Nach Polizeikontrolle Brief vom FA - 3.900 € nachzahlen, weil ausgebauter Bus kein LKW

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  • Moin,

    Aber Du hast schon recht; unsere Finanzämter machen es einem nicht gerade leicht.


    Leider immer noch leicht genug. Wenn ich bedenke, wieviel Steuereinnahmen durch 'Betrügereien' verloren gehen und wieviel Steuern ich bezahlen muss, und hier mal die moralische/soziale Betrachtung der Sache, wird mir immer wieder schlecht, wenn ich solche Threads lese.

    Gruß, UdoZ

  • Wenn ich bedenke, wieviel Steuereinnahmen durch 'Betrügereien' verloren gehen und wieviel Steuern ich bezahlen muss, und hier mal die moralische/soziale Betrachtung der Sache, wird mir immer wieder schlecht, wenn ich solche Threads lese.


    Mir wird immer schlecht, wenn ich auf dieser Seite lese!

  • hmmmm,sorry das ich so forsch schreibe...

    aber,jahrelang das Fi. beschi**en und jetzt meckern.

    wenn ich nen Ferrari fahre,dann kann ich nicht das ding finanzieren über das Finanzamt wie ne Mofa

    also,entweder Lkw oder Campingmobil

  • Gabs da zwischen WOMO und LKW nicht noch was...
    mein Erster T4 war ein Kombinationskraftwagen. LKW mit 9 Sitzen über 2,8 Tonnen ohne Trennwand

    mein 2 Scirocco war Zulassungestechnisch auch ein LKW. was in Sachen Versicherung viel gebracht hat. Steuertechnisch haben Sie Ihn mir nicht anerkannt weil ich die hinteren Seitenscheiben nicht verblecht hatte. Als G Kat war das aber nicht notwendig. Hätte aber jederzeit gemacht werden können.
    Wichtig immer vorher Fragen und rechnen damit man hinterher nicht auf der Nase landet.

    Übrigens kann ein T4 ohne Hochdach auch heute noch ein WOMO werden. Das Finanzamt muß Ihn nur nicht als soches anerkennen. Die Versicherungen betrachten das aber ganz nach Zulassung.
    Das kann unter bestimmten Vorgaben auch billiger sein .

    Ich würde bei der Summe auch auf jeden Fall juristischen Beistand suchen.

    Grüße aus Nürnberg Flying Elephant

  • Vielleicht können die hier weiterhelfen: http://www.wohnmobil-recht.de/

    Wegen der Höhe der Nachzahlung könnte ich mir vorstellen, dass die rückwirkend Zinsen berechnet haben. Ich weiß nicht, ob die sich nach entsprechender Landeshaushaushaltsordnung oder nach der Bundeshaushaltsordnung berechnet haben. Fristen beachten, und falls Du da nicht rauskommst auf jeden Fall einen Stundungsantrag stellen.

    Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute!

    Eine aussagekräftige Signatur ist in der heutigen Zeit unverzichtbar:!:

  • Wenn ich mich recht erinnere, zählt alles, was hinten drauf ist und ohne Werkzeug zu lösen ist als Ladung. Da kann das Bett auch mit Flügelmuttern fest gemacht sein, ebenso der Schrank.
    Mal sehen, ob ich das noch irgendwo wieder finde...

  • Moin,
    warum darf er sein geladenes Bett und den Schrank nicht mit schrauben sichern? Und wenn er sie durchs Blech kloppt, auch egal, Hauptsache es ist gesichert. Warum sollte er also nicht betten transportieren dürfen?
    Nen womo ist es nicht, dazu fehlen Kocher und spüle.

    Dann würde ich auf jeden Fall mal nach der Gleichbehandlung aller Bürger fragen, entsprechende urteile hast du ja hier schon genug benannt bekommen.

    Hol dir auf jeden Fall nen RA, alles andere würde wohl schwierig werden

    und sorry, solch Gerede von wegen „selbst schuld und jetzt jammern„ kann ich überhaupt nicht nachvollziehen!
    1. Vielleicht mag es in einer grauzone liegen, aber darum geht es hier doch gar nicht
    2. Gibt es in Deutschland ganz andere Dinge wesentlich größeren Ausmaßes, wo steuern nicht gezahlt werden oder „aus versehen„ verschwendet werden. Man muss sich nur mal ab und an frontal 21, Spiegel tv etc anschauen, da könnt ich regelmäßig ko**en, was in diesem Staat passiert und ohne Konsequenzen bleibt!!

    Beste Grüße,

    karti

  • Was mich hier doch wundert, warum hat der Polizist sich überhaupt für den Inneraum interessiert? Hattest du Warndreieck und Verbandskasten nicht vorne? Auf welcher Rechtsgrundlage hat er sich Zutritt zu einem Fahrzeug verschafft? Und warum hast du ihm erlaubt Fotos zu machen? Er hätte doch eine vorführung beim Sachverständigen anordnen dürfen, mehr nicht. Er selber darf auch gar nicht entscheiden oder bewerten was da richtig und falsch ist.

    Grüße Kurti

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • Ich würde als erstes einmal beim Finanzamt die Einzugsermächtigung wiederrufen, dann können se das Geld erstmal nicht von deinem Konto abbuchen, sondern müssen dir ne Zahlungsaufforderung schicken. Ich meine, so 3900 € hat man ja nicht mal eben so auf seinem Girokonto.

    Lars aka Lovejoy

    Hubraum ist durch nichts zu Ersetzen,. . . ...außer durch mehr Hubraum.
    . . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

    "RAUM"-Gleiter: Multivelle-lang, VR6-Automat

  • Wenn ich mich recht erinnere, zählt alles, was hinten drauf ist und ohne Werkzeug zu lösen ist als Ladung. Da kann das Bett auch mit Flügelmuttern fest gemacht sein, ebenso der Schrank.
    Mal sehen, ob ich das noch irgendwo wieder finde...


    jepp! so kenne ich das eigentlich auch :
    alles was mit bordmitteln innerhalb kurzer zeit aus-und einbaubar ist zählt nicht
    als umbau des fahrzeugs...egal in welche richtung !
    bordmittel(=werkzeug) beim T4 sind üblicherweise ein 10-13er gabelschlüssel,
    ein schlitz-kreuzschlitzwendeschraubendreher und ein 19er radschlüssel und
    mit flügelmuttern oder rändelschrauben brauchts nichtmal bordmittel:whistling:
    die westfalia camping-box wurde damals sogar explizit so beworben :whistling:

  • Was mich hier doch wundert, warum hat der Polizist sich überhaupt für den Inneraum interessiert?

    Weil eine Veränderung der Zulassungsart (oder Veränderung der Vorraussetzungen für eine bestimmte Zulassungsart) die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.

    Auf welcher Rechtsgrundlage hat er sich Zutritt zu einem Fahrzeug verschafft?

    Beweissicherung.

    .................................................

    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (11. Dezember 2011 um 10:07)

  • ist ja wirklich ein interessantes Thema und da werden wohl viele Transporterfahrer aufmerksam mitlesen :wacko:

    auf jeden Fall Einspruch einlegen gegen den Bescheid, dafür brauchst du auch noch keine Begründung. ( Begründung wird nachgereicht)

    dann über einen Anwalt Akteneinsicht fordern und mal schauen was da wirklich auf den Bildern zusehen ist.

  • Selbst fest eingebaute Sachen dürften nicht die Änderung der Fahrzeugart bewirken.
    Ich habe schon genügend LKWs gesehen, bei denen Schränke und Regale auf der Ladefläche fest montiert sind, ohne das gleich jemand auf die Idee kommt, das könne deshalb ein PKW sein.

    Jeder Elektriker hat in seinem Auto die geeigneten Festeinbauten dazu.
    Selbst ein fester Einbau wäre also kein Indiz für irgendeine andere Fahrzeugart.
    Ein Bett und ein Schrank ergeben auch noch kein Wohnmobil.

    Das immer wieder geforderte Verschweißen der Sicherheitsgurtverschraubungen ist übrigens auch so eine unsinnige Geschichte.
    Die "geprüften Gurtbefestigungspunkte" sind ideal um dort die ja zwingend erforderlichen Gurte zur Ladungssicherung zu befestigen.
    Insofern ist die Forderung zur Unbrauchbarmachung nicht haltbar.
    Ein einfach so ins Blech geschraubter Gurt wird niemals die Belastung eines geprüften Gurtpunktes aushalten; das kann jeder Gutachter mit einfachen Mitteln errechnen und bestätigen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Darum reicht es ja mittlerweile, wenn die Gurte ausgebaut, und Zurrgurtösen in den Halterungen verschraubt sind ;)

  • Darum reicht es ja mittlerweile, wenn die Gurte ausgebaut, und Zurrgurtösen in den Halterungen verschraubt sind ;)


    Das haben aber auch noch nicht alle FAs begriffen.

    Gibt es dazu Schriftwerk?

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Also in dem anfangs schon genannten Urteil (da hat in Richter gesprochen, meines Wissens nach die höchste Instanz in Deutschland) steht:

    "Dabei ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit vom Tatsachengericht zu bewerten; zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der Sitzplätze, die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung des Fonds mit Sitzen und Sicherheitsgurten oder für deren Einbau geeigneten Befestigungspunkten, das Fahrgestell, die Motorisierung und die Gestaltung der Karosserie. Bei einem nach der Herstellerkonzeption sowohl zur Personen- wie zur Lastenbeförderung verwendbaren und zunächst als PKW ausgelieferten Kleinbus wie im vorliegenden Fall kann eine Einordnung als LKW nur vorgenommen werden, wenn die objektiven Beschaffenheitsmerkmale den Schluss rechtfertigen, dass die Eignung und Bestimmung des Fahrzeuges zur Lastenbeförderung deutlich überwiegen und die Personenbeförderung in den Hintergrund treten lassen."
    Mit anderen Worten: ist das Teil so gebaut, dass du Lasten transportieren kannst, dann ist es ein LKW. Ist es so gebaut, dass du Personen transportieren kannst, ist es ein PKW.

    Das würde ich dem Finanzamt schreiben, Einspruch einlegen und sofort zu einem Rechtsanwalt gehen.

    Es gibt auch Finanzämter, die Verklagen schon seit Jahren Hausbootbesitzer. Das sei ein Haus und kein Boot und jetzt sollen die Grundsteuer bezahlen. Da beschäftigen sich haufenweise Richter mit und stellen alle fest, "es schwimmt, also ist es ein Boot". Was allerdings das Finanzamt überhaupt nicht interessiert und munter weiter klagt und Bescheide verschickt.

    Einmal editiert, zuletzt von TravelT4 (11. Dezember 2011 um 14:36)

  • Dem ist nichts hinzuzufügen 8o
    Genau so !!

    Die objektiven Beschaffenheitsmerkmale des Fahrzeugs lassen nur den Schluss zu, dass die Eignung und Bestimmung zur Lastenbeförderung deutlich überwiegt und sowohl die Nutzung als Wohnmobil, als auch die Personenbeförderung in den Hintergrund tritt.

    Das wäre jetzt nur noch unter Beweis zu stellen.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wobei man dazu auch wissen muss wie Finanzbehörden insbesondere unser Finanzminister arbeitet. Die arbeiten nämlich teils sehr "gewinnorientiert" und haben kein Problem damit dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen. In strittigen Fällen wie diesen stellt das Finanzministerium gerne Richtlinien auf, diese geben dem Finanzamt oft die Entscheidung vor. Die Richtlinien sind meistens nicht zu Gunsten des Bürgers. Wenn es dem Bürger nicht passt, kann er ja klagen :evil:

    "Witzig" sind auch die sogenannten Nichtanwendungserlasse. Das oberste Gericht des Bundes für Finanzen entscheidet einen Fall. Aber statt das Urteil auf andere gleiche oder vergleichbare Fälle anzuwenden, gibt das Finanzministeriem einen Nichtanwendungserlass heraus, der genau das untersagt - bringt mehr Geld in die Kasse, der Bürger kann ja klagen oder zahlen :evil:

    Die Erfolgsquote vor den Finanzgerichten beträgt übrigens ca. 44 %. Interessant hierbei: Der Ursprungsbescheid wurde ja von einem ausgebildeten Finanzbeamten erlassen, über den hat womöglich auch noch der Vorgesetzte drüber geschaut. Dann wurde vor dem Gerichtsprozess gegen den Bescheid Einspruch eingelegt. Hier wurde die Rechtmäßigkeit des Bescheides von einem Juristen geprüft und trotzdem werden viele Bescheide vom Gericht aufgehoben.

    @ UdoZ: Wenn wir eins in den vergangenen 40 Jahren gelernt haben, dann das der Staat nie genug Geld haben kann. Selbst wenn jeder Bürger zu 100 % steuer ehrlich wäre, bin ich überzeugt davon, dass dadurch nur die Ausgaben steigen würden, die Belastung für den Einzelnen aber gleich bleiben würde. In den letzten 20 Jahren haben sich die Steuereinnahmen fast verdoppelt und trotzdem reicht es nicht für einen ausgeglichenen Haushalt. Der Staat kam 1990 nur mit der Hälfte des Geldes hin, heute braucht er das Doppelte. :(