Reifen im Fahrzeugschein

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  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zu den eigentragenen Reifengröße bei meinen Multivan T4 111KW Baujahr 2002
    In meinem Fahrzeugschein sind 205/60/R16C 100/98T eingetragen.
    Momentan habe ich Sommerreifen Nexen CT8 205/65/R16C draufgezogen. Jetzt war ich letzte Woche beim TÜV, welche mir wegen der Reifen kein TÜV geben. Er meinte, dass auch der Versicherungsschutz erlischt.
    Deswegen hier meine Frage:
    - Erlischt der Versicherungsschutz wenn ich die genannten Reifen fahre und einen Unfall baue?
    - Und gibt es eine Möglichkeit trotz dieser Reifen den TÜv zu bekommen ohne neue Reifen zu kaufen?
    Danke und viele Grüße
    Basti

  • das ist erlöschen der betriebserlaubnis und dein tacho zeigt weniger an als du tatsächlich fährst

    das reicht doch schon

    oder nicht da kann sich die versicherung schnell quer stellen wenn es zum unfall kommt

  • Wie bei allen Anbauten und Teilen die nicht zugelassen bzw. nicht eingetragen sind, erlischt die Betriebserlaubnis.
    Du dürftest mit dem Fahrzeug also nicht fahren... mit allen Konsequenzen!
    Wenn die Reifen nicht für den Wagen zugelassen sind, wird das seinen Grund haben (z.B. Traglast/Umfang) und bekommst sie nicht eingetragen.

    Einmal editiert, zuletzt von -Ralf (19. Juli 2018 um 10:05)

  • Hi Basti,

    der TÜV'ler hat Dir zu recht die Plakette verweigert, da die Reifen nicht eingetragen sind. Ob die Eintragungsfähig sind, sollte dir der TÜV'ler aber schon sagen können.

    Der Versicherungsschutz erlischt in der Tat - wenn die falschen Reifen kausal (ursächlich) für den Unfall verantwortlich sind. Das wiederum dürften in Deinem Fall dann ganze Horden von Sachverständigen klären....... ;(
    Ich würde schleunigst das Problem lösen.

    Ich bin eh der Meinung, dass die 205er für den 111er viel zu schmal sind. Speziell bei Regen. Aber wie geschrieben, dass ist nur meine persönliche Meinung.

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Hallo,
    hat sich der TÜVler denn genauer geäußert, warum er dir die Reifen nicht einträgt? Die Antwort ist klar "Weil sie nicht als Serienbereifung zugelassen sind". Aber hat er dir noch möglichkeiten genannt, diese doch eingetragen zu bekommen?
    Ich schätze eine Eintragung ist schon möglich wenn:

    • Du eine Tachoabgleichung machst. Diese lässt sich durch Umprogrammieren der Wegmesszahl im KI durchführen. Anschließend muss diese leider noch abgenommen werden
    • Du eine Einzelabnahme der Reifen machen lässt


    Die Alternative dazu ist nur, dir neue Reifen zu besorgen, was natürlich überaus ärgerlich wäre.
    Grüße,
    Flo von JF2301

  • High,
    in dem Moment wo der TÜVer mit Tachoangleichung die größeren Reifen einträgt trägt er auch alle kleineren aus.
    Sollten die eventuell vorhandenen Winterreifen kleiner sein darfst du die nicht mehr fahren.
    Schönste Grüße
    red bulli

    Früher war alles gut. Heute ist alles besser. Ich fände es besser wenn es manchmal nur gut ist.

  • Bei den montierten Reifen hast du eine Minus-Abweichung von 3%. Also 97 km/h zeigt der Tacho an, 100 km/h wahre Geschwindigkeit.
    Ein Tacho darf bis Plus 8% Abweichung haben, also mehr anzeigen als du in Wirklichkeit fährst aber niemals Minus%.
    Deshalb hat der TÜV den Stempel verweigert.

  • Wenn es nur an den Reifen liegt, dann schraube die Winterreifen (sofern vorhanden und erlaubt) dran. Dann suchst du dir in Ruhe Sommerreifen.
    Mit 205er Reifen für 150PS im T4 als zu schmal zu bewerten ist Quark. Ich habe schon (viel) schnellere Fahrzeuge mit schmaleren Reifen gefahren.
    Wichtig ist meistens, dass die Bremse in den Felgen passt. Und natürlich die Rad- Reifenkombination eingetragen ist.

  • Ihr dürft das dem Themenersteller nicht zu schwer machen.

    Das Tacho vom 111kw T4 ist oftmals so kodiert, das Reifen der Größe 205/60/r16, 215/60/r16 und 225/60/r16 montiert werden können.
    Ist das nicht der Fall, kann diese Kodierung auch nachgeholt werden.
    Deine Reifen (205/65/r16) sind im Durchmesser sogar 0,5% kleiner als 225/60/r16.

    Wenn du dem Prüfer (Dekra im Osten, Tüv im Westen) weismachen kannst, dass 225/60/r16 auch für dein Auto zugelassen sind,
    dann sollte er auch mit guten Gewissen die schmaleren und kleineren 205/65/r16 eintragen können.
    Dazu müssen allerdings der Lastindex und der Geschwindigkeitsindex der Reifen passen.

    ___________________________________________
    Mein AAB Turbo

    2 Mal editiert, zuletzt von maciek (20. Juli 2018 um 10:51)

  • Mit 205er Reifen für 150PS im T4 als zu schmal zu bewerten ist Quark.

    Echt jetzt :?:

    Darf ich hier nicht mehr meine persönliche Meinung schreiben :?:

    Vielleicht liest Du meinen Post und speziell diesen Passus nochmal ganz genau und überdenkst Deine Äußerung :!:

    Kennst Du eigentlich den Unterschied zwischen bewerten und der Mitteilung einer persönlichen Meinung :?: Wer LESEN kann ist klar im Vorteil.

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

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    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

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    Einmal editiert, zuletzt von taxman (19. Juli 2018 um 15:12)

  • Die Alternative dazu ist nur, dir neue Reifen zu besorgen, was natürlich überaus ärgerlich wäre.


    Wer Reifen draufzieht, die nicht in den Papieren stehen, ist halt selber schuld und muß mit den Folgen leben :thumbup:


    taxman.... Also ich komme mit 205´ern auf meinem minder-PS-Wagen gut zurecht, ob bei Regen, Schnee, oder sonst was 8o

    2 Mal editiert, zuletzt von -Ralf (19. Juli 2018 um 21:06) aus folgendem Grund: Ergänzung


  • Darf ich hier nicht mehr meine persönliche Meinung schreiben :?:


    Klar darfst du. Steht mir garantiert nicht frei, dies zu unterbinden. ;)

    Aber wenn Jemand schreibt, dass (ihm) für (verhältnismäßig) lächerliche 150PS in einer Schrankwand 205er Reifen nicht ausreichen, der sollte mal seine Fahrweise (entsprechend) überdenken.
    Außerdem habe ich noch nie gehört, dass breite bzw. noch breitere Reifen bei Regen besser sind/werden.

    So, und nun haben wir Zwei unsere persönliche Meinung kundgetan und dabei sollten wir es belassen. Hilft dem Fragesteller nicht wirklich weiter.

  • wer nen dicken Arsch hat braucht auch ne große hose

    kuck ob du die reifen eingetragen bekommst und wenn nich kauf halt neue in der größe gibs die wie sand am Meer und es gibt läden die verkaufen die sogar neu und im 4 er bund


    und ja du fährst sonnst illegal

    Wer Rechtschreibfehler Findet darf sie behalten

  • Deswegen hier meine Frage:
    - Erlischt der Versicherungsschutz wenn ich die genannten Reifen fahre und einen Unfall baue?
    - Und gibt es eine Möglichkeit trotz dieser Reifen den TÜv zu bekommen ohne neue Reifen zu kaufen?

    Darf und kann er beurteilen, dass der Versicherungsschutz erlischt?
    Obliegt es nicht ausschließlich dem Versicherer, basierend auf Richtlinien und Gesetzen, das Erlöschen des Versicherungsschutzes zu bestimmen?
    Ich empfinde diese Aussage als "Angstmache", die dem Prüfer nicht zusteht.

    Sicherlich ist es so, dass die Versicherungen sich erfahrungsgemäß mit allen möglichen Mitteln sträuben, wenn sie etwas zu bezahlen haben.
    Die Ausrede "das seien sie ihrer Versichertengemeinschaft schuldig" ist dann immer das "Totschlagargument".

    Tatsächlich ist es aber so, dass die Veränderung am Fahzeug ursächlich für den Schaden und/oder ein Erlöschen der Betriebserlaubnis sein muß.

    Werden Änderungen vorgenommen durch die eine Gefährdung zu erwarten ist oder eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt so erlischt die BE des Fz. (vergl. StVZO §19.2)

    Das trifft auf die hier vorgenommene Änderung auf geringfügig größere Bereifung (weit unter der 8%-Regel (Abgaswert) und auch sonst innerhalb bereits nachgewiesener zulässiger Größen) nicht zu.
    Für das Fahrzeug gibt es eine Vielzahl an Reifenfreigaben für beispielsweise 235/60R16 Bereifung, die nochmals größer und breiter ist als die hier verwendeten 205/65R16.
    Schon der gesunde Verstand genügt um beim ersten hinschauen erkennen zu können, dass die Größe keinesfalls "gefährlich" sein kann.
    Natürlich muß diese Größe dennoch von einem aaS geprüft und begutachtet werden (ugs. "Eintragung" genannt).
    Aber die BE des Fahrzeugs erlischt m.E. nicht, somit auch nicht der Versicherungsschutz.

    Die Möglichkeit der Eintragung ist mit dieser Größe ganz sicher gegeben, sofern die weiteren Kriterien (Tragfähigkeit, Reifen/Felgen-Kombination etc.) für das Fahrzeug geeignet sind.

    :my2cent: Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    3 Mal editiert, zuletzt von axelb (20. Juli 2018 um 08:03)

  • Eingetragen schon, ansonsten ist das eine Ordnungswidrigkeit;
    hat aber nichts mit "Erlöschen der Betriebserlaubnis" zu tun und auch nicht mit dem Versicherungsschutz.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ...kann man alles benennen wie man möchte. Wenn der TE heute z.B. einen Waschbär umfährt hat er von der Versicherung alsbald einen Gutachter am Auto stehen, dann sind solche nichteingetragenen Reifen eine Steilvorlage! Mit nichteingetragenen Reifen fährt man nicht zum TÜV weil das "durchfallen mit Ansage" heißt. Und weil man eigentlich gar nicht mit nichteingetragenen Reifen oder Dingen rumfährt ist ja alles gesagt.

    Alle Angaben ohne Gewähr

    Einmal editiert, zuletzt von Racoon (20. Juli 2018 um 12:12)

  • Winterreifen montieren, noch mal hinfahren und dann mit neuem Tüv in Ruhe überlegen.. Ist ja Affentheater.

    Manche Tüv Stellen schreiben dann extra noch rein "Das Auto war mit M+S Bereifung ausgestattet" :)

  • Ist ja Affentheater.


    Das sehe ich auch so.

    Weshalb muß man bei einem Forenkollegen eigentlich den gesunden Verstand in Abrede stellen, egal aus welchem Grund derjenige sich hier zu Wort meldet?
    In diesem Fall hier könnte es sogar möglich sein, dass der Forianer sich überhaupt nicht im Klaren darüber war, dass die verwendete Bereifung nicht eingetragen/zugelassen ist.
    Das wäre doch nicht das erste Mal, dass irgend jemand ein Auto kauft, bei dem eben nicht alles vorschriftsmäßig ist, diese Tatsache aber selber auch gar nicht feststellt.

    Das sich Versicherer regelmäßig und mit allen (auch fadenscheinigen Methoden) aus ihrer Haftung heraus reden wollen, ist (so behaupte ich) allgemein bekannt und diese Erkenntnis gehört schon zum Allgemeinwissen.

    Also macht doch nicht so ein Zinnober, rüstet den Forenkollegen mit ein paar guten Tipps aus und überlasst ihm ansonsten selber seine Entscheidung.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)