Moin zusammen,
beim Thema Windabweiser und ABE fällt mir auf, dass viele der Leute welche Windabweiser ohne ABE nutzen, noch nie nach eben dieser gefragt wurden. Weder TüV noch Polizei interessierten sich in vielen Fällen für die Dinger.
Und immer wenn jemand der Meinung ist man braucht eine ABE oder muss die Teile eintragen lassen, dann kommt auf Nachfrage immer nur der Standard-Text der Firma ClimAir, welcher natürlich aussagt, man müsse eine ABE haben:
"Bestehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf geprüfte Qualität. Fast alle, von ClimAir für den europäischen Markt gefertigten Windabweiser verfügen über die gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderliche allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die Verwendung der Windabweiser im öffentlichen Straßenverkehr.
Windabweiser ohne ABE müssen gesondert vorgeführt werden und bringen nachträgliche Kosten von ca.80 - 200,- € mit sich.
Die o.g. Ausschnitte sind Wort wörtlich vom Kraftfahrt Bundesamt und liegen in schrftl. Form vor. Jeglicher Text über diesem hört sich aber null nach offizieller Auskunft des KBA an!?!?
Genauso die Prüfungen die unser Windabweiser erfahren musste wie z.b. die Splittersicherheit- und Entflammbarkeitsprüfungen.
Hier wurden die positiven Prüfergebnisse im Messprotokoll festgehalten!
Material: Hochwertig, gegossenes Acrylglas in dezent getönt/rauchgrau oder als ClimAir Sport stark getönt mit silbernen Schriftzug.
Brauche ich nun eine ABE?
Ja. Für alle vorderen Windabweiser wird eine ABE benötigt, da ansonsten die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug erlischt. US-Fahrzeuge sind ausgeschlossen."
Es soll wirklich die komplette Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlöschen, wegen zwei Plastikblechen im nicht sicherheits-relevanten Bereich!?
Sorry, für mich hört sich das nach Verkaufsgelaber an, mehr nicht. Wo ist der Nachweis, die Richtlinie, der Gesetzestext zu dieser Behauptung? Wenn VW nun auf seiner Homepage schreibt, die Behörden sagen, man darf nur noch VW fahren, wer würde das glauben? Und wenn man nach dem Beweis fragt, kommt einfach jeder mit dem Text der VW-Homepage...
Bei tieferer Recherche wird manchmal das Merkblatt 744 des VdTÜV erwähnt, dieses behandelt den Umgang mit "Luftleiteinrichtungen" (LLE). Angeblich wird dort gesagt, dass Windabweiser von der Abnahmepflicht ausgenommen sind.
Lieder ist dieses Merkblatt nirgends umsonst zu finden, soll immer um die 20€ kosten. (Regeln, Vorschriften und Gesetze, die man nicht befolgen kann weil man sie nicht kennt, außer man zahlt dafür!?!?)
Mir zumindest erscheint das Thema suspekt. Die Dinger werden nicht geklebt, nicht verschraubt. Ich kann sie ohne Werkzeug sofort spurlos entfernen. Sie machen sich bei fachgerechter Montage nicht selbstständig.
Nach der allgemeingültigen Argumentation, dass man "etwas am Fahrzeug angebracht hat", was dieses "verändert", müsste man auch einen Aufkleber beim TÜV abnehmen lassen. Der könnte sich ja auch lösen und einem Motorradfahrer aufs Visier wehen... Nicht auszudenken
Kann das irgendwer stichhaltig und nachvollziehbar herleiten, ohne einfach nur irgendwelche mal gehörten Geschichten zu rezitieren?
Andere Beteiligung, wenn sinnvoll und dieses Thema bereichernd, ist natürlich ebenfalls herzlich gern gesehen