Ablastung T4 2620 kg => 2500 kg, wie möglich? Gutachten?

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  • krohn:

    Diese ganze Ablasterei macht doch überhaupt keinen Sinn - außer:

    Kann es sein, dass Deine Freundin ganz froh ist, dass sie den Hänger nicht fahren darf, weil das Gespann zu schwer ist?

    Kann es sein, dass Du ihr dieses Argument hinterrücks klauen willst? ... damit Du einen Grund hast, nicht immer selber fahren zu müssen?

    Wenn sie unbedingt fahren soll, dann lasse sie das üben - aber nicht im Urlaub mit Kindern im Bus :prof:

    Besser ist Fahrschule ... dann hat sich auch die Ablasterei und die marginale Zuladung erledigt (die Du eher früher als später rückgängig machen wirst)

  • Zumal bei der Ablastung vom Bus ja immer noch die zulässige Gesamtmasse unter die B Beschränkung fällt.

    Wenn der Anhänger über 1000kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird das mit dem B-Führerschein trotz Ablastung vom Bus immer noch nix.

    Und die lieben Kleinen werden schneller groß als man das für möglich hält

  • Leigh: Du hast es selber verlinkt: Bei B ist immer ein 750kg Anhänger erlaubt, Fahrzeug (Nicht Gespann/Zuggewicht) bis 3,5t und ein Anhänger bis 750kg. Sicher

    Alex auf Achse: Maximales Gespanngewicht bei Anhänger über 750kg und Klasse B = 3,5t Also ginge das mit 1000kg Anhänger, weil das Gespanngewicht nur 3,5t ist. Ob es sinnvoll von der Nutzlast ist, muss jeder selbst wissen. Nur wenn das zulässige Gespanngewicht die 3,5t überschreitet sind mit B nur 750kg zul. ges. Gewicht des Anhängers erlaubt.

    Weiter unten auf der verlinkten Seite von Leigh "Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?" steht auch genau das was ich geschrieben habe.

    Wenn ich was verlinke und dann das Gegenteil behaupte......

    Ich weiss ich bin da ein Korinthenkacker, aber das lesen hier doch mehr Leute und da sollte doch die aktuelle Rechtslage stehen.

    Gruß, Christian

    Alex auf Achse: Das war auf Post #13 von dir geantwortet. In Post #22 hast du es dann scheinbar selbst gemerkt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (28. Februar 2019 um 14:46)

  • Ich wollte damals von 1510 auf der VA auf 1490 runter, damit ich den billigeren LI97 fahren kann.

    Hier geht es nicht um Achslasten, sondern um das zGM. Bei der Ablastung des gesamtem Fahrzeugs bleiben die technischen Achslasten unberührt.

    Ist hier nur für das Fahrerlaubnisrecht relevant und nicht, um preiswertere Reifen zu fahren..

    Und nochmal klar: Mit B darf die Kombination nie mehr als 3500kg zGM haben, unabhängig vom Anhänger.

    Das ist die aktuellste Regelung und in der StVO nachzulesen. Wichtig ist, auf die Kommasetzung im Gestztestext zu achten!

    Will man mehr als 3500kg-Kombination fahren(bis max 4250kg) , braucht es min. B96.

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    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (28. Februar 2019 um 15:13)

  • Der Link von Leigh bezieht sich auf die richtige Verrechnung von Stützlast und Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht.

    Wenn du einen B-Führerschein hast, darfst du nur mit Zusatz 96 einen 750kg Anhänger an deinen 3,5Tonner hängen.

    Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

    Die zulässige Gesamtmasse ergibt sich aus zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges plus das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

    Bin ich gerade mal wieder froh, einen guten alten Klasse 2 Führerschein gemacht zu haben

  • Überall wo ich nachlese steht bei Klasse B : Kraftfahrzeuge bis 3,5t, auch mit Anhänger bis 750kg. Da ist schon ein Komma, aber das folgende "auch mit" bedeuted in dem Fall einfach "dazu" oder "plus". Mach bitte einen Link oder schreibe den Satz ab, aus dem hervorgeht, das jemand mit Klasse B keinen 750kg am 3,5t fahren darf. Macht legal 4,25t mit B.

    Vermutlich gibt es deshalb den B96 mit ein bisschen Theorie, weil ja 4,25t eh möglich sind mit B und so die ganzen Wohnwagen über 750kg hinter PKWs gezogen werden können, bei zul. Zuggewicht über 3,5t.

    Alle Gewichte von denen ich hier schreibe sind immer : Zulassige Gesammtmasse

    Wer bei Anhängern über 750kg über die 3,5t zulässige Gesammtzugmasse kommt ist mit B natürlich raus.

    3,5t Auto mit 750kg Anhänger = 4,25t = Klasse B

    2,75t Auto mit 760kg Anhänger = 3,51t = mindestens Klasse B96 oder gleich BE

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    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (28. Februar 2019 um 16:44)

  • Guckst du hier:

    http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_…erscheinklassen

    Deine Aussage beinhaltet den Zusatzschlüssel 96. Der geht halt nur mit Extraausbildung

  • Bei Klasse B steht auch beim TÜV da: Bis 3500kg auch mit Anhänger bis 750kg. "Auch mit" beudeted in meiner Welt 3,5t mit 0,75 Anhänger. Kann jeder anders sehen, für mich ist das absolut eindeutig. Das man einmal 4,25t legal mit B fahren kann, ein anderes mal aber 3,51t nicht, ist auch für mich auch nicht konsequent, aber ich akzeptiere es.

    Bei Klasse B96 steht: Anhänger über 750kg, weil ein Anhänger mit 750kg ja sowieso immer erlaubt ist. (Meines Wissens auch bei Klasse C1 und C)

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  • In #26 hab ich es ja schon eingefügt, der Link in #28 bringt dich auf die offizielle Prüforg.seite.

    Noch deutlicher kann es dir nicht gemacht werden: Nur B=max 3500kg Zul Gesamtgewicht des Zuges.

    Viel wichtiger für diesen Fred ist jedoch, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht von krohn's Wohnwagen ist.

    Wenn der über 1000kg zul. Gesamtgewicht hat ist es eh vom Tisch ohne Führerscheinupgrade.

  • Kein Grund zum streiten aber Vadder hat Recht. 750kg gehen immer also Max 4250kg zgm.

    Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg muss das zuggesamtgewicht von 3500 kg eingehalten werden. Über Sinn oder Unsinn kann man auch hier streiten.

  • Ich muß zugeben, ich habe keine Ahnung, wie ihr euch das zurechtlest. Aber wir haben deshalb doch keinen Streit.

    "mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt" lautet der originale Gesetzestext.

    Naja, über 21% Überladung kostet nur 95€ und einen Punkt

  • Nein, wir streiten nicht, das ist ein ganz normaler Meinungsaustausch. Bei deinem Zitat fehlt der Anfang, irgendwas wie: Klasse B = Kraftfahrzeuge bis 3500kg zulässige Gesammtmasse (jetzt dein Zitat:) mit Anhänger bis 750kg (weiter geht es mit dem Fall Anhänger über 750kg, interessiert aber hier nicht). Vielleicht hilft dir das Argument: Wenn du Recht hättest, müsste in dem Text von dir nicht zwischen unter und über 750kg unterschieden werden, weil ja nur die 3,5t gelten.

    Es wird von Kraftfahrzeugen mit bis Masse X mit Anhängern bis Masse X gesprochen und nicht von vom zulässigen Gesammtgespanngewicht.

    Wenn der Anhänger von Lasse über 1000kg zul. Gesammtmasse hat, kommt er auch bei seiner gewünschten Ablastung mit B nicht hin.

    Übrigens: Endgeiler Anhänger!! Mir fehlt hier der sabbernde Smiley

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    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (28. Februar 2019 um 18:29)

  • Den kompletten Text findest du im Link, da wurde nix von Bedeutung weggeschnitten. Danke für's Kompliment, der sabbernde Smily ist aber hier:sabber: Unter weitere.

  • B96 ist für Anhänger über 750kg. Steht so beim der oben verlinkten TÜV-Seite. Nochmal, wieso sollte in Anhänger über und unter 750kg im Gesetestext unterschieden werden wenn es laut euch vollkommen egal ist? Dann würde nur von Anhängern und dem Gespanngewicht gesprochen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (28. Februar 2019 um 18:49)

  • "auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750/ kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird"

    Direkt aus der VO. Nach dem Komma ist ein Nebensatz, der für beide Fälle zutrifft! Die Kombi darf 3500 nicht überschreiten. In beiden Fällen !!Sonst würde die B96 gar keinen Sinn machen.

    Vielleicht mal eine Fahrlehrerfortbildung besuchen, für die, die es noch anzweifeln...

    ADAC ist vielleicht einfacher

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    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (28. Februar 2019 um 19:00)

  • Ich zweifel ja gar net :)

    Die 750kg Angabe ist wohl abgeleitet vom Limit für ungebremste Anhänger.:kratz:

    Entscheidend ist die Gesamtmasse.

    Hast du ein großes Auto, bleibt ein kleiner Anhänger, hast du ein kleines, kannste eh nicht viel ziehen.