauen kann ohne dass da wieder ein Hahn nach kräht. Alles oftmals Kunststoffteile, welche bei einem Aufprall einen Fußgänger frontal erwischen könnten, splittern und ihn ja evtl. schwer verletzen.

    Ein Windabweiser ist an der Fahrzeugseite, Frontalaufprall nicht möglich.


    Allein das Gerede von ClimAir dass die komplette Betriebserlaubnis erlöscht halte ich für ein Märchen. :whistling:

  • "Ein Windabweiser ist an der Fahrzeugseite, Frontalaufprall nicht möglich."

    Man könnte damit aber jemandem schön einmal durch's Gesicht fahren, wenn der Windabweiser irgendwie scharfe Kanten bekommt bei einem Crash oder so. Aber das ist genauso unwahrscheinlich wie der Fall mit der rauseiternden AHK-Schutzkappe :)

  • Zusatzantennen, Radzierblenden, Scheibenwischer, ein Fuchschwanz, dieser ganze Kram, den baut man an und Feierabend.


    Quelle
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    Viele Grüße Robert
    477632.png


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    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus, satirischen Äußerungen und weiteren rhetorischen Figuren enthalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von RobertP (28. August 2017 um 15:17)