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  • Hallo liebe T4 Besitzer,

    Hätte mal ne allgemeine Frage zum Kauf:

    Ist es möglich einen T4, welcher keinen TÜV mehr hat, vor Ort zum TÜV zu fahren bzw ggf auch vom Besitzer schon im Vorhinein fahren zu lassen, um eine Mängelliste zu erstellen, so dass der Bus quasi mit Mängelliste gekauft werden kann ?

    Somit sieht man ob der Kauf lohnt, welche Mängel er hat und kann sich an diese Liste halten (innerhalb 4 Wochen abzuarbeiten, soweit ich weiß).

    Einmal editiert, zuletzt von immerfreddy (17. Dezember 2020 um 18:39)

  • Beim Gebrauchtwagenkauf kann man immer beim TÜV einen Check machen lassen. Kostet nicht die Welt, wenn man selbst hinfährt, zB während der Probefahrt, kann es keine "Gefälligkeitsliste" werden. Dann hat der Prüfmensch keine Talerbrille auf der Nase^^. Ob ein bestimmter Prüfstandort in der Nähe das in diesen Zeiten auch wirklich machen will am Besten online oder per Telefon vorab checken.

  • Alternativ bei einer (freien) Werkstatt (im Vorfeld) nachfragen, ob sie mit einem TÜV-ähnlichen-Check zwischen der Probefahrt helfen können. Der Vorteil dabei ist, dass man auch direkt mit den Reparaturkosten/Kostenvoranschlägen beim Verkäufer argumentieren kann. Das ist vermutlich einfacher als mit einem "Geringer Mangel: Motor ölfeucht" zu diskutieren.

    Sollte bei vorheriger Absprache zwischen 0-80€ (Wenn man mal ca eine Arbeitsstunde kalkuliert) kosten und wird ggf auf eine Reparatur angerechnet.. Hängt natürlich immer von der jeweiligen Werkstatt ab ...

  • Alternativ bei einer (freien) Werkstatt (im Vorfeld) nachfragen, ob sie mit einem TÜV-ähnlichen-Check zwischen der Probefahrt helfen können. Der Vorteil dabei ist, dass man auch direkt mit den Reparaturkosten/Kostenvoranschlägen beim Verkäufer argumentieren kann.

    Probefahrten sind ja nur ohne TÜV nicht möglich, soweit ich weiß nichtmal mit mitgebrachtem roten Kennzeichen. Oder bin Ich da falsch informiert ?

    Und ich würde die Mängel gern (soweit möglich) selber beheben.

    Die Vorteil der Mängelliste wäre ja, dass diese dann von mir zur Nachprüfung vorgelegt werden kann und dann nur auf diese Mängel geachtet wird. Oder geht das nicht, wenn der Bus dann umgemeldet ist ?

  • Ich denke auch mit Mängelliste wird ein Ummelden ohne gültigen TÜV nicht möglich sein.

    Da hast du recht, habe mich grad darüber informiert. Wie wäre denn dann das vorgehen ?

    Kann ich auf irgendeine Art und Weise den TÜV machen und das Auto dann auf mich anmelden ? Oder muss den der Besitzer selber machen, da das KFZ auf ihn angemeldet ist ?

    Einmal editiert, zuletzt von immerfreddy (17. Dezember 2020 um 16:58)

  • TÜV kann jeder machen, nicht nur der Halter. Aber im Prinzip ist es sehr aufwändig als Privatmann ein Auto ohne TÜV zu kaufen, da man es nur mit Kurzzeitkennzeichen im eigenen Landkreis bewegen darf (für die Fahrten zur Werkstatt und zum TÜV).

    Selbst das Abholen aus einen anderen Landkreis geht damit nur mit Anhänger

    1991 T4 Dehler Profi GL mit 2,5l AXL Syncro

  • da man es nur mit Kurzzeitkennzeichen im eigenen Landkreis bewegen darf

    Sicher? Habe schon einen Bus in Trier abgeholt. Mit Kurzkennzeichen, eingetragene FIN, ohne TÜV. Zulassungsstelle hat darüber keinen Ton verloren.

  • TÜV kann jeder machen, nicht nur der Halter. Aber im Prinzip ist es sehr aufwändig als Privatmann ein Auto ohne TÜV zu kaufen, da man es nur mit Kurzzeitkennzeichen im eigenen Landkreis bewegen darf (für die Fahrten zur Werkstatt und zum TÜV).

    Selbst das Abholen aus einen anderen Landkreis geht damit nur mit Anhänger

    Das heißt das Vorgehen wäre kurz gesagt Auto abmelden, mitnehmen mitm Hänger, Mängel beheben, TÜV selber machen und Auto anmelden ?

    Und sollte der Verkäufer eine Mängelliste machen lassen wäre diese auch für mich beim TÜV dann aussagekräftig oder ?

  • Vielleicht bin ich damit ja alleine hier, aber ich versteh den Sinn des Threads noch nicht so ganz.

    Man fährt hin und kauft das Fahrzeug mit den Mängeln die einem der Verkäufer verrät und die die man selber sehen muss. Entweder kann man damit eine HU bestehen oder muss eben nachbessern. Erst mit der HU ist eine Ummeldung auf sich selbst möglich. So ist es doch normal oder nicht.

    Was genau soll es jetzt bringen wenn einem der Verkäufer die Mängel aufschreibt oder aufschreiben lässt? Ein Gutachten wird er auf den Verkaufspreis aufschlagen aber eh nicht machen, sonst könnte er das Fahrzeug auch einfach irgendwie zu einer bestandenen HU bewegen und noch teurer verkaufen ;)

    Im besten Fall hast du einen netten Menschen der dir ehrlich sagt was so m Argen ist und was für ne HU gemacht werden muss. Vielleicht sogar auf nen Zettel geschrieben als Mängelliste, aber was bringt das einem beim Amt oder "TÜV"? Was ist also das Ziel dieses Threads? Kann das der TE bitte nochmal für die "langsameren" unter uns besser erläutern. Das wäre mega ;)

    Einmal editiert, zuletzt von GLIWICE (17. Dezember 2020 um 17:57)

  • Das ist mir bewusst. Gibt ja solche und solche.

    Echt? ... es gibt Verkäufer, die auf eigene Kosten und mit eigenem Aufwand eine Abnahme machen lassen, damit sie der Käufer auf der Basis der Mängelliste herunterhandeln kann :nixpeil:

    Träum weiter ... aber besser nicht von einem T4.

    Darum geht es mir nicht.

    Eher drum, wie man einen derartigen Kauf anstellt und ob eine Mängelliste bezirksübergreifend gültig ist, egal auf welche Art und Weise diese ausgestellt wird und wer die kosten dafür trägt.

    Diese selber zu tragen ist ja auch kein Problem, teilweise vielleicht möglich und taktisch klug. Und das lassen manche tatsächlich zu.

    Ein Verkäufer der die Kosten selber trägt ist unwahrscheinlich aber wie gesagt darum gehts nicht.