Umbau auf Schaltgetriebe und die Folgen

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  • Moin,

    - ich muss jetzt schalten :(
    - Bus ist leichter
    - der blöde schaltsack klemmt nicht mehr auf den schrauben..... es ist laut in der Kabine
    - Verbrauch scheint etwas geringer zu sein
    - schneller isser nicht geworden

    .... muss ich den Umbau eintragen lassen ? Immerhin könnte ich jetzt einen oxi-kat ñachrüsten und den soliden mit einer gelben Plakette verzieren !!

    Eintrag, ja oder nein ? .....ist hier die Frage

    Und

    was soll da ggg. eingetragen werden ?

    Der fpg

  • Hi,

    wenn er lauterer ist fehlt vermutlich der Gummi Einsatz am Schalthebel

    Gruß Frank

  • Moin,

    rechtlich musst du es eintragen lassen, weil deine Beriebserlaubnis erloschen ist. Zum praktischen sage ich mal nichts, da gibt es 1000 Meinungen...

    Ich würde es aber aus den Gründen tun, wie du sie selbst genannt hast.

    Welchen Motor und welches Baujahr hat dein Bus denn?

    Grüße Arjen

  • .... unabhängig vom - empfehlenswerten?? - eintragen lassen:

    Zu was ein Oxi-Kat ?? Wozu eine Gelbe Plakette ??
    Ich denke, das kannst Du Dir sparen.


    Zum Thema Schaltsack: Schau Mal von unten nach der Verschraubung, als ich die bei meinem durch etwas längere M6 Schrauben ersetzt hatte, war wieder dicht und Ruhe ...

    Nach 10 Jahre meine grüne Caravelle AAB verkauft ;(

    Jetzt neue Wanderdüne: T5 AXA Caravelle in schwefelgelb =8-)

    Einmal editiert, zuletzt von Aeronaut (28. Juni 2018 um 11:33)

  • Moin,

    red.cargo: Technische änderungen haben ein erlischen der Betriebserlaubnis zur folge. (Es gibt allerdings einige ausnahmen)

    https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/e…triebserlaubnis


    Ein spontaner Punkt ist eben das geänderte Abgasverhalten. Ob schlechter oder besser ist egal.

    Edit: Ist nicht ganz richtig! Nach StVZO §19 nur bei verschlechterung. Ich bin mir aber nicht sicher inwiefern bei einer sehr sehr genauen Verkehrskontrolle der Beamte sich überzeugen lässt, dass eine Verschlechterung auszuschliessen ist

    Ich bin kein Hobbyjurist. Das ist in meinen Augen allerdings ziemlich logisch


    Gruß Arjen

    Einmal editiert, zuletzt von Bastelfix (28. Juni 2018 um 11:44)

  • Leider ist ja der Motor unbekannt... Jedoch:


    1. Das Schaltgetriebe hat einen Gang mehr als die Automatik
    2. Das Automatikgetriebe hat einen Drehmomentwandler
    3. Die Übersetzungen sind anders

    Das hat ein anderes Abgasverhalten zur Folge. Greift hier diese 8% Regel? Konnte dazu keine vernünftige Quelle finden auf die schnelle...

  • bei einer sehr sehr genauen Verkehrskontrolle der Beamte sich überzeugen lässt,


    Aber woher soll der Beamte wissen, dass das Fahrzeug mit einem anderen Getriebe ausgeliefert wurde?

    ?(


    .

    Wenn einer, der mit Mühe kaum
    Geklettert ist auf einen Baum,
    Schon meint, daß er ein Vogel wär,
    So irrt sich der.

    Wilhelm Busch

  • Rechtlich gesehen hat der Bus keine Betriebserlaubnis mehr, denn durch den Getriebeumbau ändern sich Höchstegschwindigkeit, Geräuschemissionen und das Abgasverhalten, in der Praxis wird es keinem auffallen, legal ist es trotzdem nicht

  • Hallo Deutschland fällt mir zu den Kommentaren nur ein

    mit Erdgas fahren und mit Pellets heizen :D

    Dachdeckerfachbetrieb-Bauklempnerei-Gerüstbau-Pelletöfen

    Wichtiger als das geschriebene zu lesen ,ist das gelesene verstehen ;)

  • Wir sind in Deutschland, da kann man sowas legalisieren lassen, wenn es nach der EU geht dürfen Kfz technisch überhaupt nicht mehr geändert werden

    Zudem hat der TE jetzt genug Antworten auf seine Frage ob eintragen nötig ist oder nicht erhalten

    Ich persönlich würde nix eintragen lassen

  • Es wurde ein Getriebe eingebaut welches eine EG-Typgenehmigung für den T4 hat......wo ist das Problem
    Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • So ist es. Im übrigen darf sich sogar legal die Abgasnorm verschlechtern auch wenn viele Prüfer das nicht glauben wollen.
    Die Abgasnorm darf nur nicht schlechter sein als zum Zulassungszeitpunkt gesetzlich vorgeschrieben. Habe z. B einen D3 Golf 3 auf Euro 2 VR6 umgebaut und erfolgreich eingetragen da zur Ez 1994 nur Euro 1 gesetzlich vorgeschrieben war.
    Auch wenn die Zulassungsstelle sich erst quer gestellt hat. Am Ende mussten die es umtragen.

    Da es diese Kombi aus T4 und Schaltgetriebe gab und alle Teile eine Zulassung haben stünde einer Eintragung nichts im Wege. Sollten sich Werte der Zulassungsbescheinigung ändern wie V Max und oder Gewicht wäre es richtig diese Korrigieren zu lassen.
    Allerdings würde ich bei so einer Kleinigkeit eher zu "wo kein Kläger da kein Richter" tendieren.

    Einmal editiert, zuletzt von maxpower879 (28. Juni 2018 um 19:57)