VW T4 Transporter umgebaut als Camper und als SonderSonstiges KFZ Wohnmobil angemeldet.,
Wieviel Fahrgastplätze sind möglich?
Sonstiges KFZ Wohnmobil mit wie vielen Sitzplätzen möglich?
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
-
-
Hängt - soviel ich weiß - vom verfügbaren Platz (für Sitzplätze) und derr Defferenz zwischen Leergewicht und zGG ab - pro Mitfahrer müssen (glaub ich) 75 kg "frei" sein und noch etwas übrig für Gepäck.
Außerdem müssen geprüfte Rückhaltemöglichkeiten und Sitzgelegenheiten möglich sein.Die genaue Regelungen wird ein anderer besser kennen ...
Gruß, Jörg
BTW: es heißt nicht "Sonder - KFZ" sondern: "sonstiges KFZ"
-
Theoretisch kann auch ein 9-Sitzer als Wohnmobil angemeldet werden.
Die für die Womo-Zulassung benötigten Einbauten am besten über die Suche im Forum raussuchen und mit einem TÜV-Prüfer absprechen.
-
Hallo zusammen,
in meinem Letzten (Langer Radstand) hatte der Prüfer die neun Sitzplätze übernommen. Das geht also. In meinem jetzigen (auch LR) hat der Prüfer sich angeschaut was nach dem Betteinbau noch übrig blieb und kam darauf, das bei einem Einbau einer Doppelsitzbank, die bei der Umschreibung nicht vorhanden war, noch sechs Stück übrig blieben.
Damit kann ich gut leben. Letztendlich kommt es auf den Prüfer an, was er Dir zugesteht.Grüße
Peter -
als SonderKFZ Wohnmobil angemeldet
Echt ... als SonderKfz
also bei uns bedeutet die Abkürzung SoKfz "sonstiges Kfz", also etwas anderes als PKW oder LKW.Ach ja ...zur eigentlichen Frage:
Der Gesetzgeber erwähnt keine maximale Anzahl an Sitzplätzen in einem Wohnmobil.
Es gelten somit die gleichen Bedingungen wie in anderen Fahrzeugen, also PKWs oder LKWs.Für Wohnmobile über 2,5t gilt gemäß StVZO §35a aber eine Besonderheit.
Auf den hinteren Sitzplätzen sind lediglich Beckengurte vorgeschrieben. -
Ich habe jetzt auch die WoMo Zulassung und es sind alle 9 Plätze drin geblieben.
-
Ich hab WoMo mit 6 Plätzen....
-
.... Axel, bist Du Dir sicher mit den Beckengurten hinten.
Mir war so als ob das um 2000 geändert wurde und ab da die äußeren Gurte 3 Punktgurte sein müssen.
Was aber geht, ist bei Rückwerts gerichten Sitzen 2 Punktgurte ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen der Kay
-
Ich habe in der StVZO Ausgabe von 2015 nachgeschaut und zitiert.
Bei PKWs mögen Deine Informationen stimmen, aber bei Wohnmobilen ist das anders.Ich muß das ja selber gerade beachten, weil mein 2000er Auto zwar eine 94er California-Ausstattung bekommt, aber zulassungstechnisch ein PKW bleiben soll, also Dreipunktgurte benötigt.
Stellt sich die Frage, ob der linke Sitz der hinteren Sitzbank nun ein äußerer Sitz ist oder der mittlere (obwohl es links daneben ja keinen anderen Sitz gibt, denn da sind ja Schränke).Wobei ... bei der werksmäßig installierten 2er Sitzbank in der zweiten Sitzreihe gab es auch nur links (also am Fenster) einen Dreipunktgurt.
Der rechte Sitz der 2er Bank verfügte lediglich über einen Beckengurt ...Was aber geht, ist bei Rückwerts gerichten Sitzen 2 Punktgurte ausreichen.
Das ist aber mal ganz sicher falsch.
Für rückwärts oder quer eingebaute Sitze sind überhaupt keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben, sondern ausschließlich für die in Fahrtrichtung. -
Echt ... als SonderKfz
also bei uns bedeutet die Abkürzung SoKfz "sonstiges Kfz", also etwas anderes als PKW oder LKW.
Verzeihlicher Fehler - das macht sogar Mercedes Benz in ihren offiziellen Angeboten für nen Marco Polo falsch. -
Natürlich ist der "Fehler" verzeihlich und hat kaum Auswirkungen "in der Sache".
Weil dieser Fehler sich aber (vermutlich aufgrund der vielen Falschinformationen) recht gut etabliert hat, muss er umso häufiger auch behandelt werden.macht sogar Mercedes Benz in ihren offiziellen Angeboten für nen Marco Polo falsch
Mag ja sein, und das macht es nicht besser,
aber wir hier sind ja ein Fachforum, in dem man auf vermeidbare Fehler hinweisen darf, schon allein um es dann richtig zu machen.Wie sollen die Leute denn sonst erfahren wie es richtig heißt, wenn schon die Marketing-Strategen der Konzerne mangelhaft recherchieren.
So ein California mag ja ein "besonderes Fahrzeug" sein ...
und überhaupt ... für die meisten Leute hier ist ihr Fahrzeug etwas besonderes, egal welche Variante sie besitzen.
Für den Gesetzgeber und das Kraftfahrtbundesamt gehören Wohnmobile jedoch in die Rubrik der "sonstigen Fahrzeuge".CU, Axel
-
Stimmt ja alles - eigentlich wollte ich mir nur über MB lustig machen.
Ausstattungscode: "Z43 - Zulassung als Sonder-Kfz, Wohnmobil"
-
War da beim Womo nicht mal was mit " Der Onkel trägt nur so viele Sitzplätze wie vorhandene Schlafplätze ein"?
-
War da beim Womo nicht mal was mit " Der Onkel trägt nur so viele Sitzplätze wie vorhandene Schlafplätze ein"?
Sicherlich nicht. In Meiner Hilde sind ab Werk 6 Sitzplätze eingetragen (5 davon sogar mit 3-Punkt-Gurt, und ich bin mir sicher ein 7ter mit Beckengurt in der Mitte wäre möglich, aber nicht machbar wegen Zugversuch etc)...Das Bett unten ist ungefähr 1,40x2,00m, da wirds kuschelig
-
Sitz- und Liegeplätze sind voneinander absolut unabhängig, jedenfalls von Seiten des Gesetzgebers.
Den interessiert die Anzahl der Schlafplätze nicht.
Es muß nur überhaupt ein solcher vorhanden sein. -
Gestern frisch eingetragen MV2 "sonder KFZ Womo mit 7 Plätzen "
-
sonder KFZ
echt jetzt ... mach mal nen Foto von der Zulassung, bitte.Bei uns steht da SO.KFZ
Sorry, aber ich habe bekanntermaßen ein Don Quijote-Syndrom
zumindest was diesen Begriff angeht. -
Gestern frisch eingetragen MV2 "sonder KFZ Womo mit 7 Plätzen "
ist hier schon öfters gesagt worden: Die Zulassungsordnung kennt keine sonder KFZ.
Ich würde da noch mal hinfahren, und es auf sonstiges KFZ korrigieren lassen.Zur Sitzplatzanzahl: Bei einem sonstigen KFZ Wohnmobil muss die Zuladung (Differenz aus zGG und "Masse in fahrbereitem Zustand") mindestens folgenden Wert haben:
75 kg je Passagier (ohne Fahrer) + (Fahrzeuglänge [m] + Sitzplatzanzahl) * 10 kg
Die Masse in fahrbereitem Zustand ist das Leergewicht + 75 kg für den Fahrer + Kraftstofftank gefüllt (ich glaube zu 90%) und festverbaute Frischwassertanks gefüllt (ich glaube zu 50%).Beispiel:
Ein MV hat eine Masse in fahrbereitem Zustand von 2250 kg und soll mit 7 Sitzplätzen eingetragen werden.
Dann müsste das zGG betragen:
2250 kg + (7-1)*75 kg + (4,79 + 7)*10 kg = 2817,9 kgWenn es ein nicht aufgelasteter AXG ist (zGG = 2660 kg), dann wären eigentlich nur 5 Sitzplätze möglich.
Aber zum Glück kennt nicht jeder Prüfer alle Richtlinien so genau, und bei der Erstellung der neuen Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsbehörde kommt es mal zu Fehlern...
Daher soll es auch MV2 AXG so.KFZ Womo mit 7 eingetragenen Sitzplätzen geben
-
KNOX:
Danke für die Formel, die hier noch gefehlt hat und eigentlich alles erklärt -
Ok, gebe den Fehler zu und gelobe Besserung
Also in der Zulassung stehen folgende Werte : Leergewicht 2150kg, dies wurde per Waage ermittelt mit mir und der Tank war halb voll
2150kg +(6*75kg) ergibt 2600kg, sind bei zul. GG 2,66t noch 60 kg Luft.
Sollte ein AXG sein
Bj 04/02 111kw -