Bj. 1995, war mal LKW mit ABL.
nun WoMo mit Klappdach etc. und ACV, zul. Gesgew. 2680kg.
DPF OM-PS 06 mit 17140 ist schon eingetragen.
Aber mit 0633 nützt es mir wenig.
Was muss ich dem Tüv / Dekra sagen damit er mir 0427 einträgt ??
Gruß
Volker
Bj. 1995, war mal LKW mit ABL.
nun WoMo mit Klappdach etc. und ACV, zul. Gesgew. 2680kg.
DPF OM-PS 06 mit 17140 ist schon eingetragen.
Aber mit 0633 nützt es mir wenig.
Was muss ich dem Tüv / Dekra sagen damit er mir 0427 einträgt ??
Gruß
Volker
das ist eigentlich nur von der tatsächlichen Fahrzeugart (also Wohnmobil) und dem zGG abhängig.
Wenn das Auto ein zGG von max. 2.800kg hat, bekommt es bei der vermutlich vermerkten Schadstoffgruppe 96/69/EG I automatisch den Abgasschlüssel 0427.
Ab 2.801kg zGG (also mehr als 2.800kg) würde das zum Abgasschlüssel 0633 führen.
Beim LKW wird da nicht anhand des zGGs unterschieden, beim WoMo aber schon.
Du musst also genau genommen also gar nichts machen (außer der Zulassung als WoMo), da das momentane zGG niedriger ist.
Falls das in Deinen Papieren anders sein sollte, hat jemand etwas falsch gemacht!
OK, ich frag mal beim TÜV nach.
btw. was sind Ersatzraddies ....
Das ist der offizielle, amtlich anerkannte Name der Zulassungsbehörden für den Plural von einem Ersatzradieschen, ist doch klar!
das ist definitiv ein Fehler ... der eigentlich bei der Zulassungsstelle hätte auffallen müssen.
Ich bin davon überzeugt, dass der Schlüssel falsch ist und angepasst werden muß.
Ob das nun die Zulassungsstelle erledigt oder der Prüfer entsprechend in seinem Gutachten zu ändern hat, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich denke aber, dass der Prüfer der bessere Ansprechpartner ist, weil die Sachbearbeiter der Behörde sich immer darauf berufen, dass sie ja keine Ahnung hätten, obwohl die ja sowohl von IT unterstützt werden, als auch die gesetzlichen Vorgaben zu kennen haben.
Die Korrektur dürfte aber kein Problem darstellen und müsste dem Prüfer eigentlich peinlich sein.
Jo, das wurde vergessen zu ändern.
Aber die in der Zulassungsstelle tippen mehr oder weniger auch nur gut oder schlecht ab, was die auf diesem Vordruck vom SV bekommen und optisch genau wie die FZ Bescheinigung aussieht.
So ist bei mir beispielsweise Reifen XY auf Felde 6Jx15 Zulässig
Das zu O.1 ist auch noch falsch.
Falsch ist vielleicht der falsche Ausdruck. Nicht ordentlich korrigiert.... ACV 2000 kg bei 4500 kg ab Werk.
Das zu O.1 ist auch noch falsch.
Falsch ist es auch nicht. Es wurde nur nicht geändert. Unten steht ja, dass er 2000kg ziehen darf bei ZugGG bis 4000kg.
Und Anhängelast erhöhen geht ja auch noch, wenn denn der D-Wert der Kugel stimmt.
Jo, das wurde vergessen zu ändern.
Aber die in der Zulassungsstelle tippen mehr oder weniger auch nur gut oder schlecht ab, was die auf diesem Vordruck vom SV bekommen und optisch genau wie die FZ Bescheinigung aussieht.
So ist bei mir beispielsweise Reifen XY auf Felde 6Jx15 Zulässig
Mein Bruder hatte mal ein paar Wiederholungen drin und 17 Zoll Reifen auf 16 Zoll Felgen.
Die Steichung bestimmter Ziffern und Zeilen in Feld 22 bringt auch regelmäßig die Angestellten der Zulassungsbehörde durcheinander.
Mein sachverständiger Eintragungsmensch des vertrauens gibt mir dann meistens eine ZB I Kopie mit, wo er dann die entsprechenden Zeilen nochmal streicht.
Dann haben die schonmal eine gute Vorlage.
Ich bin übrigens ganz froh, das bei meinem Bus auch die eigentlich ab Werk montierte Ersatzradhalterung mit Abdeckung eingetragen war.
So gibt es keine Fragen über die selbstgeschweißte Konstruktion an der Heckklappe.
seite 2
So, nun alles paletti,
WoMo 0427 im Schein, OM-PMS 06 mit PM1 eingetragen
Leergewicht 2080 kg und zul Ges.Gew. 2680 kg, ACV 96/69 EG I
grüne Plakette
Ich werde demnächst aus diesem Grund ein ACV Womo um 10kg ablasten lassen.
Das hat jetzt 2,81t mit 0633 und kommt dann auf 2,8t mit 0427.
So, nun alles paletti,
und? wie ist das jetzt gelaufen?
Hat jemand den Fehler zugegeben und Dich schadlos gestellt?
oder durftest Du das auch noch bezahlen?
die 12,50 EUR beim Verkehrsamt musste ich zahlen, der TÜV Prüfer wollte
nix haben für sein Versäumnis mit den 0427...
so habe ich mir das auch vorgestellt
Ich klinke mich hier grade mal mit ein.
Ich habe einen T4 gebraucht gekauft, der auf 2810 kg aufgelastet wurde und als Sondr KFZ WoMo eingetragen ist. Da drin steckt nun ein AHY-Motor. Die Folge ist, dass ich Schlüsselnummer 0633 habe und deswegen maximal auf die gelbe Plakette komme. Mit Schlüsselnummer 0427 wäre grün machbar. Nun frage ich micht, 10kg ablasten sollte ja eigentlich relativ egal sein, aber macht das irgenwas mit der WoMo-Zulassung? Oder warum hat man beim Umschlüsseln zum WoMo damals die 2800kg überschritten? Gibt das irgendwelche Vorteile?
Ganz abgesehen davon muss für eine Umschlüsselung zum WoMo eine Kochstelle fest verbaut sein, die aber in meinem T4 nicht drin ist und augenscheinlich auch nicht war. Wie ist das möglich? Ich habe Unterlagen von fast der kompletten Fahrzeughistorie, aber ein Kocher taucht nicht auf.
Eine Auflastung auf 2810kg ist halt der Klassiker. Das gibt es auch ein Gutachten für.
Früher war man auch günstiger in den Steuern, wenn man ein PKW auf über 2,8t aufgelastet hat. Vielleicht hängt das auch damit zusammen.
Zum Ablasten und evtl. gleich eintragen des DPF würde ich sicherheitshalber einen Küchenblock von irgendjemanden ausleihen und reinstellen.
Oder du baust dir bei der Gelegenheit einen. Das fahren ohne vollständige WoMo Ausstattung kann einem nämlich auch Ärger bereiten.
Da ist dann die Frage, wann der umgeschrieben wurde. Vermutlich weit vor 2012, damals hat das keiner so ernst genommen und die Regeln waren auch noch nicht so wie heute.
Damals hat man einen Kartuschenkocher im koffer ins Auto gelegt und viele Prüfer waren zufrieden, der Multivan war ja ansonsten ausreichend Womo.
Eigentlich darf dir die Zulassung keiner streitig machen, aber wer weiß, manche haben da wieder sonstwas im Kopf... Daher ist der geliehene "Alibi-Küchenblock" vielleicht gar nicht schlecht.
Nicht das da einer "Fahren ohne nötige Ausstattung zur Erlangung der zulassungsart" draus macht und dir Fahren ohne BE und Steuerhinterziehung unterstellt, weil die Mindestausstattung fehlt (auch wenn du sie nach den Regeln des Umschreibezeitpunktes hast).
Die 2810kg wird der ebenfalls aus alten Zeiten haben, damals als Kombinationskraftwagen über 2800kg hat er weniger Steuer gekostet.
Lässt sich ohne techn. Änderungen wieder Rückgängig machen, 2800 oder 2795 oder...
BTW: Sondr oder Sonder steht da nicht. Sonstiges steht da....
umgeschrieben wurde er 2005.
Für mich ist due Sache nun klar. Ich suche also einen Nachrüst-DPF/Kat, wenn ich einen gefunden habe, besorge ich mir die Unterlagen und gehe zum TÜV und erkläre ihm, was ich will. Dann müsste es eigentlich kein Problem sein, dass wir ihn ablasten, und dann auf grün bekommen. Die größte Herausforderung ist also grade der Nachrüstsatz. NEbenbei wird er bei 2800kg 10€ billiger als bei 2810kg...
Wie gesagt, einen Küchenblock hat er nie gehabt. Mein Wunsch ist eigentlich die Küche auf die Anhängerkupplung zu bauen und abnehmbar zu haben. Wenn es sein muss, kommt aber ein kleiner Kocher rein, der dann mal Tee machen darf. Oder Grog.