Verkaufsdusche - Rücktritt vom Kaufvertrag? - gelöst

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  • Das Kind ist nun aber mal in den Brunnen gefallen.

    Du hast doch von irgendwem die Info bekommen das der das öfter macht.

    Ich würde meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren und mit den Zeugen bzw. wahrscheinlich anderen Geschädigten vor Gericht gehen.

    Sollte er vor dem Verkauf mit Lack aufgehübscht haben hat er das getan um Dich zu täuschen.

    Ich würde nochmal mit ihm sprechen, der soll die Karre zurück nehmen.

  • Ja, danke für die Zustimmung.

    So sehe ich das auch. Bin gespannt ob er sich darauf einlässt.

  • Ich sehe da für Dich nichts zu gewinnen.

    Das sieht doch für einen 95er ganz ordentlich aus.

    Eine arglistige Täuschung kann ich da nicht erkennen.

    Aber selbst mit rostfreiem Erstlack an der Stelle hättest Du mit 8k etwa 4k zuviel bezahlt.;(

  • Sollte er vor dem Verkauf mit Lack aufgehübscht haben hat er das getan um Dich zu täuschen.

    Beilackierungen hat fast jeder Leasingrückläufer.

    Ein Fahrzeug beizulackieren oder auch teil- oder komplett zu lackieren stellt doch noch keine Täuschung dar!

    Die einzige Ausnahme wäre, es wurde Dir vertraglich zugesichert,

    dass das Fahrzeug noch vollständigen Originallack hat und frei von Beilackierungen ist.

    Und über eine nicht vertraglich zugesicherte Eigenschaft

    (hier Qualität der Rostbeseitigung und Lackierung) vor Gericht zu streiten,

    ist m. E. eher nicht erfolgversprechend.

  • Da das bei dem Händler aber nach Aussagen von offensichtlich anderen Geschädigten System hat wird der überhaupt kein Interesse haben vor Gericht zu gehen.

    Der will ganz sicher viel lieber heimlich still und leise sein Geschäft weiter betreiben und Leute bescheissen.

  • Da das bei dem Händler aber nach Aussagen von offensichtlich anderen Geschädigten System hat wird der überhaupt kein Interesse haben vor Gericht zu gehen.

    Willst Du zivilrechtlich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs stellen?

    Im ersten Fall wird es kaum zu einer Anhörung anderer "Geschädigter" kommen und im zweiten Fall wird das Verfahren bei der Beweislage gar nicht erst eröffnet.

    Nur meine Meinung, keine rechtliche Beratung!

    Ich verstehe nur nicht, warum man bei den diesbezüglich einschlägig bekannten Händlern überhaupt kauft

    und damit deren Geschäftsmodell am Leben hält.;(

  • Was den Preis, die Daten und die sonstigen Umstände zum Fahrzeug und die damit verbundene „Dummheit“ dort überhaupt zu kaufen angeht sind sich glaube ich alle einig.

    Ich würde garnicht vor Gericht gehen wollen weil man dort sehr wahrscheinlich tatsächlich scheitert.

    Aber ich glaube der Händler wird noch weniger vor Gericht wollen. Diese Form von Aufmerksamkeit wollen solche Händler doch garnicht.

    Ich würde in diesem Fall behaupten: Bange machen und hoffen das nochmal raus kommst.

  • Hallo zusammen, ich kann ja mal kurz von meinen Erfahrungen berichten:

    - Motor gekauft für einen Nissan X-Trail bei einem Gebrauchtmotorenhändler.

    - Die technischen Daten stimmten exakt mit unseren Fahrzeugdaten überein

    - telefonisch nochmal alles besprochen und bestätigt bekommen (Verkäuferzusage "..passt zu 100%")

    - schrftlich alles von mir nochmal fixiert, alle Daten und Zusagen aufgeführt und als Bestellung gesendet,

    weil ich schon vermutete, daß bei diesen Verkäufern nicht immer alles ehrlich zugeht

    Es kam wie es kommen mußte: Ein anderer Motor wurde geliefert!

    Mit Rechtsschutz und Anwalt dagegen vorgegangen. Vor dem Amtsgericht wurde das erste Verfahren

    abgeschmettert, weil ich nicht der Anspruchsberechtigte sei (den Motor hatte ich für einen Freund besorgt).

    die Bestellung hatte ich aber unterschrieben! Der Richter hatte scheinbar keine Lust, sich mit der Sache

    auseinanderzusetzten.

    Erst im zweiten Verfahren vor dem Landgericht wurde ein klares Urteil zu meinen Gunsten gesprochen.

    Kaufpreis inkl. Zinsen kamen zurück.

    Ich will sagen: Es wird noch Recht gesprochen, aber es hat fast 2 Jahre gedauert und viele Stunden sind vergangen

    mit Begründungen schreiben und antworten auf Aussgaen der Gegenpartei und ohne Rechtsschutz hätte ich das

    nie gemacht.

    Grüße, Joachim

  • Gekauft wie gesehen:weissnix:. Auf Rost hat er hingewiesen. Seine Aussage, dass er nicht lackiert hat kannst du womöglich nicht belegen. Und er könnte sagen, dass er ihn so übernommen hat. Das der Vorbesitzer das nicht gemacht hat wirst du auch schwer belegen können. Und solche Reklamationen wird er womöglich öfter kriegen.

    Aber kontaktieren kostet nichts und wenn man für eine Rechtschutz bezahlt, kann man auch da zumindest Vorsprechen.

  • auf dem ersten Bild Heckklappe Seitenwand sieht das doch so aus als ob die Dichtmasse entfernd wurde und nicht wieder vorm lackieren erneuert wurde das hättest du doch sehen müssen vor dem Kauf

  • Bitte wie sollen die Plaste wülste denn sonst aussehen für 25 jahre? Und wenn es zu teuer war das kann man dem VK kaum vorwerfen. Noch haben wir freie Marktwirtschaft.

    Einmal editiert, zuletzt von Denisss (14. Juli 2019 um 20:44)

  • Ich sag mal wenn der km stand stimmt ist er seine 6000 wert. Sofern da keine mega roststellen vertuscht wurden und er technisch gut dasteht. Hat immerhin neu lack bekommen macht ja auch Aufwand. Eine Vollrestauration kostet vielleicht 30000 euro

  • Ich denke juristisch kannst du da nichts erreichen.

    Der Verkäufer macht das hauptberuflich und weiß bestimmt genau was er sagt und in den Kaufvertrag schreibt und was nicht.

    Und du hast hast das unterschrieben, danach wird's schwierig.