225/75 r16 mit kurzem Getriebe eintragen

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo!

    Da mein Syncro immer noch in Prag auf ein neues Getriebe wartet hab ich Zeit für Theorie:

    Ich spielle mit dem Gedanken, das kurze Eurotuning 6.07 : 1 Getriebe mit grossen Reifen zu kombinieren und so in der 8% Gesamtübersetzungs - Grenze zu bleiben.

    https://www.vwbuswiki.de/index.php/Sync…%C3%B6her_legen -> Das ist die Basis der Überlegungen. TravelT4 zeigt, dass es technisch möglich ist.

    Angeblich hat Seikel in Kombination mit der früher erhältlichen kurzen Achsübersetzung eine Freigabe für 225/75 r16 oder 235/75 15 erwirkt.

    Gibt es da ein Vergleichsgutachten/Arbeitsgrundlage?

    Radhausvergrösserungen sind nötig, das ist mir klar.

    Welche Anpassungen sonst noch? Einschlagsbegrenzer, Spurverbreiterungen?

    Ich bin dankbar für jeden Hinweis, die Infos zu dieser ausgefallenen Kombination sind eher rar...

    Gruss,

    Gernot

  • Hallo Gernot,

    die größeren Reifen sind mit einen entsprechenden Gutachten einwandfrei einzutragen.

    Aber wenn Du das Getriebe mit der geänderten Achsübersetzung eintragen willst, brauchst Du

    nach Aussage eines TÜV Angestellten, ein neues Abgasgutachten. Und das wird teuer und man weckt

    damit vielleicht schlafende Hunde.

    MFG

    oelfix

    Fahre Bus, der Umwelt zuliebe

    Alle reden von Wetter, der Bus fährt :D

  • Ja, das mit den schlafenden Hunden ist so eine Sache! Deshalb will ich hier mal vorsondieren, noch bevor ich bei den Prüfstellen mich als Getriebebastler oute...

    Welches Reifen-Gutachten soll das ein? Ich dachte, dass die Eintragung nur in Kombination mit der kurzen Getriebeübersetzung möglich ist, eben weil man sonst weit weg von den 8% ist. Rechnerich +13,7 % bei 225/75 16. In Kombination mit dem kurzen Getriebe wäre ich dann wieder ca. bei - 5%

    Ich hab Eurotuning mal gebeten, mir offizielle Diagramme mit 195/70 r15 DRH- Originalübersetzung und 225/75 r16 kurz (6.07) zu machen. Ich hoff das wird was.

  • Aber wenn Du das Getriebe mit der geänderten Achsübersetzung eintragen willst, brauchst Du

    nach Aussage eines TÜV Angestellten, ein neues Abgasgutachten.

    Nein, wie so oft hat der Prüfer die Aufgabe nicht verstanden ... wenn die Gesamtübersetzung wiederum durch die größeren Räder kompensiert wird und innerhalb der 8%-Regelung bleibt, ist eben kein erneutes Abgasgutachten erforderlich.

    Vielleicht wäre BastiOE der passende Ansprechpartner hier, der das bereits eingetragen hat. :/

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (18. Oktober 2020 um 12:22)

  • Vielleicht wäre BastiOE der passende Ansprechpartner hier, der das bereits eingetragen hat.

    Oh, danke für den Hinweis! BastiOE hatte ich nicht am Radar!

    Edit: hier ab Beitrag 387 hat er es beschrieben: sind zwar 235/70 r16, aber das Vorgehen wäre das gleiche.

    Immerhin, jetzt weiss ich schon von zwei, die die Eintragung realisiert haben.

  • Dann müssten aber die großen Räder zur Pflicht werden ... geht das?

    ja sicher ... wenn auf 16" Bremsanlage umgebaut wird, gehen die 15"-Originalräder ja auch nicht mehr.

    die original Bereifung entfällt. Und Schneeketten gehen auch nicht mehr.

    Schneeketten ... das ist ein hier immer gerne, aber dennoch stiefmütterlich behandeltes Thema.

    Ich werfe daher mal in den Ring:

    Es muß wenigstens eine Reifengröße am Fahrzeug zugelassen sein, bei der Schneeketten Verwendung finden können.


    Was muß sonst noch gemacht werden?
    Die Reifen müssen in allen Beladungs- und Fahrzuständen freigängig sein.

    Das kann der Prüfer prüfen, errechnen oder glauben ... seine Sache

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (18. Oktober 2020 um 13:07)

  • Es muß wenigstens eine Reifengröße am Fahrzeug zugelassen sein, bei der Schneeketten Verwendung finden können.

    Danke, die Bestimmung kenne ich. Wird aber bei den "Standard-Einzelabnahmen" von z.B. 215/75 r15 oder 225/70 r15, 215/70 r16, die gerade so noch ohne Radhausvergrösserungen gehen, meist auch ignoriert. Ich glaube daran würde die Eintragung der von mir angestrebten Getriebe - Reifen Kombinatioin eher nicht scheitern.


    235/75 r15 hat es wohl auch mal in Verbindung mit dem kurzen Seikelgetriebe gegeben. Das wäre auch eine Kombinationsmöglichkeit. Ob da die 15 " Bremsanlage noch gut funktioniert weiss ich nicht, hab ich aber auch Bedenken.

  • Hey,

    Weiß nicht ob das so in meinem Thread steht, aber ich fahre ja die 235/70R16 auf den 7x16 ET49 Stahlfelgen mit jeweils 22mm Spurverbreiterung. Dazu vorne die Einfederwegsbegrenzer um ca. 10-15mm verlängert. Der maximale Lenkeinschlag kann so bleiben. An den Kotflügeln habe ich noch solche Gummiverbteiterungen aufgeklebt/geschraubt und man muss die Schiebetürführung etwas nach außen versetzten.

    Das ist jetzt halt auch nur ein Angaltspunkt und gilt es selbstverständlich bei dir am Bus nochmal alles zu überprüfen...

    Bei meiner Eintragung hat dem Prüfer ausgereicht zu wissen welches neue Übersetzungsverhältnis das Getriebe nun hat. Gutachten wird dafür keines benötigt, ist ja eine Einzelabnahme.

    Vg Basti

  • mit jeweils 22mm Spurverbreiterung

    Fährst du die 22 mm pro Seite also 44 mm pro Achse? Und war das für die Freigängigkeit der Reifen nötig oder wolltest du einfach deine Spur verbreitern?

    Gruß,

    Martin

    ________________

    So ein Bus wird eigentlich nie fertig, man muss ihn für fertig erklären, wenn man nach Zeit und Umständen das Möglichste getan hat.

    mein Umbauthread  · IG · allradbus.com

  • mit jeweils 22mm Spurverbreiterung

    Fährst du die 22 mm pro Seite also 44 mm pro Achse? Und war das für die Freigängigkeit der Reifen nötig oder wolltest du einfach deine Spur verbreitern?

    ja 44mm pro Achse! Ob das wirklich zwingend notwendig ist kann ich nicht sagen, aber ich hatte sie eh schon hier und wieder verbaut...

    Schätze vorne wegen des lenkeinschlags zu empfehlen, hinten aber egal...

    Vg

  • Ich habe eine Frage an Die Rechenbegabten unter euch: bzw. BastiOE wie hat dein Prüfer das errechnet?

    Ich komme auf zwei unterschiedliche Ergebnisse:

    Angabe:

    Übersetzung DRH = 4.9

    Übersetzung Eurotuning kurz = 6.07

    Frage: Wieviel prozent ist 6.07 kürzer?

    Es liegt folgende Rechung nahe:

    4,9 = 100 %

    Und wie oft passen diese 100% in 6,07 ?

    Division 6,07/4,9 = 1,238, d.h. dass 6,07 = ist um 24 % größere Übersetzung im Vergleich zu 4,9.


    ABER:

    Gerechnet mit Werten aus einem Eurotuning - Diagramm: (mehrere Werte durchgerechnet)

    DRH Übersetzung 4,9 , bei 4000 U/min : ET-Übersetzung 6.07 bei 4000/min = 23,2 : 18.8 km/h

    also:

    100% ..... 23,2 km/h (DRH 4.9)

    x % ........ 18.8 km/h (ET 6.07)

    x= 100/23.2 x18.8 = 81.03 %

    Ergebnis:

    Das Auto mit Eurotuning 6.07 fährt um ca. 19% langsamer als DRH 4.9 ?!

    UND 18.8 km/h x 1,238 = 23,274 (Wert grün mit den oben errechneten 24% multipliziert)


    Was ist jetzt richtig für die Legalisierung???

    225/75 r16 ist der grösstmögliche Reifen für den T4.

    Der Unterschied von 195/70 r15 (d= 198,8 cm) zu 225/75 r16 (d= 226,1) sind 13.7% Die - 8% Toleranz bei der Gesamtübersetzung kann man nur mit "meiner Rechnung" einhalten.

    19% - 13,7% = - 5,3% = OK

    24% - 13.7 % = 10.3 = nicht OK

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Gruss,

    Gernot


  • Ich hab zwar "nur" 215/75r15 die Startgrösse waren aber die 205er und bin somit auch über 8% grösser... Das war meinem TÜV egal. Weil er meinte die 8% beziehen sich auf ALLE Getriebelängen + Reifenkombinationen die es für den Syncro gibt, nicht nur die verbauten.


    BTW gleiche Spur wären 17,5mm pro Seite bzw also 20mm aber auch da braucht man schon etwas mehr Platz an der Schiebetür, zumindests wenn die Verkleidet ist. Also Caravelle oder Multivan.

  • Dass manche Prüfer williger oder zurückhaltender sind ist klar.

    Die Radhausvergrößerung wird sowieso gemacht ?

    Mir gehts hier grad nur drum, warum ich mit den beiden Arten zu rechnen so unterschiedliche Ergebnisse hab.

    24 % kürzer oder 19% is schon ein wesentlicher Unterschied!