Aufstelldach eingebaut in Holland, jetzt deutscher TÜV

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  • Hab mir mal die Bilder angesehen, auch bei dubbelcabine. Das dach scheint flacher zu bauen, und kommt mir auch etwas schmaler vor - ob da auch der Dachausschnitt schmaler als bei den in DE üblichen ADs ausfällt? Das konnte ich nicht recht erkennen. Gruss CC??

  • So wie das aussieht, ist das ein mittelgroßer Dachaufschnitt, der noch vor der B-Säule aushört. Richtig?

    Am besten mal von innen ein Bild nach oben machen, dann wissen wir wie groß der Ausschnitt ist.

    Ansonsten ganz großer Ausschnitt zwischen B-C-D bei kurzem Radstand nur mit Verstärkungsrahmen und Ersatzspriegel über dem Fahrgastraum.

    Das ist korrekt. Der Ausschnitt fängt hinter der B-Säule an (A-Spriegel ist intakt) und hört auf Höhe der Heckklappe auf. B, C und D Spriel sind durchtrennt.

    Wenn er hinter der B-Säule anfängt wieso ist die dann durchtrennt?

  • Hallo CC,

    Ich versuche den Dachausschnitt zu beschreiben...

    Die Skizze unten soll zur Orientierung helfen. Nach dem Dachrahmen, quasi dann auf dem Dach verläuft eine Rille. Der Dachschnitt beginnt 1,5cm entfernt von dieser Rille (nach innen gesehen hin). Er hört dann 18cm vor der Heckklappe auf).

    .pasted-from-clipboard.png

    Hallo klaus850,

    die B-Säule wurde nicht durchtrennt. B-Säule und A-Spriegel sind intakt. Die B-Sprigel wurde durchtrennt, zusammen mit der C und D Spriegel.

    Ich habe heute auch nochmal nachgefragt bei den Behörden in Holland...in Holland werden nachträglich eingebaute Aufstelldächer nicht in die Papiere eingetragen, weil es hier keine entsprechenden Vorschriften gibt.

  • Aber in D- Da VW einen Rahmen vorschreibt, kannst du nur nach Holland ziehen und den Bus dort zulassen

    Selbst bei einem Pilzhubdach wo nur ein Spriegel zwischen C und B-Säule entfällt, ist ein Zugelassener Rahmen erforderlich. Im Falle des Reimo Hubdach wäre das ein gekantetes Blechprofil zwischen B-und C-Säule und Multiplex rahmen quer. Beim großen Ausschnit ist immer eine Verstärkung des Fahrerhausdaches ab B-Säule und Längsprofile und eine Quer Versteifung hinten notwendig. Auch wenn der B-Spriegel drinbleibt

    Wenn du damit hier zur HU fährst, kann es sein das du zu Fuß nach Hause mußt.

  • Wenn der eine NL Zulassung hat und nach D übersiedelt wird eine 21er oder 19/2 fällig. Da der Bus nicht mehr Serienmäßig ist, sind auch die CoC Papiere nicht mehr gültig. Also Abnahme nach §21 Einzelabnahme. Dann hat er verloren. Das wird ihm kein Prüfer abnehmen, egal ob der irgendwo in Europa schonmal zugelassen war. Die Aufbaurichtlinien von VW sprechen ganz klar dagegen

  • Den vorgeschriebenen Rahmen in den Ausschnitt einbauen und ein zugelassenes Dach drauf ... tut einmal weh, dann ist der Drops gelutscht.

    Sehe ich genauso, anders wird es nicht gehen.

    Einfach einen Einbaurahmen selber bauen und gut.

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  • Dann wurde aber vor dem B-Spriegel oder wie du oben schreibst Säule angefangen und nicht dahinter ;)

    Das die Säulen nicht abgesägt werden versteht sich irgendwie selbstredend ;)

  • Pio : Vielen Dank, das war jetzt klar. Rahmen ist Pflicht!

    Zwei Fragen bleiben bei mir trotzdem noch.

    1) Du sprichst vom Einbau von einem zugelassenen Rahmen. Sind deiner Meinung nach nur die gängigen Anbieter von Aufstelldächern (Reimo, Westphalia, SCA) vom TÜV akzeptiert. Ich frage, weil die Firma, die mir das Dach eingebaut hatte auch ein Aufstelldach mit Bett undd Rahmen im Programm hat, welches sie mir nachrüsten können. Ist allerdings von keinem oben genannten Anbieter.

    2) Die Aufbaurichtlinie spricht von einer 12mm Bodenplatte die zusätzlich zum Rahmen und hinterer Bettplatte zwischen C und D Säule eingebaut werden soll, um der Karosserie die nötige Steifigkeit zu geben. Was hat es mit dieser Bodenplatte auf sich?

    Besten Dank!

  • greenlimosine hat doch einen Aussteifungsrahmen selbst gebaut, also nicht den eines einschlägig bekannten Dachumrüsters. Das (auch selbst gebaute) Hochdach wird als "nicht aussteifend" betrachtet und ist damit für die Stabilität der Fahrzeugkarosserie nicht relevant. Man könnte quasi auch ohne Hochdach fahren.

    (Das ist meiner Meinung nach zumindest bei den Nasenhochdächern von Westfalia so)

    Also könnte der TE auch sowas bauen (lassen) und benötigt dann nur die Unterlagen zu den verwendeten Materialien (ich habe da z. B. mal was von Splittergutachten gelesen?), oder?

    Nur so ein Gedanke.

  • Die Aufbaurichtlinie für den Rahmen schlägt folgendes vor:


    pasted-from-clipboard.png

    Eine Zulassung liegt dann wohl wieder im Ermessensspielraum des Prüfers. So wie ich Pio richtig verstanden have, muss ich meinen Bus einer Einzelabnahmeprüfung nach Paragraph 21 unterziehen...also vermute ich, dass der Prüfer etwas genauer hinschauen wird?

    Ich finde die Diskussion hier übrigens außerordentlich stark... Sie hat viel Licht in die dunklen Ecken geworfen bis jetzt! Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Bully-Ben (30. Dezember 2020 um 14:23)

  • Wenn du den grossen Dachausschnitt hast, also wenn die Verbindung zw. den B - Säulen oberhalb der Sitzlehnen weg ist, dann brauchst du beim Aufstelldach zusätzlich zum "Verstärkungsrahmen für den grossen Dachausschnitt" die verklebt/verschraubte Bodenplatte und die Platte hinten oben. Beim kleinen Auschnitt brauchst du keine Platten

    Beim Hochdach (fixe gfk - Schale) entfallen die Platten.

    Mit 2 Schiebetüren hast du keine Chance.

    Ich habe ein Hochdach in der CH - eingetragen. Ich weiss wovon ich rede..

    Eine Herstellerfreigabe von vw für Fremddächer gibt es nicht. Aber man kann sich, wenn man hartnäckig ist über die VIN beim technischen service von vw schriftlich bestätigen lassen, dass ein Einbau aufgrund des Auslieferungszustandes möglich/erlaubt ist.

    - das Schreiben als Ersatz für die herstellerfreigabe hat gewirkt.

    Dazu ein Einbaurahmen von z.b. Reimo mit Gutachten und nummer unf dann noch einer Einbaubestätigung eines Fachbetriebes.

    Damit könnte es in Deutschland vielleicht auch gehen.

    Mit oben bereits erwähnten Begründung, dass das Auftell- Dach selbst nicht relevant ist für die Festigkeit, weil es nur an Scharnieren hängt

    Wirklich fit bin ich aber nur bei der Eintragung von Hochdächern, nicht bei Aufstelldächern!

    Gruss,

    Gernot

  • Interessanter Thread!

    Was mich wundert:

    1. Warum gelten die Vorgaben des Fahrzeugherstellers nicht überall, oder zumindest EU-weit?

    2. Warum müssen für dieses relativ kompakte AD gleich B-, C- und D-Säulenspriegel durchtrennt werden?

    Ich denke, das wird noch kompliziert und teuer (sprich unrentabel).

    Gab es nicht vor einiger Zeit einen Thread oder eine Kaufberatung über einen Bus mit so einen Dach?

  • Pio : Vielen Dank, das war jetzt klar. Rahmen ist Pflicht!

    Zwei Fragen bleiben bei mir trotzdem noch.

    [...]

    2) Die Aufbaurichtlinie spricht von einer 12mm Bodenplatte die zusätzlich zum Rahmen und hinterer Bettplatte zwischen C und D Säule eingebaut werden soll, um der Karosserie die nötige Steifigkeit zu geben. Was hat es mit dieser Bodenplatte auf sich?

    Besten Dank!

    Dabei wird es um die Verwindungssteifigkeit der Karrosserie gehen. Vergleichbar mit Cabrios bei denen, auf Grund des fehlenden Dachs, auch die Bodengruppe deutlich verstärkt wird.

  • greenlimosine hat doch einen Aussteifungsrahmen selbst gebaut, also nicht den eines einschlägig bekannten Dachumrüsters. Das (auch selbst gebaute) Hochdach wird als "nicht aussteifend" betrachtet und ist damit für die Stabilität der Fahrzeugkarosserie nicht relevant. Man könnte quasi auch ohne Hochdach fahren.

    (Das ist meiner Meinung nach zumindest bei den Nasenhochdächern von Westfalia so)

    Also könnte der TE auch sowas bauen (lassen) und benötigt dann nur die Unterlagen zu den verwendeten Materialien (ich habe da z. B. mal was von Splittergutachten gelesen?), oder?

    Nur so ein Gedanke.

    Genauso.

    Und VORHER den Prüfer mit einbeziehen.

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  • Pio : Vielen Dank, das war jetzt klar. Rahmen ist Pflicht!

    Zwei Fragen bleiben bei mir trotzdem noch.

    1) Du sprichst vom Einbau von einem zugelassenen Rahmen. Sind deiner Meinung nach nur die gängigen Anbieter von Aufstelldächern (Reimo, Westphalia, SCA) vom TÜV akzeptiert. Ich frage, weil die Firma, die mir das Dach eingebaut hatte auch ein Aufstelldach mit Bett undd Rahmen im Programm hat, welches sie mir nachrüsten können. Ist allerdings von keinem oben genannten Anbieter.

    2) Die Aufbaurichtlinie spricht von einer 12mm Bodenplatte die zusätzlich zum Rahmen und hinterer Bettplatte zwischen C und D Säule eingebaut werden soll, um der Karosserie die nötige Steifigkeit zu geben. Was hat es mit dieser Bodenplatte auf sich?

    Besten Dank!

    Den Reimo kann man ohne Bettplatte montieren. Der hat eine Zulassung. Selber machen geht auch. Dann aber vorher mit dem Prüfer sprechen der das abnehmen soll. Bei Reimo gibt es auch einen ohne Fahrerhaus Ausschnitt der sollte bei dir mit geringen anpassungen montierbar sein.Lieferzeiten sind allerdings im Augenblick jenseits von gut und böse.