Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes

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  • Ich bin (mittlerweile) zu einem VW-Händler vor Ort gefahren. Dort habe ich ein Teilegutachten (1871-2/02) incl. Anhang 1-3 bekommen. Dort steht genau drin (Drehstäbe/Zugfedern ALB/Schraubenfedern) was man machen muss.
    So wie ich gehört habe, werden nicht einfach die (eingetragenen) Achsgewichte zusammengezogen.
    Bei deinen 40kg würde ich allerdings mal bei einem aaS vorsprechen. Vielleicht brauchst du gar nichts (technisch) zu ändern.

  • Mein T4 hat laut Schein 7.1 1510kg und 8.1 1030kg eingetragen


    Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass das Auto an der VA um 480kg runter gewogen ist, denn die Angaben in dem Beitrag würden bedeuten 7.1 technisch möglich sind 1.510kg und 8.1 tatsächlich zugelassen sind 1.030kg.
    Mit dem Vorderachsgewicht dürfte ein AXG vermtlich nicht auskommen.

    Andererseits wären die 1.030kg für die HA auch extrem wenig bei einem AXG ... zumindest werksseitig
    Das wären 460kg wenger als bei meinem etwa baujahrgleichen ACV/AXL (lt. Papieren 1.490kg)

    Ob da schon mal jemand was hat ändern lassen :nixpeil:
    Kann ich mir aber auch nicht vorstellen, denn für Bereifungsänderungen ist zumeist das VA-Gewicht zu hoch.

    holybabel: bitte nochmals genau nachschauen und hier posten

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ja, meine 7.1 und 7.2, sorry. Der T4 war ursprünglich ein TraPo mit 1.9TD Motor der auf Multivan und 2.5 TDI umgebaut wurde. Ich werde morgen mal zu einem TüV fahren und nachfragen.

  • holybabel:

    Hallo Leute,
    ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema Auflastung. Mein T4 hat laut Schein 7.1 1510kg und 8.1 1030kg eingetragen. Das zGG liegt bei 2460kg. Wie schaffe ich es nun das zGG über 2500kg zu bekommen?
    Reicht es zum TÜV zu fahren und eine Auflastung auf 1510+1030 = 2540kg zu "beantragen". Ich habe wirklich keine Ahnung von dem Thema, habe nur gelesen das man es theoretisch so machen könnte.
    Bin für Hilfe und Ratschläge sehr dankbar.

    Du solltest es so machen wie hier beschrieben:


    Ich bin (mittlerweile) zu einem VW-Händler vor Ort gefahren. Dort habe ich ein Teilegutachten (1871-2/02) incl. Anhang 1-3 bekommen. Dort steht genau drin (Drehstäbe/Zugfedern ALB/Schraubenfedern) was man machen muss.
    So wie ich gehört habe, werden nicht einfach die (eingetragenen) Achsgewichte zusammengezogen.
    Bei deinen 40kg würde ich allerdings mal bei einem aaS vorsprechen. Vielleicht brauchst du gar nichts (technisch) zu ändern.


    Genau so habe ich es auch gemacht. Mit dem Fahrzeugschein. Dann bekommst du ein Teilegutachten in dem steht was wie ausgeführt sein muss um auf 2810 kg zu kommen. Leider werden dort nur Originalteile von VW benannt! Dafür ist das Gutachten kostenlos!

    Ich bin dann zunächst zu meinen sonstigen Prüfer. Aufgrund vom Teilen (Feder Lesjeförs und Dämpfer von Sachs) die nicht dem Gutachten entsprechen, konnte er nichts machen. Bin dann zum TÜV. Für 135 Euro ist die Begutachtung erfolgreich erfolgt.
    Habe nun zunächst 2810 kg zgG.

  • Hallo zusammen,
    ich habe das Fahrzeug mit Hilfe des VW-Gutachtens mittlerweile (eingetragen) auf 2810 kg aufgelastet.
    Jetzt habe ich den alten und den neuen Fahrzeugbrief verglichen.

    Erste Änderung Feld J Fahrzeugklasse: von ehemals 16 auf 21
    Feld (5) von ehemals SO.KFZ WOHNMOBIL auf SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8T

    Feld (10) Code zu P.3 von ehemals 0429 auf 0002
    Was bedeuten diese Änderungen und vor allem welche Auswirkungen haben diese?Gruß

  • Die Dämpfer sollten doch eigentlich gar keine Rolle spielen. :kratz:
    Hast du nur die hinteren Federn getauscht (+Dämpfer)?
    Theoretisch sollen ja andere Drehstäbe rein. Welche hast du jetzt drin?
    Von wieviel GG auf 2810kg hast du geändert?
    Danke

    Zu den Schlüsselnummern/Codes kann ich auf die Schnelle erstmal nichts zu beitragen.

  • Hallo zusammen,
    ich habe das Fahrzeug mit Hilfe des VW-Gutachtens mittlerweile (eingetragen) auf 2810 kg aufgelastet.
    Jetzt habe ich den alten und den neuen Fahrzeugbrief verglichen.

    Erste Änderung Feld J Fahrzeugklasse: von ehemals 16 auf 21
    Feld (5) von ehemals SO.KFZ WOHNMOBIL auf SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8T

    Feld (10) Code zu P.3 von ehemals 0429 auf 0002
    Was bedeuten diese Änderungen und vor allem welche Auswirkungen haben diese?Gruß


    ... viel Spass beim neuen Steuerbescheid :)

    Der Prüfer hat zwar die FZ Art korrekt umgeschlüsselt von 16XX auf 21XX aber der Abgasschlüssel ist nicht richtig von Fahrzeugen bis 2800kg von 0429 auf Fahrzeuge ab 2800kg mit 0002 umgeschlüsselt.

    Nach meinem Wissen wird die 0429 je nach Gerächschklasse auf 0652 oder 53 umgeschlüsselt wenn das zgG mehr als 2800kg . :whistling:

    Ich weis auch nicht warum Du so erpicht auf 2810kg bist.

    Hättest Du 2800kg eingetragen wäre alles beim alten geblieben, also FZ Art und Abgasschlüssel wären gleich geblieben, KFZ Steuer wäre auch 10€ weniger als Womo 8o8o8o

    MfG der Kay

  • Der Prüfer hat zwar die FZ Art korrekt umgeschlüsselt von 16XX auf 21XX aber der Abgasschlüssel ist nicht richtig von 0429 auf 0002 umgeschlüsselt.

    Nach meinem Wissen wird die 0429 je nach Gerächschklasse auf 0652 oder 53 umgeschlüsselt. :whistling:

    Also ist hier ein Fehler passiert??
    Um wieviel wird die Steuer denn nun von alt zu neu anders werden?
    Konnte im Netz leider nichts dazu finden!
    Gruß

  • Also ist hier ein Fehler passiert??
    Um wieviel wird die Steuer denn nun von alt zu neu anders werden?
    Konnte im Netz leider nichts dazu finden!
    Gruß


    ... ab zu Prüfer und ändern lassen.

    Wenn er das Gutachten eh noch mal neu schreibt, würde ich das zgG nur bis 2800kg erhöhen und die PKW FZ Art und Abgasschlüsselnummer bei behalten.

    Was ist das Teil den eigentlich, WOMO LKW usw ?=??

    Mfg der Kay

    PS: mit 2810kg darfst du z.B. nicht halb auf dem Gehweg parken wo es erlaubt ist. :D

  • ... ab zu Prüfer und ändern lassen.

    Wenn er das Gutachten eh noch mal neu schreibt, würde ich das zgG nur bis 2800kg erhöhen und die PKW FZ Art und Abgasschlüsselnummer bei behalten.

    Mfg der Kay

    PS: mit 2810kg darfst du z.B. nicht halb auf dem Gehweg parken wo es erlaubt ist. :D


    Wo finde ich denn Infos dazu, dass der Abgasschlüssel falsch ist??
    War und ist übrigens ein WoMo.

  • ... weil der Abgasschlüssel 06XX haben muß, da das Fahrzeug über 2800kg nach Deiner Auflastung hat.

    Dein Prüfer sollte das wassen.

    Infos findest Du im Netz reichlich dazu.

    MfG der Kay

  • Da wir morgen in den Urlaub fahren werden, kann ich dagegen nichts mehr tun...
    Was kann ich also gegen diese Geschichte am sinnvollsten tun?
    Überlege echt die ganze Angelegenheit meiner Rechtsschutz (ADAC) vor die Füsse zu legen und die den Mist machen zu lassen. Habe gefühlte 100x die Tüv Stelle besucht, weil ständig irgendwas nicht gepasst hat. Hatten mir sogar die Wohnmobilgeschichte zunächst rausgenommen...

  • Servus Leute,

    da ich mich auch gerade mit dem Thema beschäftige klink ich mich hier mal mit ein.
    Beim WomoGutachten vorgestern wurde der Bus ja gewogen.
    Mit sämtlichen Schränken Kühlbox und einiger Zuladung (vergessen vorher raus zu nehmen) kommt er auf ein Leergewicht von 2250kg
    zGm ist bei 2565kg
    Wenn man jetzt für die 4 Sitze noch die 75kg rechnet bleiben mir ja nur noch 15kg an Zuladung.

    Deswegen würde ich gerne die zGm erhöhen.

    Wenn ich das richtig verstehe, muss ich also zu VW um mir ein Teilegutachten geben zu lassen mit den benötigten Maßnahmen.
    Unterscheiden sich denn die Maßnahmen je nachdem wieviel man auflasten möchte ?

    Grüße

  • Hi,

    alle Gutachten kann der TÜV auch auf seinen Rechnern einsehen. Einfach zum TÜV und schauen wieweit sie auflasten bzw. was Sie an Umbauten verlangen.

    Gruß Frank

  • Wegen der ganzen Diskussion Auflastung muß es da aber was geben, ich hatte mal eine Karosse von einem Sicherheitsdienst die hatte glaube 3500gk oder sogar 4500kg ZGG und da war nix anders an der Karosse nur die Panzerung. Auch die Bremse war eine15" Rahmensattel Bremse.
    Hab aber nichts mehr von den unterlagen.
    Aber das muss sich doch rausfinden lassen.

    Besser Mann hat als Mann hätte!!!!


    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten..... 8)

  • die hatte glaube 3500gk oder sogar 4500kg ZGG


    Die Freigabe von VWN endet auch für Werttransporter (laut VWN Ausrüstungsvorschriften) bei 3.300kg.
    Die Bedingungen stehen ebenfalls dabei.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • technische Beschreibung


    Steht alles in den ganz "normalen" und hier regelmäßig zitierten VWN Aufbaurichtlinien.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hast du / ihr dafür Unterlagen? 2810 ist mir bekannt, aber für 2890 hätte ich gerne eine technische Beschreibung, damit ich beim TÜV argumentieren kann...

    ... lass der mal den FZ Schein neuerer Calis so ab 2000 mit 2.5 TDI Motor zeigen. Die habe als einzige 2890kg als Kastenwagen.

    MfG der Kay