Klimaanlage auffüllen erlaubt?

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  • Moin, Moin!

    Ist es zulassig eine Klimaanlage auffüllen zu lassen? Der Fall:

    Meine Klima tuts nicht mehr und gehe stark davon aus, daß sie nicht mehr geht, weil zu wenig Kältemittel drin ist. Es wird sich im Laufe der Zeit verflüchtigt haben. Ich habe in den letzten 10 Jahren nämlich nie eine Wartung durchführen lassen. Ich war bei ATU und habe gefragt. Die sagten mir, daß sie die Klima erst auf Defekte prüfen müßten. Also Kältemittel raus Kontrastmittel rein, gucken ob was defekt ist. Wenn alles i.O. ist Kontrastmittel wieder raus und neues Kältemittel wieder rein.
    Ist es möglich und erlaubt, einfach nur Kältemittel nachzufüllen? In der Annahme, daß alles normal dicht ist?
    Der Kompressor wird in Ordnung sein. Zumindest springt er für eine Sekunde an und geht dann wieder aus.

    ATU sagte mir auch, daß das alte Kältemittel nur noch bis 2018 zulässig ist. Was ist danach?

    Schon mal DANKE!

    Viele Grüße von Ralphchen (dem Hundertfahrer!)

    Zum Glück weiß nicht jeder, daß es außer einem T4 keine anderen Autos gibt...


    :drive: :drive:

    Verbrauch gemessen seit 15.03.2018

  • Dein Fehler ist, du bist zu ATU gefahren...

    Das eigentliche Problem ist. Du weißt nicht, wieviel noch drin ist. Also kannst nicht auffüllen.

    Erst muss der Kram raus, gewogen werden, und dann neu rein. Wenn noch was drin sein sollte, würde ich dinfach das Kältemittel ergänzen und mit nem Sniffer, grob die Leitungen und Wärmertauscher abgehen.

    Wenn nichts mehr drin ist, dann würde ich Formiergas einfüllen und ebenfalls absniffern. Die grüne Sauce würde ich nicht rein füllen.


    Und wenn man den Kram eh draußen hat, kann man eigentlich auch gleich eine Druckprobe machen...


    Mein Vorteil ist, dass ich das selbst machen kann. Du solltest vielleicht einfach einen Klimaservice machen lassen und das Gerät sagt dir dann schon, ob die Anlage dicht ist.

  • vielleicht mal so als Richtwert, ich hab heute meine Klima neu befühlen lassen: 1100 Gramm kommen da rein.

  • Für einen KR mit Climatronic stimmt der Wert.

    Beim LR sinds mehr. Weiss ich aber nicht auswendig.

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • mmmmhhh und jetzt? Also gibt es keine Füllstandanzeige oder irgendeine Druckanzeige, wieviel man von dem Kältemittel nachfüllen müßte? Ich bin da völlig unwissend! Nach meinem Urlaub fahre ich wohl mal zum Freundlichen...

    Viele Grüße von Ralphchen (dem Hundertfahrer!)

    Zum Glück weiß nicht jeder, daß es außer einem T4 keine anderen Autos gibt...


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  • Da in deinem Profil ja nicht drinnen steht, kann man auch keine direkten Tips zu einer Werkstatt geben,

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Nein, anhand des Ruhedrucks kannst du das nicht herausbekommen.
    Höchstens während des laufenden Betriebs, aber das ist eher den Kältetechnikern vorbehalten, im laufendem Betrieb anhand, der Drücke Kältemittel aufzufüllen. Das können, ich behaupte jetzt einfach mal, 99,9% der KFZ Betriebe nicht, die Klimaservice anbieten.
    (Ich nur theoretisch, selbst bei festen Anlagen, praktisch noch nicht gemacht.)
    Die andere Methode, mit abwiegen, ist auch genauer und ordentlicher...

  • Da in deinem Profil ja nicht drinnen steht, kann man auch keine direkten Tips zu einer Werkstatt geben,

    Und? Besser so??

    Viele Grüße von Ralphchen (dem Hundertfahrer!)

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  • Nein, anhand des Ruhedrucks kannst du das nicht herausbekommen.
    Höchstens während des laufenden Betriebs, aber das ist eher den Kältetechnikern vorbehalten, im laufendem Betrieb anhand, der Drücke Kältemittel aufzufüllen. Das können, ich behaupte jetzt einfach mal, 99,9% der KFZ Betriebe nicht, die Klimaservice anbieten.

    Grummelgrufti:
    Topantwort :thumbup:
    Lehn´ Dich aber nicht zu sehr aus dem Fenster. Der Text ist schon Grenzwertig.

    Wenn der Kompressor kurz anläuft, wird der Niederdruckschalter auslösen. Das wäre ein Zeichen für KM-Mangel, richtig.
    Kontrastmittel würde ich ebenfalls auf keinen Fall einfüllen.

    -------------------------------------
    Mehr ist von mir hier leider nicht mehr zu erwarten.
    Nachher werde ich wieder beschimpft und der Axel kommt und so weiter! Neenee....!


    Gruss Jochen

  • 1350g im LV - habs vorige Woche erst machen lassen. Das Kältemittel diffundiert auch durch die Gummischläuche da muss nicht zwingend was kaputt sein.

    Bye Maik
    [b]

    ...schreib dich nich ab - lern Ostdeutsch

  • Was die bei ATU erzählen ist bedingt richtig. 1. wird die Anlage evakuiert. 2. danach macht das Servicegerät eine Vakuumprüfung über 20 min. Bleibt der erreichte Unterdruck ,wird erst dann die Anlage neu befällt. Die Aussage von ATU ist erst dann relevant wenn sich nach der Prüfung rausstellt das der Unterdruck nicht gehalten werden kann , und die Anlage dann trotzdem ohne weitere Prüfung auf Dichtigkeit gefüllt wird.
    Ein geringer Verlust von Kältemittel ist normal. Der summiert sich über die Jahre .
    Also geh und lass die Anlage füllen. Alles andere stellt sich erst wärend des Checks.

  • Einfach den normalen Klimaservice für 60 Euro machen lassen bei einer freien Werkstatt und gut ist.

  • mmmmhhh und jetzt? Also gibt es keine Füllstandanzeige oder irgendeine Druckanzeige, wieviel man von dem Kältemittel nachfüllen müßte? Ich bin da völlig unwissend! Nach meinem Urlaub fahre ich wohl mal zum Freundlichen...

    Zur Erklärung gehe ich mal etwas auf die Technik vor Kältemittelkreisläufen ein:

    Der Kompressor verdichtet den Kältemitteldampf bis dieser flüssig wird. Durch die Kompression UND die Kondensation wird das Kältemittel heiß, die Wärme wird am Verflüssiger an die Außenluft abgegeben, ist zu wenig Kältemittel im Kreislauf wird der Kondensationsdruck nicht erreicht und der Verflüssiger kann die Wärme nicht abgeben (Fazit die Anlage Läuft, durch die ausbleibende Kondensation im Verflüssiger kühlt sie aber nicht mehr. Ein Abschalten kenne ich eigentlich nur bei Überdruck im Verflüssiger bei zu geringer Wärmeabfuhr.

  • vielen dank schonmal, war sehr hilfreich!!

    Weiß denn jemand auch was über die Aussage von ATU, daß das alte Kältemittel ab 2018 nicht mehr zulässig ist?

    Viele Grüße von Ralphchen (dem Hundertfahrer!)

    Zum Glück weiß nicht jeder, daß es außer einem T4 keine anderen Autos gibt...


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  • Aber nur weil das Klimaservicegerät keine Undichtigkeit findet, heißt das noch nicht, dass die Anlage auch wirklich in Ordnung ist. Bei meinem letzten Lancer hat das Klimaservicegerät keinen Fehler festgestellt und trotzdem ist das Kältemittel innerhalb zweier Tage entwichen. ;(

    Viele Grüße Robert
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    Vorsicht!
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus, satirischen Äußerungen und weiteren rhetorischen Figuren enthalten.

  • die Aussage über die zulässigkeit des Kältemittels ist falsch, die gilt nur für Neufahrzeuge

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • Es ist schon richtig, was die Werkstatt sagt, wenn schon ein gewisser Teil fehlt (den Prozent-Satz hab ich nicht mehr im Kopf), gilt die Anlage erst mal grundsätzlich als defekt und darf nicht mehr neu befüllt werden, ohne vorab eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt zu haben. Diese findet mittels eines Formiergases und eines Leckprüfers so wie bei Gasanalagen statt. Erst wenn mittels dieser Prüfung kein Leck gefunden wurde, darf die Klimaanlage mit einem unter UV-Licht sichtbaren Lecksuchadditiv wieder aufgefüllt werden.

    Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen ab 10.000 Euro bestraft, deshalb schrecken viele Betriebe davon ab, einfach ne Klimaanlage neu zu befüllen. Das kommt vom Umweltschutz.