Der Tüv will nicht

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,

    Ich habe ein Problem. Der Tüv-Mensch (in Kiel) möchte meine Heckküche nicht akzeptieren, sondern möchte, dass ich mir einen Küchenblock ins Auto stelle.Außerdem soll ich einen meiner Sitze austragen lassen, um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen.

    Hat jemand einen guten Tipp für mich?

    MfG, Dennis

  • Habe das auch noch vor mir. Also ich würde mir einen Alibiblock zwischen die B2B-Sitze schrauben, dann muss nichts ausgetragen werden und dann bei Bedarf die Heckküche verwenden. Mit etwas Glück trägt der Graurock ja nicht ein WO die Küche ist... Heb dir den Alibiblock aber für die kommende HUs auf. Würde es ähnloich angehen, zumal ich never ever IM Wagen kochen will, will halt keinen Essensdunst in den Polstern, Gardinen und Verkleidungen. Ich schlafe daheim ja auch nicht inner Küche.

    Tante Edit: Schöne Gravitationslösung, sagt mir zu. Auch vom optischen Design!

    Der VW Bus stellt die Krone der automobilen Schöpfung dar.


    I'm the one who knocks! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Torchmonkey (16. Mai 2013 um 20:50)

  • Zitat

    Hat jemand einen guten Tipp für mich?

    Such Dir besser nen anderen Prüfer bzw. Prüfstelle.

  • Super Einstellung :thumbdown:

    Bevor man den TÜV bescheißt, sollte man sich halt mit ihnen unterhalten - was genau verlangt wird...
    In dem Fall vom themenstarter ist es für ein Vorgespräch natürlich zu spät.
    Da womo-Eintragungen regional verschieden sind, würde ich es mit einem anderen TÜV probieren - evtl. gibt es ja jemanden, der es so oder mit Kompromissen einträgt...

    Zum Thema kochen im Bus: Eier, Nudeln und anderer Kleinkram geht völlig Problem und geruchlos....

    Wenn ich nur ein Auto zum fahren bräuchte, brauche ich keinen Bus....

  • Würde ich auch nicht eintragen. Denn auf dem dritten Bild kann man nicht kochen oder brutzeln: fällt ja alles gleich wieder runter.


    Wiederlich solche Bilders.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • <OT>

    Bevor man den TÜV bescheißt,

    Ich sehe keinen Beschixx darin, wenn man wirklich 24/7 eine Küche mitführt. Es ist im Grunde ja nur DRA (dynamische Regelanpassung). Problematischer sehe ich es da eine Küche eintragen zu lassen und dann keine dabei zu haben. Das wäre wohl auch Steuerhinterziehung und eventuell fahren ohne Versicherungsschutz usw. Sehe mich aber auch mit dem Problem konfrontiert potentiell einen Sitzplatz zu verlieren, was ich nicht will. Daher wäre eine voll akzeptierte Heckküche für mich, wie den TS, optimal.

    Zum Thema kochen im Bus: Eier, Nudeln und anderer Kleinkram geht völlig Problem und geruchlos....

    Kann ja alles sein. Bitte nicht böse verstehen, bin bei Gerüchen mitunter empfindlich und etwas eigen. Nicht jeder ist da grundentspannt. Und die Heckküche hat ja auch orthopädische Vorteile, weil ich kann in meinem Bus nur mit geradem Rücken kochen, wenn ich knie oder sitze. :D Von daher kann ich den TS da schon verstehen.

    </OT>

    Der VW Bus stellt die Krone der automobilen Schöpfung dar.


    I'm the one who knocks! 8)

  • Würde ich auch nicht eintragen. Denn auf dem dritten Bild kann man nicht kochen oder brutzeln: fällt ja alles gleich wieder runter.


    Da hilft nur Heck höher legen, Front tiefer legen, so richtig auf Keilform gehen, und dann am Hang parken! :thumbup:

    Der VW Bus stellt die Krone der automobilen Schöpfung dar.


    I'm the one who knocks! 8)

  • Hallo zusammen,

    Ich habe ein Problem. Der Tüv-Mensch (in Kiel) möchte meine Heckküche nicht akzeptieren, sondern möchte, dass ich mir einen Küchenblock ins Auto stelle.Außerdem soll ich einen meiner Sitze austragen lassen, um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen.

    Hat jemand einen guten Tipp für mich?

    MfG, Dennis


    der Prüfer hat recht, die Küche soll im T4 sein ...nicht ausfahrbar...du musst kochen können wenn alle Türen und Klappen zu sind.....ob und wie du später kochst , ist ja wurscht...du kannst ja auch 2 Küchen im Auto haben ...eine Vorzeigeküche für den TÜV und eine Gebrauchsküche.
    Ist die Mindestausstattung für die Zulassung als Wohnmobil nicht erfüllt, da nur ein Teilumbau stattgefunden hat, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart PKW oder LKW erhalten. Bei Fahrzeugen, die über eine herausnehmbare Wohneinrichtung verfügen, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart ebenfalls erhalten. Der TÜV hat folgende Kriterien als Entscheidungs-Kriterien zu Grunde gelegt, nach denen ein Wohnmobil als solches zugelassen werden kann:

    Es muss eine Sitzgelegenheit mit einem Tisch vorhanden sein. Dieser Tisch darf klapp- oder auch abnehmbar sein.
    Es müssen Schlafplätze eingebaut sein. Schlafplätze gelten auch dann als Schlafplätze, wenn es sich um Sitzplätze handelt, die, zum Bett umgebaut, eine Mindestliegefläche von 1,8 Metern x 0,7 Metern ergeben.
    Es müssen im Camper Schränke oder zumindest Stauraum vorhanden sein. Ein Verstauen der Kleidung und des Proviantes muss während der Fahrt gewährleistet sein. Übliche Staufächer wie das Handschuhfach in Pkw oder Lkw gelten nicht als ausreichender Stauraum.
    Im Wohnmobil muss eine Küche verbaut sein. In dieser müssen sich sowohl ein fest eingebauter Kocher als auch die Einrichtung für Frisch- und Abwasser befinden. Ein Kocher gilt nicht als fest eingebaut, wenn er mit Flügelmuttern befestigt ist. Ist ein Kocher nicht fest eingebaut, muss sich im Wohnbereich ein entsprechend sicherer Raum befinden, in dem der Kocher benutzt werden kann.
    Alle Einrichtungen mit Ausnahme des Tisches müssen fest eingebaut sein.
    Wird dein T4 nicht als Wohnmobil eingestuft, bleibt es das Fahrzeug, das es vorher war: ein Pkw oder ein Lkw.

  • Grundsatz als Antwort des zu Prüfenden bei den Prüforgas!
    " Prima, sie haben ja soooo Recht, wo genau bitte kann ich das was Sie sagen nachlesen?"
    Und schon kommt der Prüfer ins Rudern!

    Aber aufgepasst.
    Manchmal hat der Mann auch einfach RECHT, dann sollte er dir aber auch sagen können, wo das, was er sagt auch schriftlich nachzulesen ist.
    Wenn das nicht geht --> Prüfer und Prüfstelle wechseln.

    mfg Frank
    KFZ - Techniker - Meisterbetrieb / Fahrzeugreparaturen/ Autogasanlagen, Rep. v. Wohnmobilen, Wohnmobilvermietungen, Handel
    Jetzt preiswert auf Autogas umrüsten - Bei Fragen bitte als Erst-Kontakt gleich die E - Mail nehmen! f.schroeder@freenet.de
    Unsere Kontaktmöglichkeiten: 03521 45 66 44 oder wenn es fix gehen muss : 0173 91 18 812

  • Nirgendwo steht, dass der Kocher aus dem Fahrzeug bedient werden muss, oder?
    Soll nur im Fahrzeug fest verbaut sein.
    Auf Schienen und somit ausziehbar ist für mich fest verbaut.
    Und genau war sogar die Anforderung von dem Tüv Prüfer in Köln.

    Geil, dass 10 verschiedene Prüfer 11 unterschiedliche Anforderungen an den Umbau stellen und nur höchstens einer weiß, wo das steht...

    Und bzgl der Spüle gilt übrigens gleiches...nirgends steht was von wasserhahn, material des waschbeckens etc


    Von Außer-Haus gesendet

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

    Jetzt mit LPG unterwegs

    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Da war doch mal was mit Stehhöhe von mindestens 1,7 Metern im Kocherbereich, aber wie Horst schon zitiert hat, im Bus. Der Küchenblock muss quasi nur zerstörend ausbaubar sein. Naja, nicht ganz so, aber eine WoMo-Zulassung wird immer schwieriger. Man sieht es auch an den peinlichen Wechselkennzeichen, welche in jedem Land der EU Steuerersparnisse bringen, aber hier eben nicht.

    Jedem Versuch, Steuern zu sparen, werden Bergmassive in den Weg gelegt.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Gibt es nicht auch die Anforderung an einen "wohnlichen Charakter" des ganzen Umbaus??
    Das ist wohl Auslegungssache. Keiner wird zuhause seine Küche auf Rollen nach draußen schieben.

    Tja, wo fängts an, wo hörts auf? Ich kenne kein "Serien-Womo", das die Küche draußen als Schönwetter-Einrichtung hat.

    Der nächste möchte seinen Kombi mit Dachzelt und Mini-Kocher im Handschuhfach zum Womo ummelden (übertrieben)

    Ich habe mal was gelesen, da ging es um Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn die Anforderungen des Prüfers ans Womo zu lasch gesehen werden.

    Das will sich wohl keiner antun.

    Gruß

    .................................................

  • Hallo

    Naja ,kann man sehen wie man will , eine Holzschublade macht noch kein Wohnmobil aus ,

    hier geht es wiedermal einzig und allein um die Steuern und Versicherung nehme ich mal an ,

    Gruß Maik

    mit Erdgas fahren und mit Pellets heizen :D

    Dachdeckerfachbetrieb-Bauklempnerei-Gerüstbau-Pelletöfen

    Wichtiger als das geschriebene zu lesen ,ist das gelesene verstehen ;)

  • Moin Moin,
    habe mit dem Tüv Nord in Kiel auch nicht die besten Erfahrungswerte.Habe es dann bei der
    Dekra in Kiel versucht.Und siehe da,Plakette und auch noch plausible Begründung dafür.
    Beim Tüv Nord wurde mir nur die Plakette verweigert und das ohne einleuchtende
    Begründung...

    LG Jens

  • thommi:
    Lesen und Verstehen ... für die Wohnmobilzulassung war noch niemals eine Stehhöhe erforderlich :prof:
    Siehe auch "6.1 letzter Satz" des von Multi-Fanfare verlinkten Merkblattes.

    Diese ausschließlich von den Finanzämtern verwendete "Vorschrift" geistert auch in den Köpfen vieler Prüfer herum, ist jedoch gar nicht existent.
    Siehe auch mein Beitrag: FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart (PKW, LKW, WoMo) halten !

    Die Verpflichtung, dass sämtliche wohnmobiltypischen Ausstattungsdetails aus dem Innenraum erreichbar sein müssen (wie Horst schreibt), kann ich dem Merkblatt nicht entnehmen.
    Insofern spricht nichts gegen die Verwendung einer Heckküche, die ja ebenfalls im Fahrzeug fest eingebaut ist, selbst wenn sie von außerhalb bedient wird.

    Auch von mir gilt deshalb der Rat, sich an den Leiter der Prüfstelle oder besser an eine andere Prüfstelle zu wenden, da sich hier der Prüfer ganz offensichtlich nicht an die Ausführungen des von seinem eigenen Verein und Arbeitgeber herausgegebenen Merkblattes halten will.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)