Auflastung 2810 kg GG/ Freigabebescheinigung für 299,- Euro!!!!

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  • Da ich mir einen Motorradträger zugelegt habe, und die Achslast hinten mit 1200Kg etwas knapp ist,

    wollte ich meinen Bus von 2590 Kg zGG auf 2810 Kg auflasten.

    Ich habe alle notwendigen Änderungen (rosa Federn, BKR, Fahrwerksvermessung ) gemacht und bin zum TÜV.

    Diese bestanden auf eine Freigabeerklärung vom Hersteller. Also habe ich den Hersteller angeschrieben. Dieser

    verwies mich auf einen Händler vor Ort.

    Dort wurde mir gesagt, mann müsse eine Anfrage an den Hersteller schicken. Kostenpunkt 50,- Euro für die Anfrage.

    Ich meinte, wenn dabei die Freigabe herausspringt wäre dies für mich OK.

    Dann kam die "vorläufige Antwort" des Herstellers. Also eine Auflastung sei gundsätzlich möglich, eine verbindliche

    Antwort könne ich aber erst erhalten, wenn ich diese beauftrage. Dies würde dann nochmals 299,- Euro kosten!!!!!!

    Gibt es noch einen anderen Weg den Bus aufzulasten? Die wollen für eine Bescheinigung echt 299,- Euronen???;(

  • Ich habe alle notwendigen Änderungen (rosa Federn, BKR, Fahrwerksvermessung ) gemacht und bin zum TÜV.

    Diese bestanden auf eine Freigabeerklärung vom Hersteller.

    Die Prüfer haben in Ihren Unterlagen alles, was für die Eintragung notwendig ist.

    Wenn sie nicht danach suchen wollen, sind sie schlicht und einfach zu faul dafür.

    Suche einfach einen Prüfer der sich auskennt. Der kann Dir dann auch ohne Herstellerfreigabe weiter helfen.

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Hallo Uwe,

    danke für den Hinweis, dass haben ich auch schon gehört.

    Nur wie finde ich einen solchen Prüfer?

    Für sachdienliche Hinweise im Rhein-Neckar-Raum wäre ich sehr dankbar :)!

    Ich habe auch gelesen, dass das Teilegutachten Nr. 1871-2/02 hilfreich sein soll. Aber die Niederlassung

    möchte mir bis Dato keine Kopie davon zukommen.

    Grüße

    Mirko

  • Hi Mirko,

    frage hier im Forum wegen einem Prüfer nach. Stell dazu in der Überschrift gezielt die Frage.

    Das Gutachten kenne ich nicht.

    LG, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Hi Mirko,

    frage hier im Forum wegen einem Prüfer nach. Stell dazu in der Überschrift gezielt die Frage.

    Das Gutachten kenne ich nicht.

    LG, Uwe

    ... Das ist aber eine große Wissenslücke als T4 Fahrer ?

  • Habe einen 2001 Generation mit Eibach Federn und Koni Dämpfer. Bin zum Tüv gefahren und habe Aufgelastet auf 2890kg + 100kg Stützlast,also mit was auf der Hängerkupplung bin ich auf 2990kg!! Alles ohne irgenwelche Freigaben oder sowas.

  • Habe einen 2001 Generation mit Eibach Federn und Koni Dämpfer. Bin zum Tüv gefahren und habe Aufgelastet auf 2890kg + 100kg Stützlast,also mit was auf der Hängerkupplung bin ich auf 2990kg!! Alles ohne irgenwelche Freigaben oder sowas.

    Die Stützlast verringert afaik das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. Und zwar real gemessen. Wenn du von 100kg möglich 50 tatsächlich verwendest, verringert sich die Zuladung des Zugfahrzeuges entsprechend nur um 50kg.

    Auf die Schnelle: https://www.cosmosdirekt.de/autoversicheru…ger-stuetzlast/


    Gruß

  • ... Du hast mal schnell gegoogelt?


    ich gerade schon, wenn ich das von dir erwähnte Teile Gutachten eingeben Teilegutachten Nr. 1871-2/02 Kommt bei mir in den weiten des Netzes eine Anhängelast Erhöhung aus.

    Das dürfte es eigentlich nicht sein was du suchst oder?

  • Im "Erwin" habe ich mal ein Dokument geladen "Ratgeber Auf- und Ablasten". Da steht ziemlich viel drüber drinnen was erlaubt ist und was nicht. Dort wird auch immer vom "Anhang 3 zum Teilegutachten Nr. 1871-2/02" gesprochen. Evtl. ist das ja schon das Dokument was der TÜV will. Da kenne ich mich zuwenig aus.

    Zugang gibt es hier, lohnt sich eh immer mal alle T4 Reparaturanleitung die es gibt zu laden. Kostet um die 7-10€ für eine Stunde Zugang.

    https://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

  • Ich glaube (und habe da eher Halbwissen), dass die Auflastung dokumentiert ist mit dem "+100". Du hast im Zweifel die üblichen 2790 gehabt vorher. Der Wert 2890 ist unüblich für einen MV, darum wird es gesondert erklärt.

    Bei mir steht da unter F.1/2 2600 und extra bei den Erläuterungen, dass ohne technische Änderung abgelastet wurde.

    2890 sollte bei MVs auch das Maximum sein. Pritschen gehen bis 3300, bei Spezialumbauten (z.B. Doppelachsen) auch noch mehr.


    Gruß

    Florian

  • Laut meinem TÜV Mensch wo es eingetragen hat darf ich 2890 kg haben und mit Hängerbetrieb 2990 kg. Ja, 2890 ist das Max am Multi was eingetragen wird.

    So ist das auch zu verstehen.

    Bei Anhängerbetrieb darf die zgM 100kg mehr betragen und die Achslasten dürfen um 85kg höher sein.

    Ist möglich aufgrund der verringerten Geschwindigkeit bei Anhängerbetrieb und der daraus resultierenden geringeren Belastung des Fahrzeugs.

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    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (12. Mai 2021 um 19:44)

  • Die Prüfer haben in Ihren Unterlagen alles, was für die Eintragung notwendig ist.

    Wenn sie nicht danach suchen wollen, sind sie schlicht und einfach zu faul dafür.

    Suche einfach einen Prüfer der sich auskennt. Der kann Dir dann auch ohne Herstellerfreigabe weiter helfen.

    Gruß, Uwe

    Na ganz so einfach ist das nicht.

    An den Stationen ist es einfacher, aber die Prüfer im Aussendienst haben dann nur Zugriff drauf, wenn sie sich online schalten können und deren Prüforga denen auch das entsprechende Tool zur Verfügung stellt. Niemand blättert heute mehr in Papier.

    Schauen müssen sie dann in die VW-Umrüstkataloge unter dem Reiter "Auflastungen", dort finden sich für jedes entsprechende Modelljahr und Motorisierungen

    die passenden Anhänge des Teilegutachtens Nr. 1871-2/02 mit allen geforderten Umrüstmaßnahmen für den T4 .

    Übrigens auch zur Anhängelasterhöhung.

    Und VW hat die ganz sicher! Nur die Mitarbeiter haben da meist keine Lust zu suchen.

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  • Laut meinem TÜV Mensch wo es eingetragen hat darf ich 2890 kg haben und mit Hängerbetrieb 2990 kg. Ja, 2890 ist das Max am Multi was eingetragen wird.

    So ist da auch zu verstehen.

    Bei Anhängerbetrieb darf die zgM 100kg mehr betragen und die Achslasten dürfen um 85kg höher sein.

    Ist möglich aufgrund der verringerten Geschwindigkeit bei Anhängerbetrieb und der daraus resultierenden geringeren Belastung des Fahrzeugs.

    Also wenn das mit Hänger ist bin ich zufrieden, wenn ich meine Box drauf hab reichen mir die 2890 kg!

  • So ist das auch zu verstehen.

    Bei Anhängerbetrieb darf die zgM 100kg mehr betragen und die Achslasten dürfen um 85kg höher sein.

    Ist möglich aufgrund der verringerten Geschwindigkeit bei Anhängerbetrieb und der daraus resultierenden geringeren Belastung des Fahrzeugs.

    Das macht Sinn. Danke, wieder etwas gelernt :thumbup: