[gelöst] Benötige Hilfe beim Verstehen von ABE, 7DB und verschiedenen Genehmigungsnr.

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen, wie anderswo schon geschrieben habe ich gerade Probleme mit dem TÜV und den in meinem Bus verbauten Vordersitzen.

    Typ: traveller / S / touring vario

    Typzeichen: KBA 90504

    Hersteller: Greiner GmbH, 74385 Pleidelsheim

    Meine Suche hat bisher folgendes ergeben:

    Produktseite: https://www.greiner-gmbh.de/en/traffic/aft…eats/vario.html

    Dort ist eine ABE verlinkt: https://www.greiner-gmbh.de/fileadmin/imag…s/ABE_vario.pdf

    Leider ist in dieser ABE unter Punkt 3.1 nur folgendes aufgelistet was für mich am ehesten relevant sein könnte:

    Hersteller Verkaufsbezeichnung: Transporter/Caravelle/Bus

    amtl. Typ Bezeichnung: 70X0C

    BE-Nr. G461

    Allerdings habe ich ja den Typ 7DB.

    Hat jemand zufällig ein Gutachten, oder kann mir erklären, dass bzw. ob die Sitze für meinen Bus trotzdem zulässig sind?

    Besten Dank und Grüße

  • Laut --> Webseite ist die Greiner GmbH als Kontakt genannt.

    Vielleicht lohnt sich ja die direkte Kontaktaufnahme...?!?!?

    Viel Erfolg

    T4-Gruß, Jens

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    Einmal editiert, zuletzt von Else (14. Juli 2023 um 09:26)

  • Else Danke für den Hinweis, die Kontaktaufnahme habe ich schon vor Erstellung dieses Posts initiiert. Leider kam bisher keine Antwort.

    Wer nicht den ganzen Text lesen will, hier die Zusammenfassung:

    Das Problem in Beitrag 1 ist nicht das einzige, die Felgen sind laut TÜV-Prüfer auch nicht zulässig.

    Bus: Typ 7DB, Genehmigungsnr. e1*98/14*0067*08, CoC liegt vor

    Felgen: ABE 43406, Traglast 810kg, für Typ 7DB, Genehmigungsnr. e1*96/79*0067*..

    Sitze: ABE 90504, für Typ 70X0C, Genehmigungsnr. G461

    Fragen:

    Was ist der Unterschied zwischen e1*98/14*0067*08 und e1*96/79*0067*.. ? Kann ich die Felgen trotzdem eintragen lassen? Muss ich das überhaupt?

    Besteht überhaupt Grundlage für die Argumentation, um die Sitze eingetragen zu bekommen?

    Details:

    Da ich noch mehr Probleme habe, habe ich bei VW die EG-Übereinstimmungsbescheinigung angefordert, die gestern angekommen ist, und meine Unterlagen gründlich durchforstet.

    Infos aus dem TÜV-Bericht:

    • 5.2.2d Räder alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen
    • D6.2.5b Fahrersitz Zulässigkeit nicht nachgewiesen
    • D6.2.6b Sitz vorn rechts Zulässigkeit nicht nachgewiesen
    • DF6.2.5 Fahrersitz unzulässig erhöht (Muttern entfernen)
    • DF6.2.6 Sitz zu S.1 und Feld 22: Sitzplatzzahl stimmt nicht mit ZBI überein

    Aus meinen Unterlagen geht hervor, dass mit dem Einbau des Schlafdaches 2010 eine Umschreibung zum Wohnmobil stattgefunden hat. Das wurde als Einzelabnahme eingetragen und einige Angaben, die vorher im originalen mir vorliegenden Fahrzeugbrief standen, wurden nicht übernommen.

    Leider verstehe ich nicht genau, ob die Unterlagen, die ich habe, ausreichend sind für eine ordnungsgemäße Eintragung, und benötige Hilfe bzw. Erklärungen:

    5.2.2d Räder alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen

    Bei der Felge handelt es sich um das Modell Votex VO3/4-46 mit eingeprägter Markierung KBA 43406, Traglast 810kg.

    Ein Heft "Betriebserlaubnis" zu der Felge liegt mir vor, darin ist für den Fahrzeugtyp 7DB mit Betriebserlaubnis e1*96/79*0067*.. ein zulässiger Reifen in der Größe 205/65 R15 angegeben. Auf Seite 2 der ABE (siehe Link) steht, dass es "nicht erforderlich [sei], eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere [...] zu veranlassen".

    Es sind Uniroyal Rain Max 3 in 205/65 R15 C aufgezogen.

    Sollte doch eigentlich alles passen? Allerdings ist mein Bus laut der Bescheinigung von VW vom Typ 7DB mit der EG-Typgenehmigungsnummer e1*98/14*0067*08.

    Leider verstehe ich nicht, was der Unterschied in den Genehmigungsnummern bedeutet, auch meine Suche hat nichts sinnvolles ergeben. Bedeutet das, dass die Felgen für meinen Bus gar nicht zulässig sind? Kann mich da jemand aufklären?

    D6.2.5b Fahrersitz Zulässigkeit nicht nachgewiesen

    Hier ähnliches Spiel, in der in Beitrag 1 verlinkten ABE ist nur T4 Caravelle, Typ 70X0C erwähnt.

    Ich verstehe leider immer noch nicht, warum mein Sitz nicht auch in meinem Bus verbaut sein darf: Die Konsolenadapter, die wohl beim Kauf mitgeliefert werden, sind speziell für diesen Fahrzeugtyp, bei mir auf der Orignalkonsole montiert.

    Auf der Beifahrerseite ist ein Tresor mit einer Drehkonsole und darauf die Adapter, ich hoffe das führt nicht noch zu weiteren Problemen.

    Aber auch hier die Frage, ist 70X0C und 7DB diesbezüglich irgendwie kompatibel?

    (Die im Prüfbericht erwähnten Muttern habe ich natürlich umgehend entfernt.)

    DF6.2.6 Sitz zu S.1 und Feld 22: Sitzplatzzahl stimmt nicht mit ZBI überein

    Hier stand im ursprünglichen Fahrzeugbrief "Bis zu 9 Sitzplätze", bei der Umschreibung zum WoMo dann 4, WW5, jetzt sind nur noch 2 vorhanden, das muss nun umgetragen werden. Da werde ich aber nochmal mit dem Prüfer reden ob die Eintragung "Bis zu 9 Sitzplätze" wieder hergestellt werden kann, ausgeliefert wurde der Bus nämlich mit 5, und ich habe die Doppelsitzbank, den Einzelsitz sowie die Gurte und Befestigungsmaterial noch eingelagert. Falls das nicht möglich sein sollte, kann ich auch mit 2 Sitzplätzen leben.


    Danke schon mal für die Hilfe

  • 365tuwe 20. Juli 2023 um 09:59

    Hat den Titel des Themas von „Suche ABE oder Teilegutachten für Scheel-Mann Traveller Vario Sitze“ zu „Benötige Hilfe beim Verstehen von ABE, 7DB und verschiedenen Genehmigungsnr.“ geändert.
  • Konkret kann ich Dir nicht helfen, aber es gibt nicht "den" T4 ... der wichtigste Unterschied macht sich an den Baujahren fest, und deshalb sind Gutachten für vor-96 meist für spätere Fahrzeuge ungültig.

    Das hier könnte sowas sein

    7DB mit Betriebserlaubnis e1*96/79*0067*... 7DB mit der EG-Typgenehmigungsnummer e1*98/14*0067*08.

  • Du wirst um eine Sonderabnahme nicht rumkommen. War bei mir mit meinen Felgen das gleiche Spiel...laut Gutachten auf allen T4 zu fahren aber nicht auf einen Multivan...Tüv, Sonderabnahme, Teuer

  • Da wundere ich mich auch oft.

    Bei mir steht 7DZ im Schein. Alles an Gutachten oder BEs was ich in den Fingern hatte ist das nicht mit aufgeführt. :/

    Auch bei irgendwelchen Ersatzteillisten ist 7DZ nirgends zu finden.

    Gruß Patrik

  • Votex Felgen sind doch direkt über VW vertrieben worden und haben oft identische Abmessungen zu Originalfelgen, weswegen sie eine ABE haben und nicht eingetragen werden müssen.

    In meinen Augen ist diese Felge mit dem 7DB ab 96.... geprüft und freigegeben, die Genehmigung 98....ist einfach nur die spätere Entwicklungsstufe, die es zum Zeitpunkt des Erstellens der ABE noch nicht gab.

    Es ist trotzdem ein 7DB und da hat sich diesbezüglich nichts geändert, was die Freigabe der Räder beeinflussen würde.

    Ich wüsste aus dem Stehgreif auch nicht, was sich bezüglich der Sitze am Fahrzeug geändert haben sollte, dass sie nur für einen bestimmten Typ zulässig wären. Die Befestigung am Wagenboden ist immer identisch bei Einzelsitzen. Da kann es höchstens sein, dass die Maße der Befestigung zwischen Konsole und Sitz der Knackpunkt sind, die haben sich mit GP 96 geändert, aber wenn man die Konsolen passend zum Sitz hat, passen die problemlos in jeden T4.

    Auf jeden Fall so ein Prüfer, der sehr penibel ist.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von xlspecial (20. Juli 2023 um 11:33)

  • In der ABE bzw. den Gutachten ist explizit eine bestimmte Version des Fahrzeugs angegeben und mittels der EG-Prüfnummer beschrieben.

    Hat man nun ein Auto, dass eine andere Genehmigungsnummer trägt, dann ist dieses nicht Bestandteil der ABE.

    Nichts destotrotz könnten die Bauteile am gewünschten, anderen Auto verwendet werden, bedürfen aber einer technischen Begutachtung, samt der zugehörigen "Eintragung".

    Ein HU-Prüfer ist für eine solche Abnahme oftmals nicht befähigt und verweigert daher das erfolgreiche HU-Ergebnis.

    Mein Rat: keine Panik, sondern einen Termin für die technische Abnahme, am besten mit dem Prüfstellenleiter, vereinbaren.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Du wirst um eine Sonderabnahme nicht rumkommen. War bei mir mit meinen Felgen das gleiche Spiel...laut Gutachten auf allen T4 zu fahren aber nicht auf einen Multivan...Tüv, Sonderabnahme, Teuer

    Da verstehe ich aber nicht, wie das bei den bisherigen HU kein Problem sein konnte. Die Sitze sind laut meinen Unterlagen vor dem Einbau des Schlafdachs, also vor 2010, dazu gekommen, die Felgen sind sogar schon länger am Bus.

  • Da verstehe ich aber nicht, wie das bei den bisherigen HU kein Problem sein konnte.

    Weil es keinem auffiel.

    Meine Felgen waren über 10 Jahre auf dem Bus, bis ein Prüfer entdeckte, dass man sie eintragen muss.

    Meine hinteren Sicherheitsgurte wurden noch nie geprüft.

  • Termin ist ausgemacht für nächsten Dienstag. Leider hatte der nächste TÜV erst im August wieder Termine frei, darum muss ich jetzt knapp 50 Minuten fahren.

    Zitat

    Für den gewünschten Termin ist eine detaillierte Abstimmung erforderlich. Gerne werden wir uns mit Ihnen unter Ihren angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.


    Da bin ich gespannt.

    Nachtrag: Ich wurde von einem Mitarbeiter der mir am nächsten gelegene Stelle zurückgerufen und habe, nachdem ich ihm die Lage erklären konnte, direkt morgen einen Termin vereinbaren können. Seine Aussage war, dass man zwar um eine Einzelabnahme nicht herumkommen würde, aber seiner Ansicht wäre das ein problemloser Ablauf und spätestens Anfang nächster Woche abgeschlossen.

    Einmal editiert, zuletzt von 365tuwe (20. Juli 2023 um 18:07)

  • Es ist trotzdem ein 7DB und da hat sich diesbezüglich nichts geändert, was die Freigabe der Räder beeinflussen würde.

    Gerade die Felgen von vor 96 dürfen auf nach-96-Bussen nicht mehr gefahren werden (zumindest die originalen Stahlfelgen)

    Ja, aber es gibt keinen 7DB vor GP.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • So, gerade habe ich den Bus vom TÜV abgeholt. Ich habe ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)" bekommen.

    Die Änderungen sind

    • Anzahl der Sitzplätze: jetzt nur noch 2
    • Änderung der Anhängelast: Feld 22, Zeile 1 ab zu F.1/F.2:+100... bis +70 B.ANH-BETR.* muss gestrichen werden, da die Traglast der Felgen (810kg) sonst nicht reicht
    • Feld 22 wird um folgenden Text ergänzt: zu 15.1/15.2:a.gen. 205/65 R15C 102T a. VOTEX LM-Rad,Typ:VO 03;7Jx15H2;ET46mm;Kennz.:KBA 43406 Verw.v.Schneeketten nicht geprüft*zu S.1:m. Greiner GmbH Fahrer- und Beifahrersitz;Typ:Traveller S/Touring Vario;Kennz.:KBA 90504***

    Die Plakette habe ich dann auch gleich bekommen und muss nächste Woche nochmal zur Zulassungsstelle, um alles eintragen zu lassen, die hatte nämlich heute Nachmittag leider schon zu.

    Danke euch allen für die Unterstützung.

  • 365tuwe 21. Juli 2023 um 16:32

    Hat den Titel des Themas von „Benötige Hilfe beim Verstehen von ABE, 7DB und verschiedenen Genehmigungsnr.“ zu „[gelöst] Benötige Hilfe beim Verstehen von ABE, 7DB und verschiedenen Genehmigungsnr.“ geändert.