VW oder Tüv Freigabe von 2000kg Anhängelast auf 2500kg erhöhen

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  • ???? Ich kenne das auch nur so wie Axel das schildert.

    1 - Reifen nicht älter als 6 Jahre
    2 - Reifen brauchen eine höhere Traglast um 100 fahren zu dürfen
    3 - Anhänger brauch Antischlingerkupplung
    4 - Anhänger muss über Stoßdämper verfügen

    So war es bei meinem Wohnwagen, kann sein das sich da wieder was geändert hat!

    Es wird doch nirgends eingetragen mit welchem Fahrzeug du den Hänger ziehst???

    Grüße Alpine

  • Is schon spaßig, was manche amtlich anerkannten Sachverständigen so treiben.

    Die amtlichen (und von mir problemlos belegbaren) Richtlinien zur 100 km/h Genehmigung eines Anhängers beziehen das Zugfahrzeug eindeutig nicht ein.

    Das ist dann Sache des Anwenders, sich vor der Fahrt auszurechnen, ob er nur 80 fahren darf oder für den Anhänger zugelassenen 100.
    Das ist genau so, wie mit den Reifen für den Anhänger.
    Sind die über 6 Jahre alt, darfst Du ganz automatisch nur noch max. 80 km/h fahren, auch wenn hinten 100 draufsteht.
    Dem Fahrzeugführer obliegt die Kontrolle und die Einhaltung der entsprechenden Vorschrift.

    Ich ärgere mich über solche Prüfer und zweifele in diesem Fall den Sachverstand an.
    CU, Axel

    Nix da, wenn Reifen älter als 6 Jahre kein TÜV mehr. Entweder neue Reifen oder 100km/h Zulassung austragen. Das ist Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubniss, die bei der 100km/h Zulassung erteilt wurde.
    Hab mich neulich von meinem DEKRA Mann aufklären lassen müssen, an meinem WW.
    Hab mich dan für neue Reifenn entschieden.....

    Viele Grüsse BP

    Gegen Aspirin hilft :saufen:

    :drive:
    [align=center]CROSS BUS

  • Nix da, wenn Reifen älter als 6 Jahre kein TÜV mehr. Entweder neue Reifen oder 100km/h Zulassung austragen. Das ist Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubniss, die bei der 100km/h Zulassung erteilt wurde.
    Hab mich neulich von meinem DEKRA Mann aufklären lassen müssen, an meinem WW.

    Hi,

    so unterschiedlich wird es gehandelt.
    Ich habe mich von einem TÜV-Mann aufklären lassen. Er hat es mir schwarz auf weiß gezeigt.

    " Sind Reifen an Anhängern mit 100km/h-Plakette gemäß §1 Nr. 4 der 9. AusnVO StVO 6 Jahre oder älter, ist dies KEIN Mangel bei der HU"

    Die Plakette darf nicht verweigert werden und es besteht keine Pflicht zur Entfernung der 100er-Plakette.

    Es sollte lediglich ein Hinweis im HU-Bericht vermerkt werden, das der Anhänger nur noch mit max. 80 gefahren werden darf.

    Verantwortung liegt also beim Fahrer.

    Gruß

    .................................................

  • Die amtlichen (und von mir problemlos belegbaren) Richtlinien zur 100 km/h Genehmigung eines Anhängers beziehen das Zugfahrzeug eindeutig nicht ein.

    Das war früher anders. Da gab es 100er-Gutachten für den Zug. Hattest du mehrere Zug-Fahrzeuge, musstest du für jedes das 100er-Zuggutachten machen und bezahlen.

    Das ist glücklicherweise gekippt worden und seit ein paar Jahren brauchst du nur noch das eine für den Anhänger, in dem dann u. a. steht, welches Leergewicht das Zug-Fahrzeug haben muss. Da muß dann der Fahrer drauf achten.

    Früher bekam ja auch noch das Zugfahrzeug ne 100er Plakette. (Da könnte man mittlerweile vor lauter Plaketten und Vignetten nicht mehr vorne rausgucken)

    Gruß

    .................................................

  • Das das früher anders war, ist mir ja bekannt; deswegen schreibe ich in diesem Fred ja auch ein wenig grob gegen den TÜVer des Themenstarters.

    Früher bekam auch das Zugfahrzeuig einen 100-Aufkleber in die Windschutzscheibe.
    Heute ist das Zugfahrzeug für die 100er Abnahme des Anhängers nicht mehr relevant (siehe meine Vorführung des Pferdeanhängers mit dem Twingo als Zugfahrzeug).

    Ich möchte einzig darauf hinweisen, dass TDI-Rietzis TÜVer Mist macht und dass das nicht regelkonform ist, damit sich andere Nutzer dieses Forums entsprechend vorbereiten können, wenn sie denn sowas mal vorhaben.

    Dieser Fred verunsichert sonst ja nur.
    Die gesetzliche Lage ist ganz eindeutig.
    Ebenso die Sache mit den Reifen, die älter als 6 Jahre sind.
    => keine Austragung der 100er Genehmigung; es darf eben nur nicht mehr schneller als 80 gefahren werden!

    Mich freut diese Regelung insofern, als das endlich mal wieder der Fahrzeugführer selbst in der Lage ist über seine Handlungen zu entscheiden.
    Mir geht diese Bevormundung durch vermeintiche aaS tierisch auf dem Keks; sollen die doch machen, für was sie bezahlt werden und was Ihre Aufgabe ist.
    Wir vertrauen auf deren Aussagen und dann kommt da eben gelegentlich völliger Unsinn bei heraus.

    Im Übrigen nerven mich diese ganzen Abnahmebestimmungen durch Sachverständige.
    Als ob der mündige Bürger nicht mehr selbst entscheiden kann, was richtig und was falsch ist.
    In Sachen Anhänger und 100km/h kann er es, und das lasse zumindest ich mir nur sehr ungern weg nehmen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)


  • Is schon spaßig, was manche amtlich anerkannten Sachverständigen so treiben.

    Ich ärgere mich über solche Prüfer und zweifele in diesem Fall den Sachverstand an.

    Dem schliesse ich mich an. Bin nur zufällig auf diesen Beitrag gestossen, weil ich in Zukunft
    die Anhängelast erhöhen wollte.
    Was für ein Behördenwahnsinn!
    Das muss doch irgendwo klar geregelt sein? Oder ist das das gleiche Hin und Her wie mit den Winterreifen?

    Eigentlich wollte ich den T4 wegen der Steuer wieder ablasten und die Anhängelast von 2t auf so viel wie
    möglich ändern lassen.
    So, wie ich das sehe, darf ich dann keine 100 mit entsprechenden Hänger fahren, wenn mein (das vom T4 :D ) zul. Gesamtgwicht
    niedriger ist, als das vom Hänger? Also eher weiter auflasten?
    Z. Zt. hat die Zugmaschine ein zGG von 2810 kg. Das zGG des Zuggespannes (wahrscheinlich Fahrzeug und Hänger) darf max. 4500 kg sein.

    Werde mal jemanden bitten, mir so ein Gutachten zu senden...

    MfG

    Casi

  • hallo an alle,

    altes thema nochmal aufgewärmt:
    habe auf meinem ajt ( 9 sitzer, transporter) eine anhängekuplung mit 13,7 kN, d.h. so wie ich es verstanden habe, wäre es möglich die eingetragene anhängelat auf 2.500kg zu erhöhen?!?
    bei mir sind leider "nur" 2.000kg eingetragen (brauche aber 2.500kg)
    kann mir bitte wer sagen wo ich nachfragen kann oder wo ich nachschauen kann ob auch 2.500 kg möglich sind.
    brauch die daten für hier im ösiland, d.h. wenn jemand landesspezifische infos für mich hat, dann nur her damit :)

    danke,
    grüße an alle
    tonnendach

  • Servus!

    Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber das mit dem D-Wert, was man überall lesen kann ist Schwachsinn!
    Freigabe der Erhöhung der Anhängelast bekommt man bei VW gegen Zusendung der Fahrgestellnummer (aber nicht für alle Busse!).

    Wenn man dann einen Anhänger zieht, darf der natürlich trotzdem den D-Wert nicht überschreiten!

    Schönen Gruß,
    Christoph

  • Wegen der 100er Zulassung.


    Vorrausetzung für den Anhänger sind:

    Stoßdämpfer

    gebremst

    Reifen bis min 120km/h und nicht älter als 6 Jahre

    Damit währe dann der Hänger Tempo 100 fähig


    Das Zugfahrzeug muss leer mindestens das zuläßige Gesamtgewicht des Hängers haben und über ABS verfügen.


    Wenn das alles zutrifft darfste mit dem Gespann 100 fahren.

  • ... Wenn das alles zutrifft darfste mit dem Gespann 100 fahren.


    Aber auch dann nur, wenn zusätzlich ein Sachverständiger den Anhänger für tauglich befunden hat,
    denn nur dann gibt es von der Zulassungsbehörde die Abstempelung auf dem 100km/h Aufkleber.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Zitat

    Servus!

    Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber das mit dem D-Wert, was man überall lesen kann ist Schwachsinn!
    Freigabe der Erhöhung der Anhängelast bekommt man bei VW gegen Zusendung der Fahrgestellnummer (aber nicht für alle Busse!).

    Wenn man dann einen Anhänger zieht, darf der natürlich trotzdem den D-Wert nicht überschreiten!

    Schönen Gruß,
    Christoph


    in der Freigabe von VW steht welcher D-Wert mindestens auf der Kupplung stehen muß. Kann doch keine Sau ausrechnen ob der D-Wert jetzt für den Hänger reicht oder nicht.

    Und die Freigabe von VW kriegt man auch ohne Fahrzeugpapiere, nur hat nicht jeder Händler Bock die rauszusuchen und auszudrücken.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Hallo ich schalte mich mal kurz ein ,also das ein Anhänger Stossdämpfer braucht habe ich auch so gedacht aber wir haben in der Firma jede menge Anhänger und die haben keine Stossdämpfer.Aber drozdem die 100 km .mfg jürgen

    Fahrzeuge mit 4X4 :
    Vw T4 Doka syncro 2,5 TDI : Steigfähigkeit 60% / 30,96 Grad
    Unimog 421 : Steigfähigkeit 100% / 45 Grad
    Mercedes Sprinter Iglhaut : Theoretische Steigfähigkeit 150 % /56,31 Grad

    Vw T5 4Motion

    Opel Mokka 4x4

  • Servus Bernhard!


    in der Freigabe von VW steht welcher D-Wert mindestens auf der Kupplung stehen muß.

    Also in meiner steht's nicht. Ich meine nur, dass der D-Wert der Kupplung einzuhalten ist.
    Der Schrieb liegt aber momentan im Bus...

    Zitat


    Kann doch keine Sau ausrechnen ob der D-Wert jetzt für den Hänger reicht oder nicht.

    Das allerdings ist eine seltsame Rechnerei, jo ;)

    Zitat


    Und die Freigabe von VW kriegt man auch ohne Fahrzeugpapiere, nur hat nicht jeder Händler Bock die rauszusuchen und auszudrücken.

    Bei mir hatte VW Nutzfahrzeuge nach einer Kopie der Papiere angefragt, als Antwort kam dann ein Schrieb mit den Unterlagen für die Eintragung.

    Schönen Gruß,
    Christoph

  • Hallo ich schalte mich mal kurz ein ,also das ein Anhänger Stossdämpfer braucht habe ich auch so gedacht aber wir haben in der Firma jede menge Anhänger und die haben keine Stossdämpfer.Aber drozdem die 100 km .mfg jürgen


    Ja geht wenn ...

    Zitat

    Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:
    wenn zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 × Leermasse des Zugfahrzeugs

    Was heißt, dass der Anhänger eben nur ein zGG von einem Drittel des Leergewichts des Zugfahrzeugs haben darf.
    Bei meinem Bus würde das bedeuten, das der Anhänger ein max. zGG von 543,6kg haben darf (Leergewicht des T4 = 1.812kg).

    Steht in der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung "

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (14. Mai 2012 um 22:11)