Verständnisfrage / Deutung Teilegutachten, Traglast

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  • Hallo zusammen.

    Ich hab einen „neuen“ Satz Felgen am Bus montiert und mir auch vom Hersteller das passende Teilgutachten zukommen lassen aus dem ich aber in Sachen Traglast allerdings nicht schlau werde.

    Ich habe in den Angehangen beiden Bildern die betreffenden Stellen markiert. Zum einen stehen zu Beginn 3 unterschiedliche Traglasten?! Keine Ahnung warum, und zum anderen wird weiter unten Bezug auf den VW Multivan/Transporter 7DB .... genommen in diversen Reifengrößen. Unter anderem auf die jetzt montierten 245/45R18 100 mit dem ebenfalls markierten Querverweis 5KA welcher besagt das in der Kombi eine Achslast von 1600 kg zulässig ist.

    Bezieht sich das nur auf die Reifen oder tatsächlich einschließlich samt Felge in der Radreifenkombination?

    Hoffe ihr wisst Bescheid.

    Grüße E8EC4E6A-BF52-4589-94B7-F73E85587A91.jpg

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  • Hallo und guten Abend,

    gucke doch bitte mal in deinen Fzg.-Schein. Dort sind die

    Achslasten der Vorderachse und Hinterachse eingetragen.

    Ich vermute das da Werte von 1510 bis 1600 Kg für die VA

    stehen. Dann sollte jede deiner Felge zwischen 755 bis 800 Kg an Radlast haben.

    Ich sehe die Felgen nach Gutachten als zu schwach für die hohen Gewichte der VA.

    Einmal Bus , immer Bus

  • Ein recht klares : Nein

    Die Felge könnte brechen , muss nicht , aber da hängt sehr viele dran , auch Menschenleben. Und auch Verantwortung . Haftung .

    Ja es gibt Busse die auf der VA 1460 kg eingetragen haben . Dann wären wir bei 730 kg Achslast

    Evt. gibt es tatsächlich Busse mit eingetragenen 1410 Kg auf der Va . Aber das dürfen 4 Zylinder sein ohne Doppelbeifahrerbank.

    Mir wäre die Traglast zu weit weg . Die Belastung potenziert sich im Fahrbetrieb.

    Was hast du denn eingetragen und kennst du die tatsächliche ?

    Gruß

    Urs

  • 1510

    Axl syncro. Nachgemessen hab ich noch nie.

    Ach Mist das ärgert mich

  • Ich habe in den Angehangen beiden Bildern die betreffenden Stellen markiert. Zum einen stehen zu Beginn 3 unterschiedliche Traglasten?! Keine Ahnung warum, und zum anderen wird weiter unten Bezug auf den VW Multivan/Transporter 7DB .... genommen in diversen Reifengrößen. Unter anderem auf die jetzt montierten 245/45R18 100 mit dem ebenfalls markierten Querverweis 5KA welcher besagt das in der Kombi eine Achslast von 1600 kg zulässig ist.

    Die drei unterschiedlichen zul. Radlasten höngen mit den unterschiedlichen Abrollumfängen - sprich Reifendurchmessern zusammen. Je höher der Reifendurchmesser (Abrollumfang) desto geringer die Traglast, weil bei größerem Reifendurchmesser das Moment auf die Felge bei Kurvenfahrt auch größer ist...was die Traglast verringert.

    Das der T4 im Gutachten überhaupt genannt ist, ist aber sehr verwunderlich!

    Der Querverweis 5KA Bezieht sich rein auf den Reifen, da hier der Traglastindex 100 aufgeführt ist, was 800kg Traglast je Reifen und somit 1600kg Traglast je Achse bedeutet. Passt auch zum Querverweis 51M für Reifen mit Traglastindex 97 in der Zeile darüber.

    Denke leider auch, dass die Felgen nicht für den T4 zulässig sind obwohl im Gutachten genannt....

    PS: Ich sehe gerade die Einpresstiefe... ET30. Wie passt denn das?

    10.1999 - 09.2007 AAB Kombi Bj. ´92 LR
    08.2009 - 04.2013 ACV Kasten Bj. ´97
    02.2015 - dato AXG Multivan "Last Edition"
    07.2017 - dato AXL Multivan (Syncro)

  • Diese Felge wird dir niemand offiziell eintragen. Sie ohne Eintrag zu

    fahren..........

    Stell dir nur mal vor es passiert tatsächlich etwas, im schlimmsten Fall

    mit Schaden an Leib und Leben. In dem Fall sind es 50 Kg zu wenig

    Traglast die das Leben der betroffenen aber auch dein Leben gravierend

    verändern.

    Einmal Bus , immer Bus

  • Der Hersteller hat beim Abrollumfang 2065mm die 700KG angegeben.

    Diese Radlast gilt grundsätzlich bei MAX geschwindigkeit und konnte früher runter gerechnet werden.

    Sprich wenn das Fahrzeug nur 160km/h statt der möglichen 240km/h des Geschwindigleitsindex des Reifen fuhr, so konnte man den

    Reifen höher belasten als zB 650kg beim Loadindex 93. Daraus resultierten damals die Eintragungen von Reifen mit LI93 auf einem Multivan TDi mit 1510kg Achslast.

    ALLES legitim. Voraussetzung war eine Freigabe des Reifenherstellers für eine bestimmte Felge auf einem Bestimmten Fahrzeug.

    Die Vorgaben sind nach wie vor Gültig, WENN es ein Offizielles Dokument gibt.

    In Deinem Fall hast du so ein Dokument in dem Dein Fahrzeug 7DB eine Freigabe in verbindung mit einem 245/45/18 BIT 1600kg bekommt.

    Der Rest wie Radabdeckung und Freigängigkeit sind Obligatorisch.

    DAS GUTACHTEN PASST! Die Freigabe für den T4 ist bis Max 103kw, deiner hat 75 gegeben (siehe Tabelle) mit dem entsprechenden Reifen im Zusatz 5KA!

    Somit hat AEZ diese Felge trotz geringerer Festigkeit der Felge, diese für den T4 freigegeben. Und da sie es auf die 103kw begrenzt haben, lässt sich das ebenfalls runterrrechnen. Je weniger schnell das Fahrzeug maximal fährt, desto höher ist eine Felge/Radreifen Kombi belastbar.

    Also ist das ganze auch Abnehmbar,

    Laß es. Ich hatte das bisher auch locker gesehen, bis ich einen schleichenden Luftverlust hatte und entdecken mußte das die Felge eingerissen ist. Solche Fälle gibt es tatsächlich ;)

    post-1586-0-84821500-1614628040.jpg

    Das ist eine für das Fhzg. zugelassene Serienfelge, war aber kein T4.

    DAS kann ganz andere Ursachen haben.

    Fertigungsfehler, Materiafehler, oder zu heftig über ein Bordstein oder ähnliches gefahren.

    Die Querrillen auf der BAB wenn sie heftig genug sind, können sowas auch hervorbringen.

  • Die Traglastangaben sind ja immer statisch.

    Auf dem Parkplatz geht aber keine Felge kaputt.

    Fahr mal mit 130 über eine Bodenwelle auf der Autobahn. Da wirken mehrere Tonnen auf deine Felge ein.

  • Krass, aber an dem Beispiel kann man sehen warum "hardcore Offroader" auf Stahlfelgen setzen. Ne Stahlfelge hätte jetzt ne Delle die man sieht und wieder "hindängeln" könnte, ne Alufelge bekommt einen Riss oder Bricht im schlimmsten Fall...

    10.1999 - 09.2007 AAB Kombi Bj. ´92 LR
    08.2009 - 04.2013 ACV Kasten Bj. ´97
    02.2015 - dato AXG Multivan "Last Edition"
    07.2017 - dato AXL Multivan (Syncro)

  • Interessant! Nur woher weiß man die maximal zulässige Geschwindigkeit für die die Traglast angegeben ist, sprich das Niveau von dem ich abstufe/runterrechne?

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  • Leigh: Wirfst du da nicht Radlast und Reifentragfähigkeit in einen Topf?

    Die Tragfähigkeit der Felge steigt nicht durch Verwendung eines Reifens mit höherem Geschwindigkeitsindex dadurch, das man langsamer fährt.

    .................................................

    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (28. Oktober 2021 um 23:01)

  • Leigh: Wirfst du da nicht Radlast und Reifentragfähigkeit in einen Topf?

    Natürlich NICHT!, Aber der Hersteller der Felge hat diese für den T4 7DB, 7DW und 7DWA Freigegeben. Als Zusatz ist die Vorgegebene Reifengrösse zu verwenden was das ganze bis 1600kg Achslast ermöglicht.

    Die Tragfähigkeit der Felge steigt nicht durch Verwendung eines Reifens mit höherem Geschwindigkeitsindex dadurch, das man langsamer fährt.

    Grundsätzlich erst einmal nicht. Aber ich wiederhole mich nochmal.

    Der Hersteller der Felge hat diese für den T4 7DB, 7DW und 7DWA Freigegeben.

    Interessant! Nur woher weiß man die maximal zulässige Geschwindigkeit für die die Traglast angegeben ist, sprich das Niveau von dem ich abstufe/runterrechne?

    Weisst Du nicht, ist aber durch Rückfrage beim Hersteller zu erfahren, WENN er Dir eine Freigabe erteilt. Tut er dies nicht, musst Du auch nicht mehr rechnen.

    DIE FREIGABE durch den Hersteller ist hier Maßgeblich!

  • By the Way, red.cargo

    Bei der Felge spricht man von Festigkeit,

    beim Reifen von Tragfähigkeit,

    Die Radlast ist das was auf das ganze wirkt.

    Somit hat in dem Gutachten der Hersteller der Felge diese mit einer Festigkeit von 700kg (bei xxxkm/h) in Verbindung mit einem Reifen mit der Tragfähigkeit von 800kg für die Max Radlast von 800kg Explizit für den T4 mit max. 103kw Freigegeben.

    Das ganze ist ein Teilegutachten, womit eine Abnahme nach $19.3 durchgeführt werden kann.

    Ach so, als Ergänzung.

    Wird eine Einzelabnahme durchgeführt, $19.2, wird in der Tat die Festigkeit der Felge dafür herangezogen.

    Dann spricht man von einem Festigkeitsnachweis oder Festigkeitsgutachten.

    DANN is der T4 raus.

    Außerdem ist auch manch Prüfer raus,. denn da muss weit mehr geprüft werden als wenn im Teilegutachten das Fahrzeug/Radreifenkombi ect. aufgeführt ist.

    Und, ja, ich verstehe die Irreführing, DENN, es wird bei einer Felge die hier gefragt wird IMMER auf die Festigkeit geschaut.

    Das ganze hat aber ein Teilegutachten. Das zieht.