erledigt: LKW umgebaut zu WoMo (ACV) unter 2,8t. Schlüsselnummer jetzt 0427

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  • Bj. 1995, war mal LKW mit ABL.

    nun WoMo mit Klappdach etc. und ACV, zul. Gesgew. 2680kg.

    DPF OM-PS 06 mit 17140 ist schon eingetragen.

    Aber mit 0633 nützt es mir wenig.

    Was muss ich dem Tüv / Dekra sagen damit er mir 0427 einträgt ??

    Gruß

    Volker

    Bullidays 2013

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  • V7T4 22. Februar 2022 um 21:24

    Hat den Titel des Themas von „LKW umgebaut zu WoMo (ACV) unter 2,8t. Schlüssenummer noch 0633 soll 0427 , was brauche ich?“ zu „LKW umgebaut zu WoMo (ACV) unter 2,8t. Schlüsselnummer noch 0633 soll 0427 , was brauche ich?“ geändert.
  • das ist eigentlich nur von der tatsächlichen Fahrzeugart (also Wohnmobil) und dem zGG abhängig.

    Wenn das Auto ein zGG von max. 2.800kg hat, bekommt es bei der vermutlich vermerkten Schadstoffgruppe 96/69/EG I automatisch den Abgasschlüssel 0427.

    Ab 2.801kg zGG (also mehr als 2.800kg) würde das zum Abgasschlüssel 0633 führen.

    Beim LKW wird da nicht anhand des zGGs unterschieden, beim WoMo aber schon.

    Du musst also genau genommen also gar nichts machen (außer der Zulassung als WoMo), da das momentane zGG niedriger ist.

    Falls das in Deinen Papieren anders sein sollte, hat jemand etwas falsch gemacht! :!:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    3 Mal editiert, zuletzt von axelb (22. Februar 2022 um 21:51)

  • das ist definitiv ein Fehler ... der eigentlich bei der Zulassungsstelle hätte auffallen müssen.

    Ich bin davon überzeugt, dass der Schlüssel falsch ist und angepasst werden muß.

    Ob das nun die Zulassungsstelle erledigt oder der Prüfer entsprechend in seinem Gutachten zu ändern hat, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Ich denke aber, dass der Prüfer der bessere Ansprechpartner ist, weil die Sachbearbeiter der Behörde sich immer darauf berufen, dass sie ja keine Ahnung hätten, obwohl die ja sowohl von IT unterstützt werden, als auch die gesetzlichen Vorgaben zu kennen haben.

    Die Korrektur dürfte aber kein Problem darstellen und müsste dem Prüfer eigentlich peinlich sein.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Jo, das wurde vergessen zu ändern.

    Aber die in der Zulassungsstelle tippen mehr oder weniger auch nur gut oder schlecht ab, was die auf diesem Vordruck vom SV bekommen und optisch genau wie die FZ Bescheinigung aussieht.

    So ist bei mir beispielsweise Reifen XY auf Felde 6Jx15 Zulässig

    ..On the other side I'll see you again..

  • Das zu O.1 ist auch noch falsch.


    Falsch ist vielleicht der falsche Ausdruck. Nicht ordentlich korrigiert.... ACV 2000 kg bei 4500 kg ab Werk.

    Hauptsache die Kiste fährt.

    Einmal editiert, zuletzt von PeMu (23. Februar 2022 um 11:41)

  • Jo, das wurde vergessen zu ändern.

    Aber die in der Zulassungsstelle tippen mehr oder weniger auch nur gut oder schlecht ab, was die auf diesem Vordruck vom SV bekommen und optisch genau wie die FZ Bescheinigung aussieht.

    So ist bei mir beispielsweise Reifen XY auf Felde 6Jx15 Zulässig

    Mein Bruder hatte mal ein paar Wiederholungen drin und 17 Zoll Reifen auf 16 Zoll Felgen.

    Die Steichung bestimmter Ziffern und Zeilen in Feld 22 bringt auch regelmäßig die Angestellten der Zulassungsbehörde durcheinander.

    Mein sachverständiger Eintragungsmensch des vertrauens gibt mir dann meistens eine ZB I Kopie mit, wo er dann die entsprechenden Zeilen nochmal streicht.

    Dann haben die schonmal eine gute Vorlage.

    Spoiler anzeigen

    Ich bin übrigens ganz froh, das bei meinem Bus auch die eigentlich ab Werk montierte Ersatzradhalterung mit Abdeckung eingetragen war.

    So gibt es keine Fragen über die selbstgeschweißte Konstruktion an der Heckklappe.

    ___________________________________________
    Mein AAB Turbo

    4 Mal editiert, zuletzt von maciek (23. Februar 2022 um 07:25)

  • V7T4 29. März 2022 um 14:13

    Hat den Titel des Themas von „LKW umgebaut zu WoMo (ACV) unter 2,8t. Schlüsselnummer noch 0633 soll 0427 , was brauche ich?“ zu „erledigt: LKW umgebaut zu WoMo (ACV) unter 2,8t. Schlüsselnummer jetzt 0427“ geändert.
  • So, nun alles paletti,

    WoMo 0427 im Schein, OM-PMS 06 mit PM1 eingetragen :)

    Leergewicht 2080 kg und zul Ges.Gew. 2680 kg, ACV 96/69 EG I

    grüne Plakette :thumbup:

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    Einmal editiert, zuletzt von V7T4 (29. März 2022 um 14:18)

  • So, nun alles paletti,

    und? wie ist das jetzt gelaufen?
    Hat jemand den Fehler zugegeben und Dich schadlos gestellt?

    oder durftest Du das auch noch bezahlen?

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • die 12,50 EUR beim Verkehrsamt musste ich zahlen, der TÜV Prüfer wollte

    nix haben für sein Versäumnis mit den 0427...

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  • so habe ich mir das auch vorgestellt ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich klinke mich hier grade mal mit ein.

    Ich habe einen T4 gebraucht gekauft, der auf 2810 kg aufgelastet wurde und als Sondr KFZ WoMo eingetragen ist. Da drin steckt nun ein AHY-Motor. Die Folge ist, dass ich Schlüsselnummer 0633 habe und deswegen maximal auf die gelbe Plakette komme. Mit Schlüsselnummer 0427 wäre grün machbar. Nun frage ich micht, 10kg ablasten sollte ja eigentlich relativ egal sein, aber macht das irgenwas mit der WoMo-Zulassung? Oder warum hat man beim Umschlüsseln zum WoMo damals die 2800kg überschritten? Gibt das irgendwelche Vorteile?

    Ganz abgesehen davon muss für eine Umschlüsselung zum WoMo eine Kochstelle fest verbaut sein, die aber in meinem T4 nicht drin ist und augenscheinlich auch nicht war. Wie ist das möglich? Ich habe Unterlagen von fast der kompletten Fahrzeughistorie, aber ein Kocher taucht nicht auf.

  • Eine Auflastung auf 2810kg ist halt der Klassiker. Das gibt es auch ein Gutachten für.

    Früher war man auch günstiger in den Steuern, wenn man ein PKW auf über 2,8t aufgelastet hat. Vielleicht hängt das auch damit zusammen.

    Zum Ablasten und evtl. gleich eintragen des DPF würde ich sicherheitshalber einen Küchenblock von irgendjemanden ausleihen und reinstellen.

    Oder du baust dir bei der Gelegenheit einen. Das fahren ohne vollständige WoMo Ausstattung kann einem nämlich auch Ärger bereiten.

  • Da ist dann die Frage, wann der umgeschrieben wurde. Vermutlich weit vor 2012, damals hat das keiner so ernst genommen und die Regeln waren auch noch nicht so wie heute.

    Damals hat man einen Kartuschenkocher im koffer ins Auto gelegt und viele Prüfer waren zufrieden, der Multivan war ja ansonsten ausreichend Womo.

    Eigentlich darf dir die Zulassung keiner streitig machen, aber wer weiß, manche haben da wieder sonstwas im Kopf... Daher ist der geliehene "Alibi-Küchenblock" vielleicht gar nicht schlecht.

    Nicht das da einer "Fahren ohne nötige Ausstattung zur Erlangung der zulassungsart" draus macht und dir Fahren ohne BE und Steuerhinterziehung unterstellt, weil die Mindestausstattung fehlt (auch wenn du sie nach den Regeln des Umschreibezeitpunktes hast).

    Die 2810kg wird der ebenfalls aus alten Zeiten haben, damals als Kombinationskraftwagen über 2800kg hat er weniger Steuer gekostet.

    Lässt sich ohne techn. Änderungen wieder Rückgängig machen, 2800 oder 2795 oder...

    BTW: Sondr oder Sonder steht da nicht. Sonstiges steht da.... 8o

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von xlspecial (25. Mai 2022 um 09:24)

  • umgeschrieben wurde er 2005.

    Für mich ist due Sache nun klar. Ich suche also einen Nachrüst-DPF/Kat, wenn ich einen gefunden habe, besorge ich mir die Unterlagen und gehe zum TÜV und erkläre ihm, was ich will. Dann müsste es eigentlich kein Problem sein, dass wir ihn ablasten, und dann auf grün bekommen. Die größte Herausforderung ist also grade der Nachrüstsatz. NEbenbei wird er bei 2800kg 10€ billiger als bei 2810kg...


    Wie gesagt, einen Küchenblock hat er nie gehabt. Mein Wunsch ist eigentlich die Küche auf die Anhängerkupplung zu bauen und abnehmbar zu haben. Wenn es sein muss, kommt aber ein kleiner Kocher rein, der dann mal Tee machen darf. Oder Grog.