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  • Servus,

    ich fahre seit 8 Jahren einen 92er Krankenwagen (Benziner) mit WERKSEITIG verstärktem Strebenfahrwerk (Federn und Dämper ebenfalls verstärkt). Dies bedeutet gleichzeitig, dass meine Kiste ca. 30 mm höher liegt als ein "Normaler". Jetz habe ich beschlossen, wie so viele hier, mir die allseits beliebten BF Goodrich 215 75 15 auf die originalen Stahlfelgen aufzuziehen. Ich weiß, das Thema wurde hier schon einige Male plattgetreten und das dies theoretisch bei meinem Bulli, ohne großen Aufwand zu betreiben, TÜV- konform machbar ist.

    Da bei TÜV und Dekra die Winde seit einiger Zeit etwas rauher wehen, verlangt "mein" DEKRA Mann und guter Bekannter einen Vergleichseintrag, an dem er ablesen kann, dass die 30 mm Höherlegung bei meinem Bus ausreichen, um den Reifen problemfrei fahren zu können.

    Deshalb meine Bitte an euch : wer kann mir einen entsprechenden Eintrag im Schein oder ein Gutachten zur Verfügung stellen ? Keine Angst vor niemanden... der Dekra Kollege ist ein sehr guter Bekannter 8) von mir und will nur Gutes tun... :saint:

    Gruß an alle T4ler

    Oli

    6 Mal editiert, zuletzt von fugger1367 (29. November 2023 um 17:18)

  • Da du mir eh schon folgst, findest du auch sicher das von mir veröffentlichte Gutachten. :winker:

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Hallo, ich hab auch die allseits beliebte Frage zu den Bf Goodrich Ate.

    Ich bin leider total hilflos wenn's ums Bullischrauben geht.

    Ich fahre einen T4 Baujahr 1996 Typ 70x02B

    Da mein Schatz kein Synco ist scheint es ein riesen Problem zu sein passende Schlappen zu bekommen.

    Bitte schreibt mir welche Reifen ich eingetragen bekomme(215oder225 hätte ich gerne), welche Felgen(15 oder 16") und welche Umbauten sind nötig wenn überhaupt?

    Ich bitte euch um eine einfache Antwort ohne Fachchinesisch da ich ehrlich keine Ahnung habe 🥴

    Beste Grüße aus dem Westerwald 🤘🏾🏴‍☠️🤘🏻

  • Du kaperst hier einen fremden Thread. Mach lieber einen neuen auf oder lies in der t4 wiki nach, da steht das alles!

    Grüße aus <hier aktuellen Ort einfügen> !

    Jan:drive:


    1259706_5.png ~

  • Da bei TÜV und Dekra die Winde seit einiger Zeit etwas rauher wehen, verlangt "mein" DEKRA Mann und guter Bekannter einen Vergleichseintrag, an dem er ablesen kann, dass die 30 mm Höherlegung bei meinem Bus ausreichen, um den Reifen problemfrei fahren zu können.

    Das ist doch ohnehin eine Einzelfallbewertung und der Prüfer kann (und wird!) sich nicht darauf verlassen, dass der bloße Eintrag bei einem anderen Fahrzeug ausreicht.
    Zusätzlich ist nämlich zu bewerten, wie sich die Federn verhalten, ob es Stabilisatoren gibt und wie die sich auswirken, ob die Stoßdämpfer bei kurzen Stößen ausreichend wirken, etc.

    Zumindest ich kenne keinen Prüfer, der sein eigenes Gutachten anhand einer fremden Einzelabnahme ausfertigt.

    Allenfalls ein Rahmengutachten, beispielsweise die von Seikel oder ProjektZwo, könnten den Prüfer dazu bewegen, sich des Themas anzunehmen und die Freigängigkeit in verschiedenen Fahrsituationen zu untersuchen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Das klingt für mich wieder nach einem Prüfer der Angst hat das selbst zu entscheiden, das die Freigängikeit ausreichend ist und sich daher gerne auf Papier stützt. Ich würde eine andere Prüfstelle aufsuchen.
    Bei mir war das damals überhaupt kein Thema, Reifen passt auf Felge, Felge passt auf Auto, Freigängigkeit war gegeben, mit Spurplatten stand nix raus, alles klar hier ist die Eintragung.

  • Guten Morgen,

    AXELB / _Lu_AS_:

    Nein, das hängt eben nicht mehr nur vom Einzelfall bzw. von der Einzelabnahme ab. Mein Dekramann sagte mir, dass jede Art von "Einzelabnahme", wenn sie aktuell ausgeführt wird, bundesweit auf dem Prüfstand stünde. Dies läge an der Feststellung , dass allgemein zu viele "Augen" zugedrückt wurden.... mit den hieraus resultierenden Sicherheitsmängeln. Die Dekra hätte hunderte so genannte "Nachbearbeitungen" bzw. Nachprüfungen auf ihren Tischen liegen. Bestimmte Prüfstellen in Deutschland seien ins Visier geraten , da sie fast alles eintrugen was noch rollfähig geblieben ist und durch einen Tunnel gepasst hat....

    Deshaslb sind TÜVler / Dekraner aktuell mehr den je gehalten, sich an bestehenden Mustergutachten orientieren, denen maßgeblich Abnahmen oder ABEs zu Grunde liegen.

    Im Fall "T4" ist die Bereifung durch 215 75 15 mit einer Höherlegung fest verbunden. Und diese wiederum beinhaltet die Verwendung von bestimmten Fahrwerkskomponenten. Hierzu stellt meines Wissens eine einzige Firma in Deutschland einen Komplett- Bausatz mit ABE zur Verfügung, der ihre Fahrwerkskomponenten, den BF Goodrich 215 75 15 AT KO und die Serienstahlfelgen miteinander fest verknüpft. Die Überprüfung des Tachos ist separat durchzuführen.

    Die ganzen restlichen legalen Einträge von BFG 215 75 15 bei T4ern wurden durch so genannte Einzelabnahmen erreicht. Hierbei wurden die Einzelkomponenten sowie eine eventuell notwendige Tachoangleichung überprüft.

    Was die Tachoangleichung anbetrifft, so ist dies bei den angesprochenen Komponenten nicht notwendig, da die maximale Toleranz von 8% nicht überschritten wird (7,8%). Jedoch formell notwendig ist die Überprüfung und vor allen Dingen die Erwähnung dieses Sachverhaltes beim Eintrag.

    In meinem speziellen Fall "Krankenwagen" stellt sich das jedoch wieder etwas anders da... denn mein Kistchen hat von Werk ab ein so genanntes" Strebenfahrwerk " sprich, der Unterbau ist durch extra eingebaute Metallstangen versteift. Zusätzlich habe ich längere und härtere Federn WERKSEITIG verbaut, weil die Krankenwagenausführung ein erhöhtes Anspruchsprofil beinhaltet hat. ( erhöhtes Gewicht ab Werk.... Verhalten beim Bremsen etc. ) Die Komponenten kamen bei Serienfahrzeugen selten zum Einsatz, weil schon vor 30 Jahren der Umbau "schweineteuer" war. Somit erreiche ich theoretisch von Werk ab die geforderten Bedingungen, die für eine Verwendung des BFG 215 75 15 vom TÜV vorrausgesetzt werden. Aber das habe ich eben nicht "schriftlich".... und darf laut DEKRA durch eine NORMALE Einzelabnahme nicht mehr bestätigt werden.

    Mein Dekra- Ingenieur sagt, damit er ALLGEMEIN der Sache entnehmen kann , dass bei einer Höherlegung durch das Fahrwerk von MINDESTENS 30 mm (fabrikatsunabhängig) sowie bei der Verwendung von Reifen 215 75 15 , die Sicherheit des Fahrzeugs erhalten bleibt, braucht er ein "BEISPIEL". Dies könne er dann anlehnend auf meinen Bulli übertragen .

    Meinem Prüfer ist es diesbezüglich egal, welche Art von Eintrag bzw. Gutachten ich ihm bringe, es geht ihm lediglich darum, sich auf eine Höherlegung in Verbindung zu den BDG- Reifen berufen zu können. Dann wäre er zufrieden.

    Nur eine Einzelabnahme lehnt er aus oben erwähnten Gründen generell ab, weil er keine Bock hat, seinen nackten Hintern aus dem offenen Fenster zu hängen... was ich aus anfänglich beschrieben Gründen gut nachvollziehen kann...

    SOMIT SUCHE ICH DRINGEND AUF DIESEM WEG DIE HILFE EINES MITMENSCHEN HIER, DER DIESEN EINTRAG mit Höherlegung + BF GOODRICH 215 75 15 BEREITS HAT HINTER SICH HAT UND MIR EINE KOPIE ZUMAILT... FAHRZEUGSCHEIN , GUTACHTEN ETC. ( 1. Baureihe 1990 - 94 wäre sehr geil..... kurzer Radstand noch geiler... aber auch Serie 2 ist willkommen und einen Versuch wert.. )

    8 Mal editiert, zuletzt von fugger1367 (30. November 2023 um 10:47)


  • "Eilbulli" : Du bist auch so ein "Strebenfachwerk.-))

    Ein Strebenfahrwerk .... ich mal mal Bilder, für die Kollegen, die das weder gehört noch gesehen haben... Wie das Wort schon besagt ... ich habe so genannte Streben verbaut... untem an den Tägern am Rahmen...

    UND ich kaper hier gar nichts, sonder versuche mein Problem zu lösen... und hör auf mich wie im Kindergarten zu maßregeln ... dafür bin ich zu alt... also, immer konstruktiv bleiben.-) dann klappt es auch mit dem Nachbarn...

    Step : habe ich gesehen, ich hatte schon versucht Dich anzuschreiben... war ich aber zu blöd für , weil ich nicht herausfand, wie ich ein Mitglied über eine Mailfunktion direkt anschreiben kann... sorry, ist das einzuige Forum, wo ich Mitglied bin... dafür kenne ich mich bei e-bay sehr gut aus. -))o

    Wie komme ich jetzt an das Gutachten von Dir...

  • UND ich kaper hier gar nichts, sonder versuche mein Problem zu lösen... und hör auf mich wie im Kindergarten zu maßregeln ... dafür bin ich zu alt...

    Immer schön die Bälle flach halten, Elbbulli hat Habuflabier angesprochen und IHN darauf hingewiesen, das ER deinen Thread kapert! Du darfst dich also wieder entspannen... ;)

  • So dann nochmal mein Senf. fugger1367 bitte beim nächsten Mal erst in Ruhe lesen, bevor man hyperventiliert und Leute anmeckert die dann zum letzten Mal geholfen haben :)

    Ein Strebenfahrwerk ist den meisten hier an einem T4 NICHT bekannt, daher die Frage was es sein mag. Einen Stabilisator haben viele Busse von Werk verbaut bekommen und noch mehr haben sich nachträglich einen eingebaut. Verstärktes Fahrwerk ist auch nicht so selten.

    Ob nun "verstärktes" Fahrwerk oder nicht sollte keine Rolle spielen, für eine Eintragung muss die Achslast bzw Traglast der Felgen eingehalten werden, der Tacho muss passend gehen (manchen reicht eine Tachovergleichsfahrt, andere verlangen ein Messprotokoll) und er darf nicht mehr als 8% abweichen.

    Ansonsten gibt es hier noch einiges an Lesestoff:

    Eintragung 215/75 R15... ERLEDIGT!!! - Syncro - T4Forum.de


    Und es wäre hilfreich wenn du dein Profil ausfüllst, dann kann man auf den ersten Blick jederzeit sehen um welches Fahrzeug es sich handelt ohne ständig nachlesen zu müssen.


    P.S. Wenn du ein"@" vor den jeweiligen User Namen schreibst, werden diese erwähnt und erhalten eine Benachrichtigung!

    P.P.S. ältere Leute (Ü18) sind meist deutlich mehr Kindergarten wie die eigentlichen Kindergartenkinder...

    Grüße aus <hier aktuellen Ort einfügen> !

    Jan:drive:


    1259706_5.png ~

    3 Mal editiert, zuletzt von Elbbulli (30. November 2023 um 12:30)

  • <OT On/>

    "Stebenfahrwerk" gefunden...

    Deine Suche dazu hätte ich gerne mal gesehen.

    <OT Off/>

    Wie schon oben erwähnt wäre es hilfreich wenn du dein Profil ausfüllst, dann kann man auf den ersten Blick jederzeit sehen um welches Fahrzeug es sich handelt ohne ständig nachlesen zu müssen.