ehemaliges Feuerwehrfahrzeug Blaulichtbalken

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Wieso eigentlich Vollabnahme??

    In welchem Land war das Auto vorher denn zugelassen?

    berechtigte Frage, eine Vollabnahme ist normalerweise bei einem in Deutschland bereits zugelassen gewesenem Fahrzeug nicht nötig.


    Lukas_Bulli_Syncro füll doch mal bitte dein Profil aus, das erleichtert Tipps hier ungemein.

    Ein Bus ist nie fertig.

    Gehört zur Familie: der Dicke (95er AAB, LR, TraPo Kombi) und

    der Kleinwagen (96er ACV, KR, Kombi), Zugpferd vom geliebten Gatten.

  • Da ist unsere deutsche Rechssprechung eindeutig!

    das stimmt ... da ist unsere bundesdeutsche Rechtsprechung eindeutig.

    siehe StVZO §52 Abs.3

    Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

    1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
    4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. ...

    Diese Aufzählung ist abschließend; weitere Möglichkeiten gibt es nicht.

    Ein angeschlossener Blaulichtbalken auf dem Fahrzeugdach kann da auch abgedeckt sein ... das Auto ist dennoch damit ausgerüstet.

    Man könnte die elektrische Verkabelung entfernen, also das Zeug abklemmen und den Balken ansonsten unkenntlich machen oder das Innenleben der Blaulichter entfernen, dann wäre würde es möglicherweise als Ladung durchgehen, da es keine eine funktionsfähige Ausrüstung mehr darstellt, aber so einfach drauf lassen und abdecken genügt eben nicht.

    Selbst wenn der Blaulichtbalken in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, darf das Fahrzeug dann entweder nicht für andere als den Kreis der legitimen Nutzer zugelassen, oder der Balken muß entfernt und "ausgetragen" werden.

    und nochwas:

    StVZO §52 Abs.4 beschreibt übrigens die Ausrüstung mit gelben Kennleuchten.

    Im Gegensatz zu der hier im Forum immer wieder nachzulesenden Meinung, dass deren Vorhandensein keine (rechtlichen) Probleme bereitet, ist dem mitnichten so.

    Auch gelbe Kennleuchten dürfen nur an den Fahrzeugen angebracht sein, für die das auch zugelassen ist.

    Es ist zwar so, dass bei gelben Leuchten (im Gegensatz zu den blauen) oftmals "weggeschaut" wird, aber zulässig sind die damit noch lange nicht.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (22. Juni 2022 um 19:45)

  • Wie sieht es denn mit historischen Kraftfahrzeugen aus? Gibt ja z.B. ehemalige Polizei-Käfer in Privatbesitz und die haben Blaulicht auf dem Dach. Oder hat das evtl. etwas mit 07er Nummer zu tun? :/

    Es gibt Menschen mit Stil, die anderen fahren keinen T4.

  • Genau genommen gilt die StVZO auch für Oldtimer.

    Es wäre eine Möglichkeit, das vorab mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und eine Ausnahmegenehmigung für den Oldtimer zu erbitten.

    Ja, "erbitten", denn es gibt dazu keine gesetzliche Vorschrift, dass die das auch machen müssen.

    Als Begründung kann man anführen, dass das "historische Fahrzeug" dem Anspruch nicht mehr genügt, wenn die Sondersignalanlage an diesem entfernt werden müsste.

    Gerade die Beleuchtungsanlage ist charakteristisch für eben diesen Oldtimer.

    Der TÜV hat damit übrigens eher nichts zu tun; der kann und darf gar nicht beurteilen, für wen das Fahrzeug zugelassen ist oder werden soll.

    Der Sachverständige hat demnach lediglich die Funktion zu überprüfen und das wars dann auch.

    Meine Idee wäre demnach ... das ehemalige Behördenfahrzeug dem TÜV vorführen und als Oldtimer begutachten lassen, dann zur Zulassungsstelle, die die Zulassung für den Oldtimer ausfertigen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (23. Juni 2022 um 19:02)

  • Die Oldtimertankstelle hat das ganze Thema alte Einsatzfahrzeuge als Oldtimer mal schon in einem Merkblatt zusammen gefasst.

    Link


    Lukas_Bulli_Syncro wenn dein Bulli nicht ein Feuerwehr-Oldtimer werden soll, würde ich den Balken runter nehmen und gut.

    Auf dem Festival reißt mittlerweile jede BoomBox mehr als die dort verbauten Quäke -Lautsprecher

    Viele Grüße vom roadrunner (aka riese)

    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch - Erich Kästner

    2 Mal editiert, zuletzt von roadrunner (23. Juni 2022 um 19:24)

  • roadrunner die PDF der Oldtimertankstelle scheint mir recht gut recherchiert und fundiert belegt. :thumbup:

    Der Zusammenfassung kann selbst ich nichts hinzufügen oder daran abändern.

    Schön wäre noch zu erfahren, unter welchem Link man die erwähnte "Verlautbarung des BMDV bzw. BMVI" finden kann; dazu habe ich nämlich bisher vergeblich gesucht.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die Oldtimertankstelle hat das ganze Thema alte Einsatzfahrzeuge als Oldtimer mal schon in einem Merkblatt zusammen gefasst.

    Link


    Lukas_Bulli_Syncro wenn dein Bulli nicht ein Feuerwehr-Oldtimer werden soll, würde ich den Balken runter nehmen und gut.

    Auf dem Festival reißt mittlerweile jede BoomBox mehr als die dort verbauten Quäke -Lautsprecher

    Es geht mir nicht um Musik auf den Festivals sondern primär um die Sprecheranlage und das elektronische Martinshorn.

  • Wieso eigentlich Vollabnahme??

    In welchem Land war das Auto vorher denn zugelassen?

    berechtigte Frage, eine Vollabnahme ist normalerweise bei einem in Deutschland bereits zugelassen gewesenem Fahrzeug nicht nötig.


    Lukas_Bulli_Syncro füll doch mal bitte dein Profil aus, das erleichtert Tipps hier ungemein.

    Der Wagen war in meinem Kreis zugelassen, also wird eine Vollabnahme nicht notwendig sein. Es geht nur darum das der Wagen in den Papieren von "Sonderkraftfahrzeug" auf "PKW/Transporter" umgeschrieben werden soll, damit ich den zulassen kann.

    Mein Profil habe ich soeben ausgefüllt.

  • Einfach in ein Megaphon investieren, das bringt die Funktion von "Sprechanlage" und Sondersignal mit sich, ist legal sowie eintragungsfrei und kann außerdem spritsparend im Bus transportiert werden! 8o