Hi,
geh doch bei der VA in die Vollen, es gibt TDI mit LR die haben 1600kg VA-Last, und die Achse ist die gleiche wie bei allen andern 15" Fahrwerken nach GP.
Grüße und DAnk
Hi,
geh doch bei der VA in die Vollen, es gibt TDI mit LR die haben 1600kg VA-Last, und die Achse ist die gleiche wie bei allen andern 15" Fahrwerken nach GP.
Grüße und DAnk
OK ... dann sind wir ja wieder beim Grundthema des Threads, also der Errhöhung des zGG, damit die Sitzplätze für die Personen mit den 75kg Normgewicht zugelassen bleiben.
Blöd, dass es da auch keine Ausnahmeregelung gibt, die beispielsweise zulässt, dass auf den eingetragenen Sitzplätzen nur Personen mitfahren, die unter 40kg wiegen
und da man aktuell ja nicht mehr Personen befördern darf als eingetragene Sitzplätze vorhanden sind, ist das auch wieder unglücklich.
Ich weiß aber gar nicht ob ich mir da so viele Gedanken darüber machen würde.
Tatsache ist, dass es sich um grundsätzlich zugelassene Sitze mit ebenfalls grundsätzlich zugelasenen und geprüften Gurtsystemen handelt.
Werden diese Sitze nun aufgrund des Überschreitens des maximal zulässigen Gesamtgewichtes nicht als solche in der ZB ausgewiesen aber dennoch benutzt, dann mag das eine Ordnungswidrigkeit sein, jedoch auf keinen Fall gefährlich,
zumindest dann nicht, wenn eben Personen darauf befördert werden deren kumuliertes Eigengewicht das Fahrzeug noch unter dem zGG wiegen lassen.
Es kann also keinesfalls von Fahrlässigkeit oder sogar Leichtsinn die Rede sein, da sicherheitstechnisch ja alles in Bester Ordnung und auch die Maximalgewichte nicht überschritten sind.
Genau genommen müsste man versuchen eine Ausnahmegenehmigung beim Straßenverkehrsamt zu erhalten, wobei ich die Damen und Herren mit einer solche Anfrage wieder extremst überfordert sehe.
Hi,
ich hab 1510/1490 ... für 1600 Kg vorn wird man sicherlich die passenden Drehstäbe verbauen müssen (lila)
Gruß Frank
Hi,
davon steht aber in dem von Axel och geladenen Schreiben seitens VW nichts. Es sei denn, Pritschen, DoKa und LRTDI hätten die passenden (lila) Drehstäbe grundsätzlich verbaut.
Grüße und DAnk
nochmals auf meinen obigen Beitrag zurück kommend bzw. ergänzend ...
Der Gesetzgeber hat in §21 erklärt:
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Es gibt im Bußgeldkatalog auch keinen Tatbestand für "mehr Personen als zugelassene Sitzplätze befördert".
Es wird lediglich ausgesagt, dass soviel Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Hat man also 5 vorschriftsmäßige Sitzplätze in seinem (aus irgendwelchen Gründen) als 2-Sitzer zugelassenen Auto, dann wäre die Beförderung von mehr als 2 und maximal 5 Personen rechtlich unbedenklich.
Ich sag ja ... nicht zuviel darüber nachdenken.
... stimmt so nicht, das alle 15 Zoll VA gleich sind.
Die VA mit 1600kg hat andere Drehstäbe, Bremssättel, Stabilisator und Koppelstange.
Mit freundlichen Grüßen der Kay
Bremssättel waren bei meinem 2003er die normalen 15 Zoll faustsättel drin bei 1600kg Achslast.
Langer Radstand mit 102 / 151PS TDi kenne ich nur mit 1600kg Achslast vorne, deswegen auch immer dieses Drama bei Reifen und Felgen Suche.
Kurze 151 PS haben manchmal 1380kg ab werk auf der Vorderachse eingetragen, meist die AHY
Kurze 151 PS
Äh ... wie bekommen die im Werk diese Geschichte mit dem großen LLK hin
Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab ...
Kurze Radstände meine ich.
Und VW kann man alles zutrauen
Hi,
davon steht aber in dem von Axel och geladenen Schreiben seitens VW nichts. Es sei denn, Pritschen, DoKa und LRTDI hätten die passenden (lila) Drehstäbe grundsätzlich verbaut.
Grüße und DAnk
Haben sie, zumindest ab GP.
Ich wollte bei meinem 1600 + 1490 auch schon über 3.000 eingetragen haben, aber über 2890 will keiner gehen.
Gruß, Uwe
Die VA ist bei mir mit 1600kg (Feld 7.1 und 8.1) eingetragen. Die Hinterachse mit 1330kg (Feld 7.2 und 8.2). Insgesamt 2700 kg zGg.
Ich muss da glaube ich einfach noch mal VW kontaktieren.
Hat jemand eine Rufnummer?
Na das ist doch nicht wirklich schwer zu finden!
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 800 1234109
Fax +49 (0) 800 3298655792436
Mail to kundenbetreuung@volkswagen.de
Homepage http://www.volkswagen.de
Du kannst ja eigentlich auch nur noch an der Hinterachse auflasten. Das sollte in Zusammenarbeit mit einer Volkswagen-Werkstatt inklusive Prüfung und Eintragung doch eigentlich recht einfach gehen. Sie müssten nur wollen!
Zu
der T4 Bus hat ja 2890 + 100kg Anhängerstützlast und kommt dann an das Gewicht wenn man die Achslasten addiert.
Gruß Frank
Ist alles schön und gut, aber Wolfsburg hat mit der Auflastung nichts zu tun. Da bekommst du den freundlichen Verweis zu einem VW-Händler deiner Wahl.
aber Wolfsburg hat mit der Auflastung nichts zu tun. Da bekommst du den freundlichen Verweis zu einem VW-Händler deiner Wahl
Da habe ich genau gegensätzliche Erfahrungen.
Der Hersteller (alsi VW in Wolfsburg bzw. Hannover) ist zuständig.
Die VW-Werkstätten sind eher an Fahrzeugverkauf und Reparatur interessiert als an Hilfeleistung (womöglich auch noch kostenlos).
Sie sind regeläßig auch nicht Bestandteil der Herstellerunternehmen selber, sondern anderer, eigenständiger Firmen,
und das Wissen um Änderungen an unseren mindestens 15 Jahre alten Fahrzeuge ist mittlereile extrem begrenzt.
Moin!
Es gab hier Mal einen Thread über einen dänischen Rettungswagen, der auf einem Bus aufgebaut war und die 3300kg Gesamtmasse laut Datenträger unter der Motorhaube hatte.
Ob dieser nun ab Werk so ausgerüstet war oder durch irgendeine Sonderregelung für solche Fahrzeuge zu diesem zgG gekommen ist, kann ich leider nicht sagen
Da habe ich genau gegensätzliche Erfahrungen.
Der Hersteller (alsi VW in Wolfsburg bzw. Hannover) ist zuständig.
Dann hätte ich mich gefreut.
Bei meiner Anfrage zur Anhängelasterhöhung hat man mir bei VW-Nutzfahrzeuge geholfen. Bei meiner Anfrage (per Mail und Telefon) zur Fahrzeuggesamtgewichtserhöhung (Auflastung) kam die Antwort mich an einem regionalen VW-Händler zu wenden. Wären auch nur von 2650kg auf 2800kg gewesen. Allerdings bin ich vor Ort (wegen eigener Faulheit ) noch nicht weiter gekommen.
Da vermute ich eher, dass man Dir einen Vorschlag machen wollte, wer Dir das dazugehörige Fahrwerk für die AUflastung einbaut.
Könnte ja jemand dort auch falsch verstanden haben (wollen).
Hallo Leute,
ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema Auflastung. Mein T4 hat laut Schein 7.1 1510kg und 8.1 1030kg eingetragen. Das zGG liegt bei 2460kg. Wie schaffe ich es nun das zGG über 2500kg zu bekommen?
Reicht es zum TÜV zu fahren und eine Auflastung auf 1510+1030 = 2540kg zu "beantragen". Ich habe wirklich keine Ahnung von dem Thema, habe nur gelesen das man es theoretisch so machen könnte.
Bin für Hilfe und Ratschläge sehr dankbar.