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  • Das ist natürlich ärgerlich. Wenn du Pech hast und es der TÜVler so verlangt musst du sogar die Befestigungspunkte für die Gurte unbrauchbar machen (zuschweisen). Auf jeden Fall ist eine Abnahme und das Austragen der Sitzplätze notwendig.
    Ich stand auch vor einer ähnlichen Entscheidung, hab mich dann aber doch eindeutig dafür entschieden, mehr Leute (insg. 6) mitnehmen zu können und die Karre als PKW zu versteuern. Wenn man hin und wieder deswegen Leute einer Mitfahrgelegenheit mitnehmen kann, relativiert sich die höhere Steuerbelastung auch wieder.

  • Moin Wogrim

    Ja das ist alles sehr sehr ärgerlich. Und ich sag es dir... Mit 6 verschiedene Stationen telefoniert bis sicher einer bereit erklärt das zu tun. Der darf das nicht, der darf dies nicht... Typisch deutsch.
    Aber nun denn, abwarten. Habe eben mit der Werkstatt meines Vertrauen telefoniert und er fragt ob sein Prüfler das eben macht.

    Die Entscheidung steht definitiv. 3 Sitzplätze. Habe ja noch n PKW falls es mehr als 2 Personen werden. Und ich habe auch keine Lust mir für hinten alles zu kaufen. Sitze+Bänke + Gurte etc.
    Ist ja schon alles raus. Warum der Prüfler die 9 Plätze bei S1 stehen lassen hat, ist mir n Rätsel.
    Aber---> Wenn man sich nicht um alles selber kümmert.

    Naja ich hoffe ich habe gleich ein positives Gespräch mit meiner Werkstatt.

    Greetz

    -Happiness is only real when shared-

  • Moin moin,

    so ich bin es noch einmal...
    Am Dienstag bekomme ich hoffentlich meine 3 Sitzplätze eingetragen.
    Allerdings stellt sich mir nun eine andere Frage.

    Kann der Prüfer mir evtl meine LKW-Zulassung "streichen" weil evtl das Auto nicht nach seinen Richtlinien ist.
    Also zb. ganz hinten müssen die Fenster raus oder die Trennwand ist nicht hoch genug???

    Greetz

    -Happiness is only real when shared-

  • Das mögen einige Prüfer vielleicht so machen wollen, aber eine gesetzliche Grundlage gibt es dazu nicht.

    Die Autos müssen weder rundherum verblecht, noch muß der Fahrersitz von der Ladefläche abgetrennt sein.
    Auf solche Ideen kamen seinerzeit nur die Leute von der Steuerbehörde.

    Das ist genau so wie mit der Stehhöhe, die ja niemals Vorschrift für die Zulassung als Wohnmobil war.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wie üblich: Andere Mütter haben auch schöne Töchter (oder Söhne) :!:
    Prüfstelle wechseln und solange suchen, bis man einen gutwilligen Prüfer gefunden hat.

    Das ist bei den Eintragungen für unsere Syncronautenbereifung nicht anders. ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi,

    was mich persönlich in diesem Zusammenhang brennend interessiert, ist die Frage, wie das HZA dazu kommt eine Besteuerung nach eine Rechtslage vorzunehmen, welche offensichtlich so nicht mehr gültig ist.

    Denn im Schreiben steht ja: "... entsprechend der vor dem 1.Juli 2010 geltenden Rechtslage als PKW besteuert."

    Das heißt doch automatisch dass diese Rechtslage seit dem 1.Juli 2010 ungültig ist und eine andere Rechtslage eingetreten und wohl auch gültig ist...

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Das heißt doch automatisch dass diese Rechtslage seit dem 1.Juli 2010 ungültig ist und eine andere Rechtslage eingetreten und wohl auch gültig ist...

    Die Antwort steht doch schon da: Link

    Der Gesetzgeber hat den Steuerbehörden eine Art "Freibrief" ausgestellt, indem er im neuen und aktuell gültigen Gesetz verordnet hat, dass dann, wenn mit dem neuen Gesetz weniger Geld zu kassieren ist, automatisch das alte Gesetz anzuwenden ist.

    Das ist absolute und eindeutige Abzocke durch die von uns demokratisch gewählte Regierung, bzw. die in den Gremien sitzenden Politiker.
    Ich behaupte mal, dass das von dem BFG keinen Bestand haben dürfte.

    Jetzt muß sich nur noch jemand finden der dagegen mal eine Klage erhebt und den Gang vor die ganz obersten Gerichte nicht scheut.

    Eine gute Möglichkeit wäre es aber schon, mal den örtlich sicherlich vorhandenen Bundestagsabgeordneten darauf anzusprechen.
    Es ist meistens so, dass die bei Hinweisen auf derartige Missstände aus allen Wolken fallen und eine Anfrage im Bundestag stellen.
    Es ist die Pflicht der Abgeordneten sich um so etwas zu kümmern; genau dazu sind sie schließlich da.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Steuerbescheid vom Zoll bekommen

    Ein Freund hat die Tage auch so ein Schreiben vom Zollamt Gießen bekommen. Es handelt sich bei ihm um einen Ford Ranger mit den kleinen Notsitzen in zweiter Reihe. Sieht ganz danach aus, dass er auf drei Sitze umbauen soll... :thumbdown:

    Der besagte Paragraph ist für die Steuerbehörde eine Art "Freibrief", weil da ja steht:

    wenn die Zulassungsbehörde eine andere Fahrzeugart feststellt, die zu einer geringeren Steuer führen würde, dann gilt automatisch (immer noch) das alte Gesetz

    und in diesem alten Gesetz steht der heute gestrichene Abschnitt:

    (2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
    1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ...

    Was ich nicht verstehe - oder wo ist mein Denkfehler: Das Gesetz verweist in § 18 Abs. 12 auf ein nicht mehr gültiges Gesetz!?

    Dann holen die (Zollbeamten) auch wieder die Stehhöhe von 170cm demnächt hervor, oder wie!?

    Wie verstehst du das axelb: :?:

  • Dann müssen die Zollbeamten auch ausstellen das das der LKw Sonntags mit Anhänger gefahren werden darf . Also Bescheinigung mitgeben lassen 8) .
    Können die einer Doka die zu viel Sitzplätze hat , die LKw Zulassung entziehen ? . Die ist doch ab Werk so zugelassen ?( .

    Fahrzeuge mit 4X4 :
    Vw T4 Doka syncro 2,5 TDI : Steigfähigkeit 60% / 30,96 Grad
    Unimog 421 : Steigfähigkeit 100% / 45 Grad
    Mercedes Sprinter Iglhaut : Theoretische Steigfähigkeit 150 % /56,31 Grad

    Vw T5 4Motion

    Opel Mokka 4x4

  • Es handelt sich bei ihm um einen Ford Ranger mit den kleinen Notsitzen in zweiter Reihe. Sieht ganz danach aus, dass er auf drei Sitze umbauen soll...


    Nein muß er nicht, sofern insgesamt nur 4 Sitzplätze vorhanden sind.
    Das aktuelle StG schreibt was von 3 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
    3 Sitze plus Fahrersitz ergeben insgesamt 4 Sitzplätze.
    Bitte lesen UND verstehen.

    holen die ... auch wieder die Stehhöhe von 170cm demnächt hervor


    Auch das wird nicht passieren, denn im letzten Paragraphen des aktuellen StG wird sich überhaupt nicht auf den alten Absatz 2b bezogen, und der betrifft die Wohnmobile.


    Wer kann da was ändern oder Licht ins Dunkel bringen ?

    Dennoch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass möglichst viele Leute mal ihre zuständigen Bundestagsabgeordneten darauf ansprechen sollten.
    Das kann man auch per Mail machen. Die sind genau für solche Anfragen zuständig und bekommen ihre Diäten aus von uns gezahlten Steuern.

    Wer keine Kenntnis darüber hat, wer denn nun überhaupt der zuständige Bundestagsabgeordnete ist (den er ja selber hat wählen dürfen!), der möge hier mal nachschlagen.

    Nachsatz:
    und weil es hier unmittelbar um das Forumsthema geht, erlaube ich mir in diesem Fall sogar einen politischen Bezug :!:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin moin,

    bei mir scheint nun hoffentlich auch alles in Ordnung zu sein. Gestern Abend habe ich mir gedacht, lese dir mal selber dein Gutachten durch und siehe da, da steht doch wirklich unter "S1" = "3"
    Somit hat die Zulassungsstelle einen Fehler gemacht und die Sitzplätze nicht geändert.

    Also heute morgen gleich angerufen und nachgefragt und gesagt das mein Fahrzeugschein nicht richtig ist..... Oh ja stimmt, das ist ja wirklich nicht richtig...

    Ganz genau denke ich mir nur so.
    Dann fragte ich noch einmal nach, ob der "neue Schein" auch direkt zum HZA geht damit die Bescheid über die Änderung wissen.
    Ja, aber Sitzplatzanzahl ist doch nicht relevant für das HZA ---- ähhhhm doch...
    Nun wollen sie mir einen neuen Schein schicken.

    Wenn man sich wirklich nicht um alles selber kümmert.

    Greetz

  • Ja, aber Sitzplatzanzahl ist doch nicht relevant für das HZA


    Es gibt Sachen, die haben sich auf dem Land noch nicht herum gesprochen :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)


  • Es gibt Sachen, die haben sich auf dem Land noch nicht herum gesprochen :whistling:

    Das Problem hatte ich vor paar Wochen, da flatterte ein neuer Bescheid inkl Nachzahlung ins Haus. Mein LKW sollte nun PKW sein, laut dem Zoll hat meiner 5 Sitzplätze und das wäre in Kombination LKW nicht zulässig. Sollte anstatt der 160 Euro nun 340 Euro ? zahlen. Da ich aber eh nur zwei Sitze benutze, habe ich die restlichen ausgetragen und damit war alles ok. Das komische ist nun das er nun 20 Euro günstiger ist wie vorher, glaube da weiß der eine nicht was der andere tut.

    Nie wieder moderne Autos ...