Andere Vordersitze auf T4 Konsolen befestigen; TÜV Abnahme möglich?

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  • Hallo allerseits,

    des Öfteren liest man ja, dass sich jemand vom Smart, Passat 3C oder TT-8N Sitze vorne (Fahrer/Beifahrer) einbaut.

    Da die Sitze nicht 1:1 auf die T4 Konsole passen bzw die Konsolen von den Sitzen nicht in den T4 passen muss man die T4-Sitzkonsolen anpassen. Das kann man scheinbar leicht machen indem man da einfach Flachstahl als Adapter anschweisst, oder mit Schrauben verbindet.

    Da war ich dann Mal beim TÜV und hab mal nachgefragt, ob ich sowas eingetragen bekomme. Der mehr oder weniger nette Prüfer meinte: No way..Sicherheitsrelevant, Schweissen wegen Tragfähigkeit überhaupt nicht etc pp...

    Auf meinem Einwand, dass selbst tragende Teile wie z.B. Schweller im Reparaturfall eingeschweisst werden dürfen, wünschte er mir dann einen schönen Tag noch. :(

    Nun meine Frage: Hat irgendjemand schonmal andere Sitze mit geänderten Original-Konsolen eingetragen bekommen? Oder gibt es sogar Sitze die ohne Änderungen auf die original Konsolen passen?

    Danke und Grüße,

    Schrau_ber

  • Damals hat meine selbstgebaute Holzkonsole mit aufgeschraubtem originalen Beifahrersitz den Prüfer gar nicht interessiert. Obwohl er das Konstrukt gesehen hat. Ich habe wahrscheinlich einfach Glück gehabt.

  • Dann geh zu einen anderem Prüfer.

    Das geht mit Rücksprache meines Prüfers.

    Habe Sitze aus einem Honda Accord VII eingebaut, Sitzkonsole umgeschweißt, fertig.

    Ich hab die Materialstärke einfach verdopelt und die verwendeten Schrauben einfach gegen die nächsthöhere Festigkeitsklasse getauscht.

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  • Da war ich dann Mal beim TÜV und hab mal nachgefragt, ob ich sowas eingetragen bekomme.

    Warum ? :kratz:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich habe die Sitze vom Audi TT eingetragen. Der Prüfer hat festgestellt, dass die Sitzkonsolen von eljot-engineering derart überdimensioniert sind, dass vorher irgendwas anderes nachgibt. Das ist natürlich Ermessenssache des Prüfers.

  • Stimmt alles. Sitze sind sicherheitsrelevant und wenn der Prüfer das positiv begutachtet, ist er im Schadensfall "dran".

    Dein Vergleich mit den geschweißten Schwellern ist natürlich gut. Da habe ich auch schon des öfteren drüber nachgedacht, daß der Prüfer selbst bei fachgerecht ausgeführten Verschweißungen (die zur Abnahme auch sichtbar sind) über die verwendete Blechqualität und Dicke nur spekulieren kann.

    Und auch wenn der Vergleich gut war, hilft das in der Diskussion natürlich nicht.

    Was Prüfern hilft ist eine offensichtliche Überdimensionierung.

    Wenn eine mutmaßlich durchoptimierte orginal-Konsole durch Verschweißungen mutmaßlich geschwächt wird, dann ist das offensichtlich schlechter als original.

    Meine Alma ist aus 3mm Stahlblech und damit reichlich überdimensioniert.

  • natürlich Ermessenssache des Prüfers

    .. aber da der sich an physikalische Gegebenheiten hält (das hat er schließlich gelernt/studiert), werden die Beurteilungen der verschiedenen Prüfer nicht soweit auseinandner liegen.

    Stellt sich dir Frage, ob Sitze zu den bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen gehören und bei Änderungen überhaupt einer technischen Begutachtung bedürfen.

    Bei Sicherheitsgurten ist mir das bekannt, bei Sitzen jedoch nicht.

    Letztlich gibt es neben dem TÜV auch noch eine Vielzahl anderer Prüforganisationen, die eine Abnahme nach StVZO §19 oder §21 durchführen.

    Falls man also den Eindruck hat, dass der Prüfer eher keine Lust hat sich mit dem Thema kompetent auseinander zu setzen, geht man eben zur DEKRA, zum GTÜ oder sonstwo hin.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bei Sicherheitsgurten ist mir das bekannt, bei Sitzen jedoch nicht.

    Das ist der Punkt. Das Gurtschloss ist ja über den Sitz mit der Konsole verschraubt und wenn die aus Büchsenblech ist...

    Bei meinem ersten Anlauf meinte der Dekra-Ing. übrigens, super gemacht, Eintragung aber ohne Crash- oder Zugversuch (weiß ich nicht mehr genau) unmöglich, er übersieht das und die Plakette gab's trotzdem.

  • Ich habe die Sitze vom Audi TT eingetragen. Der Prüfer hat festgestellt, dass die Sitzkonsolen von eljot-engineering derart überdimensioniert sind, dass vorher irgendwas anderes nachgibt. Das ist natürlich Ermessenssache des Prüfers.

    Du hast also andere Sitzkonsolen ohne Gutachten gekauft und nicht selbstgebaut? Hast du Fotos davon und könntest du mir evtl die Eintragung zukommen lassen?

  • Mir ist es lieber mit einem Fahrzeug mit Betriebserlaubnis rumzukurven.

    Das ist sicherlich sehr löblich, aber genau darauf möchte ich hinaus.

    Die Sicherheitsgurte und deren Befestigung sind ohne Frage sicherheitsrelevant.

    Beim 99er dürfte die Gurtaufnahme mit der Sitzkonsole geändert werden, bei den älteren T4s hingegen nicht.

    Sitze sind m.W. nicht sicherheitsrelevant, zumindest finde ich die nicht in den einschlägigen Listen aufgeführt.

    Eine Änderung der Fahrzeugsitze bedarf daher zunächst mal keiner technischen Abnahme, weil die Fahrzeug-BE nicht betroffen ist.

    Es geht also erst mal nicht um die Sitze, auch nicht um die Konsole, sondern um die Gurtbefestigung.

    Das ist ein Unterschied und wird in der Anfrage nicht deutlich.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hast du Fotos davon und könntest du mir evtl die

    Bitte ... schau mal in die Publikation des Shops unseres anerkannten Forenmitglieds eljot-engineering und suche dort nach der erwähnten "alma".

    Hier ... falls Du zu bequem zum suchen bist. :rolleyes:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Zitat

    Stellt sich dir Frage, ob Sitze zu den bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen gehören und bei Änderungen überhaupt einer technischen Begutachtung bedürfen.

    Bei Sicherheitsgurten ist mir das bekannt, bei Sitzen jedoch nicht.

    Der TÜV Prüfer hier in Berlin war der Meinung das Sitze dazu gehören. :(

    Edith: Sitzkonsolen nicht Sitze..

    Einmal editiert, zuletzt von Schrau_ber (11. Januar 2020 um 18:20)

  • Mir ist es lieber mit einem Fahrzeug mit Betriebserlaubnis rumzukurven.

    Es geht also erst mal nicht um die Sitze, auch nicht um die Konsole, sondern um die Gurtbefestigung.

    Das ist ein Unterschied und wird in der Anfrage nicht deutlich.

    Von der Gurtbefestigung hat der TÜV Prüfer nix gesagt, er meinte wortwörtlich: Änderungen an der KONSOLE sind nicht zulässig...und wenn doch, dann braucht man Festigkeitsgutachten und was nicht alles. :(

  • Ich sag es nochmal...... such dir einen anderen Prüfer.

    Meine nachträglich eingeschweißten Befestigungspunkte für die Honda Sitze bestehen aus 70x5 mm Flachmaterial S235 JR.

    Aussage von meinem Prüfer..... Das ist ja mal reichlich überdimensioniert

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    Macht mir einfach mal Angebote zu meinen zu verkaufenden Sachen.

  • Hast du Fotos davon und könntest du mir evtl die

    Bitte ... schau mal in die Publikation des Shops unseres anerkannten Forenmitglieds eljot-engineering und suche dort nach der erwähnten "alma".

    Hier ... falls Du zu bequem zum suchen bist. :rolleyes:

    Sorry, wusste jetzt nicht das eljot-engineering und alma so forenbekannt sind. Habs mir angeschaut und sieht interessant aus. Ist aber auch ohne STZVO und muss eingetragen werden.

  • Der TÜV Prüfer ... war der Meinung

    Ja ... der eine TÜV Prüfer ... aber es gib da ja glücklicherweise nicht nur den "einen TÜV-Prüfer".

    in Berlin

    da ist ja vieles anders als üblicherweise sonstwo in der Republik :rolleyes:


    Mit ABE oder TÜV-Gutachten wirst Du nichts dazu finden was so plug-and-play passt.

    Die einzigen Sitzkonsolen die mir mit Gutachten bekannt sind, sind die von Recaro, dann allerdings auch nur für deren Sitze da oben drauf.

    Entweder Du lässt Dich auf eine §21 Abnahme ein, oder Du verwirfst das Projekt komplett.


    Ach ja ... eljot hatte direkt vor Deinem Beitrag etwas zu Alma gepostet in #8

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (11. Januar 2020 um 18:31)

  • Ich sag es nochmal...... such dir einen anderen Prüfer.

    Meine nachträglich eingeschweißten Befestigungspunkte für die Honda Sitze bestehen aus 70x5 mm Flachmaterial S235 JR.

    Aussage von meinem Prüfer..... Das ist ja mal reichlich überdimensioniert

    Da kann ich mir nur eine andere Prüfstelle suchen, da ich ja nicht weiss an welchen Prüfer ich beim Empfang da am Tresen gelange.

    Ich kann ja auch schlecht zu dem Typen sagen der mich da empfängt: Können sie mal ihren Kollegen hier zu mir schicken, ich muss mit dem Mal das gleiche besprechen...;)

    Mir würde ja erstmal eine Zulassungsbescheinigung reichen, auf der andere Sitze oder Konsolen per Einzelabnahme eingetragen sind...dann hätte ich wenigstens Mal ein Argument das sowas möglich ist.