so nachdem es ja immer wieder verwirrung über legalität/illegalität mit der betankung von Flaschenpöl gab, hat der Onkel meiner Frau (seines Zeichens Anwalt und Notar) für einen seinen Mandanten (wer mag das wohl sein ) beim Zoll angefragt, wie das mit der Nachversteuerung von Flaschenpöl bei der Betankung ist.
Hier die kurzantwort
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXX,
zu Ihrer o. g. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:Mit dem Bestimmen des Pflanzenöls als Kraftstoff entsteht grundsätzlich die Energiesteuer in Höhe des Steuertarifs für Dieselkraftstoff in der Person des Privatmannes (§ 9 (1) und (2) EnergieStG).
Wird im Privat-PKW reines Pflanzenöl verwendet, ist keine Steueranmeldung abzugeben, da trotz der nur teilweisen Steuerentlastung nach § 50 (1) Nr. 1 i.V.m. § 50 (3) Nr. 2 EnergieStG die zu erhebende Energiesteuer unter 10 Euro betragen würde. Unter 10 Euro wird aus verwaltungsökonomischen Gründen auf die Abgabe einer Steueranmeldung verzichtet (siehe VSF N 59 2007 Punkt IV. (14)). (Die "Kleinbetragsegelung" ist pro abzugebender Steueranmeldung, d.h beim Privat-PKW pro Betankung anzuwenden.)
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Bundesministerium der Finanzen
Referat Energiesteuern (III A 1)
Langer Grabenweg 35, 53175 Bonn
Tel.: 01888/682-XXXX
Fax: 01888/682- XXXX
anbei gab es noch nen pdf. das ist aber zu groß um es hier einzustellen